22. August 2026
Neue Vorschläge für Kapitel III – IV
(Parlament und Bürgerliche Gremien) des GesellschaftsFAIRtrages
Hier geht es zur Abstimmung:
Die detaillierten Texte der aktuellen Version und der beiden Vorschläge finden Sie hier: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/08/Aenderungsvorschlaege-Kapitel-III-IV-Parlament-und-Buergerliche-Gremien-2.pdf
Weitere Informationen finden Sie auf der oben verlinkten Seite, ganz unten.
Die Abstimmung endet am 21. Sept. 2026
Allgemeine Informationen zur Abstimmungsmethode:
-> https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/07/Erklaerung-zur-gewichteten-Abstimmung.pdf
Bei der aktuellen Version zum Kapitel Parlament und Bürgerliche Gremien sind sehr gute und mehr direkt-demokratische Pfeiler im GesellschaftsFAIRtrag eingearbeitet worden.
Es gibt aber zwei neue Vorschläge, die u.a. eine Rückkehr zum 1-Kammer-Parlament vorsehen.
Begründung für die Rückkehr zu einem Ein-Kammer-Parlament:
Vor zwei Jahren wurde ein Vier-Kammer-System beschlossen. Die praktische Prüfung zeigt jedoch erhebliche Nachteile. Deshalb schlagen beide Vorschläge vor zu einem einzigen Parlament mit 299 direkt gewählten Abgeordneten zurückzukehren.
Gründe:
- Geringere Effizienz: Vier Kammern verursachen mehr Abstimmungsrunden und Koordinationsaufwand. Entscheidungen dauern länger.
- Mehr Bürokratie: Zusätzliche Strukturen (Präsidien, Ausschüsse, Verwaltungen) erhöhen den organisatorischen Aufwand unnötig.
- Schwierige Umsetzung: Die Reduzierung auf nur 100 Wahlkreise (statt 299) wäre administrativ sehr aufwendig und würde die Einführung stark verzögern.
- Bessere Bürgernähe: Ein einziges Parlament mit einem Abgeordneten pro Wahlkreis ist klarer, übersichtlicher und stärker direkt verantwortlich.
Ein schlankes Ein-Kammer-Parlament ist effizienter, einfacher realisierbar und bürgernäher.
Zu den beiden neuen Vorschlägen eine kurze Beschreibung:
Vorschlag 1:
Ein-Kammer-Parlamentssystem (direkt gewählte Abgeordnete aus den Wahlkreisen)
Kap. III „Parlament“
Anstelle der 4 Kammern nur ein Parlament mit nur 299 Mitglieder, wie die heutige Anzahl der Wahlkreise
Kap. IV „Mitbestimmende Bürgerlichen Gremien“
Art. 20 Bundesjugendrat
Auch hier statt in 4 Kammern nur eine Gruppe mit 33 gelosten Mitgliedern, die auch Veto-Recht haben gegen die Entscheidungen des Parlamentes. Bei Differenz erfolgt ein Referendum durch das Volk.
Art. 21 Bundesbürgerrat
Auch hier statt in 4 Kammern nur eine Gruppe mit 99 gelosten Mitgliedern, die auch Veto-Recht haben gegen die Entscheidungen des Parlamentes. Bei Differenz erfolgt ein Referendum durch das Volk.
Vorschlag 2:
Losverfahren (aus allen Wahlberechtigten eines Wahlkreises)
Das Los-Verfahren hat gegenüber dem heutigen Wahl-Wahlverfahren sehr viele Vorteile, die in nachfolgender Tabelle kurz zusammen gestellt sind. Zusätzliche Informationen dazu im Video https://youtu.be/1hv-edNX0LE
Beim Losverfahren braucht es keine Bürgerräte und Jugendräte mehr, denn diese werden über das Losverfahren automatisch Teil der Parlamentarier.
| Aspekt | Heutiges Wahl System | Einfaches Losverfahren | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Wer wird Abgeordneter? | Meist Berufspolitiker, Parteimitglieder, gut vernetzte Personen | Ganz normale Bürger | Mehr Alltagsnähe, mehr gesunder Menschenverstand |
| Repräsentativität | Starke Überrepräsentation von Akademikern, Männern, älteren Personen | Deutlich bessere Abbildung der gesamten Bevölkerung | Bessere Vertretung der Bevölkerung |
| Abhängigkeit von Parteien | Sehr hoch (Parteidisziplin, Listenplätze) | Sehr gering – die Abgeordneten sind unabhängig | Kein Fraktionszwang |
| Wahlkampf & Geld | Teuer, viel Werbung, Spenden nötig | kein Wahlkampf nötig | Kein Einfluss von Geld und Lobby |
| Motivation | Macht, Karriere, Ideologie | Dienst am Gemeinwohl (für begrenzte Zeit) | Kein Machtmissbrauch |
| Vertrauen der Bürger | Sinkend | Hohes Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit der Bürger | Mehr Legitimität |
Ergebnis der Umfrage Wahlverfahren versus Losverfahren
Die Umfrage Wahlverfahren versus Losverfahren für Bundestagsabgeordnete ist beendet. Vielen Dank an alle, die mitgemacht haben. Die Umfrage hat ergeben, dass für das Losverfahren (gezogene Kandidaten aus allen Wahlberechtigten eines Wahlkreises) weniger Widerstände vorhanden sind als für das Wahlverfahren (alles Direktkandidaten). Dies ist ein deutliches Zeichen, dass Menschen sich von Wahlen abwenden und neue Wege suchen. Das Ergebnis:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2026/07/Umfrage-Wahlverfahren-vs-Losverfahren.pdf
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