Art. 21 Bürgerräte auf Bundesebene – Version 4.1. (27.9.2026)
– entfällt –
Anmerkung: Auf Grund des Losverfahrens für Parlamentariern ist es nicht erforderlich speziell ein Bundesjugendrat zu bilden, der über Gesetze mitbestimmt, da dieses Losverfahren vom Prinzip her auch jungen Menschen die Chance gibt als Parlamentarier im Parlament mitzuwirken.