Stellungnahme

Liebe Besucherinnen und Besucher,

herzlich Willkommen auf unserer Homepage! Wir freuen uns, dass Sie sich unsere Homepage anschauen. Leider wird immer wieder der Versuch unternommen, unsere Bürgerinitiative in die extreme Szene einzuordnen. Es soll sogar eine Phantomseite von unserer Homepage im Netz zu finden sein, die man nicht ständig erreichen kann. Es sollen dort einige Extremisten unterstützt werden. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jedem Extremismus. Bitte überzeugen Sie sich selbst, ob die Vorwürfe standhalten.

Die GemeinWohl-Lobby vertritt keine bestimmte politische Richtung. Uns geht es darum, dass das Volk nach einer intensiven und aufgeklärten Diskussion selbst entscheidet, wie es künftig leben will. Und das wird, davon sind wir überzeugt, eine an Gerechtigkeit, Umweltschutz und Machtkontrolle orientierte Gemeinwohlgesellschaft sein. Hier müssen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Bürgerinitiative nachweislich nur nach den Vorgaben des Grundgesetzes, des Völkerrechts und des Bundesverfassungsgerichts arbeitet. Jeder kann das kontrollieren.

Deshalb bitten wir Sie, falls Sie etwas auf unserer Homepage finden sollten, das gegen die guten Sitten verstößt, bitte melden Sie es uns mit einer E-Mail an kontakt@gemeinwohl-lobby.de.

Wir bedanken uns für Ihre Hilfe und wir wünschen Ihnen ein angenehmes Stöbern auf unserer Homepage!

Team GemeinWohl-Lobby

WHO Aktionstag

Logo People of the World Unite

WHO Aktionstag

Eine freie internationale Initiative unter dem Motto People of the World unite hat für den Erhalt unserer Demokratie und gegen sämtliche diktatorische Bestrebungen der WHO aufgerufen. Deshalb findet ein internationaler WHO-Informationstag zu den Plänen der WHO am Samstag, den 7. Oktober 2023 statt. Hier ist die Pressemitteilung dazu. 


Verfassungsbeschwerde wegen Art. 146 – Archiv

Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts

18. September 2023

Zahlreiche Umfragen bestätigen, dass der größte Teil der Bevölkerung in unserem Land 
in allen wichtigen Fragen (z. B. Energiefragen, Umwelt- und Bildungsprobleme, Gesundheitsversorgung, Friedensfragen usw.) endlich Mitspracherecht erhalten möchte. Das wird uns bis jetzt verweigert.

Damit die Menschen in unserem Land endlich diskutieren und frei darüber entscheiden können, wie sie miteinander leben möchten und in allen wichtigen gesellschaftlichen Fragen mitbestimmen können, ist es notwendig, dass ganz viele Menschen eine Verfassungsbeschwerde für diesen Zweck erheben. Deshalb rufen wir alle Menschen auf, die Verfassungsbeschwerde für unser Selbstbestimmungsrecht selbst unter eigenem Namen einzureichen. Wir müssen zahlreich werden, um unser Selbstbestimmungsrecht zu erlangen.

Hinweis: Den größten Teil der Verfassungsbeschwerde hat ein Anwalt geschrieben. Die Klammern und Punkte in der Verfassungsbeschwerde sind gewollt, um die Zitate auf die notwendigen Aussagen zu begrenzen.  

Zur Einreichung können Sie die PDF- oder die Word-Datei (siehe Links) nutzen. Tragen Sie Name, Adresse, Datum im Adressbereich und unter dem Titel „Verfassungsbeschwerde“ nochmals den Namen und Adresse in die vorgezeichneten Stellen ein. Danach das Dokument speichern, ausdrucken, letzte Seite unterschreiben und bitte per Post nach Karlsruhe schicken.

Würde uns freuen, wenn Sie uns unter kontakt@gemeinwohl-lobby.de informieren, wenn Sie mit dabei sind!

Ohne Unterschrift ist die Verfassungsbeschwerde ungültig und Online per E-Mail wird nicht akzeptiert.

PDF-Datei

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Verfassungsbeschwerde-Selbstbestimmungsrecht.pdf

WORD-Datei

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Verfassungsbeschwerde-Selbstbestimmungsrecht-3.docx


Verfassungsbeschwerde zu Art. 146 GG

Bescheid des BVerfG zu Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts

15. Februar 2024

Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.


→ Ablehnungsbescheid des BVerfG

Im selben Schreiben wird auch der Befangenheitsantrag der Rechtsanwaltskanzlei-Kanzlei Willemer, Zittau, gegen den Präsidenten der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG Herr Harbarth abgelehnt.
Damit ist für die Hauptbeschwerdeführer kein weiterer Einwand möglich.


Zweiter Nachtrag zu unserer Verfassungsbeschwerde
zum Art. 146 GG

Eine Möglichkeit haben wir noch! Alle Einreicher, die noch keinen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollten mit ihrem Aktenzeichen und eigenen Angaben diesen aktualisierten Nachtrag schnellsten beim Bundesverfassungsgericht einreichen. 

Auch die Leute, die ein Schreiben vom Gericht erhalten haben, dass die Verfassungsbeschwerde eventuell nicht angenommen werden würde (konjunktiv in einem Bescheid?), haben damit ein vorläufiges Aktenzeichen bekommen und können unseren aktuellen Nachtrag einreichen. Hier können Sie den Nachtrag runterladen:

–> Antwortschreiben an das Bundesverfassungsgericht

Bitte die Formularfelder mit Ihren Daten ausfüllen, das Aktenzeichen nicht vergessen, ausdrucken, unterschreiben und ab per Post an das Bundesverfassungsgericht.


Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts Nachtrag

13. November 2023

Neben den Hauptbeschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde für das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 146 GG, hatten auch zahlreiche Unterstützer die Beschwerde unter eigenem Namen eingereicht (Link zum Herunterladen der Beschwerde siehe unten). Aber noch bevor die Hauptbeschwerdeführer eine Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten haben, bekamen einige Einreicher vom Bundesverfassungsgericht einen gleichlautenden Bescheid, der besagt, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen werden würde (konjunktiv in einem Bescheid?)
Will man da möglicherweise Beschwerdefluten vorbeugen?

Wer eine solche Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten hat, für den haben wir ein
–> Antwortschreiben an das Bundesverfassungsgericht

Hinweis: Dieser Nachtrag ist nicht mehr einzureichen.


WHO Pandemievertrag und IHR

GemeinWohl-Lobby, 1. September 2023

WHO Pandemievertrag und internationale Gesundheitsregeln IHR

Unter der Überschrift 75 Jahre WHO hatte der Bundestag am 12. Mai 2023 den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag der WHO seine Zustimmung erteilt. Wie sich herausstellte, geht damit die Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO einher. Darüber wurde im Parlament keine seriöse Debatte geführt. Im Jahr 2022 hatte die Regierung bereits die Verhandlungsrechte in dieser Angelegenheit ohne parlamentarische Konsultation an die EU-Kommission übertragen.

Hier finden Sie die deutsche Übersetzungen (maschinenübersetzt) des WHO-Pandemievertrags sowie der IHR-Regeln

 1. Pandemievertrag (Stand 2.6.2023)
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/07/Uebersetzung-PV-2.-Juni.pdf 

 2. Internationale Gesundheitsregeln (2005) mit vorgesehenen Änderungen
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/07/WHO_Compilation-en_Uebersetzung-IHR.pdf 


Pandemie-Vertrag im Bundestag abgestimmt, man nennt das auch Durchwinken. Wäre ja interessant, wer von diesen Herrschaften die beiden Verträge gelesen hat


Werden Sie aktiv! Informieren Sie sich! Machen Sie bei den Aktionen mit!

www.gemeinwohl-lobby.de/category/aktionen/

>> Informationsblatt zur Aufklärung über die Konsequenzen der WHO-Machtergreifung

Welche Konsequenzen haben die WHO-Verträge für Unternehmer?

>> Informationsblatt für Unternehmer

Inwieweit ist die Landwirtschaft von den WHO-Verträgen betroffen?

>> Informationsblatt für Landwirte

Weitere Erklärung zu den WHO-Verträgen:
https://www.youtube.com/watch?v=_uH1usNjvNs
oder suche nach: Erklär-Video WHO-Verträge


Wahlstimme

Frank Walter Steinmeier und seine Frau bei der Eröffnung der Ausstellung “Der Wille zu Freiheit und Demokratie – der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee 1948”

Screenshot Website des Bundespräsidenten

GemeinWohl-Lobby, 7. Oktober 2023

Fortsetzung der Aktion „Missbrauch der Wahlstimmen stoppen“

Wer seine Wahlstimme wegen der dadurch verwirklichten Grundgesetzwidrigkeiten bei dem Bundespräsidenten noch nicht zurückgezogen hat, sollte es tun. Diese Mitteilung können Sie als PDF oder WORD runterladen. Sie müssen die Datei abspeichern, dann können Sie Ihre Angaben eintragen, ausdrucken, unterschreiben und bitte per Post schicken.

PDF-Datei

http://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/08/Wahlstimme.pdf

Word-Datei

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Wahlstimme.docx

Inzwischen haben einige schon ein Antwortschreiben vom Bundespräsidialamt erhalten.

>> Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Wenn Sie so ein Schreiben erhalten haben, können Sie es mit dieser Antwort erwidern und erneut an den Bundespräsidenten per Post schicken. Wir sollten ihn an seine Pflichten erinnern. Hier können Sie die Erwiderung als PDF oder WORD runterladen:

PDF-Datei

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Wahlstimme-Antwort.pdf

WORD-Datei

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Wahlstimme-Antwort.docx


Weitere Aktion: Wählen mit Verstand!

Kürzlich hat der Bundespräsident in seiner Rede selbst zur Verteidigung der Demokratie aufgerufen:

Wir alle haben es in der Hand, die Verächter unserer Demokratie in die Schranken zu weisen […] Kein mündiger Wähler* kann sich auf mildernde Umstände herausreden, wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen.”

Bundespräsident Frank Walter Steinmeier am 10. August 2023

*Nachträglich durch Steinmeier geändert, im Redetext hieß es “kein mündiger Bürger”

Unsere Wahlstimme wird missbraucht und laufend zur Verwirklichung von Grundgesetzwidrigkeiten benutzt. Laut Bundespräsident Steinmeier wird es höchste Zeit, dass wir die zahlreichen Verletzungen des Grundgesetzes nicht mehr hinnehmen und zu ihrer Verwirklichung mit unserer Wahlstimme keine Beihilfe mehr leisten. Demokratie ist mehr als Wählen. Demokratie heißt Menschen an Entscheidungen zu beteiligen, ihre Sichtweise einzubeziehen und ihre Ideen für das Gemeinwohl nutzbar zu machen.

Wir müssen wissen, wem wir in der Zukunft unsere Wahlstimme anvertrauen können. Deshalb müssen wir prüfen, welche Abgeordneten auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Dazu starten wir eine Umfrage mit sieben Fragen an die Abgeordneten. 

Jeder Abgeordnete sollte sieben Fragen zu seinem Verhalten per Email oder per Post mindestens einmal erhalten. Bitte nur die Abgeordneten anschreiben, die sich in ihrem Wahlkreis befinden. Wer die Anfrage als Email sendet, bitte den Text (s. nachfolgende Word-Datei/PDF) nicht als Anhang senden, sondern direkt in die Email kopieren. Man kann die Anfrage auch in Papierform im Wahlkreisbüro abgeben. Bei einer Anfrage per Email bitte in der Betreffzeile das angeben:

Betr.: Anfrage an Herrn oder Frau (Name des Abgeordneten) MdB

Zu dieser Aktion können Sie eine Namens- und Adressenliste der Abgeordneten sortiert nach Bundesländern hier runterladen: Abgeordnete nach Bundesländern

Die Anfrage können Sie als WORD-Datei oder PDF runterladen. In der PDF-Datei können Sie Ihre Daten nach dem Abspeichern eintragen. Damit die Abgeordneten mit einer Email antworten können, bitte eine Emailadresse auch in der PDF-Datei angeben.

>> Anfrage an die Abgeordneten als WORD-Datei

>> Anfrage an die Abgeordneten als PDF-Datei

>> Kurzfassung der Anfrage an die Abgeordneten als WORD-Datei

Melden Sie uns bitte per Email an kontakt@gemeinwohl-lobby.de, welchen Abgeordneten Sie kontaktiert haben. Wir bitten auch die Antwort des Abgeordneten an uns weiterleiten. Falls der Abgeordnete innerhalb von vier Wochen nicht antwortet, sollte man ihm auf jeden Fall eine höfliche Erinnerung schicken. Die Ergebnisse dieser Umfrageaktion werden wir sammeln und dann auch veröffentlichen, damit jeder sich informieren kann, welche Abgeordneten wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Bitte verbreiten Sie die beiden Aktionen mit diesem Link: https://gemeinwohl-lobby.de/wahlstimme/

Mit diesem Handzettel können Sie für die beiden Aktionen werben.


Inzwischen, Mitte September, ist eine Antwort aus dem Bundespräsidialamt eingetrudelt mit einer korrekten Aufgabenbeschreibung für den Bundespräsidenten nach dem Grundgesetz.
Nun, dafür hat der Bundespräsident ja ein Heer von Sachbearbeitern!
Wie gut, dass die Vorgaben für den Bundespräsidenten in Bezug auf eine Parlamentsauflösung/Neuwahl endlich mal richtig dargestellt werden.

>> Antwort aus dem Bundespräsidialamt

Um die Aktion weiter zu verfolgen, melden Sie sich zu unserem Newsletter an!


Erläuterungen zum Volksentscheid

Banner für Erklärungen

Erläuterungen zum Volksentscheid

Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene

(Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid)

Angesichts des ausufernden Lobbyismus, der enormen Steuerverschwendungen (CumEx-Skandal, Masken-Deal usw.) und der zahlreichen Korruptionsskandale (Wirecard-Skandal, Aserbaidschan-Affäre, Korruptionsskandal in dem EU-Parlament usw.) ist es an der Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitbestimmungsrechte erhalten und Verantwortung übernehmen. Schließlich belegen auch Meinungsumfragen seit Jahren, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein Mitspracherecht wünscht und bei wichtigen Fragen selbst entscheiden will.

SPD und DIE LINKE haben versucht, mit eigenen Gesetzentwürfen dies mehrmals im Bundestag durchzusetzen, aber sie wurden stets blockiert. Nach einer Anfrage unter zahlreichen Verfassungsrechtlern wurde bestätigt, dass das Grundgesetz nirgends Abstimmungen verbietet. Artikel 20 Absatz 2 GG steht unter keinem Gesetzesvorbehalt. Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geschieht nach Artikel 20 Grundgesetz in Wahlen UND Abstimmungen. Das Volk hat hier bereits uneingeschränkte Kompetenz. Es muss sie nur ausüben. Da die Politik uns das notwendige Ausführungsgesetz zu Volksentscheiden verweigert, sollen wir uns das selbst geben.

Deshalb organisiert die Bürgerinitiative Gemeinwohllobby eine Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Auch nach der Anfrage an Verfassungsrechtler müssen mehrere Gesetzentwürfe für die Bürgerinnen und Bürger zur Auswahl stehen, damit sie wirklich frei entscheiden können. Daher stehen die folgenden vier Gesetzentwürfe zur Auswahl: SPD von 2013, DIE LINKE von 2014, Mehr Demokratie e. V. von 2013 und BI Gemeinwohllobby von 2023. Den Vergleich der vier Gesetzentwürfe finden Sie hier.

Das Ausführungsgesetz mit den meisten Stimmen werden wir an den Bundestag überreichen mit der Aufforderung, das Gesetz auch auf dem parlamentarischen Weg zu verabschieden. Andernfalls klagen wir gegen den Bundestag.

Die parlamentarisch-repräsentative Demokratie ist eine indirekte Demokratie. Sie konzentriert die Macht in den Händen einer kleinen Elite, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus erhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf den gesamten politischen Entscheidungsprozess. Die Mandatsträger sind zwar vom Volk legitimiert, jedoch von ihrer Partei abhängig. Die bekannten Defizite der innerparteilichen Demokratie führen zur Bildung von Machteliten. Diese Klientelpolitik steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Grundgesetzes. All diese Probleme sind Ausdruck eines Demokratiedefizits. Es ist eine Tatsache, dass durch direkte Demokratie der politische Wettbewerb viel intensiver ist und eine Qualitätssteigerung bewirkt wird.

Vorteile der direkten Demokratie sind:

  • Abhilfe gegen die Politik- und Wahlverdrossenheit;
  • Wiederherstellung des schwindenden Systemvertrauens;
  • reale Beförderung der sonst nur verbal beschworenen Mündigkeit der Bürger;
  • Entlastung der etablierten Politik bei Grundsatzentscheidungen;
  • höhere Akzeptanz bei der Entscheidung besonders umstrittener Fragen; 
  • präventive Auswirkungen auf die Gesetzgebung.   (Professor Dr. Hans Herbert von Arnim)

Bei der Ausarbeitung des hier präsentierten Ausführungsgesetzes von Gemeinwohllobby zur Volksgesetzgebung auf Grundlage von Artikel 20 Abs. 2 GG wurden folgende Prioritäten gesetzt:

  • Herstellung der maximalen Volkssouveränität
  • Unterbindung von Lobbyismus und Korruption
  • Förderung einer fairen und allseitigen Information
  • Eindämmung der Gesetzesflut und sinnloser Bürokratie
  • Ermöglichung der Revision getroffener Parlamentsentscheidungen
  • Förderung der Innovation
  • Ermöglichung des fairen politischen Wettbewerbs und der Abwahl gemeinwohlschädigender Politiker
  • Anreiz zur ehrlichen, politischen und für das Volk agierenden Arbeit
  • Konformität mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten
  • Gewährleistung der weiteren notwendigen Gewaltentrennung und deren Kontrolle

Ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung führt zur Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie. Eine Schwächung ist nicht zu erwarten. „Volksentscheide wären auch im Bund ein Gewinn für die deutsche Demokratie. Man muss es nur wollen.“ (Wir! Sind! Das! Volk! Ein Kommentar von Joachim Käppner, sueddeutsche.de, 05.07.2010)

Weitere Seitennavigation zum Volksentscheid unter der Dokumentenübersicht!

Dokumentenübersicht:

Hier geht es direkt zur Abstimmung >>

Oder weiter zur juristischen Begründung als Seite >>

STRAFANZEIGE

Strafanzeige


GemeinWohl-Lobby 21. Juli 2023

Das Bundesverfassungsgericht ist erwartungsgemäß nicht bereit über die Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz wegen des WHO-Pandemievertrags zu entscheiden.

Wie geht es jetzt weiter? Wir haben jetzt eine umfassende Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen des Bundestages und der Bundesregierung, die uns an die WHO verkaufen wollen. Diese Strafanzeige wurde wieder von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz eingereicht und kann dann auch wieder von Ihnen als Unterstützung an die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe gesandt werden, dieses Mal ist es ausreichend per E-Mail (Hinweis Kontaktstelle Bundesgeneralanwaltschaft), kann aber auch postalisch versandt werden.

Hinweis:
Die Strafanzeige, die jeder stellen kann, hat keine rechtlichen Konsequenzen, Kosten oder weitere Aktivitäten für Sie zur Folge. Viele fragen, warum eine Strafanzeige und nicht ein Strafantrag eingereicht wurde. Hochverrat oder Völkermord oder ähnliche Delikte sind immer Offizialdelikte, es bedarf keines weiteren Strafantrags wie bei Privatklagedelikten. Wer glaubt, dass er dennoch einen Strafantrag hinzufügen möchte, dem sei es unbenommen. Ausführliche Informationen zu Strafanzeige und Strafantrag können Sie hier entnehmen.

Die Strafanzeige können Sie hier herunterladen >> Strafanzeige als PDF zum Ausfüllen <<, mit Ihren Angaben auf der ersten Seite und auf der letzten Seite Ihren Vor- und Nachnamen ergänzen, abspeichern und dann als Anhang per E-Mail mit einem kurzen Begleittext an die Generalbundesanwaltschaft senden: poststelle@generalbundesanwalt.de

(Das PDF-Formular muss zuerst abgespeichert werden und ist erst dann ausfüllbar.)

Mustertext für die E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit sende ich Ihnen meine Strafanzeige (s. Anhang). Es wird gebeten, Ermittlungstätigkeiten aufzunehmen und mich von dem Ergebnis der Ermittlungen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Email-Adresse

Machen Sie mit! Unsere demokratische freiheitliche Grundordnung können wir nur gemeinsam retten. Für Rettung der Demokratie gibt es kein Patentrezept, aber gemeinsam können wir sicher viel bewegen. Es ist wichtig, überall „WIND“ zu machen. Wenn wir nichts tun, haben wir schon verloren.

Pressemitteilung zur Strafanzeige


GemeinWohl-Lobby 1. November 2023

Aktionen zur WHO

Erwiderung/Beschwerde zur Antwort von der Generalbundesanwaltschaft

Mit der Anwort der Generalbundesanwaltschaft muss man nicht zufrieden sein. Der Bescheid ist zwar sehr detailiert, dennoch hat ein Mitglied der Gemeinwohl-Lobby eine Beschwerde dazu verfasst und eingereicht.

Der Einreicher, Michael Immel, erlaubt uns seine Beschwerde zu verwenden und ebenfalls an den Generalbundesanwalt unter eigenen Namen zu senden.

Wir haben sowohl eine Word-Datei als auch eine PDF-Datei dazu hier verlinkt.
Doc-Format: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/11/Antwort-auf-Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Vorlage.doc

PDF-Format: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/11/Antwort-auf-Strafanzeige-Generalbundesanwalt-Vorlage.pdf

Hinweise:
Sie können sowohl die Word- als auch die PDF-Datei verwenden.
Bei Word sind die in “Rot” markierten Stellen mit ihren Angaben zu ersetzen, bei PDF sind die Felder auszufüllen.
Bitte tragen Sie ihre Adresse, Datum, Ort ein, nicht vergessen das Aktenzeichen und Datum in der Betreff-Zeile aus der Ihnen zugestellten Antwort der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe zu übernehmen.
Sie können die Beschwerde per E-Mail versenden oder auch postalisch


Wir haben Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft (siehe weiter unten) eingereicht und wir erhielten einige Monate später die Antwort

Gemeinwohl-Lobby 7. Oktober 2023

Antwort Generalbundesanwaltschaft

Auf Grund der vielen Einreichungen haben wir nun eine 8-Seitige Antwort des Bundesgeneralanwaltes erhalten, eine Antwort, die natürlich nicht befriedigt. Argumentativ und wie es sich gehört in “völlig verständlichem Amtsdeutsch” werden die Tatvorwürfe abgewiesen, mit Hinweisen voll bestückt auf betr. Gesetze und Erläuterungen. Eine Lektüre für Fachinteressierte und Verfassungsrechtler.
Anbei hier die Antwort.

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/10/Strafanzeige-Antwort-Bundesanwaltschaft.pdf


Verfassungsbeschwerde WHO

GemeinWohl-Lobby 18. Juli 2023
aktualisiert am 14.1.2024

Aktionen zur WHO

Das Bundesverfassungsgericht verweigert die Entscheidung der Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag nicht angenommen und weigert sich damit, die Aushebelung des Grundgesetzes und Machtübertragung an eine entgrenzte WHO mit selbstermächtigter Mandatserweiterung, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu entscheiden.

Diese Antwort vom Gericht war grundsätzlich zu erwarten, da das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidungen mehr trifft, wenn es um die Vernichtung unserer Demokratie nach dem Grundgesetz geht. Auch über die anhängige Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Speyer, gegen das Freihandelsabkommen EUSFTA wird seit 2019 nicht geurteilt.

In dieser Verfassungsbeschwerde geht es auch schon um die erfolgte Ablösung des Grundgesetzes durch die Zustimmung der deutschen Staatsorgane zu dem Freihandelsabkommen EU-Singapur. Die hochkarätige Verfassungsbeschwerde wurde zwar bis jetzt nicht abgelehnt, aber sie wird beim Bundesverfassungsgericht ohne Urteil und ohne jegliche Stellungnahme einfach verwahrt.

Das Positive an dieser Antwort ist, dass wir jetzt schwarz auf weiß haben, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei realen Gefahren, wo es um die Vernichtung der Demokratie und Menschenrechte geht, nicht mehr tätig wird. Wir dokumentieren zurzeit, was bei uns nicht mehr funktioniert. Das erhaltene Dokument können wir deshalb für spätere Aktionen sehr gut benutzen.


Im Interview-Video mit Daniela Zibi erklärt Marianne Grimmenstein die Pläne der WHO mit dem Pandemievertrag und den neuen verbindlichen Gesundheitsregeln.

Die in beiden Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte stellen sich als eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO heraus und verletzen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer Mitgliedsstaaten ebenso, wie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger.




Die Verfassungsbeschwerde können Sie hier herunterladen

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/07/Verfassungsbeschwerde-WHO.pdf


Pressemitteilung BVerfG

Dies ist nur ein Beispiel der fachfremden Aufgaben der WHO unter den
neuen Gesundheitsregeln IHR

GemeinWohl-Lobby, 21. Oktober 2023

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Wir haben ja schon über die Nichtannahme unserer Verfassungsbeschwerde, wegen der künftigen Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und am internationalen Pandemievertrag, berichtet. Nachdem aber über 1.600 Einreicher diese Verfassungs-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einreichten, sah sich das Gericht dann doch genötigt, eine Pressemitteilung herauszugeben, wo die Gründe der Ablehnung weit deutlicher genannt wurden, als es bei den Ablehnungsbescheiden der Fall war.

Hier die Pressemitteilung : Pressemitteilung Nr. 83/2023 vom 27. September 2023

Dieses Vorgehen ist relativ selten, da i.d.R. nur in bestimmten Fällen bei Urteilen eine Pressemitteilung veröffentlicht wird. Dies sehen wir immerhin als einen bescheidenen Erfolg an, den wir den Einreichern verdanken.

Einen weiteren Einspruch wird es beim BVerfG nicht geben und wir haben diese Verfassungs-Beschwerde deshalb aus unseren Aktionen entfernt.

Hinweis:
Wir haben eine weitere Verfassungs-Beschwerde zum Thema Selbstbestimmungrecht nach Art. 146 GG eingereicht und bitten auch hier uns zahlreich zu unterstützen.
Hier der Link : https://gemeinwohl-lobby.de/artikel-146-gg/

Kategorien WHO