Pressemitteilung BVerfG

Dies ist nur ein Beispiel der fachfremden Aufgaben der WHO unter den
neuen Gesundheitsregeln IHR

GemeinWohl-Lobby, 21. Oktober 2023

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Wir haben ja schon über die Nichtannahme unserer Verfassungsbeschwerde, wegen der künftigen Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und am internationalen Pandemievertrag, berichtet. Nachdem aber über 1.600 Einreicher diese Verfassungs-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einreichten, sah sich das Gericht dann doch genötigt, eine Pressemitteilung herauszugeben, wo die Gründe der Ablehnung weit deutlicher genannt wurden, als es bei den Ablehnungsbescheiden der Fall war.

Hier die Pressemitteilung : Pressemitteilung Nr. 83/2023 vom 27. September 2023

Dieses Vorgehen ist relativ selten, da i.d.R. nur in bestimmten Fällen bei Urteilen eine Pressemitteilung veröffentlicht wird. Dies sehen wir immerhin als einen bescheidenen Erfolg an, den wir den Einreichern verdanken.

Einen weiteren Einspruch wird es beim BVerfG nicht geben und wir haben diese Verfassungs-Beschwerde deshalb aus unseren Aktionen entfernt.

Hinweis:
Wir haben eine weitere Verfassungs-Beschwerde zum Thema Selbstbestimmungrecht nach Art. 146 GG eingereicht und bitten auch hier uns zahlreich zu unterstützen.
Hier der Link : https://gemeinwohl-lobby.de/artikel-146-gg/