Friedemann Willemer, Rechtsanwalt aus Zittau, hat mit Uwe Kranz, ltd. Ministerialrat a. D., und der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein sowie weiteren 35 Bürgern am 13. September beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde erhoben.
Das Ziel der Verfassungsbeschwerde ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gebieten möge, nach über 30 Jahren seit Vollendung der Einheit Deutschlands, Artikel 146 Grundgesetz zu aktivieren und damit dem deutschen Volk, alleiniger Träger der Staatsgewalt, die Gelegenheit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.
Dies ist nur ein Beispiel der fachfremden Aufgaben der WHO unter den neuen Gesundheitsregeln IHR
GemeinWohl-Lobby, 1. September 2023
WHO Pandemievertrag und internationale Gesundheitsregeln IHR
Unter der Überschrift 75 Jahre WHO hatte der Bundestag am 12. Mai 2023 den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag der WHO seine Zustimmung erteilt. Wie sich herausstellte, geht damit die Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO einher. Darüber wurde im Parlament keine seriöse Debatte geführt. Im Jahr 2022 hatte die Regierung bereits die Verhandlungsrechte in dieser Angelegenheit ohne parlamentarische Konsultation an die EU-Kommission übertragen.
Hier finden Sie die deutsche Übersetzungen (maschinenübersetzt) des WHO-Pandemievertrags sowie der IHR-Regeln
Frank Walter Steinmeier und seine Frau bei der Eröffnung der Ausstellung “Der Wille zu Freiheit und Demokratie – der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee 1948”
Screenshot Website des Bundespräsidenten
GemeinWohl-Lobby, 26. August 2023
Aktion 1: Wählen mit Verstand!
Aktion 2: Missbrauch der Wahlstimmen stoppen!
Kürzlich hat der Bundespräsident in seiner Rede selbst zur Verteidigung der Demokratie aufgerufen:
“Wir alle haben es in der Hand, die Verächter unserer Demokratie in die Schranken zu weisen […] Kein mündiger Wähler* kann sich auf mildernde Umstände herausreden, wenn er sehenden Auges politische Kräfte stärkt, die zur Verrohung unserer Gesellschaft und zur Aushöhlung der freiheitlichen Demokratie beitragen.”
Bundespräsident Frank Walter Steinmeier am 10. August 2023
Unsere Wahlstimme wird missbraucht und laufend zur Verwirklichung von Grundgesetzwidrigkeiten benutzt. Laut Bundespräsident Steinmeier wird es höchste Zeit, dass wir die zahlreichen Verletzungen des Grundgesetzes nicht mehr hinnehmen und zu ihrer Verwirklichung mit unserer Wahlstimme keine Beihilfe mehr leisten. Demokratie ist mehr als Wählen. Demokratie heißt Menschen an Entscheidungen zu beteiligen, ihre Sichtweise einzubeziehen und ihre Ideen für das Gemeinwohl nutzbar zu machen. Deshalb starten wir zwei Aktionen. Bitte diese zwei wichtigen Aktionen mit diesem Link verbreiten:https://gemeinwohl-lobby.de/wahlstimme/
1. Aktion
Wir müssen wissen, wem wir in der Zukunft unsere Wahlstimme anvertrauen können. Deshalb müssen wir prüfen, welche Abgeordneten auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Dazu starten wir eine Umfrage mit sieben Fragen an die Abgeordneten.
Jeder Abgeordnete sollte sieben Fragen zu seinem Verhalten per Email oder per Post mindestens einmal erhalten. Bitte nur die Abgeordneten anschreiben, die sich in ihrem Wahlkreis befinden. Wer die Anfrage als Email sendet, bitte den Text (s. nachfolgende Word-Datei/PDF) nicht als Anhang senden, sondern direkt in die Email kopieren. Man kann die Anfrage auch in Papierform im Wahlkreisbüro abgeben. Bei einer Anfrage per Email bitte in der Betreffzeile das angeben:
Betr.: Anfrage an Herrn oder Frau (Name des Abgeordneten) MdB
Zu dieser Aktion können Sie eine Namens- und Adressenliste der Abgeordneten sortiert nach Bundesländern hier runterladen: Abgeordnete nach Bundesländern
Die Anfrage können Sie als WORD-Dateioder PDFrunterladen. In der PDF-Datei können Sie Ihre Daten nach dem Abspeichern eintragen. Damit die Abgeordneten mit einer Email antworten können, bitte eine Emailadresse auch in der PDF-Datei angeben.
Melden Sie uns bitte per Email an kontakt@gemeinwohl-lobby.de, welchen Abgeordneten Sie kontaktiert haben. Wir bitten auch die Antwort des Abgeordneten an uns weiterleiten. Falls der Abgeordnete innerhalb von vier Wochen nicht antwortet, sollte man ihm auf jeden Fall eine höfliche Erinnerung schicken. Die Ergebnisse dieser Umfrageaktion werden wir sammeln und dann auch veröffentlichen, damit jeder sich informieren kann, welche Abgeordneten wirklich auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
2. Aktion
Als wahlberechtigte Bürger teilen wir dem Bundespräsidenten mit, dass wir unsere Wahlstimme zur letzten Bundestagswahl 2021 hiermit zurückziehen. Da der Bundespräsident für die Auflösung des Bundestages zuständig ist, verlangen wir gleichzeitig die Neuwahl des Bundestages, damit wir einen Bundestag und eine Bundesregierung erhalten, die unsere Wahlstimme nicht mehr missbrauchen und die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Diese Mitteilung und Aufforderung bitte senden Sie per Post an den Bundespräsidenten. Das Schreiben können Sie als als PDF oder als WORD-Datei runterladen. In der PDF-Datei können Sie Ihre Daten nach dem Abspeichern eintragen. Sie müssen nur das Datum, Ihren Namen und Ihre Adresse ergänzen, ausdrucken und unterschreiben.
Inzwischen, Mitte September, ist eine Antwort aus dem Bundespräsidialamt eingetrudelt mit einer korrekten Aufgabenbeschreibung für den Bundespräsidenten nach dem Grundgesetz. Nun, dafür hat der Bundespräsident ja ein Heer von Sachbearbeitern! Wie gut, dass die Vorgaben für den Bundespräsidenten in Bezug auf eine Parlamentsauflösung/Neuwahl endlich mal richtig dargestellt werden.
Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene
(Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) bis zum 31. Dezember 2023
Marianne Grimmenstein erklärt im Gespräch mit Daniela Zibi wie die Aktion Volksgesetzgebung / Volksabstimmung funktioniert.
Angesichts des ausufernden Lobbyismus, der enormen Steuerverschwendungen (CumEx-Skandal, Masken-Deal usw.) und der zahlreichen Korruptionsskandale (Wirecard-Skandal, Aserbaidschan-Affäre, Korruptionsskandal in dem EU-Parlament usw.) ist es an der Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitbestimmungsrechte erhalten und Verantwortung übernehmen. Schließlich belegen auch Meinungsumfragen seit Jahren, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein Mitspracherecht wünscht und bei wichtigen Fragen selbst entscheiden will.
SPD und DIE LINKE haben versucht, mit eigenen Gesetzentwürfen dies mehrmals im Bundestag durchzusetzen, aber sie wurden stets blockiert. Nach einer Anfrage unter zahlreichen Verfassungsrechtlern wurde bestätigt, dass das Grundgesetz nirgends Abstimmungen verbietet. Artikel 20 Absatz 2 GG steht unter keinem Gesetzesvorbehalt. Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geschieht nach Artikel 20 Grundgesetz in Wahlen UND Abstimmungen. Das Volk hat hier bereits uneingeschränkte Kompetenz. Es muss sie nur ausüben. Da die Politik uns das notwendige Ausführungsgesetz zu Volksentscheiden verweigert, sollen wir uns das selbst geben.
Deshalb organisiert die Bürgerinitiative Gemeinwohllobby eine Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Auch nach der Anfrage an Verfassungsrechtler müssen mehrere Gesetzentwürfe für die Bürgerinnen und Bürger zur Auswahl stehen, damit sie wirklich frei entscheiden können. Daher stehen die folgenden vier Gesetzentwürfe zur Auswahl: SPDvon 2013, DIE LINKE von 2014, Mehr Demokratie e. V.von 2013 und BI Gemeinwohllobby von 2023. Den Vergleich der vier Gesetzentwürfe finden Sie hier.
Nehmen Sie teil an der Abstimmung zur Volksgesetzgebung!
Hier können Sie Ihr persönliches Abstimmungsformular erstellen, ausdrucken, abstimmen und per Post an die angegebene Sammelstelle schicken. Bitte auf das Bild klicken.
Das Ausführungsgesetz mit den meisten Stimmen werden wir an den Bundestag überreichen mit der Aufforderung, das Gesetz auch auf dem parlamentarischen Weg zu verabschieden. Andernfalls klagen wir gegen den Bundestag. Eine kurze juristische Begründung zu dieser Abstimmung können Sie hier entnehmen.
Die parlamentarisch-repräsentative Demokratie ist eine indirekte Demokratie. Sie konzentriert die Macht in den Händen einer kleinen Elite, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus erhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf den gesamten politischen Entscheidungsprozess. Die Mandatsträger sind zwar vom Volk legitimiert, jedoch von ihrer Partei abhängig. Die bekannten Defizite der innerparteilichen Demokratie führen zur Bildung von Machteliten. Diese Klientelpolitik steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Grundgesetzes. All diese Probleme sind Ausdruck eines Demokratiedefizits. Es ist eine Tatsache, dass durch direkte Demokratie der politische Wettbewerb viel intensiver ist und eine Qualitätssteigerung bewirkt wird.
Vorteile der direkten Demokratie sind:
Abhilfe gegen die Politik- und Wahlverdrossenheit;
Wiederherstellung des schwindenden Systemvertrauens;
reale Beförderung der sonst nur verbal beschworenen Mündigkeit der Bürger;
Entlastung der etablierten Politik bei Grundsatzentscheidungen;
höhere Akzeptanz bei der Entscheidung besonders umstrittener Fragen;
präventive Auswirkungen auf die Gesetzgebung. (Professor Dr. Hans Herbert von Arnim)
Bei der Ausarbeitung des hier präsentierten Ausführungsgesetzes von Gemeinwohllobby zur Volksgesetzgebung auf Grundlage von Artikel 20 Abs. 2 GG wurden folgende Prioritäten gesetzt:
Herstellung der maximalen Volkssouveränität
Unterbindung von Lobbyismus und Korruption
Förderung einer fairen und allseitigen Information
Eindämmung der Gesetzesflut und sinnloser Bürokratie
Ermöglichung der Revision getroffener Parlamentsentscheidungen
Förderung der Innovation
Ermöglichung des fairen politischen Wettbewerbs und der Abwahl gemeinwohlschädigender Politiker
Anreiz zur ehrlichen, politischen und für das Volk agierenden Arbeit
Konformität mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten
Gewährleistung der weiteren notwendigen Gewaltentrennung und deren Kontrolle
Ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung führt zur Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie. Eine Schwächung ist nicht zu erwarten. „Volksentscheide wären auch im Bund ein Gewinn für die deutsche Demokratie. Man muss es nur wollen.“ (Wir! Sind! Das! Volk! Ein Kommentar von Joachim Käppner, sueddeutsche.de, 05.07.2010)
Ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung führt zur Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie. Eine Schwächung ist nicht zu erwarten. „Volksentscheide wären auch im Bund ein Gewinn für die deutsche Demokratie. Man muss es nur wollen.“ (Wir! Sind! Das! Volk! Ein Kommentar von Joachim Käppner, sueddeutsche.de, 05.07.2010)
Pandemie-Vertrag im Bundestag abgestimmt, man nennt das auch Durchwinken. Wäre ja interessant, wer von diesen Herrschaften die beiden Verträge gelesenhat.
GemeinWohl-Lobby 21. Juli 2023
Aktionen zur WHO
Strafanzeige
Das Bundesverfassungsgericht ist erwartungsgemäß nicht bereit über die Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz wegen des WHO-Pandemievertrags zu entscheiden.
Wie geht es jetzt weiter? Wir haben jetzt eine umfassende Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen des Bundestages und der Bundesregierung, die uns an die WHO verkaufen wollen. Diese Strafanzeige wurde wieder von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz eingereicht und kann dann auch wieder von Ihnen als Unterstützung an die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe gesandt werden, dieses Mal ist es ausreichend per E-Mail (Hinweis Kontaktstelle Bundesgeneralanwaltschaft), kann aber auch postalisch versandt werden.
Hinweis: Die Strafanzeige, die jeder stellen kann, hat keine rechtlichen Konsequenzen, Kosten oder weitere Aktivitäten für Sie zur Folge. Viele fragen, warum eine Strafanzeige und nicht ein Strafantrag eingereicht wurde. Hochverrat oder Völkermord oder ähnliche Delikte sind immer Offizialdelikte, es bedarf keines weiteren Strafantrags wie bei Privatklagedelikten. Wer glaubt, dass er dennoch einen Strafantrag hinzufügen möchte, dem sei es unbenommen. Ausführliche Informationen zu Strafanzeige und Strafantrag können Sie hier entnehmen.
Die Strafanzeige können Sie hier herunterladen >>Strafanzeige als PDF zum Ausfüllen<<, mit Ihren Angaben auf der ersten Seite und auf der letzten Seite Ihren Vor- und Nachnamen ergänzen, abspeichern und dann als Anhang per E-Mail mit einem kurzen Begleittext an die Generalbundesanwaltschaft senden: poststelle@generalbundesanwalt.de
(Das PDF-Formular muss zuerst abgespeichert werden und ist erst dann ausfüllbar.)
Mustertext für die Email:
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit sende ich Ihnen meine Strafanzeige (s. Anhang). Es wird gebeten, Ermittlungstätigkeiten aufzunehmen und mich von dem Ergebnis der Ermittlungen zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Vorname Nachname Email-Adresse
Machen Sie mit! Unsere demokratische freiheitliche Grundordnung können wir nur gemeinsam retten. Für Rettung der Demokratie gibt es kein Patentrezept, aber gemeinsam können wir sicher viel bewegen. Es ist wichtig, überall „WIND“ zu machen. Wenn wir nichts tun, haben wir schon verloren.
Bundesverfassungsgericht verweigert die Entscheidung
Zuerst haben wir eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wir bedanken uns bei allen, die bei der Aktion „Verfassungsbeschwerde“ mitgemacht haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Datum 10. Juli 2023 die folgende Antwortan die Beschwerdeführer Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz gesandt:
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag wird das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung treffen. Alle anderen eingereichten Verfassungsbeschwerden scheinen noch nicht eine endgültige Antwort erhalten zu haben. Besonders die Leute, die mit einem erneuten Schreiben nach einer gerichtlichen Entscheidung verlangt haben.
Diese Antwort vom Gericht war grundsätzlich zu erwarten, da das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidungen mehr trifft, wenn es um die Vernichtung unserer Demokratie nach dem Grundgesetz geht. Auch über die anhängige Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Speyer, gegen das Freihandelsabkommen EUSFTA wird seit 2019 nicht geurteilt. In dieser Verfassungsbeschwerde geht es auch schon um die erfolgte Ablösung des Grundgesetzes durch die Zustimmung der deutschen Staatsorgane zu dem Freihandelsabkommen EU-Singapur. Die hochkarätige Verfassungsbeschwerde wurde zwar bis jetzt nicht abgelehnt, aber sie wird beim Bundesverfassungsgericht ohne Urteil und ohne jegliche Stellungnahme einfach verwahrt.
Das Positive an dieser Antwort ist, dass wir jetzt schwarz auf weiß haben, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei realen Gefahren, wo es um die Vernichtung der Demokratie und Menschenrechte geht, nicht mehr tätig wird. Wir dokumentieren zurzeit, was bei uns nicht mehr funktioniert. Das erhaltene Dokument können wir deshalb für spätere Aktionen sehr gut benutzen.
GemeinWohl-Lobby 18. Juli 2023 aktualisiert am 22.7.2023
Aktionen zur WHO
Das Bundesverfassungsgericht verweigert die Entscheidung der Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag nicht angenommen und weigert sich damit, die Aushebelung des Grundgesetzes und Machtübertragung an eine entgrenzte WHO mit selbstermächtigter Mandatserweiterung, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu entscheiden. Die Beschwerdeführer haben Strafanzeige erstattet.
Im Interview-Video mit Daniela Zibi erklärt Marianne Grimmenstein die Pläne der WHO mit dem Pandemievertrag und den neuen verbindlichen Gesundheitsregeln.
Die in beiden Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte stellen sich als eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO heraus und verletzen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer Mitgliedsstaaten ebenso, wie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger.
Die Verfassungsbeschwerde können Sie hier herunterladen
denn gerade die Medien tragen die Mitverantwortung für die Fehlentwicklungen. Die Medien sollten immer noch als vierte Gewalt im Staat fungieren, ein wachendes Auge auf die Politiker werfen und die Menschen über Verfehlungen und Missstände aufklären. Statt der gerade genannten Aufgaben der Medien erleben wir eine Berichterstattung, die die breite Bevölkerung über gravierende Verfehlungen und entstandene Missstände durch die Politik kaum aufklärt.
Mit ihrem Schweigen sind die Medien sogar behilflich bei der Beseitigung unserer Demokratie. Wir bitten Sie, den Musterbrief mit Ihrem Absender, Datum und Empfänger zu ergänzen, ausdrucken und per Brief an Ihre örtlichen Medien schicken. Sie können den Brief auch an die angegebenen Medien-Adressen senden. Den Text des Briefes können Sie mit Ihrem Anliegen ergänzen. Unten finden Sie den Musterbrief mit einigen Adressen von Medien als Word Datei oder als PDF.
herzlich Willkommen auf unserer Homepage! Wir freuen uns, dass Sie sich unsere Homepage anschauen. Leider wird immer wieder der Versuch unternommen, unsere Bürgerinitiative in die extreme Szene einzuordnen. Es soll sogar eine Phantomseite von unserer Homepage im Netz zu finden sein, die man nicht ständig erreichen kann. Es sollen dort einige Extremisten unterstützt werden. Von jedem Extremismus distanzieren wir uns ausdrücklich. Bitte überzeugen Sie sich jetzt selbst, ob die Vorwürfe Stand halten.
Die GemeinWOHLlobby vertritt keine bestimmte politische Richtung. Uns geht es darum, dass das Volk nach einer intensiven und aufgeklärten Diskussion selbst entscheidet, wie es künftig leben will. Und das wird, davon sind wir überzeugt, eine an den Kernelementen Frieden, Gerechtigkeit, Umweltschutz und Machtkontrolle orientierte Gemeinwohlgesellschaft sein. Hier müssen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass unsere Bürgerinitiative nachweislich nur nach den Vorgaben des Grundgesetzes, des Völkerrechts und des Bundesverfassungsgerichts arbeitet. Jeder kann es kontrollieren.
Deshalb bitten wir Sie, falls Sie etwas auf unserer Homepage finden sollten, das gegen die guten Sitten ist, bitte melden Sie es uns mit einer Email an kontakt@gemeinwohl-lobby.de.
Wir bedanken uns für Ihre Hilfe und wir wünschen Ihnen ein angenehmes Stöbern auf unserer Homepage!
Die verdrängten Gefahren aus den Freihandelsabkommen und das Versagen der Parteiendemokratie am Beispiel von CETA, JEFTA und EUSFTA
Das Durchwinken der gemeinwohlschädlichen internationalen Freihandelsabkommen macht das gefährliche Vordringen der Lobbykratie deutlich
Von Adi Golbach, Werder (Havel)*
Das Freihandelsabkommen JEFTA, EU-Japan, ist schon am 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Das Freihandelsabkommen EUFSTA, EU-Singapur, trat am 21. November 2019 in Kraft. Der Bundestag hat das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) im Dezember 2022 ratifiziert. Nach Durchwinken durch den Bundesrat ist das Ratifizierungsgesetz im Januar widerstandslos in Kraft getreten. Die GemeinWOHL-Lobby sieht darin erneut einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Doch die zunächst geplante Verfassungsbeschwerde gegen CETA ist nach Einschätzung der GWL-Rechtsanwälte angesichts der aktuellen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts juristisch aussichtslos. Die Folgen für die deutsche Wirtschaft und unser Rechtssystem sind allerdings verheerend. Bundestag, Bundesrat und die Regierungen von Bund und Ländern haben auf ganzer Linie versagt. Ebenso die Medien (mit wenigen Ausnahmen1). An diesem Fall wird sehr deutlich, dass wir dringend einen Neustart unseres Gesellschaftssystems brauchen: eine erstmals vom Volk selbst nach seinen wahren Wünschen geformte Verfassung. Und als ersten Schritt die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene. Dazu braucht es eine breite Mobilisierung. Wieder! So wie es sie 2016 gegen CETA gab.
WÖLFE IM SCHAFSPELZ
„Freihandelsabkommen“ ist ein harmloses und sogar freundlich anmutendes Wort. Klingt nach Zusammenarbeit, ist aber das glatte Gegenteil. CETA, JEFTA, EUSFTA & Co. sind in Wahrheit keine Handelsverträge, sondern politische Verträge, die demokratische Kontrolle für die globalen Konzerne unschädlich machen sollen.
Unter dem Deckmantel Marktwirtschaft soll brutales Konkurrenzdenken zum goldenen Kalb erhoben werden, um das alle zu tanzen haben. Denn tatsächlich sind damit große Gefahren für Demokratie, Selbstbestimmung und eine auf mehr Miteinander statt gegeneinander gerichtete Gemeinwohlgesellschaft verbunden. Sie betreffen zentrale Bereiche wie Demokratie, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz. Freihandelsabkommen sind Wölfe im Schafspelz!
Die Verträge verstoßen gegen das Völkerrecht und mehrere andere internationale Gesetze. Die durch die Freihandelsabkommen ermöglichte Einmischung in die inneren Angelegenheiten der 2
Staaten durch Konzerne, (demnach müsste z.B. der Deutsche Bundestag Gesetzentwürfe bei der vollständigen Anwendung von CETA den Kanadiern vorher zur Zustimmung vorlegen!) verstößt gegen die UN-Charta.
In den Bereichen, in denen die Regelungen der Freihandelsabkommen gelten, ist das Grundgesetz faktisch außer Kraft gesetzt. Diese Freihandelsverträge werden unter der Leitung von Handelsausschüssen ausgeführt, die an den Parlamenten vorbei Beschlüsse fassen und Verträge sogar verändern können.
Die deutschen Staatsorgane sind in diesen Handelsausschüssen nicht vertreten! Der Bundestag hat keinen Einfluss mehr auf diese Beschlüsse. Das Grundgesetz hat dort seine Gültigkeit verloren. Das durch diese Freihandelsabkommen etablierte Ausschusswesen begründet damit eine neue, eigenständige, nicht demokratisch legitimierte „internationale Organisation“, deren Haupttätigkeit darin besteht, im Anwendungsbereich des Abkommens nahezu alle gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuschaffen sowie nahezu alle Gesetzes- und Lebensbereiche neu zu regeln.
Durch die Freihandelsverträge droht die Relativierung unseres völkerrechtlich verankerten Selbstbestimmungsrechts. Denn die Verfassungen werden in den Teilen, die in den Freihandelsverträgen verbindlich geregelt werden, außer Kraft gesetzt. In Deutschland ist das unverkennbar ein Verfassungsverstoß. Denn das Grundgesetz darf gemäß Artikel 146 GG nur vom deutschen Volk durch eine andere Verfassungsordnung ersetzt werden.2 Auch nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts3 sind die Staatsorgane nicht berechtigt, das Grundgesetz eigenmächtig aufzugeben. Nur das Volk darf das.
Doch das Volk wurde nicht gefragt. Und von den großen Medienhäusern nicht angemessen informiert. Unsere gewählten Volksvertreter haben uns so vertreten, wie ein Staubsaugervertreter Staubsauger vertritt. Sie haben uns verkauft. Haben sich abspeisen und beruhigen lassen mit einer so genannten „Interpretationserklärung“, mit der nach Ansicht der Bundesregierung die gefährlichsten Bestimmungen des Investitionsschutzes entschärft wurden. Verschiedene juristische Gutachten zeigen jedoch, dass die Interpretationserklärung Konzernklagen etwa gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen keineswegs verhindert und an den strukturellen Problemen des Investitionsschutzes bei CETA nichts ändert.
WORUM GEHT ES DEN GLOBALEN KONZERNEN?
Worum es den globalen Konzernen tatsächlich geht, sagte Percy Barnevik, Exvorstandspräsident des multinationalen Energie- und Automatisierungstechnikkonzern ABB mit Hauptsitz in Zürich bereits 1996 in seiner Ansprache zur Jahresversammlung des Konzerns:
„Ich definiere Globalisierung als die Freiheit unserer Firmengruppe, zu investieren, wo und wann sie will, zu produzieren was sie will, zu kaufen und zu verkaufen, wo sie will, und alle Einschränkungen durch Arbeitsgesetze oder andere gesellschaftliche Regulierungen so gering wie möglich zu halten.” 3
BEISPIEL CETA
CETA bedeutet »Comprehensive Economic and Trade Agreement« und ist ein Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada über zollfreien Handel und Investitionsschutz.
Seit 2009 wurde der Vertrag unter strenger Geheimhaltung verhandelt. Wirtschaftslobbyisten erhielten erheblichen Einfluss auf den Vertragstext. Öffentlichkeit und Parlamente blieben von den Verhandlungen ausgeschlossen. Nach der Ratifizierung des Vertrags auf europäischer Ebene ist es bereits im September 2017 in großen Teilen vorläufig in Kraft getreten. Danach ging es zur Ratifizierung auf nationaler Ebene in die Parlamente der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
Der Bundestag hat am 1. Dezember 2022 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung von CETA angenommen. Mit dem Inkrafttreten im Januar 2023 hat Deutschland das Abkommen ratifiziert.
Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht in vorherigen CETA-Urteilen eingeräumt, dass mehrere Vertragsbestandteile nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein könnten. Allerdings ohne genauere Untersuchung.
CETA wird nur deshalb noch vorläufig ohne die Paralleljustiz und die CETA-Ausschüsse angewandt, weil noch nicht alle Mitgliedsstaaten der EU den Vertrag ratifiziert haben. Derzeit fehlen noch elf weitere Länder, sowie das EU-Parlament und Kanada.
PRIVATISIERUNG ALS EINBAHNSTRASSE
Privatisierung und Aushöhlung der öffentlichen Daseinsfürsorge: Dienstleistungsbereiche werden dem Zwang zur Privatisierung und Deregulierung überantwortet. Neu entstehende Bereiche, etwa bei digitalen Diensten, im Gesundheits- oder Bildungsbereich, werden automatisch der öffentlichen Kontrolle entzogen. Einmal deregulierte und privatisierte Bereiche dürfen nicht mehr zurückgenommen werden. Wenn beispielsweise eine Kommune sein Krankenhaus oder sein Wasserwerk privatisiert hat, kann es diese nicht zurückkaufen, selbst nach schlechten Erfahrungen mit privaten Betreibern. Die öffentliche Förderung von Einrichtungen der kulturellen Daseinsvorsorge, wie z.B. Volkshochschulen, ist ebenfalls gefährdet. Ausländische Investoren könnten unter CETA sogar gegen neue Abgaben klagen, etwa gegen eine Vermögenssteuer. Alles ist dem Schutz der Investoren untergeordnet. „Marktkonforme Demokratie“ (Angela Merkel) in Reinkultur.
SUPRANATIONALE GERICHTSBARKEIT
CETA schafft eine Paralleljustiz für Investoren. CETA verankert die Investitionsfreiheit mit einklagbaren Rechten. Damit kommen auf die Staaten Klagen in Milliardenhöhe zu. Bereits die Androhung von Klagen lässt Regierungen vor Gesetzgebungsinitiativen zurückschrecken, die zu Konflikten mit den Konzernen führen könnten. Im Fall einer Konzernklage wird allein auf Grundlage dieses Handelsvertrags entschieden. Gesetze und Verträge zum Umweltschutz, zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten spielen keine Rolle.
Unternehmen können die Vertragsstaaten vor Schiedsgerichten verklagen, wenn sie ihre Profite durch Gesetzgebungen in den Ländern eingeschränkt sehen. Beispiele aus Verträgen mit4
Investorenschutz: Mexiko wurde von einem US-Konzern wegen einer Zusatzsteuer auf Maissirup verurteilt, Ägypten von dem französischen Veolia-Konzern nach der Erhöhung des Mindestlohnes. Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat, dessen Gesetze bestimmte Dinge erlauben (z.B. Fracking, Erdölbohrungen in Naturschutzgebieten), haben das Recht, den anderen Vertragsstaat auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns zu verklagen. Und Achtung: von den Klagemöglichkeiten könnten nicht nur Konzerne aus der EU und Kanada Gebrauch machen, sondern auch Tochterunternehmen, z.B. in den USA.
Auch Banken, Finanzdienstleister können ein Schiedsverfahren verlangen. Im Falle einer Finanzkrise könnten Finanzinvestoren dagegen klagen, an den Kosten beteiligt zu werden.
ABER!
Wir Bürger nicht. Auch Gewerkschaften nicht, z.B. wenn gegen Arbeits-Vorschriften verstoßen wird. Verstöße gegen Arbeitnehmer- und Umweltrechte sind nicht einklagbar. Es gibt keine Möglichkeit gemeinwohlschädigende Handlungen der Konzerne zu sanktionieren. Gegen die Beschlüsse der Handelsausschüsse kann nicht einmal geklagt werden. Die Regierungen müssen die Beschlüsse ohne Wenn und Aber ausführen.
DOCH ES KOMMT NOCH DICKER
CETA wäre nach Inkrafttreten völkerrechtlich bindend. Es würde sich nur schwer zurücknehmen lassen. Die berüchtigte »Zombieklausel« sieht für den unwahrscheinlichen Fall einer Kündigung des Vertrages sogar vor, dass die Klagerechte für Investoren noch weitere 20 Jahre wirksam bleiben.
Darüber hinaus ist CETA als ein »lebendes Abkommen« konzipiert. Ein »Regulierungsforum« soll geplante Gesetze und Vorschriften „frühestmöglich” daraufhin prüfen, ob sie Konzerninteressen beeinträchtigen. Bedeutet konkret: noch vor Einbringung in das Parlament.
Wirtschaftslobbyisten können also unliebsame Gesetzentwürfe aus dem Verkehr ziehen, noch bevor Parlament und Öffentlichkeit davon erfahren. Der »Gemischte CETA-Ausschuss« könnte den Vertrag nachträglich sogar verändern und erweitern – ohne Rückbindung an Parlamente.
Mit JEFTA und dann mit EUSFTA wurde nicht nur das deutsche Grundgesetz ausgehebelt, sondern auch die Verfassungen von allen Mitgliedsstaaten der EU. Auch CETA wird die gleiche Wirkung haben, wenn es vollständig in Kraft treten sollte. Nach der jetzigen Rechtslage dürfte Deutschland nur so lange an der Verwirklichung eines vereinten Europas mitwirken, wie ein demokratischer Ablauf gesichert ist, also der Bundestag seine Entscheidungsfreiheit behält und das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht beeinträchtigt wird.
Das ist aber jetzt schon nicht mehr der Fall. Die Entscheidungsfreiheit des Bundestages ist enorm eingeschränkt und das Wahlvolk kann die Entscheidungen durch die Wahlen nicht mehr beeinflussen. Mit den so genannten Freihandelsabkommen wurde uns ein System aufgebürdet, das politischen Entscheidungsträgern die Hände bindet, während sie stattdessen mehr Flexibilität bräuchten, um die dringend notwendigen Reformen zur Lösung der rasant wachsenden sozialen und ökologischen Probleme realisieren zu können.
GEFAHREN FÜR DEN WELTFRIEDEN
Und was ist, wenn die Bürger zu diesen Fesseln NEIN sagen und sie abschütteln wollen? Wenn sie sich auf das im Völkerrecht verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen? Stehen dann diese neuen Völkerrechtsklauseln gegen die alten, die eigentlichen? Wer wird sich dann durchsetzen? Wieder einmal die mit den dicksten Kanonen und schnellsten Raketen. Erinnern wir uns: die Ausgangspunkte der Kolonialkriege (und Postkolonialkriege bis heute) waren immer Handelsinteressen, die mit Gewalt durchgesetzt wurden.
Spätestens an dieser Stelle sollte jedem klar werden, welche Gefahren für ein freundschaftliches und friedliches Zusammenleben der Menschen und Staaten mit diesem unheilvollen Prozess verbunden sind. Stoppen wir ihn, solange es noch geht!
WIDERSTAND GEGEN CETA ZU SCHWACH
Mehr als 300.000 Menschen haben 2016 in Deutschland protestiert, weil CETA die Demokratie aushebeln sowie den Umweltschutz und die Rechte von Arbeitnehmern und Kommunen massiv untergraben würde. Gewerkschaften, Umweltschutzverbände und Verbraucherschutzverbände, Millionen Menschen auf beiden Seiten des Atlantiks wehrten sich. Zwar gab es gegen die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag auch diesmal zivilgesellschaftlichen Widerstand. Ein breites Bündnis von Organisationen wandte sich in einer gemeinsamen Erklärung und in einer Protestveranstaltung am 1.12.2022, dem Tag der Abstimmung, an das Parlament4.
Doch zu einer Massenmobilisierung wie 2016 reichte es diesmal nicht mehr. Warum nicht? Dieser Frage eingehend nachzugehen, wäre ein verdienstvolles Unterfangen. An dieser Stelle können nur einige Vermutungen stichwortartig eingeworfen werden: Niedergang des kritischen Journalismus in den Leitmedien, fortschreitende Entpolitisierung der Jugend bzw. Verengung auf das Thema Klimaschutz (obwohl der auch beeinträchtigt ist), Lähmung und Spaltung politisch engagierter Kräfte durch die Coronamaßnahmen und seit einem Jahr durch weltweite Polarisierung im Zuge des Krieges in der Ukraine.
WAS MÜSSTE GESCHEHEN?
Alle multilateralen Handelsverträge u. a. JEFTA, CETA, EUSFTA usw. sowie die 3000 bilateralen Verträge, die schon existieren, müssten geprüft werden. In jedem Fall müssten jene Teile, die gegen die UN-Charta und somit gegen das Allgemeinwohl verstoßen, gestrichen werden. Das ist so im Völkerrecht verankert. Deshalb ist die Schaffung eines neuen Gesellschaftsvertrags (Verfassung) inzwischen für unsere Gesellschaft von existenzieller Bedeutung, denn auch diese Überprüfung kann nur als Akt souveräner Entscheidungen im Rahmen einer neuen Verfassung ermöglicht werden.
WAS KÖNNEN WIR IN DEUTSCHLAND JETZT NOCH TUN?
Was CETA und die anderen beiden eingangs erwähnten Freihandelsabkommen betrifft, ist, wie oben erwähnt, in Deutschland der juristische Zug wohl abgefahren. Aber wir können diese – auch selbst verschuldete – Niederlage umwandeln in ein entschlossenes „Volksgesetzgebung jetzt!“
Wir können dafür sorgen, dass aus dem Versagen der Parteiendemokratie die Konsequenz gezogen wird: wir brauchen JETZT direkte Demokratie – konkret als ersten Schritt: Volksentscheide auf Bundesebene. Mit dem gemeinsamen Anpacken kommen dann auch Kraft und Selbstbewusstsein – und die nötige Skepsis gegenüber den so genannten staatstragenden Medien. Aber was heißt schon „staatstragend“? Der Staat, das ist nicht die Regierung, der Staat sind wir alle. Parlament und Regierung sind nur unsere eingesetzten Verwalter! Wir sind der Arbeitgeber, der Souverän, und sie sind die Arbeitnehmer.
Und was können Sie konkret JETZT tun? Nehmen Sie teil an der Abstimmung der GemeinWOHLlobby zur Volksgesetzgebung! Hier:
Es ist an der Zeit, dass die Menschen sich an ihre Würde erinnern, die jedem Einzelnen kraft des Völkerrechts unwiderruflich mit auf den Weg ins Leben gegeben wurde. Diese Würde ist nur hinter einer Dornenhecke verborgen. Um sie zu überwinden, brauchen wir keinen Märchenprinzen, der uns wachküsst. Wir können uns selber wachküssen, die kreative Kraft der Menschen in unserem Land voll aktivieren und gemeinsam eine lebenswerte Zukunft schaffen. Das ist das Kernziel der GemeinWOHL-Lobby. Dazu arbeiten wir an einer erstmals in der deutschen Geschichte vom Volk selbst gegebenen Verfassung. Und wir mischen uns auch schon jetzt im Rahmen des Grundgesetzes für die Belange des Gemeinwohls ein – Lobby nicht für Einzelinteressen, sondern für das Gemeinwohl. Dazu gehört aktuell der Kampf gegen die Freihandelsabkommen und für eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Jeder ist aufgerufen, mitzumachen.
Die Bürgerinitiative GemeinWOHL-Lobby wurde Ende 2020 von der bekannten Bürgerrechtlerin Marianne Grimmenstein gegründet. Sie hatte 2016 gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, CETA, die mit 70.000 Klägern größte deutsche Bürgerklage vor dem Bundesverfassungsgericht organisiert. Etwa eine halbe Million Menschen unterschrieben damals ihre Petitionen. Zahlreiche Organisationen schlossen sich der Initiative an. In Berlin kam es im Oktober mit 250.000 Teilnehmern zu einer der größten Demonstrationen überhaupt. Dieses Potenzial müssen wir auch jetzt wieder mobilisieren!
1Die einzige dem Autor bekannte Ausnahme sind die Nachdenkseiten (siehehttps://ogy.de/48y1)
Ein Meinungsbeitrag von Katja Rauschenberg vom 14.04.2023
WHO Lebensretter oder Gesundheitsdiktatur?
über die schleichende Entwicklung zu einer Einrichtung mit diktatorischen Vollmachten, über die kaum jemand informiert wird
Die WHO hat (noch) bei den meisten Menschen einen guten Ruf. Bis vor einiger Zeit war das vielleicht auch gerechtfertig, obwohl es auch da schon viel intransparenter und auf Einzelinteressen gerichtet zuging.
Was aber nun geplant ist, das werden Sie kaum glauben wollen.
Leider haben uns die vergangen Jahre gelehrt, das es die Regierungen nicht gut mit den Menschen meinen.
Nur können Regierungen wenigstens abgewählt werden.
Da die WHO und die dort erstellten Vorgaben keiner demokratischen Kontrolle unterliegen, sieht es bei der WHO aber anders aus.
Das Beste kommt zum Schluss, hier noch ein Dokument mit extrem vielen Quellenangaben und eine gute Ausführung zu dem, was uns blüht.
Der neue internationale Gesundheitsvertrag der WHO bahnt den Weg zum Gesundheitsfaschismus …
… wenn er akzeptiert wird
Ich will vorneweg eine Sache klarstellen: Unser politisches System in Deutschland und Europa ist vonfaschistischen Regimes so weit entfernt wie der Planet Pluto von der Venus. Also maximal weit, wenn man dieDistanzen in unserem Sonnensystem betrachtet. Anders ausgedrückt: wenn man historisch kurze Maßstäbeanlegt, dann ist unsere heutige Staatsform unvergleichlich viel besser als das, was sich zwischen 1933 und 1945während des Dritten Reiches abgespielt hat. Nimmt man jedoch Ideale als Maßstab für das, was man sich untermaximal guten Bedingungen wünschen würde, gibt es Verbesserungsmöglichkeiten.