Gefahren Freihandelsabkommen

Die verdrängten Gefahren aus den Freihandelsabkommen und das Versagen der Parteiendemokratie am Beispiel von CETA, JEFTA und EUSFTA 

Das Durchwinken der gemeinwohlschädlichen internationalen Freihandelsabkommen macht das gefährliche Vordringen der Lobbykratie deutlich 

 Von Adi Golbach, Werder (Havel)* 

Das Freihandelsabkommen JEFTA, EU-Japan, ist schon am 1. Februar 2019 in Kraft getreten. Das Freihandelsabkommen EUFSTA, EU-Singapur, trat am 21. November 2019 in Kraft. Der Bundestag hat das Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) im Dezember 2022 ratifiziert. Nach Durchwinken durch den Bundesrat ist das Ratifizierungsgesetz im Januar widerstandslos in Kraft getreten. Die GemeinWOHL-Lobby sieht darin erneut einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Doch die zunächst geplante Verfassungsbeschwerde gegen CETA ist nach Einschätzung der GWL-Rechtsanwälte angesichts der aktuellen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts juristisch aussichtslos. Die Folgen für die deutsche Wirtschaft und unser Rechtssystem sind allerdings verheerend. Bundestag, Bundesrat und die Regierungen von Bund und Ländern haben auf ganzer Linie versagt. Ebenso die Medien (mit wenigen Ausnahmen1). An diesem Fall wird sehr deutlich, dass wir dringend einen Neustart unseres Gesellschaftssystems brauchen: eine erstmals vom Volk selbst nach seinen wahren Wünschen geformte Verfassung. Und als ersten Schritt die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene. Dazu braucht es eine breite Mobilisierung. Wieder! So wie es sie 2016 gegen CETA gab. 

WÖLFE IM SCHAFSPELZ 

„Freihandelsabkommen“ ist ein harmloses und sogar freundlich anmutendes Wort. Klingt nach Zusammenarbeit, ist aber das glatte Gegenteil. CETA, JEFTA, EUSFTA & Co. sind in Wahrheit keine Handelsverträge, sondern politische Verträge, die demokratische Kontrolle für die globalen Konzerne unschädlich machen sollen. 

Unter dem Deckmantel Marktwirtschaft soll brutales Konkurrenzdenken zum goldenen Kalb erhoben werden, um das alle zu tanzen haben. Denn tatsächlich sind damit große Gefahren für Demokratie, Selbstbestimmung und eine auf mehr Miteinander statt gegeneinander gerichtete Gemeinwohlgesellschaft verbunden. Sie betreffen zentrale Bereiche wie Demokratie, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz. Freihandelsabkommen sind Wölfe im Schafspelz! 

Die Verträge verstoßen gegen das Völkerrecht und mehrere andere internationale Gesetze. Die durch die Freihandelsabkommen ermöglichte Einmischung in die inneren Angelegenheiten der 2 

Staaten durch Konzerne, (demnach müsste z.B. der Deutsche Bundestag Gesetzentwürfe bei der vollständigen Anwendung von CETA den Kanadiern vorher zur Zustimmung vorlegen!) verstößt gegen die UN-Charta. 

In den Bereichen, in denen die Regelungen der Freihandelsabkommen gelten, ist das Grundgesetz faktisch außer Kraft gesetzt. Diese Freihandelsverträge werden unter der Leitung von Handelsausschüssen ausgeführt, die an den Parlamenten vorbei Beschlüsse fassen und Verträge sogar verändern können. 

Die deutschen Staatsorgane sind in diesen Handelsausschüssen nicht vertreten! Der Bundestag hat keinen Einfluss mehr auf diese Beschlüsse. Das Grundgesetz hat dort seine Gültigkeit verloren. Das durch diese Freihandelsabkommen etablierte Ausschusswesen begründet damit eine neue, eigenständige, nicht demokratisch legitimierte „internationale Organisation“, deren Haupttätigkeit darin besteht, im Anwendungsbereich des Abkommens nahezu alle gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuschaffen sowie nahezu alle Gesetzes- und Lebensbereiche neu zu regeln. 

Durch die Freihandelsverträge droht die Relativierung unseres völkerrechtlich verankerten Selbstbestimmungsrechts. Denn die Verfassungen werden in den Teilen, die in den Freihandelsverträgen verbindlich geregelt werden, außer Kraft gesetzt. In Deutschland ist das unverkennbar ein Verfassungsverstoß. Denn das Grundgesetz darf gemäß Artikel 146 GG nur vom deutschen Volk durch eine andere Verfassungsordnung ersetzt werden.2 Auch nach dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts3 sind die Staatsorgane nicht berechtigt, das Grundgesetz eigenmächtig aufzugeben. Nur das Volk darf das. 

Doch das Volk wurde nicht gefragt. Und von den großen Medienhäusern nicht angemessen informiert. Unsere gewählten Volksvertreter haben uns so vertreten, wie ein Staubsaugervertreter Staubsauger vertritt. Sie haben uns verkauft. Haben sich abspeisen und beruhigen lassen mit einer so genannten „Interpretationserklärung“, mit der nach Ansicht der Bundesregierung die gefährlichsten Bestimmungen des Investitionsschutzes entschärft wurden. Verschiedene juristische Gutachten zeigen jedoch, dass die Interpretationserklärung Konzernklagen etwa gegen staatliche Klimaschutzmaßnahmen keineswegs verhindert und an den strukturellen Problemen des Investitionsschutzes bei CETA nichts ändert. 

WORUM GEHT ES DEN GLOBALEN KONZERNEN? 

Worum es den globalen Konzernen tatsächlich geht, sagte Percy Barnevik, Exvorstandspräsident des multinationalen Energie- und Automatisierungstechnikkonzern ABB mit Hauptsitz in Zürich bereits 1996 in seiner Ansprache zur Jahresversammlung des Konzerns: 

„Ich definiere Globalisierung als die Freiheit unserer Firmengruppe, zu investieren, wo und wann sie will, zu produzieren was sie will, zu kaufen und zu verkaufen, wo sie will, und alle Einschränkungen durch Arbeitsgesetze oder andere gesellschaftliche Regulierungen so gering wie möglich zu halten.” 3 

BEISPIEL CETA 

CETA bedeutet »Comprehensive Economic and Trade Agreement« und ist ein Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada über zollfreien Handel und Investitionsschutz. 

Seit 2009 wurde der Vertrag unter strenger Geheimhaltung verhandelt. Wirtschaftslobbyisten erhielten erheblichen Einfluss auf den Vertragstext. Öffentlichkeit und Parlamente blieben von den Verhandlungen ausgeschlossen. Nach der Ratifizierung des Vertrags auf europäischer Ebene ist es bereits im September 2017 in großen Teilen vorläufig in Kraft getreten. Danach ging es zur Ratifizierung auf nationaler Ebene in die Parlamente der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. 

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2022 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung von CETA angenommen. Mit dem Inkrafttreten im Januar 2023 hat Deutschland das Abkommen ratifiziert. 

Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht in vorherigen CETA-Urteilen eingeräumt, dass mehrere Vertragsbestandteile nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein könnten. Allerdings ohne genauere Untersuchung. 

CETA wird nur deshalb noch vorläufig ohne die Paralleljustiz und die CETA-Ausschüsse angewandt, weil noch nicht alle Mitgliedsstaaten der EU den Vertrag ratifiziert haben. Derzeit fehlen noch elf weitere Länder, sowie das EU-Parlament und Kanada. 

PRIVATISIERUNG ALS EINBAHNSTRASSE 

Privatisierung und Aushöhlung der öffentlichen Daseinsfürsorge: Dienstleistungsbereiche werden dem Zwang zur Privatisierung und Deregulierung überantwortet. Neu entstehende Bereiche, etwa bei digitalen Diensten, im Gesundheits- oder Bildungsbereich, werden automatisch der öffentlichen Kontrolle entzogen. Einmal deregulierte und privatisierte Bereiche dürfen nicht mehr zurückgenommen werden. Wenn beispielsweise eine Kommune sein Krankenhaus oder sein Wasserwerk privatisiert hat, kann es diese nicht zurückkaufen, selbst nach schlechten Erfahrungen mit privaten Betreibern. Die öffentliche Förderung von Einrichtungen der kulturellen Daseinsvorsorge, wie z.B. Volkshochschulen, ist ebenfalls gefährdet. Ausländische Investoren könnten unter CETA sogar gegen neue Abgaben klagen, etwa gegen eine Vermögenssteuer. Alles ist dem Schutz der Investoren untergeordnet. „Marktkonforme Demokratie“ (Angela Merkel) in Reinkultur. 

SUPRANATIONALE GERICHTSBARKEIT 

CETA schafft eine Paralleljustiz für Investoren. CETA verankert die Investitionsfreiheit mit einklagbaren Rechten. Damit kommen auf die Staaten Klagen in Milliardenhöhe zu. Bereits die Androhung von Klagen lässt Regierungen vor Gesetzgebungsinitiativen zurückschrecken, die zu Konflikten mit den Konzernen führen könnten. Im Fall einer Konzernklage wird allein auf Grundlage dieses Handelsvertrags entschieden. Gesetze und Verträge zum Umweltschutz, zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten spielen keine Rolle. 

Unternehmen können die Vertragsstaaten vor Schiedsgerichten verklagen, wenn sie ihre Profite durch Gesetzgebungen in den Ländern eingeschränkt sehen. Beispiele aus Verträgen mit4 

Investorenschutz: Mexiko wurde von einem US-Konzern wegen einer Zusatzsteuer auf Maissirup verurteilt, Ägypten von dem französischen Veolia-Konzern nach der Erhöhung des Mindestlohnes. Unternehmen mit Sitz in einem Vertragsstaat, dessen Gesetze bestimmte Dinge erlauben (z.B. Fracking, Erdölbohrungen in Naturschutzgebieten), haben das Recht, den anderen Vertragsstaat auf Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns zu verklagen. Und Achtung: von den Klagemöglichkeiten könnten nicht nur Konzerne aus der EU und Kanada Gebrauch machen, sondern auch Tochterunternehmen, z.B. in den USA. 

Auch Banken, Finanzdienstleister können ein Schiedsverfahren verlangen. Im Falle einer Finanzkrise könnten Finanzinvestoren dagegen klagen, an den Kosten beteiligt zu werden. 

ABER! 

Wir Bürger nicht. Auch Gewerkschaften nicht, z.B. wenn gegen Arbeits-Vorschriften verstoßen wird. Verstöße gegen Arbeitnehmer- und Umweltrechte sind nicht einklagbar. Es gibt keine Möglichkeit gemeinwohlschädigende Handlungen der Konzerne zu sanktionieren. Gegen die Beschlüsse der Handelsausschüsse kann nicht einmal geklagt werden. Die Regierungen müssen die Beschlüsse ohne Wenn und Aber ausführen. 

DOCH ES KOMMT NOCH DICKER 

CETA wäre nach Inkrafttreten völkerrechtlich bindend. Es würde sich nur schwer zurücknehmen lassen. Die berüchtigte »Zombieklausel« sieht für den unwahrscheinlichen Fall einer Kündigung des Vertrages sogar vor, dass die Klagerechte für Investoren noch weitere 20 Jahre wirksam bleiben. 

Darüber hinaus ist CETA als ein »lebendes Abkommen« konzipiert. Ein »Regulierungsforum« soll geplante Gesetze und Vorschriften „frühestmöglich” daraufhin prüfen, ob sie Konzerninteressen beeinträchtigen. Bedeutet konkret: noch vor Einbringung in das Parlament. 

Wirtschaftslobbyisten können also unliebsame Gesetzentwürfe aus dem Verkehr ziehen, noch bevor Parlament und Öffentlichkeit davon erfahren. Der »Gemischte CETA-Ausschuss« könnte den Vertrag nachträglich sogar verändern und erweitern – ohne Rückbindung an Parlamente. 

Mit JEFTA und dann mit EUSFTA wurde nicht nur das deutsche Grundgesetz ausgehebelt, sondern auch die Verfassungen von allen Mitgliedsstaaten der EU. Auch CETA wird die gleiche Wirkung haben, wenn es vollständig in Kraft treten sollte. Nach der jetzigen Rechtslage dürfte Deutschland nur so lange an der Verwirklichung eines vereinten Europas mitwirken, wie ein demokratischer Ablauf gesichert ist, also der Bundestag seine Entscheidungsfreiheit behält und das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht beeinträchtigt wird. 

Das ist aber jetzt schon nicht mehr der Fall. Die Entscheidungsfreiheit des Bundestages ist enorm eingeschränkt und das Wahlvolk kann die Entscheidungen durch die Wahlen nicht mehr beeinflussen. Mit den so genannten Freihandelsabkommen wurde uns ein System aufgebürdet, das politischen Entscheidungsträgern die Hände bindet, während sie stattdessen mehr Flexibilität bräuchten, um die dringend notwendigen Reformen zur Lösung der rasant wachsenden sozialen und ökologischen Probleme realisieren zu können.

GEFAHREN FÜR DEN WELTFRIEDEN 

Und was ist, wenn die Bürger zu diesen Fesseln NEIN sagen und sie abschütteln wollen? Wenn sie sich auf das im Völkerrecht verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker berufen? Stehen dann diese neuen Völkerrechtsklauseln gegen die alten, die eigentlichen? Wer wird sich dann durchsetzen? Wieder einmal die mit den dicksten Kanonen und schnellsten Raketen. Erinnern wir uns: die Ausgangspunkte der Kolonialkriege (und Postkolonialkriege bis heute) waren immer Handelsinteressen, die mit Gewalt durchgesetzt wurden. 

Spätestens an dieser Stelle sollte jedem klar werden, welche Gefahren für ein freundschaftliches und friedliches Zusammenleben der Menschen und Staaten mit diesem unheilvollen Prozess verbunden sind. Stoppen wir ihn, solange es noch geht! 

WIDERSTAND GEGEN CETA ZU SCHWACH 

Mehr als 300.000 Menschen haben 2016 in Deutschland protestiert, weil CETA die Demokratie aushebeln sowie den Umweltschutz und die Rechte von Arbeitnehmern und Kommunen massiv untergraben würde. Gewerkschaften, Umweltschutzverbände und Verbraucherschutzverbände, Millionen Menschen auf beiden Seiten des Atlantiks wehrten sich. Zwar gab es gegen die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag auch diesmal zivilgesellschaftlichen Widerstand. Ein breites Bündnis von Organisationen wandte sich in einer gemeinsamen Erklärung und in einer Protestveranstaltung am 1.12.2022, dem Tag der Abstimmung, an das Parlament4

Doch zu einer Massenmobilisierung wie 2016 reichte es diesmal nicht mehr. Warum nicht? Dieser Frage eingehend nachzugehen, wäre ein verdienstvolles Unterfangen. An dieser Stelle können nur einige Vermutungen stichwortartig eingeworfen werden: Niedergang des kritischen Journalismus in den Leitmedien, fortschreitende Entpolitisierung der Jugend bzw. Verengung auf das Thema Klimaschutz (obwohl der auch beeinträchtigt ist), Lähmung und Spaltung politisch engagierter Kräfte durch die Coronamaßnahmen und seit einem Jahr durch weltweite Polarisierung im Zuge des Krieges in der Ukraine. 

WAS MÜSSTE GESCHEHEN? 

Alle multilateralen Handelsverträge u. a. JEFTA, CETA, EUSFTA usw. sowie die 3000 bilateralen Verträge, die schon existieren, müssten geprüft werden. In jedem Fall müssten jene Teile, die gegen die UN-Charta und somit gegen das Allgemeinwohl verstoßen, gestrichen werden. Das ist so im Völkerrecht verankert. Deshalb ist die Schaffung eines neuen Gesellschaftsvertrags (Verfassung) inzwischen für unsere Gesellschaft von existenzieller Bedeutung, denn auch diese Überprüfung kann nur als Akt souveräner Entscheidungen im Rahmen einer neuen Verfassung ermöglicht werden. 

WAS KÖNNEN WIR IN DEUTSCHLAND JETZT NOCH TUN? 

Was CETA und die anderen beiden eingangs erwähnten Freihandelsabkommen betrifft, ist, wie oben erwähnt, in Deutschland der juristische Zug wohl abgefahren. Aber wir können diese – auch selbst verschuldete – Niederlage umwandeln in ein entschlossenes „Volksgesetzgebung jetzt!“ 

Wir können dafür sorgen, dass aus dem Versagen der Parteiendemokratie die Konsequenz gezogen wird: wir brauchen JETZT direkte Demokratie – konkret als ersten Schritt: Volksentscheide auf Bundesebene. Mit dem gemeinsamen Anpacken kommen dann auch Kraft und Selbstbewusstsein – und die nötige Skepsis gegenüber den so genannten staatstragenden Medien. Aber was heißt schon „staatstragend“? Der Staat, das ist nicht die Regierung, der Staat sind wir alle. Parlament und Regierung sind nur unsere eingesetzten Verwalter! Wir sind der Arbeitgeber, der Souverän, und sie sind die Arbeitnehmer. 

Und was können Sie konkret JETZT tun? Nehmen Sie teil an der Abstimmung der GemeinWOHLlobby zur Volksgesetzgebung! Hier: 

GEMEINWOHLLOBBY 

Es ist an der Zeit, dass die Menschen sich an ihre Würde erinnern, die jedem Einzelnen kraft des Völkerrechts unwiderruflich mit auf den Weg ins Leben gegeben wurde. Diese Würde ist nur hinter einer Dornenhecke verborgen. Um sie zu überwinden, brauchen wir keinen Märchenprinzen, der uns wachküsst. Wir können uns selber wachküssen, die kreative Kraft der Menschen in unserem Land voll aktivieren und gemeinsam eine lebenswerte Zukunft schaffen. Das ist das Kernziel der GemeinWOHL-Lobby. Dazu arbeiten wir an einer erstmals in der deutschen Geschichte vom Volk selbst gegebenen Verfassung. Und wir mischen uns auch schon jetzt im Rahmen des Grundgesetzes für die Belange des Gemeinwohls ein – Lobby nicht für Einzelinteressen, sondern für das Gemeinwohl. Dazu gehört aktuell der Kampf gegen die Freihandelsabkommen und für eine Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Jeder ist aufgerufen, mitzumachen. 

Die Bürgerinitiative GemeinWOHL-Lobby wurde Ende 2020 von der bekannten Bürgerrechtlerin Marianne Grimmenstein gegründet. Sie hatte 2016 gegen das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, CETA, die mit 70.000 Klägern größte deutsche Bürgerklage vor dem Bundesverfassungsgericht organisiert. Etwa eine halbe Million Menschen unterschrieben damals ihre Petitionen. Zahlreiche Organisationen schlossen sich der Initiative an. In Berlin kam es im Oktober mit 250.000 Teilnehmern zu einer der größten Demonstrationen überhaupt. Dieses Potenzial müssen wir auch jetzt wieder mobilisieren! 
1 Die einzige dem Autor bekannte Ausnahme sind die Nachdenkseiten (siehe https://ogy.de/48y1)

2 https://ogy.de/8575 
3 https://ogy.de/1scl 
4 https://www.attac.de/presse/detailansicht/news/ceta-ratifizierung-breites-buendnis-warnt-vor-neuen-klageprivilegien-fuer-konzerne-und-bedrohung-fuer-die-klimaschutzpolitik 

* Der Autor ist Ansprechpartner der GemeinWOHL-Lobby für Berlin und Land Brandenburg und über die Emailadresse bb@gemeinwohl-lobby.de zu erreichen.