Strafantrag gegen Merz


17. März 2025

Immer mehr Einreicher der Strafanzeige gegen Friedrich Merz wegen Wählertäuschung erhalten nun die ablehnende Antwort der Berliner Staatsanwaltschaft. Eine Beschwerde dagegen innerhalb von zwei Wochen ist möglich, wird aber wohl kaum an der Ablehnung der Strafverfolgung etwas ändern; wir raten deshalb ab.

Hier die Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft Berlin:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/10/2025_09_10-Ablehnung-Strafanzeige-merz-1.pdf

Allerdings werden wir auch die zahlreichen Ungereimtheiten der letzten Bundestagswahl als Bestandteil unserer Verfassungsbeschwerde gegen die IGV vor das Bundesverfassungsgericht miteinbringen. Deshalb empfehlen wir der Verfassungsbeschwerde kostenlos beizutreten.    

Strafantrag gegen Merz

Anläßlich der geplanten Schulden-Orgie des alten Bundestags, rufen wir alle Wähler, die sich von Friedrich Merz‘ Wahlaussagen getäuscht fühlen, auf sofort Strafantrag zu stellen.
Der Münchner Rechtsanwalt Mathias Markert hat seinen Strafantrag dazu freigegeben.

>> Strafantrag gegen Merz als PDF-Formular

Bitte mitmachen und die Aktion breit verbreiten!

Wir machen auf eine ähnliche Email-Aktion aufmerksam, die Sie auch unterstützen können:

https://www.blautopf.net/index.php/politik/krieg-und-frieden/item/860-grosse-emailaktion-gegen-willkuer-und-aufruestungsorgie


DEMOKRATIE-APP

6. Dezember 2024

Demokratie-App – bitte Mitmachen

Die Abstimmung der Bevölkerung über die Taurus-Marschflugkörper ist angelaufen. Das ist jetzt über die neue Demokratie-App bequem möglich. Um die Anonymität der Abstimmungen gewährleisten zu können, kann man zurzeit leider nur mit Mobiltelefon abstimmen, die Erfinder dieses Abstimmungsportals arbeiten aber schon daran, auch eine andere Lösung anzubieten.

Auf jeden Fall rufen wir auf, bei der neuen Abstimmungsaktion bezüglich WHO und auch bei der Taurus-Aktion mitzumachen und die beiden Abstimmungen zu verbreiten. 

WHO-Aktion: „Soll die WHO bezüglich Gesundheitsnotständen regieren?“

https://www.diedemokratieapp.de/8z4x



Taurus-Aktion: „Sollen wir der Ukraine Taurus-Marschflugkörper zur Verfügung stellen?“
https://www.diedemokratieapp.de/8zit

Wir werden auch auf dieser Seite künftig Aktionen mit der Demokratie-App bekanntgeben, wenn sie für Abstimmungen zu unseren Themen stimmig sind.


Kriegs-Narrative

30. November 2024

Das Kriegs-Narrativ – wie man Tatsachen zurechtbiegt

London und Washington geben inzwischen offiziell zu, um welche Sorte Krieg es sich in der Ukraine handelt: https://lostineu.eu/ein-stellvertreterkrieg-bis-zum-letzten-ukrainer/

Wir hatten im Newsletter vom 24.11.2024 in einer E-Mail-Aktion die Bundestagsabgeordneten aufgerufen sich gegen die Taurus-Lieferungen an die Ukraine auszusprechen. Der Grund: eine mögliche Abstimmung im Bundestag darüber.

Dass es unterschiedliche Meinungen dazu gibt – das ist jedermanns Recht – ist natürlich zu erwarten. Doch dass es in dieser Deutlichkeit eine derartig wirklichkeitsfremde Interpretation zum Ukraine-Krieg gibt – es werden von der CDU/CSU anscheinend Unisono-Antworten zurückgeschickt– zeigt auf, wie sehr eine beträchtliche Anzahl von Abgeordneten der Realität gegenübersteht.

Hier ist diese Antwort:

Sehr geehrte …

vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mir Ihre Meinung zur Lieferung von Taurus-Raketen an die Ukraine mitteilen. Gestatten Sie mir, Ihnen einige Überlegungen dazu darzulegen.

Seit mehr als zwei Jahren verteidigen die Bürgerinnen und Bürger der Ukraine ihr Land und die Freiheit Europas gegen die ebenso völkerrechtswidrige wie brutale Aggression Russlands. Über die Ursachen des Konflikts gehen die Meinungen auseinander. Fest steht jedoch: Nicht die Ukraine, sondern das Russland Wladimir Putins hat die Ukraine militärisch angegriffen und sich entschlossen, die europäische Friedensordnung zu zerstören. Der von Russland begonnene Krieg hat die Eroberung und Einverleibung der gesamten Ukraine und die genozidale Auslöschung der ukrainischen Nation zum Ziel.

Die Menschen in der Ukraine, die Menschen in unserem Land und die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eint die Sehnsucht nach Frieden und der große Wunsch nach einem Ende der blutigen Gewalt in der Ukraine. Aber alle Verhandlungsbemühungen werden vom Kreml mit Bomben beantwortet und wir sehen, dass die Gewalt in den besetzten Gebieten für die Menschen dort kein Ende hat.

Deshalb sollten wir die Ukraine mit allen Kräften unterstützen, damit sie diesen Krieg gewinnen kann – mit Diplomatie und neuen Allianzen, mit humanitärer Hilfe, mit lückenlosen Sanktionen und einer Energiepolitik, die nicht Putins Kriegskassen füllt, auch mit Waffen. Natürlich werden alle Risiken sorgfältig abgewogen. Wir sind uns alle der Tragweite dieser Entscheidungen bewusst. Wir appellieren auch immer wieder an die Ukraine, angesichts der Risiken und Gefahren nicht alles zu tun, was sie nach dem Völkerrecht zur Selbstverteidigung tun dürfte. Umso mehr müssen wir das tun, was uns möglich ist.

Wir alle wollen, dass das Töten aufhört. Auch wir in Deutschland sind von der aggressiven und hybriden Kriegsführung Russlands bedroht. Der Angriff richtet sich auch gegen uns, gegen Europa und die internationale Staatengemeinschaft. Die Ukraine verteidigt in diesem Krieg nicht nur ihr Territorium. Sie verteidigt ihre Existenz als Staat, ihr Selbstbestimmungsrecht und sie verteidigt auch die Freiheit und die Herrschaft des Rechts in Europa und in der Welt gegen militärische Aggression, gegen Kriegsverbrechen und gegen das Diktat des vermeintlichen Rechts des Stärkeren. Ohne einen militärischen Sieg der Ukraine gegen die russischen Besatzer wird es keinen dauerhaften Frieden in Europa geben. Unser Ziel bleibt die Wiederherstellung der territorialen Integrität der Ukraine in ihren völkerrechtlich anerkannten Grenzen.

Unser gemeinsames Ziel in Europa muss es sein, einen nachhaltigen, gerechten und dauerhaften Frieden und eine neue glaubwürdige Sicherheitsarchitektur in Europa zu schaffen. Leider sieht es nach allen vergeblichen diplomatischen Versuchen so aus, dass es Frieden in diesem Fall nur durch Stärke und Abschreckung geben wird, während Schwäche Russland zu weiteren militärischen Abenteuern einlädt. 

Putin wird sich aus diesem Krieg erst zurückziehen, wenn er durch den Krieg Nachteile erleidet. Nur wenn uns dies gelingt, werden wir eine abschreckende Wirkung auch auf andere Autokratien in der Welt entfalten, die schon jetzt versuchen, das Recht des Stärkeren gegen die Stärke des Rechts in lokalen Gebieten durchzusetzen. Die Hinnahme des Landraubs in der Ukraine birgt die Gefahr, als Vorbild und Einladung für andere Staaten in der Welt mit aggressiven Absichten zu dienen. So könnte sich China ermutigt fühlen, Taiwan zu annektieren oder Iran, Irak und die gesamte Region des Nahen und Mittleren Ostens weiter zu destabilisieren. Gerade diese gegen Israel gerichtete Terrorachse um den Iran wird den Westen genau beobachten lassen, wie ernst es ihm mit der Unterstützung der Ukraine und der Achtung und Verteidigung der territorialen Integrität von Staaten ist.

Auch Putin wird sich ermutigt fühlen, weitere Staaten anzugreifen und zu erobern, wenn er mit seinem Angriffskrieg auf die Ukraine erfolgreich war.

Mit dem Abwehrkampf der Ukrainer gegen die brutale militärische Aggression Russlands werden auch Frieden und Freiheit Deutschlands und Europas verteidigt. Die politische, militärische und wirtschaftliche Unterstützung der Ukraine verlängert nicht den Krieg, sondern erhöht die ukrainische Siegfähigkeit und die Aussicht, das Sterben in der Ukraine möglichst bald zu beenden. Sie ist notwendig, weil nur der militärische Erfolg der Ukraine die Sicherheit Deutschlands und Europas gewährleisten kann.

Daher bin ich der Meinung, wir hätten die Ukraine von Anfang an schneller und konsequenter auch im militärischen Bereich unterstützen müssen. Dann wäre der Krieg vielleicht bereits beendet und Putin zum Rückzug gezwungen worden.

Mit freundlichem Gruß
Abgeordnete/r der CDU


Aufforderung an ÖRR

13. Mai 2024

Aufforderung an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Der gemeinnützige Rundfunk soll als Vierte Säule der Demokratie fungieren. Im Auftrag der Bevölkerung übernimmt er wichtige Kontrollaufgaben gegenüber den Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative. 

Da der Rundfunk diese Aufgabe in den letzten Jahren missachtet und sich in der Praxis am Meinungsspektrum der politisch-parlamentarischen Mehrheit orientiert, wurde er am 13. Mai 2024 mit dem hier vorliegenden Schreiben aufgerufen, seinen Pflichten nachzukommen. Als gemeinnütziger Rundfunk ist nicht nur durch den Medienstaatsvertrag und das Grundgesetz, sondern auch zahlreiche internationale Verträge verpflichtet, das Leben und die Gesundheit der Menschen in unserer Gesellschaft zu schützen.

Das Schreiben an die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Anstalten können Sie hier herunterladen:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Antrag_OeRR.pdf
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Inzwischen hat der Intendant der ARD geantwortet.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/06/ARD_Antwort.pdf

24. Mai 2024

Aktion öffentlich-rechtlicher Rundfunk 

Sie können die Forderung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit diesem kurzen Schreiben unterstützen. Bitte wieder mit Adressen, Datum und Unterschrift ergänzen und die Forderung als Brief an irgendeine der Rundfunkanstalten schicken.

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Aktion-OERR.pdf
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Die Adressen der Rundfunkanstalten finden Sie hier:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/OeRR-Adressen.pdf
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16. Juli 2024

Die Rundfunkräte des ÖRR sind auch Kontroll-Instanz des ÖRR und damit auch mitverantwortlich für diese einseitige Berichterstattung. Wir haben alle Vorsitzenden der Rundfunkräte dazu angeschrieben und um Stellungnahme gebeten

–>> Das Anschreiben allgemein


1. Antwort vom ZDF (Redaktion Fernsehrat)

Natürlich wie vorauszusehen, werden diese Vorwüfe zurückgewiesen. Die Antwort zeigt auch auf, dass der Vorsitzende – unterschrieben ist das ja nicht von ihm selbst – nach wie vor keine Anzeichen eines Versäumnisses hat erkennen lassen.

–> Antwort des Fernsehrats ZDF


Beweismaterial Strafanzeigen

Beweismaterial zu den Strafanzeigen

Die eingereichten Strafanzeigen vor dem IStGH, wegen des EU-Pfizer-Kaufvertrags und die verursachten Schäden, stützen sich ausschließlich auf offizielle Dokumente der WHO und der EU. Das Beweismaterial (Englisch und Französisch) kann hier eingesehen werden. 

  1. Vorabkaufvertrag zwischen EU und Pfizer vom 20.11.2020
  2. An die WHO gemeldete Nebenwirkungen durch Comirnaty bis zum 27.03.2021
  3. Statistik der WHO vom 12.11.2021
  4. Gemeldete Nebenwirkungen an die EMA von 19.12.2021 bis 18.06.2022
  5. Bericht des Europäischen Rechnungshofes von 2022 (S. 33-34)  
  6. Stellungnahme der EMA vom 18.10.2023
  7. EU-Widerruf der Zulassung des Arzneimittels „Vaxzevria“ von AstraZeneca vom 27.3.2024
  8. Bewertungsbericht der EMA (Assesment report) vom 19. Februar 2021 (Seite 55 und 137)  
  9. RKI Krisenstabsprotokolle vom 30.5.2024 (teilweise entschwärzt)
  10. RKI Krisenstabsprotokolle von 2020-2023 komplett (vom 23.7.2024)
  11. RKI-Tagesbericht-17.Maerz-2021
  12. STATISTIK.pdf
  13. Aufklaerungsbogen-de-C-Impfung.pdf
  14. who.int-bulletin-online_first-BLT.20.265892.pdf
  15. swrkultur/wissen/who-am-bettelstab-was-gesund-ist-bestimmt-bill-gates-100.html
  16. https://web.archive.org/web/202503fragen-und-antworten-zur-foerderung-durch-die-bill-and-melinda-gates-stiftung

Alle RKI-Protokolle entschwärzt

Der Journalist Paul Schreyer vom multipolar-magazin hatte die RKI-Protokolle teilweise freigeklagt, nun hat ein Whistleblower aus dem RKI die ungeschwärzten Protokolle Journalisten zugespielt. Am Dienstag, 23. Juli 2024, wurden alle RKI-Protokolle von 2020-2023 veröffentlicht. Eine Kopie der Protokolle können Sie hier herunterladen:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/07/RKI-Krisenstab-Protokolle_gesamt_2020-2023.zip

Oder mit den Zusatzprotokollen auf der Seite: rki-transparenzbericht.de/

Einen Bericht dazu finden Sie hier:

https://www.schwaebische.de/politik/corona-rki-files-protokolle-drosten-spahn-das-wollte-die-regierung-den-deutschen-verheimlichen-2726483

Die Pressekonferenz zur Veröffentlichung können Sie hier nachschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=RRFjwgmn3Sc
oder
https://odysee.com/@bastianbarucker:c/PKRKI:8

Strafanzeige vor dem ICC

23. April 2024

Strafanzeigen wegen EU-Pfizer-Kaufvertrag

Es gibt zwei Strafanzeigen: eine Internationale Strafanzeige in Englisch, und für Deutschland und Österreich eine nationale Strafanzeige in Deutsch. Beide Strafanzeigen haben den gleichen Text nur die angezeigten Personen sind verschieden. Es geht in beiden Strafanzeigen um den EU-Pfizer-Kaufvertrag und die verursachten Schäden.

Beweismaterial zu den Strafanzeigen
Die eingereichten Strafanzeigen stützen sich ausschließlich auf offizielle Dokumente der WHO und der EU. Das Beweismaterial kann hier eingesehen werden: 
https://gemeinwohl-lobby.de/beweismaterial-strafanzeigen/

Internationale Strafanzeige

Die internationale Strafanzeige wurde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz, beide Mitglieder der Menschenrechtsorganisation United For Freedom, eingereicht und ein ungarischer Rechtsanwalt für Menschenrechte, Dr. Attila Monostory, hat die Vertretung bei dem Internationalen Strafgerichtshof übernommen und bekam ca. 2000 Vollmachten aus 6-8 Ländern.

Dazu die Pressemitteilung vom 2.12.2023
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/08/Pressemitteilung-internationale-Strafanzeige-02-12-23.pdf

Hier können Sie die Internationale Strafanzeige in Deutsch lesen.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-ICC_deutsch.pdf

Hier können Sie die Internationale Strafanzeige in Englisch lesen.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-ICC.pdf


Nationale Strafanzeige für Deutschland und Österreich

Ab 10. Mai 2024 wurden auch für Österreich und Deutschland bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften Strafanzeige gestellt (national unterschiedliche Beklagte). Auch hier gab es viele Einreicher (ca. 520)



Deutschland, Update 4.12.2024

Erneute Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizminister, 
Dr. Volker Wissmann

Viele Mitmenschen hatten am/ab 10. Mai die Strafanzeige  bei der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe wegen der Verletzung ihrer Menschenrechte eingereicht und dann eine nichtssagende Antwort von einer Staatsanwältin erhalten. Die Antwort – wie schon zu erwarten – war, die Ermittlungen werden nicht aufgenommen werden. Das ist eine rechtsstaatliche Zumutung bei derart gewichtigen Straftatbeständen und den gelieferten Beweisen. Deshalb erfolgte von uns im September eine Aktion zur Dienstaufsichtsbeschwerde.

Bis heute hat niemand eine Antwort vom Justizminister erhalten. Inzwischen fand auch ein Personenwechsel im Justizministerium statt. Deshalb bitten wir jeden, der im September die Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte, diese nochmal mit nachfolgendem entsprechend geändertem Text an den neuen Justizminister, Dr. Volker Wissing, zu senden.  
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann von jedem, der einen entsprechenden Ablehnungsbescheid erhielt, eingereicht werden.

Bitte dazu hier das PDF herunterladen, Adressformular im Kopf ausfüllen, am Ende unterschreiben und per Post unter der im Anschreiben angegebenen Adresse senden.

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/11/Dienstaufsichtsbeschwerde.pdf


Update 6.9.2024:

Dienstaufsichtsbeschwerde an Justizminister Dr. Buschmann


Hinweis: Nicht mehr einreichen!

Die offensichtlich dilatorische Vorgehensweise der Ablehnungsgründe durch die Sachbearbeiterin des GBA, Staatsanwältin Fr. Schlepp, bei derart gewichtigen Straftatbeständen mit solch hohem Unrechtsgehalt ist eine rechtsstaatliche Zumutung. Deshalb werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde/ Fachbeschwerde an den Justizminister einreichen.


Die Beschwerde kann von jedem, der einen entsprechenden Ablehnungsbescheid erhielt, eingereicht werden.

Link: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/09/Dienstaufsichtsbeschwerde.pdf

Strafanzeige

Deutschland

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Dtld-1-Pers.pdf
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Österreich

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Oesterreich-1-Pers.pdf
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Karlsruhe hat inzwischen begonnen die Strafanzeigen von über 500 Einreichern per Serien-Brief zu beantworten. Die Antwort der betreffenden Staatsanwältin ist natürlich ablehnend – wir hatten es auch nicht anders vermutet – und bezieht sich als Begründung eben auf die selben Paragraphen 6-8 VStBG, die wir u.a. als Straftatsbestand anführten.

Selbstverständlich sind die genannten Artikel des VStGB Hauptgrund der Strafanzeige, selbstverständlich sind die Menschen als Staatsvolk auch als „nationale Gruppe“ zu benennen, selbstverständlich muss die Pandemie als Angriff auf die Menschen bezeichnet werden, also gewollt, politisch motiviert und nicht evidenzbasiert notwendig, wie das auch im Ansatz aus den RKI-Files (RKI-Protokolle) hervorgeht.

Kurz um, wir werden Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen (es wird dann ein vorformuliertes Schreiben zum selbst Einreichen geben).


Beispiele Antworten der Staatsanwaltschaft

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/AntwortenStaatsanwaltschaften.pdf

Am 20. Juni hat die Staatsanwaltschaft in Wien kundgetan, dass sie die Strafanzeige an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet hat.

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/07/Antwort-Bundesministerium-Justiz-Austria-1.pdf


Update 26. Juni 2024:

Wir haben am 26. Juni 2024 Justizminister Marco Buschmann aufgefordert seiner Weisungsbefugnis entsprechend, dafür zu sorgen, dass die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen zu den genannten Menschenrechtsverletzungen aufnimmt.

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/06/Justizministerium-Deutschland-PDF.pdf

Aus dem Bundesjustizministerium kam am 3. Juli folgende Antwort

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/07/Bundesministerium-der-Justiz_D.pdf


WICHTIGE PETITIONEN

Wichtige Petitionen

An dieser Stelle möchten wir auf wichtige Petitionen hinweisen.

Petition: Wir fordern Volksabstimmungen auf Bundesebene
https://www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-volksabstimmungen-auf-bundesebene

Bürgerrechte
Demokratie stärken – Vetorecht bei Gesetzen des Bundestages
https://www.openpetition.de/petition/online/demokratie-staerken-vetorecht-bei-gesetzen-des-bundestages

Stoppt den ideologischen Kolonialismus der UN: Abtreibung ist keine Entwicklungshilfe!
https://www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-volksabstimmungen-auf-bundesebene

Petition an das EU-Parlament: Bargeld in Europa gesetzlich schützen
https://bargeldverbot.info/petition

Petition: Erhalt der Qualität der Arzneimittelversorgung und der dezentralen Apothekenstruktur
https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-das-geplante-apothekenreformgesetz-keine-apotheken-ohne-apotheker

Petition: Keine Zwangsorganentnahme ohne klare eigene Zustimmung!
https://www.citizengo.org/de/lf/13420-nein-zur-zwangs-organspende-

Petition: „Keine Drag-Vorlesestunde mit „Alexander Cameltoe“ in Schöneberg!“
Falls Sie nicht möchten, dass Kinder ihrem Lebensalter unangemessen frühsexualisiert werden mit übersexualisierten Drag-Queen Auftritten:
https://citizengo.org/de/ed/13458-keine-drag-vorlesestunde-mit–alexander-cameltoe–in-sch%C3%B6neberg-

Nein zum Selbstbestimmungsgesetz: Schalten Sie das Verfassungsgericht ein!
https://citizengo.org/de/pt/12935-nein-zum-selbstbestimmungsgesetz–schalten-sie-das-verfassungsgericht-ein-

Verfassungsbeschwerde zu Art. 146 GG

Bescheid des BVerfG zu Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts


Hinweis:
Rein rechtlich ist gegen diesen Ablehnungsbescheid kein Widerspruch möglich.
Solange der Artikel 146 GG nicht durch die Politik umgesetzt wird, können wir als Bürgerintitiative die von uns einberufene Verfassungsgebende Versammlung nicht umsetzen.

Es bleibt der Zeit und den Umständen überlassen, ob und wann dieses Gesetz umgesetzt werden wird


Hier ist das allgemeine Urteil des BVG vom 19.08.2024, welches unisono an alle anderen Beschwerdeführer der u.g. Verfassungsbeschwerde gesandt wurde

Ablehnungsbescheid unisono des BVG

15. Februar 2024

Die Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.


→ Ablehnungsbescheid des BVerfG

Im selben Schreiben wird auch der Befangenheitsantrag der Rechtsanwaltskanzlei-Kanzlei Willemer, Zittau, gegen den Präsidenten der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG Herr Harbarth abgelehnt.
Damit ist für die Hauptbeschwerdeführer kein weiterer Einwand möglich.


Zweiter Nachtrag zu unserer Verfassungsbeschwerde
zum Art. 146 GG

Eine Möglichkeit haben wir noch! Alle Einreicher, die noch keinen Ablehnungsbescheid erhalten haben, sollten mit ihrem Aktenzeichen und eigenen Angaben diesen aktualisierten Nachtrag schnellsten beim Bundesverfassungsgericht einreichen. 

Auch die Leute, die ein Schreiben vom Gericht erhalten haben, dass die Verfassungsbeschwerde eventuell nicht angenommen werden würde (konjunktiv in einem Bescheid?), haben damit ein vorläufiges Aktenzeichen bekommen und können unseren aktuellen Nachtrag einreichen. Hier können Sie den Nachtrag runterladen:

–> Antwortschreiben an das Bundesverfassungsgericht

Bitte die Formularfelder mit Ihren Daten ausfüllen, das Aktenzeichen nicht vergessen, ausdrucken, unterschreiben und ab per Post an das Bundesverfassungsgericht.


Verfassungsbeschwerde wegen unseres Selbstbestimmungsrechts Nachtrag

13. November 2023

Neben den Hauptbeschwerdeführern der Verfassungsbeschwerde für das Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 146 GG, hatten auch zahlreiche Unterstützer die Beschwerde unter eigenem Namen eingereicht (Link zum Herunterladen der Beschwerde siehe unten). Aber noch bevor die Hauptbeschwerdeführer eine Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten haben, bekamen einige Einreicher vom Bundesverfassungsgericht einen gleichlautenden Bescheid, der besagt, dass die Verfassungsbeschwerde nicht angenommen werden würde (konjunktiv in einem Bescheid?)
Will man da möglicherweise Beschwerdefluten vorbeugen?

Wer eine solche Antwort vom Bundesverfassungsgericht erhalten hat, für den haben wir ein
–> Antwortschreiben an das Bundesverfassungsgericht

Hinweis: Dieser Nachtrag ist nicht mehr einzureichen.