Richtigstellung zu folgendem Artikel "Änderung im Strafgesetzbuch (StGB)" im Newsletter vom 02.Nov.2024
Es sollen einige StGB-Artikel dahin gehend geändert werden, so dass künftig auch kritischen Fragen, Anmerkungen gegen Amtsträger (darunter natürlich auch Abgeordnete bis zur EU) unter Strafe gestellt werden können. Die erste Lesung im Bundestag fand schon statt. Somit wollen Amtsträger sich selbst gegen verbale Attacken schützen. https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012950.pdf
Richtigstellung:
Wir weisen darauf hin, dass der o.g. Artikel in unserm Newsletter vom 02.Nov.24 bezgl. der Änderungen im StGB keinen Bezug auf eine Strafbewehrung bei Widerrede gegenüber Amtsträgern, z.B. Abgeordnete erkennen lässt, also in der von uns geäußerten Darstellung nicht richtig ist. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Mit herzlichen Grüßen Team Gemeinwohllobby und Marianne Grimmenstein
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