23. April 2024
Strafanzeigen wegen EU-Pfizer-Kaufvertrag
Es gibt zwei Strafanzeigen: eine Internationale Strafanzeige in Englisch, und für Deutschland und Österreich eine nationale Strafanzeige in Deutsch. Beide Strafanzeigen haben den gleichen Text nur die angezeigten Personen sind verschieden. Es geht in beiden Strafanzeigen um den EU-Pfizer-Kaufvertrag und die verursachten Schäden.
Beweismaterial zu den Strafanzeigen
Die eingereichten Strafanzeigen stützen sich ausschließlich auf offizielle Dokumente der WHO und der EU. Das Beweismaterial kann hier eingesehen werden (das Beweismaterial bitte nicht der Strafanzeige beifügen):
https://gemeinwohl-lobby.de/beweismaterial-strafanzeigen/
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Internationale Strafanzeige
Alle Unterstützer aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder aus anderen Ländern können bei der Internationalen Strafanzeige mitmachen. Jeder kann anzeigen! Ein ungarischer Rechtsanwalt für Menschenrechte, Dr. Attila Monostory, hat die Vertretung bei dem Internationalen Strafgerichtshof übernommen.
Zum Beitritt der Internationalen Strafanzeige muss man nur ein Formular mit seinen persönlichen Angaben (Name, Adresse und Unterschrift) ausfüllen. Das Formular ist in Englisch, aber jeder kann sehen, welche Leute angezeigt werden. Auch in dieser Strafanzeige geht es um den EU-Pfizer-Kaufvertrag.
Der Beitritt kostet nichts und man hat auch keine Verpflichtungen. Die Beitrittsformulare müssen unverzüglich ausgefüllt werden und schnellstens an die angegebene Adresse nach Ungarn (keine elektronische Post, nur in Papierform) geschickt werden. Der Postweg dauert 4-5 Tage. Die Strafanzeige wurde am 10. Mai 2024 beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht. Wir müssen jedoch ab jetzt mit weiteren Vollmachten auf das Gericht Druck ausüben.
Hier können Sie das Beitrittsformular runterladen:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Beitritterklaerung-StrafanzeigeDenHaag.pdf
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Hier können Sie die Internationale Strafanzeige in Deutsch lesen.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-ICC_deutsch.pdf
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Hier können Sie die Internationale Strafanzeige in Englisch lesen.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-ICC.pdf
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Nationale Strafanzeige für Deutschland und Österreich
Viele Strafanzeigen wurden auch auf nationaler Ebene, in Deutschland und Österreich, gleichzeitig mit der Internationalen Strafanzeige am 10. Mai eingereicht. Auch auf nationaler Ebene wollen wir den Druck aufrecht erhalten. Zwei Möglichkeiten haben Bürger, die in Deutschland oder in Österreich leben, für die Einreichung der Strafanzeige auf nationaler Ebene: Jeder kann beide Strafanzeigen (für Österreich und Deutschland) einreichen und jede Strafanzeige kann man allein, zu zweit oder zu dritt einreichen. Für diese beiden Länder wurden aus diesem Grund je zwei Strafanzeigen hochgeladen. Der Text der österreichischen und deutschen Strafanzeige ist vollkommen gleich. Unterschiedlich sind nur die genannten zur Anzeige gebrachten Personen.
Generell gilt:
→ Strafanzeige mit Namen, Adresse und Datum, möglichst mit Computer, ergänzen.
→ Alle Seiten der Strafanzeige müssen ausgedruckt und auf der letzten Seite unterschrieben werden (alle Einreicher auf der ersten Seite müssen auch auf der letzten Seite unterschreiben).
→ Links in der Strafanzeige müssen nicht ausgedruckt werden!
Hinweis:
→ Wir bitten jeden, der durch die letzten Jahre irgendwie geschädigt wurde (körperlich, psychisch oder wirtschaftlich), seine Geschichte (möglichst mit Computer) und nur auf maximal einer Seite mit Zeitangaben niederzuschreiben – nicht vergessen den Namen und die Adresse mit einzufügen – und mit der Strafanzeige zusammen einzureichen.
→ Die nationale Strafanzeige kann jeder in anderen Ländern wohnende Bürger, z.B. aus der Schweiz, an die Staatsanwaltschaft von Deutschland oder Österreich einreichen. Dazu muss man nicht Bürger einer dieser beiden Länder sein.
→ Für Aussende-Rückmeldungen bitte, Bestätigungsformular (unten) verwenden
Deutschland
Strafanzeige für eine Person. Unterschreiben nicht vergessen!
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Dtld-1-Pers.pdf
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Strafanzeige für zwei bis drei Personen. Alle Personen müssen unterschreiben.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Dtld-X-Pers.pdf
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Österreich
Strafanzeige für eine Person. Unterschreiben nicht vergessen!
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Oesterreich-1-Pers.pdf
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Strafanzeige für zwei bis drei Personen. Alle Personen müssen unterschreiben.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Oesterreich-X-Pers.pdf
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Wenn Sie die Aktion mitmachen, können sie das gerne bestätigen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
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Erste Antworten aus Karlsruhe und Wien:
Inzwischen hat sich die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe und Wien zu den eingegangenen Strafanzeigen verschiedentlich geäußert. Die Wiener Staatsanwaltschaft hat an alle Anzeigenerstatter immer die gleiche Antwort gegeben. Von Karlsruhe kamen zwei verschiedene Antworten. In diesen Antworten betont Karlsruhe, dass kein Anfangsverdacht bestände. Unisono wird die Anzeige von Wien und Karlsruhe abgewiesen.
Nur die im November 2023 eingereichte Strafanzeige von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz wurde bis jetzt nicht abgewiesen. Die beiden haben erst jetzt ein Aktenzeichen erhalten.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/AntwortenStaatsanwaltschaften.pdf
Am 20. Juni hat die Staatsanwaltschaft in Wien kundgetan, dass sie die Strafanzeige an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet hat.
Weitere Aktionen:
Wir haben am 26. Juni 2024 Justizminister Marco Buschmann aufgefordert seiner Weisungsbefugnis entsprechend, dafür zu sorgen, dass die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen zu den genannten Menschenrechtsverletzungen aufnimmt.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/06/Justizministerium-Deutschland-PDF.pdf
Aus dem Bundesjustizministerium kam am 3. Juli folgende Antwort
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/07/Bundesministerium-der-Justiz_D.pdf