Ergebnisse IGV Aktionen

21. September 2025

Ergebnisse aus den Aktionen zu den IGV
der WHO

Nachfolgend unsere neusten IGV-Aktionen (Internationale Gesundheitsvorschriften der WHO) mit ihrem vorläufigen Ergebnis und einer Bewertung

1. Umfrage unter Rechtsanwälten

Wir haben eine Umfrage unter 50 Anwälten wegen der drohenden Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt. Es wurden 43 praktizierende Verfassungsrechtler und sieben Professoren angeschrieben, um zu erfahren, ob jemand bereit ist, gegen diese Ratifizierung die Stimmen zu erheben und eine eigene Verfassungsbeschwerde zu starten. Auf unser gut begründetes Schreiben erhielten wir 19 (18 Anwälte und 1 Professor) katastrophale Antworten. Keiner ist bereit von sich aus etwas für unser Land zu tun, obwohl sie durch ihren Anwaltseid verpflichtet sind, stets die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen. Die Antworten variieren von „keine Zeit“ bis „wir nehmen solche Mandate nicht an“, als ob die Absender der Anfrage den jeweiligen Anwalt gebeten hätten, für  sie tätig zu werden. Das ist ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem, wenn die sogenannten Experten keine Pflicht sehen selbst aktiv zu werden um unsere Grundrechte zu verteidigen. Auch dies  wollten wir sichtbar machen.
 

2. Umfrage unter den Bundestagsabgeordneten

Alle Bundestagsabgeordneten haben unser Anschreiben erhalten. Wir haben die Abgeordneten gebeten, die Fakten, die Juristin Dr. Beate Pfeil zu den IGV zusammengefasst hatte, bei ihrem Abstimmungsverhalten zum IGV-Zustimmungsgesetz ernst zu nehmen, ihre Pflichten gegenüber der deutschen Bevölkerung zu erfüllen und ihre Menschenrechte zu schützen. Es kamen sehr wenige Antworten. Zwei Abgeordnete der AfD bestätigten, dass die AfD die Ratifizierung der IGV ablehnen wird. Die wenigen Antworten der anderen Parteien, Die Grünen, CDU und SPD, haben sich selbstverständlich positiv zu den IGV geäußert und werden das  Zustimmungsgesetz absegnen. Über die schwerwiegenden Folgen der IGV wollen sie nichts wissen. Von DIE LINKE kam keine Antwort. Durch einige Antworten haben wir jedoch auch erfahren, dass die Abgeordneten unter enormen Druck stehen und Angst vor den Sanktionen ihrer Partei haben. Das Positive bei dieser Aktion ist auch wieder:


a) den Abgeordneten sichtbar zu machen, dass der Widerstand gegen die IGV in der Bevölkerung vorhanden ist


b) sie mit ihrem Verhalten bloß zustellen. Das sind nicht Vertreter des Volkes!
 

3. Umfrage Bundestagsfraktionen und Bundesländer  

Diese Aktionen sind noch nicht abgeschlossen. Es können noch Antworten kommen. Hierbei wurden alle Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und alle Ländervertretungen der Bundesländer wegen der Schädlichkeit der IGV und des herrschenden Fraktionszwangs angeschrieben. Bis jetzt haben nur Die Grünen fleißig geantwortet, immer eine gleich lautende Antwort (keine Grundgesetz-Einschränkungen und verbaler Lobgesang auf die IGV und das Pandemieabkommen).  



Fazit aus den Aktionen:
Wir haben mit diesen Aktionen insgesamt gezeigt, dass unsere Vertreter der repräsentativen Demokratie weit davon entfernt sind, uns Bürger in die politischen Entscheidungen mit einzubinden, bzw. auf des Volkes Stimme zu hören und für alle Bürger da zu sein.
Dieses Verhalten muss auch auf die Bürger wirken und das war auch von Beginn an unser erklärtes Ziel.
 

4. Beantwortung der erhaltenen Stellungnahmen

Wir haben eine Antwort vorbereitet, die an alle Befürworter der IGV im Bundestag (Fraktionen oder einzelne Abgeordnete) zugeschickt werden kann. Die AfD wird vollkommen ausgelassen, da sie gegen die IGV stimmt. 

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Antwort-an-die-Gruenen-und-Abgeordnete.docx


WHO-Verfassungsbeschwerde

23. August 2025

Aktualisierung am 12.9.2025

Am 18. August 2025 wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) eingereicht. 500 Leute haben die Verfassungsbeschwerde ebenfalls eingereicht. Hier ist die eingereichte Verfassungsbeschwerde:
 
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Verfassungsbeschwerde-IGV-Neu-geschwaerzt.pdf
 
Am 3. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
Seine wichtigste Begründung war, dass das Zustimmungsgesetz vom Bundestag noch nicht verabschiedet wurde. Hier ist die Antwort des Gerichts:
 
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Antwort-BVerfG.pdf

Wir werden nach dem Erlass des Zustimmungsgesetzes also dagegen erneut eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Wir haben auf jeden Fall schon ein Signal dem Bundestag gegeben, dass wir die neuen IGV nicht wortlos hinnehmen.

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Aktualisierung am 8.9.2025

– Die Aktion ist beendet. –

Über 500 Einreicher haben mitgemacht. Dafür herzlichen Dank.
Die Klage wurde abgewiesen. Wir verweisen auf die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-080.html

Das Thema ist für die GemeinWohl-Lobby damit aber nicht beendet. Wir planen nach der Abstimmung einen erneuten Anlauf zu nehmen. Alle aktuellen Informationen dazu in unserem Newsletter, gegebenenfalls einer Pressemitteilung.

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Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

Obwohl mehrere Länder (darunter Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien) die geänderten IGV bereits abgelehnt haben, weil sie ihre Souveränität nicht verlieren wollen, will die Bundesregierung trotzdem die geänderten IGV verabschieden. Dazu ist der Beschluss eines Zustimmungsgesetzes durch den Bundestag notwendig.

In der vergangenen Woche wurde deshalb die erste Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die drei Kläger sind zwei Menschenrechtsbeauftragten der Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM, Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein, und ein Arzt.

Diese Verfassungsbeschwerde ist für jedermann zur Selbst-Einreichung freigegeben. Um den Beschluss zum Zustimmungsgesetz zu verhindern, sollen möglichst viele Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ankommen. Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenlos.  



Plan B

GemeinWohl-Lobby, 20. September 2022

Forderung nach einem Ausführungsgesetz zu Artikel 146 GG – Verfassungsgebung durch das Volk.

Am 20. September 2022 wurden alle Fraktionen im Deutschen Bundestag aufgefordert, den Verfassungsauftrag von Artikel 146 GG endlich zu erfüllen, indem sie ein Gesetz zur Aktivierung des Artikels 146 GG ausarbeiten und noch in diesem Jahr in den Bundestag einbringen sollen.

Art. 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Das Selbstbestimmungsrecht steht uns zu, deshalb soll das Gesetz lediglich ein demokratisches Verfahren der Verfassungsgebung gewährleisten.

Forderung an die Bundestagsfraktionen: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2022/11/Forderung-an-die-Bundestagsfraktionen.pdf

Mit der Unterschriftenaktion helfen wir, der Forderung nach einem Ausführungsgesetz Nachdruck zu verleihen. Jeder kann unterschreiben. Es ist egal, wie viele Unterschriften auf einem Bogen vorhanden sind. Es ist wichtig, dass der Bundestag ständig Post bekommt. Jede Person kann z. B. auch wöchentlich die Forderung versenden.  

Hier können Sie für die Aktion werben und die Unterschriftenlisten herunterladen:


1. Informationsblatt zur Aktion

2. Unterschriftenliste

(Die Aktion hat keinen Endtermin. Man kann die Unterschriften jederzeit an den Bundestag senden.)

3. Offener Brief an den Bundestag

Wir wünschen uns, dass wichtige und vernetzte Persönlichkeiten aus allen Bereichen der Gesellschaft den Brief unterschreiben.