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Informationen zur WHO-Verfassungsbeschwerde

Über 400 Leute haben schon die Musterverfassungsbeschwerde eingereicht. Das ist wunderbar, aber es müssen noch mehr werden. Die Teilnahme ist denkbar einfach, weil die Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein für alle freigegeben ist. Es sind nur die 28 Seiten der Beschwerde mit den persönlichen Angaben zu ergänzen, auszudrucken und zu unterschreiben. Die Anlagen zur Verfassungsbeschwerde müssen nicht beifügt werden, denn in der Musterverfassungsbeschwerde sind die Anlagen als Link schon drin.  

https://gemeinwohl-lobby.de/verfassungsbeschwerde-who/

Inzwischen konnten wir feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht auf die vielen Verfassungsbeschwerden scheinbar auch mit einer gleichlautenden Antwort reagiert. Das Gericht lehnt die Verfassungsbeschwerde nicht direkt ab, denn jeder  bekommt ein Aktenzeichen. Es wird jedoch versucht, die Leute dazu zu bewegen, selbst von der Klage Abstand zu nehmen. Wenn man nämlich auf das Antwortschreiben des Gerichts nicht reagiert, wird die Sache automatisch eingestellt. So leicht machen wir es dem Gericht nicht! Wir sollen unverändert darauf bestehen, dass uns der Rechtsweg zusteht. Wir haben daher einen Musterwiderspruch an das Bundesverfassungsgericht formuliert. Dieses Schreiben finden Sie als PDF oder DOC auch unter 

https://gemeinwohl-lobby.de/verfassungsbeschwerde-who/ 

Der Musterwiderspruch befindet sich auf dieser Seite unter Punkt 2. Antwort bei Ablehnung. Sie müssen diese wieder nur mit Ihrem Aktenzeichen vom Bundesverfassungsgericht, Datum, Namen, Anschrift und Unterschrift ergänzen. Wir bitten, dass jeder, der ein Antwortschreiben vom Bundesverfassungsgericht erhält, sich bei uns umgehend unter kontakt@gemeinwohl-lobby.de meldet.  

Die Bundestagspetition zu einer elektronischen Gesundheitsakte kann man noch zwei Wochen unterzeichnen. Bitte unterschreiben und verbreiten!

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_05/_05/Petition_150309.nc.html

Wir brauchen dringend auch eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Das zeigen unsere Probleme, die dadurch immer mehr werden, weil es keine Volksabstimmung gibt, die den Politikern ihre Grenzen zeigt. 
Diese wollen natürlich keine Beteiligung des Souveräns, denn was würde herauskommen, wenn die Menschen z.B. per Volksentscheid über den Verbleib in der WHO oder über den Erhalt des Bargelds abstimmen könnte? Das mag sich jetzt selber vorstellen.
 Viele Organisation fordern ebenfalls die Volksabstimmung, aber eine gemeinsame Aktion wie die unsere wird aus Organisations-Interessen wenig unterstützt. Seien Sie souverän und nehmen Sie bitte an der Abstimmung zur Volksgesetzgebung teil! Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Post an die angegebene Adresse! 

https://gemeinwohl-lobby.de/volksabstimmung/

Flyer zu der Abstimmungsaktion kann man unter danielazibi@aol.com bestellen. 

Mit herzlichen Grüßen
Team Gemeinwohllobby und
Marianne Grimmenstein

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