Kommentare zum Kapitel I

Die Mitarbeit am KAPITEL I – GRUNDRECHTE UND -PFLICHTEN des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Grundrechte. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!

Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Grundrechte und Pflichten können Sie hier noch einmal nachlesen:

Art. 1 Ehrfurcht vor dem Leben oder Respekt vor dem Leben und der Natur
Art. 2 Definition des Gemeinwohls
Art. 3 Schutz des Gemeinwohls
Art. 4 Schutz und Freiheit des Menschen
Art. 5 Recht auf Bildung
Art. 6 Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
Art. 7 Erweiterte Rechte und Pflichten
Art. 8 Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaften
Art. 9 Völkerrecht
Art. 10 Generelle Pflichten der staatlichen Institutionen
Art. 11 Besondere Rechte und Pflichten des Staates

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109 Gedanken zu „Kapitel I“

  1. Art. 3 (3) heißt das , das Grundbesitz dann abgeschafft wird? Alles Land gehört dem Staat oder wie ist das zu verstehen?

  2. Art. 1 (5) Zufriedenheitsabfrage auch für Soziales, soziale Einrichtungen wie z. B. Kindergärten, Schul-/Bildungsangebot, Krankenversorgung, Tafeln, Altenbetreuung etc.

  3. Hallo, danke, dass ich hier schreiben darf.

    Weiß nicht, wo diese Erkenntnis des öffentlichen KONSENS unterzubringen wäre.

    “Jeder hat das Recht zur Frage und die Pflicht zur Antwort, bei voller Transparenz”

    Hier geht es letztendlich um eine neue Struktur, wie eine Gesellschaft sich kontnuierlich am Geschehen durch die Zeit bewegen könnte. Im Vordergrund steht dabei die Ideen für das große Ganze, denen Raum gegeben wird, mit dem Wissen und Meinungen der vielen.

    Gefördert wird hier die Eigenverantwortung jedes Einzelnen für die Gemeinschaft, nahe an der Natürlichkeit des menschlichen Seins und die Freiheit, sich zu jeder Zeit mit einbringen zu können. Moderne Techniken machen es möglich, von der kleinsten Gemeinde bis zur Welt sich im Konsens zu bewegen, mit dem kleinsten Nenner, dem Frieden. Nur im Frieden kann es Freiheit geben, die Gesellschaft als einen großen lebendigen Organismus zu sehen und zu begreifen, alles hängt mit allem zusammen.

    http://www.KONSENS.me

  4. Art. 2 Abs. 1
    Bitte ändert die Reihenfolge vom Gemeinwohlbedeutung zu Individualbedeutung. Wirtschaft als erstes Wort in der Reihenfolge????? Kann wohl nicht sein.

  5. Zu Art.4:
    “(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Körperliche Eingriffe bedürfen stets der Zustimmung des betreffenden Menschen, bzw. dessen gesetzlichen Vertreters.”

    Dabei sehe ich weiterhin das Problem, das es bei einer Situation, wie sie in der “Pandemie” erzeugt wurde, die Menschen psychisch so manipuliert werden, das innerhalb der Gesellschaft durch Angstszenarien, entsprechender Druck gegenüber denjenigen aufgebaut wird, die einen körperlichen Eingriff (wie eine Impfung) nicht zustimmen. Hier sollte eindeutig zum Ausdruck kommen, das bei einer entsprechenden Verweigerung, eine Benachteiligung (z.Bsp. Verbot der Benutzung öffentl.Verkehrsmittel, Druck durch Arbeitgeber, Versammlungsverbot, ect.) jedweder Art ausgeschlossen wird.

  6. Kap. 1, Art.7, Abs. (teilweise neu)
    (2) Alle Bürger haben die Pflicht diese Verfassung zu achten und möglichst Schaden von unserer Gesellschaft abzuwenden.
    (3) Die Technikentwicklung unterliegt gleichberechtigt auch ethischen und moralischen Maßstäben.
    (4) Die Todesstrafe sowie alle Arten körperlicher oder psychischer Folter sind verboten.

  7. Kap. 1, Art. 6, Abs. 2 (teilweise neu)
    Wissenschaft, Forschung und Lehre unterliegen einem einheitlichen Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit. Das gilt auch für vorbereitende und unterstützende Aktionen, vor allem auch die Organisation der Forschung und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Der Begriff Wissenschaft(en) bezieht sich nicht nur auf fragmentierte Bereiche wie Chemie, Physik, Biologie u. Ä. sondern auch auf die ganzheitlichen Bereiche, deren Inhalte immer aus den Wechselwirkungen von Psyche (Gemüt), Soma (Körper) und Mitwelt (Umwelt) bestehen.

  8. Kap. 1, Art. 5, Abs. 1 (teilweise neu)
    Anmerkung: Man kann keinen Menschen zur Bildung zwingen!
    (Abs. 1) Jeder Mensch in der Bundesrepublik hat das Recht auf Bildung, das er wahrnehmen sollte. Es gibt keinen Zwang zur Beschulung durch öffentliche Bildungsträger.

  9. Kap. 1, Art. 4, Abs. 1 (teilweise neu)
    Jeder Mensch hat das Recht auf Leben sowie körperlicher und psychischer Unversehrtheit. Medizinische Eingriffe bedürfen stets der Zustimmung des betreffenden Menschen, seines Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters.

  10. Kap. 1. Art. 3, Abs. 3 (teilweise neu)
    Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit mit Rücksicht auf die Gesamtheit des Gemeinwohls und soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Bei allen Aktivitäten des Staates und der Wirtschaft hat der Mensch, ungeborenes Leben, Tier und Umwelt einen absoluten Vorrang vor macht- und finanziellen Gewinninteressen. Das Recht auf Unversehrtheit stellt die Gesundheit von Körper, Psyche und Mitwelt (Umwelt) des Menschen sicher. Das Gemeinwohl und der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen sollen im Mittelpunkt allen gesellschaftlichen Handels und Wirtschaftens stehen.

  11. Kap.1, Art. 2, Abs. 1 (neu)
    Das Gemeinwohl ergibt sich aus dem Zusammenwirken gesundheitlicher, natürlicher, politischer, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher sowie spiritueller/religiöser Denk- und Handlungsweisen des einzelnen Bürger und der Gesellschaft insgesamt.
    Diese Denk- und Handlungsweisen sollen dazu beitragen unsere Lebensgrundlagen zu pflegen, zu nutzen und vor Übernutzung zu schützen.

  12. Kap.1, Art.1, Abs.5
    Das Abfragen der Zufriedenheit bezieht sich auf die Bereiche: Gesundheit, Recht, Wirtschaft und Kultur.

  13. Kap. 1, Art. 1, Abs. 5
    Die Zufriedenheit der Bürger sollte immer postalisch erfragt werden. Auf Grund der Datensicherheit, des Umweltschutzes und der Abneigung einiger Bürger gegenüber Internetbenutzung. Der Satzteil […] oder in einem Online-Verfahren […] sollte gestrichen werden.

  14. Kommentar zu Carmen Czogalla,
    Kapitel 1, Artikel 11., Abs. 6
    Da Tierversuche für unsere menschliche Gesundheit keine Relevanz haben – Tiere verhalten sich in der Freiheit anders als im Labor – sind Tierversuche gänzlich abzulehnen. Außerdem unterscheiden wir uns von Tieren dadurch, dass wir einen Glauben haben. Selbst Mann, Frau und Kinder sind schon unterschiedlich in ihrer Reaktion auf zugeführte Stoffe.

  15. Bitte eine neue Version des Artikels V “Menschliche Entfaltung” mit unserem eingereichten Text mit Hinweis auf unser BKG-Meeting vom 26.5.2022 anlegen.

    Bestätigt, dass die betr. Artikel-Version in einer sammeldatei hinterlegt ist

  16. Artikel 8: Recht auf Bildung
    Neuer Absatz ( )

    Die Bildungseinrichtungen, ob öffentlich oder privat, sind verpflichtet in ihrem Lernplan für Schüler ein Ethik-Fach vorzusehen, welches die Beziehungen zwischen Mensch, Tier und Natur beinhaltet

    Neuer Absatz ( )
    Religions-Unterricht soll nicht im Lehrplan enthalten sein. Derartiger Unterricht ist eine private Angelegenheit der Erziehungsberechtigen.

  17. zu Kapitel 1 Artikel 7 (erweitere Rechten und Pflichten) Punkt (3):
    Folgendes sollte ergänzt werden, weil es immer wichtiger wird:

    DIe Nutzung von Technologie ist freiwillig. Niemand darf sachlich, gesetzlich oder moralisch zur Verwendung von Technologien gezwungen werden, wenn er auf deren unmittelbaren Vorteile verzichtet und für eventuelle Nachteile für die Allgemeinheit, etwa Mehrbelastung der Umwelt, in dem von ihm direkt verursachten Ausmaß selber aufkommt (etwa durch ausgleichende Besteuerung). Eltern können für Ihre minderjährigen Kinder entscheiden. Der Erhalt der bestehenden Alternativen wird mit allen dafür geeigneten Mitteln sichergestellt.

    Kommentar: Damit wird unter anderem verhindert: 
    Abschaffung des Bargeldes; Sachzwang zur Digitalisierung etwa bei Impfpass; digitale Steuererklärung, RFID-Chip im Körper, Aussterben gentechnikfreier Lebensmittel und alles was derzeit noch unabsehbar ist.

  18. Kapitel 1, Artikel 11, Abs. 6:
    Tierversuche sind nur für notwendige medizinische gesundheitsfördernde Teststudien erlaubt. Jegliche unnötige Qual der Tiere ist verboten.

  19. Körperliche Eingriffe bedürfen stets der FREIWILLIGEN Zustimmung OHNE DRUCK UND ZWANG ( und/oder Nachteile befürchten zu müssen bei Ablehnung) des betreffenden Menschen…

  20. Kapitel 1 Artikel 7 (erweitere Rechte und Prflichten) Punkt 14 muss raus. Das Ziel, Privatgrund komplett abzuschaffen. ist zu idealistisch und liegt weit in der Ferne. Es würde erstens auf Ablehnung stoßen (Eigenheim als Ersparnis) und zweitens zu starke Verwerfungen auslösen.

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