PRÄAMBEL

Präambel

Aus dem Bewusstsein ihres höchsten Rechts als Menschen und auf der Grundlage des
Völkerrechts und des Rechts auf die verfassungsgebende Gewalt gibt sich das Deutsche
Volk diese Verfassung, die als Gesellschaftsvertrag zu verstehen ist. Sie ist von Bürgern
selbstbestimmt erarbeitet und in freier Entscheidung beschlossen, von freien Menschen
für freie Menschen in freier Verabredung.

Grundlage dieser Verfassung ist die Pflicht des Staates, die Freiheit eines jeden
Menschen unabdingbar zu gewähren.

Diese Verfassung repräsentiert ebenso das Bewusstsein, dass alle individuellen ebenso
wie alle gemeinschaftlichen Handlungen immer dem Wohle aller sowie der Mitwelt zu
dienen haben.

Diese Verfassung löst das bisherige Grundgesetz gemäß dortigem Artikel 146 ab.

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