Medienkritik

GemeinWohl-Lobby 28. April 2023

Wir starten erneut eine Medienaktion,

denn gerade die Medien tragen die Mitverantwortung für die Fehlentwicklungen. Die Medien sollten immer noch als vierte Gewalt im Staat fungieren, ein wachendes Auge auf die Politiker werfen und die Menschen über Verfehlungen und Missstände aufklären. Statt der gerade genannten Aufgaben der Medien erleben wir eine Berichterstattung, die die breite Bevölkerung über gravierende Verfehlungen und entstandene Missstände durch die Politik kaum aufklärt.

Mit ihrem Schweigen sind die Medien sogar behilflich bei der Beseitigung unserer Demokratie. Wir bitten Sie, den Musterbrief mit Ihrem Absender, Datum und Empfänger zu ergänzen, ausdrucken und per Brief an Ihre örtlichen Medien schicken. Sie können den Brief auch an die angegebenen Medien-Adressen senden. Den Text des Briefes können Sie mit Ihrem Anliegen ergänzen. Unten finden Sie den Musterbrief mit einigen Adressen von Medien als Word Datei oder als PDF.


Gefahren Freihandelsabkommen

Die verdrängten Gefahren aus den Freihandelsabkommen und das Versagen der Parteiendemokratie am Beispiel von CETA, JEFTA und EUSFTA 

Das Durchwinken der gemeinwohlschädlichen internationalen Freihandelsabkommen macht das gefährliche Vordringen der Lobbykratie deutlich 

 Von Adi Golbach, Werder (Havel)* 

Das Freihandelsabkommen JEFTA, EU-Japan, ist schon am 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Das Freihandelsabkommen EUFSTA, EU-Singapur, trat am 21. November 2019 in Kraft. Der Bundestag hat das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) im Dezember 2022 ratifiziert. Nach Durchwinken durch den Bundesrat ist das Ratifizierungsgesetz im Januar widerstandslos in Kraft getreten. Die GemeinWOHL-Lobby sieht darin erneut einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Doch die zunächst geplante Verfassungsbeschwerde gegen CETA ist nach Einschätzung der GWL-Rechtsanwälte angesichts der aktuellen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts juristisch aussichtslos. Die Folgen für die deutsche Wirtschaft und unser Rechtssystem sind allerdings verheerend. Bundestag, Bundesrat und die Regierungen von Bund und Ländern haben auf ganzer Linie versagt. Ebenso die Medien (mit wenigen Ausnahmen1). An diesem Fall wird sehr deutlich, dass wir dringend einen Neustart unseres Gesellschaftssystems brauchen: eine erstmals vom Volk selbst nach seinen wahren Wünschen geformte Verfassung. Und als ersten Schritt die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene. Dazu braucht es eine breite Mobilisierung. Wieder! So wie es sie 2016 gegen CETA gab. 

WÖLFE IM SCHAFSPELZ 

„Freihandelsabkommen“ ist ein harmloses und sogar freundlich anmutendes Wort. Klingt nach Zusammenarbeit, ist aber das glatte Gegenteil. CETA, JEFTA, EUSFTA & Co. sind in Wahrheit keine Handelsverträge, sondern politische Verträge, die demokratische Kontrolle für die globalen Konzerne unschädlich machen sollen. 

Unter dem Deckmantel Marktwirtschaft soll brutales Konkurrenzdenken zum goldenen Kalb erhoben werden, um das alle zu tanzen haben. Denn tatsächlich sind damit große Gefahren für Demokratie, Selbstbestimmung und eine auf mehr Miteinander statt gegeneinander gerichtete Gemeinwohlgesellschaft verbunden. Sie betreffen zentrale Bereiche wie Demokratie, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz. Freihandelsabkommen sind Wölfe im Schafspelz! 

Die Verträge verstoßen gegen das Völkerrecht und mehrere andere internationale Gesetze. Die durch die Freihandelsabkommen ermöglichte Einmischung in die inneren Angelegenheiten der 2 

Staaten durch Konzerne, (demnach müsste z.B. der Deutsche Bundestag Gesetzentwürfe bei der vollständigen Anwendung von CETA den Kanadiern vorher zur Zustimmung vorlegen!) verstößt gegen die UN-Charta. 

In den Bereichen, in denen die Regelungen der Freihandelsabkommen gelten, ist das Grundgesetz faktisch außer Kraft gesetzt. Diese Freihandelsverträge werden unter der Leitung von Handelsausschüssen ausgeführt, die an den Parlamenten vorbei Beschlüsse fassen und Verträge sogar verändern können. 

Die deutschen Staatsorgane sind in diesen Handelsausschüssen nicht vertreten! Der Bundestag hat keinen Einfluss mehr auf diese Beschlüsse. Das Grundgesetz hat dort seine Gültigkeit verloren. Das durch diese Freihandelsabkommen etablierte Ausschusswesen begründet damit eine neue, eigenständige, nicht demokratisch legitimierte „internationale Organisation“, deren Haupttätigkeit darin besteht, im Anwendungsbereich des Abkommens nahezu alle gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuschaffen sowie nahezu alle Gesetzes- und Lebensbereiche neu zu regeln. 

Durch die Freihandelsverträge droht die Relativierung unseres völkerrechtlich verankerten Selbstbestimmungsrechts. Denn die Verfassungen werden in den Teilen, die in den Freihandelsverträgen verbindlich geregelt werden, außer Kraft gesetzt. In Deutschland ist das unverkennbar ein Verfassungsverstoß. Denn das Grundgesetz darf gemäß Artikel 146 GG nur vom deutschen Volk durch eine andere Verfassungsordnung ersetzt werden.2 Auch nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts3 sind die Staatsorgane nicht berechtigt, das Grundgesetz eigenmächtig aufzugeben. Nur das Volk darf das. 

Doch das Volk wurde nicht gefragt. Und von den großen Medienhäusern nicht angemessen informiert. Unsere gewählten Volksvertreter haben uns so vertreten, wie ein Staubsaugervertreter Staubsauger vertritt. Sie haben uns verkauft. Haben sich abspeisen und beruhigen lassen mit einer so genannten „Interpretationserklärung“, mit der nach Ansicht der Bundesregierung die gefährlichsten Bestimmungen des Investitionsschutzes entschärft wurden. Verschiedene juristische Gutachten zeigen jedoch, dass die Interpretationserklärung Konzernklagen etwa gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen keineswegs verhindert und an den strukturellen Problemen des Investitionsschutzes bei CETA nichts ändert. 

WORUM GEHT ES DEN GLOBALEN KONZERNEN? 

Worum es den globalen Konzernen tatsächlich geht, sagte Percy Barnevik, Exvorstandspräsident des multinationalen Energie- und Automatisierungstechnikkonzern ABB mit Hauptsitz in Zürich bereits 1996 in seiner Ansprache zur Jahresversammlung des Konzerns: 

„Ich definiere Globalisierung als die Freiheit unserer Firmengruppe, zu investieren, wo und wann sie will, zu produzieren was sie will, zu kaufen und zu verkaufen, wo sie will, und alle Einschränkungen durch Arbeitsgesetze oder andere gesellschaftliche Regulierungen so gering wie möglich zu halten.” 3 

BEISPIEL CETA 

CETA bedeutet »Comprehensive Economic and Trade Agreement« und ist ein Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada über zollfreien Handel und Investitionsschutz. 

Seit 2009 wurde der Vertrag unter strenger Geheimhaltung verhandelt. Wirtschaftslobbyisten erhielten erheblichen Einfluss auf den Vertragstext. Öffentlichkeit und Parlamente blieben von den Verhandlungen ausgeschlossen. Nach der Ratifizierung des Vertrags auf europäischer Ebene ist es bereits im September 2017 in großen Teilen vorläufig in Kraft getreten. Danach ging es zur Ratifizierung auf nationaler Ebene in die Parlamente der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. 

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2022 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung von CETA angenommen. Mit dem Inkrafttreten im Januar 2023 hat Deutschland das Abkommen ratifiziert. 

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht in vorherigen CETA-Urteilen eingeräumt, dass mehrere Vertragsbestandteile nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein könnten. Allerdings ohne genauere Untersuchung. 

CETA wird nur deshalb noch vorläufig ohne die Paralleljustiz und die CETA-Ausschüsse angewandt, weil noch nicht alle Mitgliedsstaaten der EU den Vertrag ratifiziert haben. Derzeit fehlen noch elf weitere Länder, sowie das EU-Parlament und Kanada. 

PRIVATISIERUNG ALS EINBAHNSTRASSE 

Privatisierung und Aushöhlung der öffentlichen Daseinsfürsorge: Dienstleistungsbereiche werden dem Zwang zur Privatisierung und Deregulierung überantwortet. Neu entstehende Bereiche, etwa bei digitalen Diensten, im Gesundheits- oder Bildungsbereich, werden automatisch der öffentlichen Kontrolle entzogen. Einmal deregulierte und privatisierte Bereiche dürfen nicht mehr zurückgenommen werden. Wenn beispielsweise eine Kommune sein Krankenhaus oder sein Wasserwerk privatisiert hat, kann es diese nicht zurückkaufen, selbst nach schlechten Erfahrungen mit privaten Betreibern. Die öffentliche Förderung von Einrichtungen der kulturellen Daseinsvorsorge, wie z.B. Volkshochschulen, ist ebenfalls gefährdet. Ausländische Investoren könnten unter CETA sogar gegen neue Abgaben klagen, etwa gegen eine Vermögenssteuer. Alles ist dem Schutz der Investoren untergeordnet. „Marktkonforme Demokratie“ (Angela Merkel) in Reinkultur. 

SUPRANATIONALE GERICHTSBARKEIT 

CETA schafft eine Paralleljustiz für Investoren. CETA verankert die Investitionsfreiheit mit einklagbaren Rechten. Damit kommen auf die Staaten Klagen in Milliardenhöhe zu. Bereits die Androhung von Klagen lässt Regierungen vor Gesetzgebungsinitiativen zurückschrecken, die zu Konflikten mit den Konzernen führen könnten. Im Fall einer Konzernklage wird allein auf Grundlage dieses Handelsvertrags entschieden. Gesetze und Verträge zum Umweltschutz, zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten spielen keine Rolle. 

Unternehmen können die Vertragsstaaten vor Schiedsgerichten verklagen, wenn sie ihre Profite durch Gesetzgebungen in den Ländern eingeschränkt sehen. Beispiele aus Verträgen mit4 

Investorenschutz: Mexiko wurde von einem US-Konzern wegen einer Zusatzsteuer auf Maissirup verurteilt, Ägypten von dem französischen Veolia-Konzern nach der Erhöhung des Mindestlohnes. Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat, dessen Gesetze bestimmte Dinge erlauben (z.B. Fracking, Erdölbohrungen in Naturschutzgebieten), haben das Recht, den anderen Vertragsstaat auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns zu verklagen. Und Achtung: von den Klagemöglichkeiten könnten nicht nur Konzerne aus der EU und Kanada Gebrauch machen, sondern auch Tochterunternehmen, z.B. in den USA. 

Auch Banken, Finanzdienstleister können ein Schiedsverfahren verlangen. Im Falle einer Finanzkrise könnten Finanzinvestoren dagegen klagen, an den Kosten beteiligt zu werden. 

ABER! 

Wir Bürger nicht. Auch Gewerkschaften nicht, z.B. wenn gegen Arbeits-Vorschriften verstoßen wird. Verstöße gegen Arbeitnehmer- und Umweltrechte sind nicht einklagbar. Es gibt keine Möglichkeit gemeinwohlschädigende Handlungen der Konzerne zu sanktionieren. Gegen die Beschlüsse der Handelsausschüsse kann nicht einmal geklagt werden. Die Regierungen müssen die Beschlüsse ohne Wenn und Aber ausführen. 

DOCH ES KOMMT NOCH DICKER 

CETA wäre nach Inkrafttreten völkerrechtlich bindend. Es würde sich nur schwer zurücknehmen lassen. Die berüchtigte »Zombieklausel« sieht für den unwahrscheinlichen Fall einer Kündigung des Vertrages sogar vor, dass die Klagerechte für Investoren noch weitere 20 Jahre wirksam bleiben. 

Darüber hinaus ist CETA als ein »lebendes Abkommen« konzipiert. Ein »Regulierungsforum« soll geplante Gesetze und Vorschriften „frühestmöglich” daraufhin prüfen, ob sie Konzerninteressen beeinträchtigen. Bedeutet konkret: noch vor Einbringung in das Parlament. 

Wirtschaftslobbyisten können also unliebsame Gesetzentwürfe aus dem Verkehr ziehen, noch bevor Parlament und Öffentlichkeit davon erfahren. Der »Gemischte CETA-Ausschuss« könnte den Vertrag nachträglich sogar verändern und erweitern – ohne Rückbindung an Parlamente. 

Mit JEFTA und dann mit EUSFTA wurde nicht nur das deutsche Grundgesetz ausgehebelt, sondern auch die Verfassungen von allen Mitgliedsstaaten der EU. Auch CETA wird die gleiche Wirkung haben, wenn es vollständig in Kraft treten sollte. Nach der jetzigen Rechtslage dürfte Deutschland nur so lange an der Verwirklichung eines vereinten Europas mitwirken, wie ein demokratischer Ablauf gesichert ist, also der Bundestag seine Entscheidungsfreiheit behält und das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht beeinträchtigt wird. 

Das ist aber jetzt schon nicht mehr der Fall. Die Entscheidungsfreiheit des Bundestages ist enorm eingeschränkt und das Wahlvolk kann die Entscheidungen durch die Wahlen nicht mehr beeinflussen. Mit den so genannten Freihandelsabkommen wurde uns ein System aufgebürdet, das politischen Entscheidungsträgern die Hände bindet, während sie stattdessen mehr Flexibilität bräuchten, um die dringend notwendigen Reformen zur Lösung der rasant wachsenden sozialen und ökologischen Probleme realisieren zu können.

GEFAHREN FÜR DEN WELTFRIEDEN 

Und was ist, wenn die Bürger zu diesen Fesseln NEIN sagen und sie abschütteln wollen? Wenn sie sich auf das im Völkerrecht verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen? Stehen dann diese neuen Völkerrechtsklauseln gegen die alten, die eigentlichen? Wer wird sich dann durchsetzen? Wieder einmal die mit den dicksten Kanonen und schnellsten Raketen. Erinnern wir uns: die Ausgangspunkte der Kolonialkriege (und Postkolonialkriege bis heute) waren immer Handelsinteressen, die mit Gewalt durchgesetzt wurden. 

Spätestens an dieser Stelle sollte jedem klar werden, welche Gefahren für ein freundschaftliches und friedliches Zusammenleben der Menschen und Staaten mit diesem unheilvollen Prozess verbunden sind. Stoppen wir ihn, solange es noch geht! 

WIDERSTAND GEGEN CETA ZU SCHWACH 

Mehr als 300.000 Menschen haben 2016 in Deutschland protestiert, weil CETA die Demokratie aushebeln sowie den Umweltschutz und die Rechte von Arbeitnehmern und Kommunen massiv untergraben würde. Gewerkschaften, Umweltschutzverbände und Verbraucherschutzverbände, Millionen Menschen auf beiden Seiten des Atlantiks wehrten sich. Zwar gab es gegen die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag auch diesmal zivilgesellschaftlichen Widerstand. Ein breites Bündnis von Organisationen wandte sich in einer gemeinsamen Erklärung und in einer Protestveranstaltung am 1.12.2022, dem Tag der Abstimmung, an das Parlament4

Doch zu einer Massenmobilisierung wie 2016 reichte es diesmal nicht mehr. Warum nicht? Dieser Frage eingehend nachzugehen, wäre ein verdienstvolles Unterfangen. An dieser Stelle können nur einige Vermutungen stichwortartig eingeworfen werden: Niedergang des kritischen Journalismus in den Leitmedien, fortschreitende Entpolitisierung der Jugend bzw. Verengung auf das Thema Klimaschutz (obwohl der auch beeinträchtigt ist), Lähmung und Spaltung politisch engagierter Kräfte durch die Coronamaßnahmen und seit einem Jahr durch weltweite Polarisierung im Zuge des Krieges in der Ukraine. 

WAS MÜSSTE GESCHEHEN? 

Alle multilateralen Handelsverträge u. a. JEFTA, CETA, EUSFTA usw. sowie die 3000 bilateralen Verträge, die schon existieren, müssten geprüft werden. In jedem Fall müssten jene Teile, die gegen die UN-Charta und somit gegen das Allgemeinwohl verstoßen, gestrichen werden. Das ist so im Völkerrecht verankert. Deshalb ist die Schaffung eines neuen Gesellschaftsvertrags (Verfassung) inzwischen für unsere Gesellschaft von existenzieller Bedeutung, denn auch diese Überprüfung kann nur als Akt souveräner Entscheidungen im Rahmen einer neuen Verfassung ermöglicht werden. 

WAS KÖNNEN WIR IN DEUTSCHLAND JETZT NOCH TUN? 

Was CETA und die anderen beiden eingangs erwähnten Freihandelsabkommen betrifft, ist, wie oben erwähnt, in Deutschland der juristische Zug wohl abgefahren. Aber wir können diese – auch selbst verschuldete – Niederlage umwandeln in ein entschlossenes „Volksgesetzgebung jetzt!“ 

Wir können dafür sorgen, dass aus dem Versagen der Parteiendemokratie die Konsequenz gezogen wird: wir brauchen JETZT direkte Demokratie – konkret als ersten Schritt: Volksentscheide auf Bundesebene. Mit dem gemeinsamen Anpacken kommen dann auch Kraft und Selbstbewusstsein – und die nötige Skepsis gegenüber den so genannten staatstragenden Medien. Aber was heißt schon „staatstragend“? Der Staat, das ist nicht die Regierung, der Staat sind wir alle. Parlament und Regierung sind nur unsere eingesetzten Verwalter! Wir sind der Arbeitgeber, der Souverän, und sie sind die Arbeitnehmer. 

Und was können Sie konkret JETZT tun? Nehmen Sie teil an der Abstimmung der GemeinWOHLlobby zur Volksgesetzgebung! Hier: 

GEMEINWOHLLOBBY 

Es ist an der Zeit, dass die Menschen sich an ihre Würde erinnern, die jedem Einzelnen kraft des Völkerrechts unwiderruflich mit auf den Weg ins Leben gegeben wurde. Diese Würde ist nur hinter einer Dornenhecke verborgen. Um sie zu überwinden, brauchen wir keinen Märchenprinzen, der uns wachküsst. Wir können uns selber wachküssen, die kreative Kraft der Menschen in unserem Land voll aktivieren und gemeinsam eine lebenswerte Zukunft schaffen. Das ist das Kernziel der GemeinWOHL-Lobby. Dazu arbeiten wir an einer erstmals in der deutschen Geschichte vom Volk selbst gegebenen Verfassung. Und wir mischen uns auch schon jetzt im Rahmen des Grundgesetzes für die Belange des Gemeinwohls ein – Lobby nicht für Einzelinteressen, sondern für das Gemeinwohl. Dazu gehört aktuell der Kampf gegen die Freihandelsabkommen und für eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Jeder ist aufgerufen, mitzumachen. 

Die Bürgerinitiative GemeinWOHL-Lobby wurde Ende 2020 von der bekannten Bürgerrechtlerin Marianne Grimmenstein gegründet. Sie hatte 2016 gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, CETA, die mit 70.000 Klägern größte deutsche Bürgerklage vor dem Bundesverfassungsgericht organisiert. Etwa eine halbe Million Menschen unterschrieben damals ihre Petitionen. Zahlreiche Organisationen schlossen sich der Initiative an. In Berlin kam es im Oktober mit 250.000 Teilnehmern zu einer der größten Demonstrationen überhaupt. Dieses Potenzial müssen wir auch jetzt wieder mobilisieren! 
1 Die einzige dem Autor bekannte Ausnahme sind die Nachdenkseiten (siehe https://ogy.de/48y1)

2 https://ogy.de/8575 
3 https://ogy.de/1scl 
4 https://www.attac.de/presse/detailansicht/news/ceta-ratifizierung-breites-buendnis-warnt-vor-neuen-klageprivilegien-fuer-konzerne-und-bedrohung-fuer-die-klimaschutzpolitik 

* Der Autor ist Ansprechpartner der GemeinWOHL-Lobby für Berlin und Land Brandenburg und über die Emailadresse bb@gemeinwohl-lobby.de zu erreichen. 


Offener Brief

GemeinWohl-Lobby 6. November 2022

Offener Brief an die Bundestagsfraktionen

Wir wünschen uns, dass wichtige Persönlichkeiten und viele Unternehmen aus allen Bereichen der Gesellschaft den Brief unterschreiben, damit die Bevölkerung über ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung endlich frei entscheidet. 

Den OFFENEN BRIEF kann man per E-Mail an kontakt@gemeinwohl-lobby.de unterschreiben: in der Betreffzeile „Offener Brief“ und in der E-Mail den Namen, Titel oder Berufsbezeichnung oder den Firmennamen sowie die Postleitzahl angeben.


Plan B

GemeinWohl-Lobby, 20. September 2022

Forderung nach einem Ausführungsgesetz zu Artikel 146 GG – Verfassungsgebung durch das Volk.

Am 20. September 2022 wurden alle Fraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, den Verfassungsauftrag von Artikel 146 GG endlich zu erfüllen, indem sie ein Gesetz zur Aktivierung des Artikels 146 GG ausarbeiten und noch in diesem Jahr in den Bundestag einbringen sollen.

Art. 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das Selbstbestimmungsrecht steht uns zu, deshalb soll das Gesetz lediglich ein demokratisches Verfahren der Verfassungsgebung gewährleisten.

Forderung an die Bundestagsfraktionen: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2022/11/Forderung-an-die-Bundestagsfraktionen.pdf

Mit der Unterschriftenaktion helfen wir, der Forderung nach einem Ausführungsgesetz Nachdruck zu verleihen. Jeder kann unterschreiben. Es ist egal, wie viele Unterschriften auf einem Bogen vorhanden sind. Es ist wichtig, dass der Bundestag ständig Post bekommt. Jede Person kann z. B. auch wöchentlich die Forderung versenden.  

Hier können Sie für die Aktion werben und die Unterschriftenlisten herunterladen:


1. Informationsblatt zur Aktion

2. Unterschriftenliste

(Die Aktion hat keinen Endtermin. Man kann die Unterschriften jederzeit an den Bundestag senden.)

3. Offener Brief an den Bundestag

Wir wünschen uns, dass wichtige und vernetzte Persönlichkeiten aus allen Bereichen der Gesellschaft den Brief unterschreiben.


Freihandelsabkommen

GemeinWohlLobby, 16.10.2022

Die Aushebelung des Grundgesetzes durch die Freihandelsabkommen

Die sogenannten Freihandelsverträge wie CETA, JEFTA, EUSFTA usw. sind  grundsätzlich keine Freihandelsverträge sondern politische Verträge, die unser demokratisches System abschaffen sollen.  Sie verstoßen gegen das Völkerrecht und mehrere andere  internationale Gesetze. Die durch die Freihandelsabkommen ermöglichte Einmischung in die innere Angelegenheiten der Staaten durch Konzerne, (demnach müsste z.B. der Deutsche Bundestag Gesetzentwürfe bei der vollständigen Anwendung von CETA den Kanadiern vorher für Zustimmung vorlegen!) verstoßt gegen Artikel 1 und 2 der UN-Charta.

Die Wirkung der Freihandelsverträge auf unseren Alltag:

JEFTA (Freihandelsabkommen EU-Japan) gehört zu den Freihandelsabkommen neuer Generation der EU. Durch JEFTA werden Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger und des Gemeinwohls wie das Recht auf Arbeitsschutz, auf Naturschutz, auf Umweltschutz, auf Klimaschutz, auf soziale Absicherung, auf Mindestlohn, auf gerechten Lohn, auf Teilhabe am gesellschaftlich erarbeiteten Reichtum, auf bezahlbaren Wohnraum, auf Gesundheitsvorsorge, auf Bildung, auf Kultur, auf Rechtsschutz, auf ein unabhängig arbeitendes Parlament, auf die Einbettung in einem sozialen Rechtsstaat und auf den Fortbestand der sozialen Marktwirtschaft etc. als „Handelshemmnisse“ bewertet.

Das durch JEFTA etablierte Ausschusswesen begründet eine neue, eigenständige, nicht demokratisch legitimierte „internationale Organisation“, deren Haupttätigkeit darin besteht, im Anwendungsbereich des Abkommens nahezu alle gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuschaffen sowie nahezu alle Gesetzes- und Lebensbereiche neu zu regeln.

JEFTA setzt die neoliberale Agenda durch: die weitestgehende und nachhaltige Entmachtung der Nationalstaaten und der nationalen Parlamente durch die Installation eines Ausschusswesens, die sich von jeder demokratischen Kontrolle entzieht. Die „Auslegungen“ des Gemischten Ausschusses bei JEFTA binden die Vertragsparteien selbst unmittelbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, sich an diese nicht demokratisch legitimierten „Auslegungen“ zu halten.

Die Kompetenzen des Gemischten JEFTA-Ausschusses sind unabsehbar weitreichend. Es ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, dass der Gemischte Ausschuss ohne jegliche demokratische Kontrolle Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen beschließt und durchsetzt, denn JEFTA ist ein „lebendes Abkommen“. JEFTA ist ein Meilenstein im Abbau der Demokratie.

Mit den Freihandelsabkommen JEFTA (EU-Japan) und dann EUSFTA (ein ähnliches Abkommen EU-Singapur) hat ein Identitätswechsel stattgefunden, denn die Entscheidungsgewalt auf demokratisch nicht legitimierte sogenannte Handelsausschüsse übertragen wurde. Ihre Entscheidungen sind verbindlich und man kann nirgends gegen diese Beschlüsse klagen. In diesen Handelsausschüssen sitzen 50 Prozent Japan bzw. Singapur und 50 Prozent EU. Wer in diesen Ausschüssen sitzt, das wissen wir nicht. Damit ist das deutsche Wahlrecht vollkommen vernichtet. Die Wählerinnen und Wähler haben überhaupt nichts mehr zu sagen. Es ist vollkommen egal, wie man wählt, weil die Entscheidungsgewalt schon ausgelagert wurde. Diesem Identitätswechsel hätte die deutsche Regierung ohne die Zustimmung des Wahlvolkes niemals zustimmen dürfen.

Mit JEFTA wurde das Grundgesetz ausgehebelt. Es hat ein Identitätswechsel stattgefunden. Das bedeutet die Ablösung des Grundgesetzes. Für die Ablösung des Grundgesetzes wäre eine Volksabstimmung notwendig gewesen. Das steht ganz klar im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009. Deshalb ist eine Verfassungsbeschwerde von drei NGO’s (Mehr Demokratie e. V., Campact und FoodWatch) mit Prof. Weiß Universität Speyer bei dem Bundesverfassungsgericht gegen EUFSTA immer noch anhängig, da dieses Freihandelsabkommen auch die gleichen Bestimmungen beinhaltet wie JEFTA.

Es wurde nicht nur das deutsche Grundgesetz mit JEFTA und dann mit EUSFTA ausgehebelt, sondern auch die Verfassungen von allen Mitgliedsstaaten der EU. Nach der jetzigen Rechtslage dürfte Deutschland nur so lange an der Verwirklichung eines vereinten Europas mitwirken, bis ein demokratischer Ablauf gesichert ist, der Bundestag seine Entscheidungsfreiheit stets behält und das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht beeinträchtigt wird. Das ist aber jetzt schon nicht mehr der Fall. Die Entscheidungsfreiheit des Bundestages ist enorm eingeschränkt und das Wahlvolk kann die Entscheidungen durch die Wahlen nicht mehr beeinflussen. Mit den sogenannten Freihandelsabkommen wurde uns ein System aufgebürdet, das politischen Entscheidungsträgern die Hände bindet, während sie eigentlich ein Maximum an Flexibilität bräuchten, um die dringend notwendigen Reformen zur Lösung der rasant wachsenden sozialen und ökologischen Probleme realisieren zu können.

Alle multilateralen Handelsverträge u. a.  JEFTA, CETA, EUSFTA usw. sowie die 3000 bilateralen Verträge, die schon existieren, müssten geprüft werden. In jedem Fall müssten jene Teile, die gegen die UN-Charta und somit gegen das Allgemeinwohl verstoßen, gestrichen werden. Das ist so im Völkerrecht verankert. Deshalb ist die Schaffung eines neuen Gesellschaftsvertrags inzwischen für unsere Gesellschaft von existenzieller Bedeutung, denn auch diese Überprüfung kann nur dadurch ermöglicht werden.


Demo

GemeinwohlLobby, 9. August 2022

Gemeinwohl-Lobby ist auch in Berlin dabei!

Am 1.8.2022 versammelten sich Tausende Menschen aus ganz Deutschland in Berlin vor dem Bundestag. Von dort aus zogen sie, von vielen Trommlern begleitet, lautstark über 3 Stunden voller Lebensfreude durch Berlin. Sie haben ein unübersehbares Zeichen für Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung an die Öffentlichkeit gesendet. Es war ein unbeschreiblich tolles Gemeinschaftserlebnis, das alle Teilnehmer in Liebe verband.
Werner Schricker mit einer Gruppe aus Regensburg war mit dabei, mit Spruchband „Wir sind die Rote Line“ und einem Gemeinwohl-Lobby T-Shirt


Elterninitiative

GemeinwohlLobby, 5. August 2022

Die GemeinwohlLobby unterstützt die
Initiative Eltern stärken Eltern!

Nach dem neuen Entwurf für das Infektionsschutzgesetz soll es ab Oktober 2022 wieder verschärfte Maßnahmen geben. Kitas und Schulen sollen weiter im Fokus stehen, wie auch in den vorangegangen beiden Jahren. Einigen Abgeordneten geht selbst dieser Entwurf nicht weit genug. Die fehlende Evidenz für die Maßnahmen, wie der Übergang der SARS CoV2 Virus-Pandemie in eine Endemie, wie das anerkannte Virologen beschreiben, wird von den politischen Entscheidern weiter geleugnet.

Was sieht der Entwurf des IfSG vor, dazu die Kassenärztliche Vereinigung:

www(dot)kzvbw(dot)de/aktuelles/2022/infektionsschutzgesetz-laender-sollen-ab-oktober-wieder-maskenpflichten-verhaengen-koennen –> ((dot) durch . ersetzen)

Höchste Zeit, das Leben unserer Kinder vor dieser Art staatlicher Übergriffe zu schützen. Die Initiative Eltern stärken Eltern mobilisiert die Elternschaft mit einem Aufruf, aktiv zu werden:

Ohne Kinder ist eine Gesellschaft nicht überlebensfähig. Kinder sind die Zukunft einer Gesellschaft. Deshalb sollte der Schutz der Kinder auch bei uns oberste Priorität haben. 

Auf der öffentlichen Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko) am 9. September 2020 hat Prof. Dr. Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik an der Hochschule Magdeburg-Stendal, bestätigt, dass die Kinderrechte in Deutschland permanent verletzt werden: „So sind NACHWEISLICH elementare Schutzfürsorge- und Beteiligungsrechte von ca. 13 MILLIONEN Kindern und Jugendlichen verletzt worden. Praktisch alle Entscheidungen und Maßnahmen der Politik seit März/April wurden somit VÖLKERRECHTSVERSTOSSEND und BUNDESGESETZWIDRIG ohne vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorgenommen.

An dieser Tatsache hat sich seitdem nichts geändert. Mit dem baldigen Schulanfang ist wieder mit Schädigungen der Kinder und Jugendlichen zu rechnen. Unter den Maßnahmen der letzten Jahre, wie sozialer Isolation, fehlenden Freizeitaktivitäten und nicht zuletzt der ständig geschürten Angst der letzten Jahre, haben Kinder enorm gelitten. Wir müssen uns gemeinsam für die Kinder und Jugendlichen stark machen. 

Auf Anregung des ehemaligen Familienrichters Hans Christian Prestien sollen überall regionale Elterngruppen entstehen, die sich dann auch mit regionalen Fachkräften (z. B. Anwälte, Ärzte und Therapeuten) vernetzen, um weitere kinderschädliche Maßnahmen örtlich abwehren zu können. Um den Familienrichter Prestien bildet sich zurzeit eine überregionale Expertengruppe aus erfahrenen Fachkräften, die die fachliche Begleitung für regionale Elterngruppen gewährleisten werden.“  

Aufruf Eltern stärken Eltern

Die Unterzeichner dieses Aufrufs, sind mit einer Expertengruppe vernetzt und übernehmen die Koordination des Projektes, damit sich Eltern unter fachlicher Anleitung gegenseitig stärken.

„Wir geben die Starthilfe und begleiten Euch auf dem Weg dahin. Bei erneuten Schädigungen des Kindeswohls sollen die Eltern nicht allein gelassen werden.“ 

Die Koordinationsstelle erreichen Sie unter: gemeinsamfuerkinder@posteo.de

Hier können Sie den Aufruf herunterladen und weiterverteilen. Danke für Ihre Unterstützung.


Energiesicherheit

GemeinwohlLobby, 8.7.2022

Gefährlicher Schacher um unsere Energieversorgung

Es absolut unverständlich, dass Deutschland, während die Gasnotfallpläne geschmiedet werden, massenweise Erdgas nach Polen exportiert. Deutschland wird bewusst in den Energie- und Wirtschaftskollaps geführt.                       

https://energia.rp.pl/gaz/art36566001-problemy-berlina-uderza-w-pgnig

Im ersten Halbjahr 2021 sind über die von Westsibirien über Belarus und Polen nach Deutschland verlaufende Jamal-Pipeline insgesamt 149.000 TWh (eine Terawattstunde entspricht einer Milliarde Kilowattstunden) an Erdgas nach Deutschland geflossen. Dies ergibt sich aus den Daten des Energiedienstleisters Gascade, der die Übergabestation im brandenburgischen Mallnow betreibt (s. https://tron.gascade.biz/#). Wäre im ersten Halbjahr 2022 auch nur die Hälfte dieser Menge geflossen, wären die deutschen Gasspeicher jetzt randvoll. Es gäbe keine akut drohenden Lieferengpässe. Bis Ende Juni kamen nur vereinzelte Kleinmengen über die Jamal-Pipeline in Deutschland an. Dafür flossen in umgekehrter Richtung 20.000 TWh von Deutschland nach Polen. Zurzeit sind die Speicher in Polen randvoll mit russischem Erdgas, das für den deutschen Markt bestimmt war. Das Gas, das Teil des russischen Transportvolumens für Deutschland ist, das von deutschen Importeuren bezahlt wurde und das eigentlich in die deutschen Speicher fließen sollte, wurde einfach nach Polen exportiert. Diese Entwicklung ist keine direkte Folge der russischen Invasion in der Ukraine. Dies ist mit Abstand der wichtigste Grund dafür, warum die deutschen Speicher derzeit vergleichsweise leer sind. Das Gas wird in Deutschland dadurch nicht nur teuer, sondern sogar physisch knapp. Auch Polen trägt mit der Weigerung die Russen für ihre Gaslieferung zu bezahlen, einen gehörigen Teil der Verantwortung.

Besonders gefährdet sind neben den von Gas abhängigen Haushalten in Deutschland die Getränke-, Tabak-, Textil-, Pharma-, Chemie-, Metall-, Papier-, Glasindustrie, die Druckerzeugnisse und der Fahrzeugbau. Gerade die Glasindustrie, deren Produkte auch für die von Grünen über alles geliebten Solarplatten benötigt werden, gehört zu den stark gefährdeten Industriezweigen. „Die dümmste Energiepolitik der Welt“ – so bezeichnet die Zeitung The Wall Street Journal die deutsche Energiepolitik in einem Artikel vom 10. Dezember 2021.

https://www.wsj.com/amp/articles/worlds-dumbest-energy-policy-11548807424?s=03

Der Artikel von The Wall Street Journal auf Deutsch.

Auch Sahra Wagenknecht warnt in ihrem neuen Video “Hebt die Sanktionen auf!” und zitiert auch aus den MainstreamMedien, die uns ebenfalls vor den Folgen warnen, wenn wir weiterschlafen.

Die Bevölkerung befindet sich trotz der erkennbaren Gefahr immer noch in der Duldungsstarre.

„Der größte Schaden entsteht durch die schweigende Mehrheit, die nur überleben will, sich fügt und alles mitmacht.“

Sophie Scholl

Die Duldungsstarre rettet uns nicht von Hunger und Frieren. Es ist an der Zeit, dass wir endlich auf unser Recht pochen und uns neue Perspektiven mit neuen Rahmenbedingungen eröffnen.
Unterstützen Sie die Kampagne „Demokratie heilen“ mit Ihrer Unterschrift:  

https://innn.it/Demokratieheilen


Petition

GemeinwohlLobby, 25.6.2022

Heilen wir unsere Demokratie durch eine
direktdemokratische Verfassungsgebung!

Wir brauchen dringend neue Rahmenbedingungen, damit wir nicht ständig in Krisen und Angst leben. 

Wir werden bald alle Fraktionen nicht bitten, sondern auffordern, dass sie noch in diesem Jahr ein Gesetz zum Verfahren der Verfassungsgebung in den Bundestag einbringen sollen. Das Gesetz soll regeln, dass mindestens ein Jahr lang öffentliche Debatten und abschließend eine Abstimmung stattfinden. Wir wollen unsere Forderung mit ganz vielen Unterstützungsunterschriften bald an alle Bundestagsfraktionen schicken. Deshalb haben wir die Forderung online gestellt. 

Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift unsere Forderung und verbreiten Sie den Link https://innn.it/Demokratieheilen

Die Petition “Demokratie heilen” soll Unterstützer mobilisieren für eine später einzureichende Petition an den Bundestag für die Forderung ein Ausführungsgesetz zum Art. 146 GG zur Verfassungsgebung auf den Weg zu bringen. Für diese wichtige Petition gibt es eine Hürde von 50.000 Unterschriften innerhalb von 4 Wochen, damit die Petition überhaupt öffentlich wird.

Warum tun wir das? Unser GesellschaftsFAIRtrag ist schon eine exzellente Diskussionsvorlage. Wir wollen bald in unserer Gesellschaft breite Diskussionen zu allen Themen des täglichen Lebens für mindestens ein Jahr in Gang setzen, damit wir eine reife Entscheidung darüber treffen können, wie wir miteinander leben wollen. Wir haben schon versucht, bei den Gemeinden Debatten anzustoßen. Wir wurden aber überall höflich blockiert. 

Unser größtes Problem ist, dass die meisten Menschen wenig politische Bildung haben und noch dazu die Gesellschaft nicht genügend solidarisch ist. So kann man kaum etwas organisieren und Verbesserungen herbeiführen. Es ist richtig, dass jedes Volk sein Recht zur Verfassungsgebung ohne jegliche Genehmigung stets ausüben kann. Zur Ausübung dieses Rechts gibt es zwei Möglichkeiten:

1.    Die Bevölkerung ist hochgradig solidarisch und organisiert alles selbst.

2.     Wenn das nicht der Fall ist, braucht man die vorhandenen staatlichen Strukturen.  Das bedeutet: Ein schwaches Volk braucht eine starke Regierung. Ein starkes Volk regiert sich jedoch selbst.

Wir sind leider noch auf die staatlichen Strukturen angewiesen, da die Bevölkerung bei uns zurzeit noch nicht in der Lage ist, die notwendigen Debatten in der Gesellschaft zu realisieren und eine Abstimmung selbst zu organisieren.


Bürgerbegehren

GemeinwohlLobby, 20. Juni 2022

Bürgerbegehren

Einrichtung von örtlichen Bürgerforen

Wir werden dieses Jahr noch den Bundestag auffordern, ein Gesetz zu machen, damit das Volk sein zustehendes Recht auf Verfassungsgebung nach Art 146 GG ausüben kann. 
Wir wünschen uns auch breite Diskussionen in der Gesellschaft, damit die Menschen in unserem Land reife Entscheidungen treffen können.

Damit Diskussionen über unsere Probleme und unsere Zukunft stattfinden können, müssen sich die Bürger selbst engagieren und ihren Willen artikulieren, statt den Politikern die Entscheidungen zu überlassen. Wer weiß, vielleicht ist mancher Politiker froh, wenn er von oben oktroyierte Entscheidungen mit Verweis auf den Bürgerwillen ablehnen kann. Das Interesse an solchen Bürgerversammlungen ist groß, angesichts der Probleme aufgrund politischer Fehlentscheidungen. 

Wir regen an, in vielen Orten einen Bürgerentscheid für die Einrichtung eines örtlichen Bürgerforums zu organisieren. Durch das Sammeln von Unterschriften für den Entscheid, werden schon im Vorfeld Gespräche mit den Bürgern stattfinden. Für die Organisation eines Bürgerentscheids braucht man ein Formular, entsprechend der Verwaltungsrichtlinien des Kreises/der Kommune und immer drei Leute, die den Vorgang betreuen. Das Formular für das Bürgerbegehren können Sie hier herunterladen:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2022/06/Buergerbegehren_Buergerforum.docx

Lassen Sie das Formblatt im Rathaus prüfen, eventuell muss der Form halber nachkorrigiert werden und dann können Sie loslegen Unterschriften zu sammeln.

Wir bieten zum Organisieren eines Bürgerentscheids auch ein Beratungsmeeting an, melden Sie sich dafür unter kontakt@gemeinwohl-lobby.de an. 

Zur Aktion Bürgerforen gibt es ein Werbeblatt, die roten Textstellen müssen Sie mit eigenen Angaben ergänzen.

Link: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2022/07/Buergerbegehren-Werbeblatt.docx