Verfassungsbeschwerde für das Selbstbestimmungsrecht
In dem letzten Newsletter haben wir erwähnt, dass das Bundesverfassungsgericht sich durch die zahlreichen Verfassungsbeschwerden zu den WHO-Verträgen äußern musste. Jetzt brauchen wir ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich unseres Selbstbestimmungsrechts nach dem Grundgesetz.
Ohne Unterschrift ist die Verfassungsbeschwerde ungültig und Online-Sendung wird nicht akzeptiert.
Wir haben auch schon darüber berichtet, dass Friedemann Willemer, Rechtsanwalt aus Zittau, mit 37 Bürgern am 13. September beim Bundesverfassungsgericht schon eine Verfassungsbeschwerde zu dieser Sache erhoben hat. Eine Verfassungsbeschwerde ist jedoch zu wenig, um ein Grundsatzurteil von dem Bundesverfassungsgericht in dieser wichtigen Angelegenheit zu erhalten. Das schaffen wir wieder nur dann, wenn ganz-ganz viele Menschen dazu eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
Zur Einreichung haben Sie zwei Möglichkeiten: PDF- oder als Word-Datei. Beide Versionen, s. nachfolgende Links. Je nach Datei-Auswahl tragen Sie Name, Adresse, Datum und unter dem Titel „Verfassungsbeschwerde“ nochmals den Namen und Adresse in die vorgezeichneten Stellen ein. Danach das Dokument speichern, ausdrucken, letzte Seite unterschreiben und bitte per Post nach Karlsruhe schicken. Ohne Unterschrift ist die Verfassungsbeschwerde ungültig und Online-Sendung wird nicht akzeptiert.
1. PDF-Datei
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Verfassungsbeschwerde-Selbstbestimmungsrecht.pdf
2. WORD-Datei
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Verfassungsbeschwerde-Selbstbestimmungsrecht-3.docx
Unterstützen Sie und auch verbreiten Sie diese Aktion!
Nochmals „Missbrauch der Wahlstimmen stoppen!“
Auch die Aktion „Missbrauch der Wahlstimmen stoppen!“ setzen wir fort. Inzwischen haben einige schon ein Antwortschreiben vom Bundespräsidialamt erhalten. Wenn Sie so ein Schreiben erhalten haben, können Sie es mit nachfolgender Antwort erwidern und erneut an den Bundespräsidenten per Post schicken. Wir sollten ihn an seine Pflichten erinnern. Hier können Sie die Erwiderung als PDF oder WORD runter laden:
PDF-Datei
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Wahlstimme-Antwort.pdf
WORD-Datei
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Wahlstimme-Antwort.docx
Volksentscheide
Wir dürfen unsere Bemühungen für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene nicht vernachlässigen. Dies steht uns nach Art. 20 (2) des GG zu. Mit den Volksentscheiden können wir die zahlreichen Fehlentwicklungen minimieren. Deshalb nehmen Sie an unserer Abstimmungsaktion zu Volksentscheiden auf Bundesebene teil. Wir haben vier Ausführungsgesetz-Vorschläge zur Auswahl. Volksentscheide ohne Ausführungsgesetz können nicht funktionieren.
https://gemeinwohl-lobby.de/volksabstimmung/
Mit herzlichen Grüßen Team Gemeinwohllobby und Marianne Grimmenstein |