Art. 33 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kommune

Art. 33 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kommune

(1) Die Kommunen regeln örtliche Angelegenheiten in ihrem Gebiet in eigener Verantwortung.

(2) Die Kommune finanziert sich und ihre Aufgaben neben den von der Monetative bereitgestellten Mitteln über Verbrauchsteuern und Nutzungsentgelte auf überdurchschnittlichen Gebrauch der gemeineigenen natürlichen Ressourcen wie Boden, Bodenschätze, Wasser, Luft, Energie.

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