Neue Verfassungsbeschwerde zu WHO-IGV

Vom BVerfG zugeteilte Aktenzeichen:

Wahlprüfungsbeschwerde: 2 BvC 6/26
Verfassungsbeschwerde: 2BvR 331/26



Die Strafanzeige gegen die Richter des 2. Senats des BVerfG – sie hatten unsere Verfassungsbeschwerde „behandelt“ – wurde heute per Post mit der Unterstützung von 200 Anzeigeerstatter an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gesandt. Herzlichen Dank für das Mitmachen. Hier ist die vollständige Strafanzeige:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/06/Strafanzeige-Richter-1.pdf

Ebenso haben wir Dienstag dieser Woche in derselben Sache einen Antrag auf Überprüfung des Bescheids an das BVerfG gesandt. Hier der Antrag:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/05/antrag-fuer-webseite.pdf


Update 15. Mai 2026


Update 9. Mai 2026

Strafanzeige ist fertig

Die Strafanzeige wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 2026, die viele als Antwort auf unsere Verfassungsbeschwerde erhalten haben, ist fast fertig. Das Bundesverfassungsgericht hat in nicht zu erwartender Weise zwei separat eingereichte Verfassungsbeschwerden miteinander verwechselt und eine Entscheidung den Beschwerdeführern in der falschen Sache zugeschickt. Deshalb akzeptieren wir diese Entscheidung nicht.

Die Strafanzeige kann jede volljährige Person unterstützen, indem sie die letzte Seite der Strafanzeige unterschreibt und das unterschriebene Blatt per Post an die angegebene Adresse schickt. Die unterschriebenen Blätter müssen bis spätestens 18. Mai 2026 bei der Post abgegeben werden, damit sie von uns noch eingearbeitet werden können. Unter nachfolgenden Links finden Sie die notwendige Anleitung und Unterlagen zum Beitritt:

Als Word-Datei: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/05/Rechtliche-Wuerdigung.docx

Als PDF-Datei:https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/05/Rechtliche-Wuerdigung.pdf



Es ist soweit!
628 Bürgerinnen und Bürger haben beim Bundesverfassungsgericht am 15. Februar 2026 gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der geänderten InternationalenGesundheitsvorschriften (IGV), denn das verabschiedete Ratifizierungsgesetz ermöglicht die Einschränkungen der Grundrechte.
Die Bürgergemeinschaft beweist mit umfangreichen Dokumentation, dass die Änderungen der IGV sogar grundgesetz- und völkerrechtswidrig verabschiedet wurden.   
Außerdem hat die Bürgergemeinschaft auch eine Wahlprüfungsbeschwerde wegen der Nichtbehebung der Unregelmäßigkeiten bei der Bundestagswahl 2025 eingereicht. In der Wahlprüfungsbeschwerde rügt die Bürgergemeinschaft den fehlenden Zeitrahmen für die Entscheidung über die Beschwerden und verlangt eine Revision des Wahlprüfungsgesetzes. 

Initiatoren der Gemeinschaftsaktion sind die Menschenrechtsorganisation United for Freedom (UFF)
und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL).


Wir befinden uns in der 2. Phase der Ausführung zur Verfassungsbeschwerde.
Alle bisher angemeldeten Teilnehmer, über 700, haben die Unterschriftunterlagen erhalten, die benötigt werden, um der Verfassungsklage beizutreten.

Die Verfassungsbeschwerde wurde noch um einen zweiten wichtigen – in Zusammenhang mit dem ersten Punkt stehenden – Punkt erweitert
Der Titel:
Verfassungsbeschwerde wegen:
1. der Ratifizierung der geänderten IGV 2005 und
2. der Verletzung der Verpflichtung zur Behebung der Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung für die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025

Wir bitten darum, dass die Unterlagen (2 Blätter) ausgefüllt und unterschrieben an die genannte, per E-Mail mitgeteilte Postadresse bis spätestens zum 15. Dezember 2025 gesandt wird.

Die Verfassungsbeschwerde wird nach den Weihnachtstagen an das BVerfG versandt.


9. November 2025

Schützen wir unsere Gesundheit und unsere Grundrechte!

Verfassungsbeschwerde gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO

Die WHO ist eine nicht demokratische Organisation, die hauptsächlich aus Spenden finanziert
wird. Meistens von der Pharmaindustrie. Deshalb vertritt sie auch deren Interessen. Wir dagegen sollen stets Forschungskaninchen werden.

Es geht um unsere Gesundheit! Aber nicht nur darum, es geht auch um die rudimentären Grundrechte, die wir durch diese IGV in Gefahr sind zu verlieren.

Nachdem der Bundestag durch Abstimmung des IGV-Zustimmungsgesetzes die neuen Gesundheitsvorschriften IGV endgültig ratifiziert hat, werden wir erneut Verfassungsbeschwerde beim BVerfG stellen, da ja jetzt durch die Verabschiedung der Grund unserer ersten Beschwerde weggefallen ist.

Wir wollen es jetzt erst recht wissen!
 
So können Sie der Verfassungsbeschwerde kostenlos noch bis 5.Dezember 2025 beitreten:

1 Bitte mit Angabe von Anrede (Frau, Herr), eventuell Titel, Vor und Nachnamen
und Wohnadresse sich per Email v-beschwerde@gemeinwohl-lobby.de ohne weiteren Text anmelden. 

2 In die Betreffzeile bitte „Verfassungsbeschwerde IGV“ eintragen.  

3 Wer beruflich Arzt ist, bitten wir, neben dem Namen und der Adresse, auch dies anzugeben, da Ärzte von den IGV besonders betroffen sind. 

4 Die angegebene E-Mailadresse muss funktionieren, da wir die letzte Seite der Verfassungsbeschwerde per E-Mail jedem Teilnehmer zur Unterschrift zusenden werden, wenn die Verfassungsbeschwerde fertig ist. Diese eine Seite muss jeder dann an die angegebene Adresse per Post uns zurückschicken. 


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