Warum hat Deutschland keine Verfassung
Ganz am Anfang des Jurastudiums lernen die Studenten, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Es gibt schließlich im Grundgesetz den Artikel 146, der explizit nur dem Volk die Macht gibt, eine Verfassung zu verabschieden. Auch im neuen Koalitionsvertrag ist die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger nicht vorgesehen. Die Bundespolitik soll möglichst ohne Bürger stattfinden – befremdlich in der heutigen Zeit.
Die Gründer der BRD – auch sie waren schon damals nicht entscheidungsfrei (Besatzungsstatus) – wollten das Volk aus den Entscheidungen verbannen und so konzipierten sie das Grundgesetz, in welchem nach Art 21 den Parteien besondere Rechte zugestanden wurde. Damit wurde das Parteiensystem zementiert. Das ist so gut gelungen, dass die Parteien sich wirklich überall breit gemacht haben, wo sie eigentlich nicht zu suchen hätten. „Jede Partei ist für das Volk da und nicht für sich selbst“, schrieb Konrad Adenauer noch in seinen Erinnerungen. Inzwischen sind die Parteien nur mit sich selbst beschäftigt und das Volk lassen sie außen vor. Deshalb haben wir noch keine Verfassung.
Die Ergebnisse dieses Zustandes: In Deutschland erhalten die Staatsanwälte ihre Weisungen von den politischen Parteien, genauer gesagt, von den Justizministern der Länder und des Bundes. Das führt nicht nur dazu, dass sie im internationalen Rahmen keine Haftbefehle ausstellen können, sondern auch, dass teilweise mit fragwürdigen Gründen strafrechtliche Ermittlungen gegen Politiker abgelehnt werden.
Der französische Philosoph, Jean-Jacques Rousseau, hat schon früh genug darauf hingewiesen, dass es eigentlich nur eine Möglichkeit gibt, Machtmissbrauch durch eine Elite zu verhindern. Das wäre nämlich, dass die wichtigsten Regeln der Gesellschaft, die Verfassung, durch ALLE Mitglieder der Gesellschaft in einem Referendum bestätigt werden. Rousseau betonte auch, dass man die Souveränität des Volkes nicht auf Vertreter übertragen kann. Wir hören deshalb nicht auf, daran zu arbeiten, dass die Bürger mehr mitbestimmen können. Weitere Argumente
https://tkp.at/2025/04/27/warum-hat-deutschland-keine-verfassung/
Einigung beim Pandemievertrag
Am 15. April 2025 haben sich nach 3,5 Jahren die WHO-Mitgliedsstaaten (ohne die USA) auf einen Text zum Pandemievertrag geeinigt. Von den früheren Fassungen blieb wenig übrig. Im Mai wird bei der Weltgesundheitsversammlung über den neuen Text abgestimmt. Er bedarf der Zustimmung von zwei Drittel der Mitglieder. Danach soll der Vertrag von den Mitgliedsländern nach eigenen Regeln ratifiziert werden.
Wenn 60 Staaten den Vertrag ratifiziert haben – es besteht wohl kein Zweifel, dass auch Deutschland sich darunter befinden wird –, dann tritt er für diese 60 Staaten in Kraft. Für die restlichen Mitgliedsstaaten gilt dies erst, wenn sie ihre Ratifizierungsurkunde bei der WHO hinterlegt haben.
Auf jeden Fall sind sich die Staaten in der Ausübung von Zensur vollkommen einig. Unter Punkt 15 steht:
„Anerkennung der Bedeutung des Aufbaus von Vertrauen und der Gewährleistung eines rechtzeitigen Informationsaustauschs, um Fehlinformationen, Desinformation und Stigmatisierung zu verhindern.“
Auch der Klimawandel wurde unter Punkt 19 in den Pandemievertrag aufgenommen. Das bedeutet, dass die WHO und ihre Mitgliedsstaaten für restriktiven Maßnahmen auch den Klimawandel benutzen können.
„In Anerkennung der Bedeutung und der Auswirkungen wachsender Bedrohungen für die öffentliche Gesundheit wie Klimawandel, Armut und Hunger, fragile und gefährdete Situationen, unzureichende medizinische Grundversorgung und die Ausbreitung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel.“
In dem Vertrag wird viel über Überwachung, Risikobewertung, verstärkte Immunisierungsprogramme usw. geschrieben, ohne dass konkrete Anforderungen den Mitgliedstaaten auferlegt werden. Es wird eine Reihe von Zielen aufgelistet, die zum jetzigen Zeitpunkt noch freiwillig sind. Man kann nur hoffen, dass sie auch so bleiben.
Auch wenn der neue Vertragstext scheinbar der Kritiker wegen geglättet wurde, sollten wir nicht vergessen, dass die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), die ja letztlich unrechtmäßig durch die WHO gepeitscht wurden, in ihren Ausführungsbestimmungen weitaus gefährlicher für die Bürger in ihren Einschränkungen sind. Es gibt ja für die IGV noch eine Widerspruchsfrist (Opt-out), bis zum 19.06.2025 kann eine Regierung der neuen Regelung noch widersprechen/ablehnen. Und auch da dürfen wir sicher sein, wird kein Widerspruch von Deutschland kommen.
Dazu ein recht aufschlussreicher Artikel von Cicero
https://archive.is/TB5jA
Der Kampf um den Erhalt des Bargeldes
Zwei Bäckereiketten in Hannover und Düsseldorf haben versucht, dass Bargeld abzuschaffen. Kundenproteste haben dazu geführt, dass die Bäckereien wieder Bargeld annehmen.
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/baeckereien/
Citizengo hat auch eine Kampagne gegen den digitalen Euro gestartet. Bitte unterschreiben!
https://citizengo.org/de/ot/15299-h%C3%A4nde-weg-von-unserem-geld--stoppen-sie-das-programm-der-eu-f%C3%BCr-den-digitalen-euro
Inzwischen haben Norwegen und Schweden Gesetze verabschiedet, die zur Annahme des Bargeldes verpflichten.
Mit herzlichen Grüßen Team Gemeinwohllobby und Marianne Grimmenstein
––––––
Die letzten Newsletter können Sie auf unserer Homepage unter https://gemeinwohl-lobby.de/newsletter-3/#newsletterarchiv nachlesen oder die Links für die Weitergabe nutzen. |