Freihandelsabkommen

GemeinWohlLobby, 16.10.2022

Die Aushebelung des Grundgesetzes durch die Freihandelsabkommen

Die sogenannten Freihandelsverträge wie CETA, JEFTA, EUSFTA usw. sind  grundsätzlich keine Freihandelsverträge sondern politische Verträge, die unser demokratisches System abschaffen sollen.  Sie verstoßen gegen das Völkerrecht und mehrere andere  internationale Gesetze. Die durch die Freihandelsabkommen ermöglichte Einmischung in die innere Angelegenheiten der Staaten durch Konzerne, (demnach müsste z.B. der Deutsche Bundestag Gesetzentwürfe bei der vollständigen Anwendung von CETA den Kanadiern vorher für Zustimmung vorlegen!) verstoßt gegen Artikel 1 und 2 der UN-Charta.

Die Wirkung der Freihandelsverträge auf unseren Alltag:

JEFTA (Freihandelsabkommen EU-Japan) gehört zu den Freihandelsabkommen neuer Generation der EU. Durch JEFTA werden Rechte und Interessen der Bürgerinnen und Bürger und des Gemeinwohls wie das Recht auf Arbeitsschutz, auf Naturschutz, auf Umweltschutz, auf Klimaschutz, auf soziale Absicherung, auf Mindestlohn, auf gerechten Lohn, auf Teilhabe am gesellschaftlich erarbeiteten Reichtum, auf bezahlbaren Wohnraum, auf Gesundheitsvorsorge, auf Bildung, auf Kultur, auf Rechtsschutz, auf ein unabhängig arbeitendes Parlament, auf die Einbettung in einem sozialen Rechtsstaat und auf den Fortbestand der sozialen Marktwirtschaft etc. als „Handelshemmnisse“ bewertet.

Das durch JEFTA etablierte Ausschusswesen begründet eine neue, eigenständige, nicht demokratisch legitimierte „internationale Organisation“, deren Haupttätigkeit darin besteht, im Anwendungsbereich des Abkommens nahezu alle gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuschaffen sowie nahezu alle Gesetzes- und Lebensbereiche neu zu regeln.

JEFTA setzt die neoliberale Agenda durch: die weitestgehende und nachhaltige Entmachtung der Nationalstaaten und der nationalen Parlamente durch die Installation eines Ausschusswesens, die sich von jeder demokratischen Kontrolle entzieht. Die „Auslegungen“ des Gemischten Ausschusses bei JEFTA binden die Vertragsparteien selbst unmittelbar. Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, sich an diese nicht demokratisch legitimierten „Auslegungen“ zu halten.

Die Kompetenzen des Gemischten JEFTA-Ausschusses sind unabsehbar weitreichend. Es ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, dass der Gemischte Ausschuss ohne jegliche demokratische Kontrolle Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen beschließt und durchsetzt, denn JEFTA ist ein „lebendes Abkommen“. JEFTA ist ein Meilenstein im Abbau der Demokratie.

Mit den Freihandelsabkommen JEFTA (EU-Japan) und dann EUSFTA (ein ähnliches Abkommen EU-Singapur) hat ein Identitätswechsel stattgefunden, denn die Entscheidungsgewalt auf demokratisch nicht legitimierte sogenannte Handelsausschüsse übertragen wurde. Ihre Entscheidungen sind verbindlich und man kann nirgends gegen diese Beschlüsse klagen. In diesen Handelsausschüssen sitzen 50 Prozent Japan bzw. Singapur und 50 Prozent EU. Wer in diesen Ausschüssen sitzt, das wissen wir nicht. Damit ist das deutsche Wahlrecht vollkommen vernichtet. Die Wählerinnen und Wähler haben überhaupt nichts mehr zu sagen. Es ist vollkommen egal, wie man wählt, weil die Entscheidungsgewalt schon ausgelagert wurde. Diesem Identitätswechsel hätte die deutsche Regierung ohne die Zustimmung des Wahlvolkes niemals zustimmen dürfen.

Mit JEFTA wurde das Grundgesetz ausgehebelt. Es hat ein Identitätswechsel stattgefunden. Das bedeutet die Ablösung des Grundgesetzes. Für die Ablösung des Grundgesetzes wäre eine Volksabstimmung notwendig gewesen. Das steht ganz klar im Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009. Deshalb ist eine Verfassungsbeschwerde von drei NGO’s (Mehr Demokratie e. V., Campact und FoodWatch) mit Prof. Weiß Universität Speyer bei dem Bundesverfassungsgericht gegen EUFSTA immer noch anhängig, da dieses Freihandelsabkommen auch die gleichen Bestimmungen beinhaltet wie JEFTA.

Es wurde nicht nur das deutsche Grundgesetz mit JEFTA und dann mit EUSFTA ausgehebelt, sondern auch die Verfassungen von allen Mitgliedsstaaten der EU. Nach der jetzigen Rechtslage dürfte Deutschland nur so lange an der Verwirklichung eines vereinten Europas mitwirken, bis ein demokratischer Ablauf gesichert ist, der Bundestag seine Entscheidungsfreiheit stets behält und das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht beeinträchtigt wird. Das ist aber jetzt schon nicht mehr der Fall. Die Entscheidungsfreiheit des Bundestages ist enorm eingeschränkt und das Wahlvolk kann die Entscheidungen durch die Wahlen nicht mehr beeinflussen. Mit den sogenannten Freihandelsabkommen wurde uns ein System aufgebürdet, das politischen Entscheidungsträgern die Hände bindet, während sie eigentlich ein Maximum an Flexibilität bräuchten, um die dringend notwendigen Reformen zur Lösung der rasant wachsenden sozialen und ökologischen Probleme realisieren zu können.

Alle multilateralen Handelsverträge u. a.  JEFTA, CETA, EUSFTA usw. sowie die 3000 bilateralen Verträge, die schon existieren, müssten geprüft werden. In jedem Fall müssten jene Teile, die gegen die UN-Charta und somit gegen das Allgemeinwohl verstoßen, gestrichen werden. Das ist so im Völkerrecht verankert. Deshalb ist die Schaffung eines neuen Gesellschaftsvertrags inzwischen für unsere Gesellschaft von existenzieller Bedeutung, denn auch diese Überprüfung kann nur dadurch ermöglicht werden.