Kommentare zum Kapitel I

Die Mitarbeit am KAPITEL I – GRUNDRECHTE UND -PFLICHTEN des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Grundrechte. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!

Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Grundrechte und Pflichten können Sie hier noch einmal nachlesen:

Art. 1 Ehrfurcht vor dem Leben oder Respekt vor dem Leben und der Natur
Art. 2 Definition des Gemeinwohls
Art. 3 Schutz des Gemeinwohls
Art. 4 Schutz und Freiheit des Menschen
Art. 5 Recht auf Bildung
Art. 6 Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
Art. 7 Erweiterte Rechte und Pflichten
Art. 8 Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaften
Art. 9 Völkerrecht
Art. 10 Generelle Pflichten der staatlichen Institutionen
Art. 11 Besondere Rechte und Pflichten des Staates

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110 Gedanken zu „Kapitel I“

  1. Art 11: (6) und Art 7(19) lassen sich nicht ganz in Einklang bringen. Wozu brauchen wir ein Gesetz zur Patentregulierung von genetisch veränderten Lebewese, wenn das Verändern des Genoms von Lebewesen gar nicht gestattet ist.
    Eins draus machen? ” Es ist nicht erlaubt, das Erbgut von Lebewesen gentechnisch zu verändern, daher gibt es auch kein Urheberrecht auf ebendiese. Darf dann aber gentechnisch verändertes Leben eingeführt werden um damit zu forschen?
    Ich finde, dieses Thema bedarf einer sehr breiten Diskussion und einer gut durchdachten detaillerten Regelung

  2. Art 7: (5) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden. Punkt. Wozu Einschränkungen?

    (10)Da alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, erübrigt sich definitiv der Satz über außereheliche Kinder. Sie sind vor dem Gesetz gleich.
    “Jede Mutter hat Anspruch auf Schutz und Fürsorge”? Was ist mit Vätern? Auch hier könnte man einfach sagen: alle Menschen sind gleich und somit genießen sämtliche Eltern , Kinder und Kinderlose das Recht auf ein unbenachteiligtes menschenwürdiges Leben.
    (14) Der Absatz ist nicht in Ordnung und seit ich dabei bin, konnte man nie eine Alternative wählen.
    Man könnte Eigentum an Grund und Boden begrenzen, oder man sagt, was über den Eigennutz hinausgeht, muss dem Gemeinwohl dienen. Aber alles in Staatseigentum verwandeln halte ich für unfassbar naiv und gefährlich.
    (18) Dazu müsste man wohl hinter der Idee des Grundeinkommens stehen. Das ja meist “bedingungslos” genannt wird, und dann doch an Bedingungen geknüpft wird.

  3. Zu Art 4(2):Die Begriff “Gewalt” und “Schutz” finde ich so ambivalent, dass ich in Anbetracht unserer derzeitige Lage kein gutes Gefühl bei diesem Absatz habe.
    Abgesehen davon ist doch mit der unbedingten Wahrung von Art 1, 2,3 bereits gesagt, dass die Menschen ein Recht auf ein würdiges Leben haben,dazu gehört m.E. auch Gewaltfreiheit.

  4. Art 4: Ich fände präziser: “Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und (körperliche und seelische) Unversehrtheit.Eingriffe in dieses Recht setzen den freien Willen sowie die vollständige Aufklärung über Folgen und Alternativen des Eingriffs. Eingriffe in dieses Recht, die auf unfreiwilliger Basis erfolgen, setzen eine Gefährdung Dritter voraus.”

  5. Art 1(5) Eine jährliche Abfrage der Zufriedenheit ist m.E. zuviel. da der Zeitraum zu kurz ist, um eine Entwicklung wirklich zu beurteilen und ergibt auch wenig Sinn in einem Staat, in dem die Bürger ohnehin zur politischen Teilhabe aufgefordert sind und sich auf vielfältige Weise einbringen können.

  6. Zu: (3) Verletzungen der allgemeinen Regeln des Völkerrechts bzw. der Naturrechte werden innerhalb Deutschlands vor Gerichten geahndet.

    Zur Erinnerung: Wir haben k e i n e freie Rechtsprechung. Richter und Staatsanwälte werden vom Justizministerium ernannt. Also von Parteien ausgewählt. Daher ist der Absatz 3 ein Papiertiger.
    _______

    Es müssten dazu erst die Richter unabhängig gestellt werden und die ganzen Kammern, die noch aus dem 3. Reich sind zu ihrer besseren Kontrolle, aufgelöst werden!!

    Die hier genannten Gerichte taugen nichts. Das kann man also heute aktuelle erleben. Es wird vor keinem Gericht etwas geahndet werden so lange die Justiz unter der Fuchtel der Parteien steht!!

  7. Art. 7. 11
    Dieser Absatz ist noch eine Krücke!
    Wenn auf der einen Seite ein Grundeinkommen eingeführt werden soll, dann muss auch der moderne Sklave der “Angestellte” oder der “Lohnabhängige” oder auch der “Erfüllungsgehilfe ” wie man sie nennt (man beachte, dass diese Begriffe nichts mit Freiheit zu tun haben) aufgelöst werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich gleichwertig gegenüber stehen können und nicht in Unterwürfigkeits- oder Bittstellerverhältnissen . Damit würde sich auch die Arbeit der Gewerkschaften ändern.
    Konkret müsste Lohn und Arbeit getrennt werden. Arbeit kann man eigentlich nicht bezahlen. Damit zusammen hängt, dass die Preisbildung eine völlig andere werden müsste. Aber das hier auszuführen geht jetzt zu weit.
    Um einen Schritt weiter zu kommen, könnte evtl. so formuliert werden:

    “Durch die Sicherstellung eines Grundeinkommens bedarf es keiner Arbeitsverträge, so dass jedes Arbeitsverhältnis auf Grundlage des Grundeinkommens auf Freiwilligkeit beruht (Handschlag). Jeder so Arbeitende kann jederzeit sein Geschäftstätigkeit sofort beenden. Verträge werden nur über das Grundeinkommen hinaus gehender Vereinbarungen getroffen.”

    Das wäre ein Anfang, dass die Arbeitgeber lernen mit ihren Mitarbeitern anders umzugehen, wenn sie wissen, dass sie jederzeit davon laufen können.

  8. Zu Art 7. 9
    (9) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch alle Medien, privat wie öffentlich, werden gewährleistet. Zensur aller Art ist verboten.

    Dieser Artikel müsste geändert werden, wie jetzt die Corona-Diktatur lehrt! Evtl. bräuchte es einen eigene Absatz. Folgender Vorschlag zur Ergänzung:
    9) Die Presse- und Medienorgane können zum Schutz der freien Meinungsäußerung nicht in private Besitzverhältnisse übertragen werden. Sie sind Organe des Gemeinwohls und des freien Geisteslebens, und werden aus freier Initiative der Bürger in Formen von Genossenschaften oder Vereinen gebildet.

  9. In Art. 1. (5)” heißt es: “…Diese Abfragen erfassen die drei Säulen des gesellschaftlichen Lebens: das Rechtsleben, das Wirtschaftsleben und das freie Geistesleben (u. a. Kunst, Erziehung, Bildung, Religion).”

    In Art 5.5 ist aber ein Widerspruch zu Art 1.
    Wenn der Staat als Maß für das Bildungsniveau gilt “(5) Die Abschlüsse gleichwertiger privater Bildungsangebote sind staatlichen gleichzustellen.”) dann kann man nicht von einem “freien Geistesleben” sprechen wie in Art 1.5
    Dass der Staat vorschreibt wie Bildung zu sein hat ist eine unzulässige Einmischung die erst seit Bismarck gilt unter dem Motto “Ruhe ist des Bürgers erste Pflicht” und um das zu erreichen hat man die Bildung dem Staat unterstellt. Nie war in der Geschichte der Menschheit Bildung Staatsangelegenheit!!! Und die Geschichte lehrt, es sind die besten Geister daraus hervorgegangen.
    Daher müsste Art. 5.5 heißen. ” Die Abschlüsse privater Bildungsangebote unterliegen dem freien Wettbewerb der freien und besten Geister. Das freie Geistesleben orientiert sich an den Besten seiner Bürger die aus freien Initiativen Bildungsangebote zur Verfügung stellen. Die Unabhängigkeit der Dozenten und Lehrer in staatlichen Einrichtungen ist sicherzustellen. Der Staat sorgt nur für die bauliche Einrichtungen, der Lehrmittel und deren Erhalt.

  10. Zu: (2) Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die Kultur. Jede politische Entscheidung, jede gesellschaftliche Meinung muss sich mit ethischen Maßstäben messen lassen. Der Staat fördert gleichwertige Lebensverhältnisse des Volkes.

    Der letzte Satz ist zu schwammig: “Der Staat fördert gleichwertige Lebensverhältnisse des Volkes.”
    Was sind “gleichwertige Lebensverhältnisse” wie soll er sie fördern?

  11. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Die Freiheit und Selbstbestimmung jedes Menschen über seine eigene Persönlichkeit ist sein vollumfängliches Recht. Diese unverletzlichen Menschenrechte zu achten und zu schützen ist Verpflichtung allen staatlichen Handelns.

    Persönlichkeit ist immer eigen. Daher das Wort “eigen” streichen. Aber “Persönlichkeit” ist nicht gleich “Körper” oder “Leiblichkeit”. Im juristischen Sinne müsste es heißen: “Die Freiheit und Selbstbestimmung des Menschen über seine Leiblichkeit und Person ist sein eigen umfängliches Recht.”

  12. Eigentlich zu 11 / 6
    Aber auch erweitert zu betrachten
    a )Durch das Patent erwirbt man Eigentum an einer technischen Neuerung..so hab ich es vernommen.
    Eigentum verpflichtet ..hab ich auch vernommen.
    Aber wenn nun einem ein Stein eines Hauses auf den Kopf fällt, ist der Eigentümer verpflichtet, wenn aber jemand ein Patent zurückhält und damit Schaden anrichtet ,oder ein Patent mit seiner ” technischen neuerung,schädigt , geht nichts von “Eigentum verpflichtet” .
    b) Nun ist auch die Sache der Dezentralität eine durchaus grundlegende Betrachtung wert und sollte als “Grösse” oder “Eigenschaft” in einer Verfassung niedergeschrieben sein.
    Es bedarf dazu eine unabhängige Forschung diese genau zu erkennen. Die vielen Vorteile sind schon in der Tierhaltung und auch im beackern von Böden zu sehen.
    c) Das Patent und die Dezentralität müssten im Einklang wirken.
    Das heisst , wenn ein Patent die Dezentralitätsstrucktur stört und / oder behindert , müsste es eingeschränktz werden.

  13. Art 7. Absatz 10: “Oh wie unbeschreiblich hohl ist der Begriff vom Kindeswohl.” Jeder vom Staat um seine Kinder gebrachte kann ein Lied von der Beliebigkeit dieses aus dem derzeitigen GG genommenen Begriffs singen.

    Wie wäre es einfach diesen Begriff mit “Grundrechte” zu ersetzen? Denn damit ist es mit den anderen Artikeln genau und genügend definiert, was das “Kindeswohl” ist, und niemand kann den Begriff wie einen Kaugummi dehnen.

  14. Art.11 (6) – Bitte unbedingt mit aufnehmen: “Das Genom von MENSCH, TIEREN UND PFLANZEN IST UNANTASTBAR” ! Mit der neuen GENTECHNIK AM MENSCHEN MUSS AUCH DAS GENOM DES MENSCHEN VOR UNBEFUGTEM ZUGRIFF GESCHÜTZT WERDEN !!!

  15. Art.7 (9) Zur “Pressefreiheit” sollte folgendes ergänzt werden: “Eine dem Gemeinwohl dienende, OBJEKTIVE BERICHTERSTATTUNG muss gewährleistet sein und darf keinesfalls durch (nicht dem Gemeinwohl dienenden) staatliche Manipulation in ihrer auf Fakten basierten Aussage verfälscht werden!”

    (14) Bitte mit aufnehmen: “Jeder Mensch hat ein Recht auf BEZAHLBAREN WOHNRAUM!” Die Bereitstellung von Wohnraum darf nicht unbesehen Immobilien-Spekulanten überlassen bleiben, für die “Gemeinwohl” ein Fremdwort ist!

  16. Art.4 (1) – Bitte unbedingt mit einbeziehen: “Körperliche Eingriffe bedürfen stets der INFORMIERTEN ZUSTIMMUNG des betreffenden Menschen bzw. dessen gesetzlichen Vertreters! Jegliche Einflußnahme oder gar Zwangsmaßnahme, eine Zustimmung zu erwirken, ist unzulässig!” – Es muss sich in Punkto “Zustimmung” um eine Zustimmung handeln, die auf Basis einer “umfassenden Aufklärung über alle Risiken” zustande gekommen ist und darf nicht unter Zwangsandrohung und Verschweigen der Risiken erpresst werden !

  17. Zu Art 7 (18)
    sicher zu verbal beschrieben. Es sollte kein bedingsloses Grundeinkommen sein, sondern ein aktives Grundeinkommen.
    In Kapitel Steuern und Finanzen sind wir diesem auf der Spur. Angelehnt an das Gradido-System (aktives Grundeinkommen bedeutet etwas zurückgeben für das Gemeinwohl)
    Dazu vielleicht das Video https://www.youtube.com/watch?v=BH78L_4LLMQ ansehen
    Wir müssen m.E. weg von diesem Schuld-System

  18. Art. 2 Definition des Gemeinwohls
    Art. 2, (1) hier müsste doch spätestens das Gemeinwohl definiert werden, bzw. das, was wir als Grundlage für unsere Zusammenleben sehen. Dazu gehört, dass alle freien Zugang zu den Lebensgrundlagen haben wie Wasser, Nahrung, Bildung, Arbeit, Wohnraum etc. Weiter haben alle ein Recht darauf, wenn man es denn so nennen will, dass unserer Lebensgrundlage nicht zerstört wird, sondern deren Schutz muss oberstes Ziel sein.
    Art. 3 (1) bei allen staatlichen Aktivitäten finde ich eine schwierige Wortwahl, auch sollten im Anschluss nicht einzelne Aspekte definiert werden, das geht nicht mit einer Definition des Gemeinwohls zusammen, hier muss man immer das ganze sehen. Andere Aspekte des Gemeinwohls werden damit ausgeschlossen.
    Das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit sollten einzeln erwähnt werden, hier gehen sie unter. Was ist mit dem Schutz der Kultur? Wobei das dann auch definiert werden sollte.
    (2) was sind ethische Maßstäbe? Das kann so nicht allein stehen bleiben, die Definition hier ist von Kultur zu Kultur anders und kann sich auch wandeln im Laufe der Zeit. Ist hier wieder das Prinzip gemeint, jeder soll andere so behandeln, wie er selbst gerne behandelt werden möchte?

  19. Art 10 (2) Keine Haftungseinschränkung bei Verschwendung: Staatsdiener haften persönlich für fahrlässigen Umgang mit Steuergeldern und bei Verschwendung selbiger.

    Art 11 (3) diese Europaresolution muss raus. Dafür direkte Formulierung ohne Verweis. Wir wollen nicht abhängig von irgendwelchen Europabeschlüssen sein…

    Art 11 (6) Tierversuche können wir nicht untersagen. Genausowenig wie Menschenversuche. Kein Medikament, keine Behandlung, kein medizinisches Gerät und fast keine Erkenntis über unsere Organismen kann ohne solche Versuche geschaffen werden. Selbst die über alles gelobte sog. Naturheilkunde entstand als Folge von Tier- und Menschenversuchen! Wir müssen das machen, aber müssen Ethik und Moral sowie Vorsicht und Gedult einsetzen. Und Kompetenz.

  20. Art 3 (1) “vor Gewinninteressen” raus. Gemeinwohl hat absoluten Vorrang. Jede Einschränkung bietet nur Ansatz zum aushebeln.

    Art 3 (2) “fördert” raus. Der Staat strebt solche Lebensverhältnisse an und steht nicht im Weg – aber umsetzen müssen es die Bürger. Weder Staat noch Demokratie kann funktionieren, wenn sich Bürger förden lassen.

    Art 3 (3) hier muss dazu, dass Finanzierung dieser Gemeingüter *nicht* dem Staat obliegt, sondern der Gemeinschaft, da es – wie das Wort sagt – gemeinschaftliche Güter sind. Bedeutet: es kann weder eine staatliche Lösung geben, noch staatliche Verantwortung, noch staatliche Umsetzung! Das müssen Bürger machen, dezentral und damit lokal. Dabei überregional kooperierend Verbindungen schaffen.

    Art 7 (5 und 6) ausserdem darf niemand wegen *seines Denkens, seiner Ideen und Fähigkeiten* benachteiligt oder bevorzugt werden! Warum fehlt das Wichtigste? Das worauf sämtlicher Wohlstand der Menschen basiert! … sind wir 2022 tatsächlich so arrogant unsere wichtigste Eigenschaft als gesellschaftliche Waffe zuzulassen? Kennen wir nur noch Glaube und politische Anschauung?

    Art 7 (9) “Meinung” raus! Dieses Wort ist Einfallstor und Existenzberechtigung für Propagandisten! Es ist DIE psychologische Schwachstelle des Menschen, die auch noch global skallierbar gegen Gesellschaft einsetzbar ist. Wir müssen weg von der Meinungsgesellschaft hin zu Wissensgesellschaft. Das braucht *Redefreiheit* (Freedom of Speech) in Wort und Schrift. Es darf keine Freiheit geben Unfug zu verbreiten und schon gar nicht in grosser Menge!

    Art 7 (13) Es gibt kein Recht auf Arbeit! Das ist Unfug. Wenn nichts zu tun ist, ist nichts zu tun. Es macht keine Sinn Dinge zu tun, die nicht gebraucht werden, nur zum Zweck des arbeitens. Ein solches Recht in der Verfassung bewirkt einen Teufelskreislauf, wo Forderung nach Arbeit Ressourcenverschwendung und stumpfsinnige Tagesabläufe schafft – also geistige Degeneration. Wer nichts zu tun hat, muss lernen froh darüber zu sein und neue Ideen zu entwickeln. Wer letzteres kann schafft sich stehts selbst neue Arbeit.

    Art 7 (14) Nein! Dieser Punkt ist so komplett falsch, er bewirkt eine Machtkonzentration, wie sie die Welt noch nicht gesehen hat. Wenn Bürger der Souverän sein sollen, dann DARF der Staat nicht Grund und Boden besitzen! Tut er das, sind die Bürger nicht mehr souverän.

    Art 7 (15) Nein! Funktioniert nicht. Gewinn muss gemacht werden um investieren zu können. Das Problem was hier vermieden werden soll nennt sich Erpressung mittels Preisen. Das kann nicht per Gewinnverbot gelöst werden. Aber mit funktionierender Justiz und dezentraler Umsetzung.
    (überlegen Sie mal wenn Wasser-, Energie- und Kommunikationsnetze sowie Strassen den Bürgern jeder Ortschaft gehören … wie soll ein Konzern überhaupt entstehen können?)

    Art 7 (18) Nein! Funktioniert nicht. Wer soll das bezahlen? Der Staat hat nicht einen Cent! Nur die Bürger (er)wirtschaften, was bedeutet: der Staat kann keinen Bürger bezahlen. Das müssen die Bürger unter sich hinbekommen, wenn sie nicht beherrscht werden wollen. Grundeinkommen ist ein Widerspruch in sich, der nur zu Sklaverei führen kann (auch wenn das Wort Sklaverei nicht benutzt wird). Überlegen Sie mal: Warum will Klaus Schwab der gesamten Welt ein Grundeinkommen verpassen?

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