Neue Vorschläge zu Kapitel III/IV

22. August 2026

Neue Vorschläge für Kapitel III – IV
(Parlament und Bürgerliche Gremien) des GesellschaftsFAIRtrages


Hier geht es zur Abstimmung:

https://tally.so/r/4406p5 



Die detaillierten Texte der aktuellen Version und der beiden Vorschläge finden Sie hier:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/08/Aenderungsvorschlaege-Kapitel-III-IV-Parlament-und-Buergerliche-Gremien-2.pdf



Weitere Informationen finden Sie auf der oben verlinkten Seite,
ganz unten.


Die Abstimmung endet am 21. Sept. 2026


Allgemeine Informationen zur Abstimmungsmethode:

-> https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/07/Erklaerung-zur-gewichteten-Abstimmung.pdf

Bei der aktuellen Version zum Kapitel Parlament und Bürgerliche Gremien sind sehr gute und mehr direkt-demokratische Pfeiler im GesellschaftsFAIRtrag eingearbeitet worden.



  • Geringere Effizienz: Vier Kammern verursachen mehr Abstimmungsrunden und Koordinationsaufwand. Entscheidungen dauern länger.
  • Mehr Bürokratie: Zusätzliche Strukturen (Präsidien, Ausschüsse, Verwaltungen) erhöhen den organisatorischen Aufwand unnötig.
  • Schwierige Umsetzung: Die Reduzierung auf nur 100 Wahlkreise (statt 299) wäre administrativ sehr aufwendig und würde die Einführung stark verzögern.
  • Bessere Bürgernähe: Ein einziges Parlament mit einem Abgeordneten pro Wahlkreis ist klarer, übersichtlicher und stärker direkt verantwortlich.

Ein schlankes Ein-Kammer-Parlament ist effizienter, einfacher realisierbar und bürgernäher.

Zu den beiden neuen Vorschlägen eine kurze Beschreibung:



Vorschlag 1:
Ein-Kammer-Parlamentssystem (direkt gewählte Abgeordnete aus den Wahlkreisen)



Kap. III „Parlament“

Anstelle der 4 Kammern nur ein Parlament mit nur 299 Mitglieder, wie die heutige Anzahl der Wahlkreise

Kap. IV „Mitbestimmende Bürgerlichen Gremien“

Art. 20 Bundesjugendrat

Auch hier statt in 4 Kammern nur eine Gruppe mit 33 gelosten Mitgliedern, die auch Veto-Recht haben gegen die Entscheidungen des Parlamentes. Bei Differenz erfolgt ein Referendum durch das Volk.

Art. 21 Bundesbürgerrat

Auch hier statt in 4 Kammern nur eine Gruppe mit 99 gelosten Mitgliedern, die auch Veto-Recht haben gegen die Entscheidungen des Parlamentes. Bei Differenz erfolgt ein Referendum durch das Volk.




Vorschlag 2:
Losverfahren (aus allen Wahlberechtigten eines Wahlkreises)

Das Los-Verfahren hat gegenüber dem heutigen Wahl-Wahlverfahren sehr viele Vorteile, die in nachfolgender Tabelle kurz zusammen gestellt sind. Zusätzliche Informationen dazu im Video https://youtu.be/1hv-edNX0LE



Beim Losverfahren braucht es keine Bürgerräte und Jugendräte mehr, denn diese werden über das Losverfahren automatisch Teil der Parlamentarier.

AspektHeutiges Wahl SystemEinfaches LosverfahrenVorteil
Wer wird Abgeordneter?Meist Berufspolitiker, Parteimitglieder, gut vernetzte PersonenGanz normale BürgerMehr Alltagsnähe, mehr gesunder Menschenverstand
RepräsentativitätStarke Überrepräsentation von Akademikern, Männern, älteren PersonenDeutlich bessere Abbildung der gesamten BevölkerungBessere Vertretung der Bevölkerung
Abhängigkeit von ParteienSehr hoch (Parteidisziplin, Listenplätze)Sehr gering – die Abgeordneten sind unabhängigKein Fraktionszwang
Wahlkampf & GeldTeuer, viel Werbung, Spenden nötigkein Wahlkampf nötigKein Einfluss von Geld und Lobby
MotivationMacht, Karriere, IdeologieDienst am Gemeinwohl (für begrenzte Zeit)Kein Machtmissbrauch
Vertrauen der BürgerSinkendHohes Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit der BürgerMehr Legitimität

Die Umfrage Wahlverfahren versus Losverfahren für Bundestagsabgeordnete ist beendet. Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben. Die Umfrage hat ergeben, dass für das Losverfahren (gezogene Kandidaten aus allen Wahlberechtigten eines Wahlkreises) weniger Widerstände vorhanden sind als für das Wahlverfahren (alles Direktkandidaten). Dies ist ein deutliches Zeichen, dass Menschen sich von Wahlen abwenden und neue Wege suchen. Das Ergebnis:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/07/Umfrage-Wahlverfahren-vs-Losverfahren.pdf