Art. 33 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kommune

Art. 33 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kommune

(1) Die Kommunen regeln örtliche Angelegenheiten in ihrem Gebiet in eigener Verantwortung.

(2) Die Kommune finanziert sich und ihre Aufgaben neben den von der Monetative bereitgestellten Mitteln und über Nutzungsentgelte auf überdurchschnittlichen Gebrauch der gemeineigenen natürlichen Ressourcen wie Boden, Bodenschätze, Wasser, Luft, Energie. Nutzungsentgelte müssen sich an Gemeinwohl und Umweltschutz orientieren.

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