Art. 13 Deutschland

(1) Deutschland ist ein souveräner, demokratischer, rechtstaatlicher und sozialer Staat mit föderalen Strukturen. Diese sind nach dem Subsidiaritätsprinzip organisiert. 

(2) Sitz von Parlament und Regierung ist Berlin. 

(3) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

(4) Die Amtssprache ist Deutsch.

(5) Deutschland setzt sich zusammen aus den Bundesländern/Stadtstaaten: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

(6) Vorschläge für eine Neuordnung der regionalen Gliederung des Bundesgebietes können durch die Länderparlamente oder Volksinitiativen erfolgen. Über diese Vorschläge werden immer die Wahlberechtigten der betroffenen Gebiete abstimmen. Jede Abstimmung über eine regionale Neuordnung setzt einen mindestens 12-monatigen Diskussionsprozess voraus. 

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