Verfassungsbeschwerde zu Art. 146 GG

Bescheid des BVerfG zu Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts

15. Februar 2024

Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.


→ Ablehnungsbescheid des BVerfG

Im selben Schreiben wird auch der Befangenheitsantrag der Rechtsanwaltskanzlei-Kanzlei Willemer, Zittau, gegen den Präsidenten der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG Herr Harbarth abgelehnt.
Damit ist für die Hauptbeschwerdeführer kein weiterer Einwand möglich.


Zweiter Nachtrag zu unserer Verfassungsbeschwerde
zum Art. 146 GG

Eine Möglichkeit haben wir noch! Alle Einreicher, die noch keinen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollten mit ihrem Aktenzeichen und eigenen Angaben diesen aktualisierten Nachtrag schnellsten beim Bundesverfassungsgericht einreichen. 

Auch die Leute, die ein Schreiben vom Gericht erhalten haben, dass die Verfassungsbeschwerde eventuell nicht angenommen werden würde (konjunktiv in einem Bescheid?), haben damit ein vorläufiges Aktenzeichen bekommen und können unseren aktuellen Nachtrag einreichen. Hier können Sie den Nachtrag runterladen:

–> Antwortschreiben an das Bundesverfassungsgericht

Bitte die Formularfelder mit Ihren Daten ausfüllen, das Aktenzeichen nicht vergessen, ausdrucken, unterschreiben und ab per Post an das Bundesverfassungsgericht.


Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts Nachtrag

13. November 2023

Neben den Hauptbeschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde für das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 146 GG, hatten auch zahlreiche Unterstützer die Beschwerde unter eigenem Namen eingereicht (Link zum Herunterladen der Beschwerde siehe unten). Aber noch bevor die Hauptbeschwerdeführer eine Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten haben, bekamen einige Einreicher vom Bundesverfassungsgericht einen gleichlautenden Bescheid, der besagt, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen werden würde (konjunktiv in einem Bescheid?)
Will man da möglicherweise Beschwerdefluten vorbeugen?

Wer eine solche Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten hat, für den haben wir ein
–> Antwortschreiben an das Bundesverfassungsgericht

Hinweis: Dieser Nachtrag ist nicht mehr einzureichen.