KAPITEL XI

Kapitel XI. Wirtschaft

Die Mitarbeit am KAPITEL XI. – WIRTSCHAFT des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Grundrechte. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!

Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Wirtschaft können Sie hier noch einmal nachlesen:

Art. 39 Grundlage Wirtschaft
Art. 40 Landwirtschaft
Art. 41 Gewässer- und Forstwirtschaft
Art. 42 Energieversorgung
Art. 43 Verkehr 
Art. 44 Wohnungswirtschaft
Art. 45 Internationaler Handel 

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2 Gedanken zu „KAPITEL XI“

  1. Bez. internationaler Handel: Wenn in Deutschland ein Lebensmittel produziert wird, so muss durch Importzölle auf gleich- und besonders geringerwertige Lebensmitte, für Preisstabilität für die inländische Landwirtschaft und so die Existenz der Landwirte gesorgt werden.

  2. Die Einstellung der Stromversorgung bei nicht Zahlung muss verboten werden und für Leistungsempfänger und Rentner ist verbindlich ein Sozialtarif für Strom einzuführen.

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