Strafanzeige vor dem ICC

23. April 2024

Strafanzeigen wegen EU-Pfizer-Kaufvertrag

Es gibt zwei Strafanzeigen: eine Internationale Strafanzeige in Englisch, und für Deutschland und Österreich eine nationale Strafanzeige in Deutsch. Beide Strafanzeigen haben den gleichen Text nur die angezeigten Personen sind verschieden. Es geht in beiden Strafanzeigen um den EU-Pfizer-Kaufvertrag und die verursachten Schäden.

Beweismaterial zu den Strafanzeigen
Die eingereichten Strafanzeigen stützen sich ausschließlich auf offizielle Dokumente der WHO und der EU. Das Beweismaterial kann hier eingesehen werden: 
https://gemeinwohl-lobby.de/beweismaterial-strafanzeigen/

Internationale Strafanzeige

Die internationale Strafanzeige wurde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz, beide Mitglieder der Menschenrechtsorganisation United For Freedom, eingereicht und ein ungarischer Rechtsanwalt für Menschenrechte, Dr. Attila Monostory, hat die Vertretung bei dem Internationalen Strafgerichtshof übernommen und bekam ca. 2000 Vollmachten aus 6-8 Ländern.

Dazu die Pressemitteilung vom 2.12.2023
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/08/Pressemitteilung-internationale-Strafanzeige-02-12-23.pdf

Hier können Sie die Internationale Strafanzeige in Deutsch lesen.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-ICC_deutsch.pdf

Hier können Sie die Internationale Strafanzeige in Englisch lesen.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-ICC.pdf


Nationale Strafanzeige für Deutschland und Österreich

Ab 10. Mai 2024 wurden auch für Österreich und Deutschland bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften Strafanzeige gestellt (national unterschiedliche Beklagte). Auch hier gab es viele Einreicher (ca. 520)



Deutschland, Update 4.12.2024

Erneute Dienstaufsichtsbeschwerde beim Justizminister, 
Dr. Volker Wissmann

Viele Mitmenschen hatten am/ab 10. Mai die Strafanzeige  bei der Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe wegen der Verletzung ihrer Menschenrechte eingereicht und dann eine nichtssagende Antwort von einer Staatsanwältin erhalten. Die Antwort – wie schon zu erwarten – war, die Ermittlungen werden nicht aufgenommen werden. Das ist eine rechtsstaatliche Zumutung bei derart gewichtigen Straftatbeständen und den gelieferten Beweisen. Deshalb erfolgte von uns im September eine Aktion zur Dienstaufsichtsbeschwerde.

Bis heute hat niemand eine Antwort vom Justizminister erhalten. Inzwischen fand auch ein Personenwechsel im Justizministerium statt. Deshalb bitten wir jeden, der im September die Dienstaufsichtsbeschwerde einreichte, diese nochmal mit nachfolgendem entsprechend geändertem Text an den neuen Justizminister, Dr. Volker Wissing, zu senden.  
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann von jedem, der einen entsprechenden Ablehnungsbescheid erhielt, eingereicht werden.

Bitte dazu hier das PDF herunterladen, Adressformular im Kopf ausfüllen, am Ende unterschreiben und per Post unter der im Anschreiben angegebenen Adresse senden.

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/11/Dienstaufsichtsbeschwerde.pdf


Update 6.9.2024:

Dienstaufsichtsbeschwerde an Justizminister Dr. Buschmann


Hinweis: Nicht mehr einreichen!

Die offensichtlich dilatorische Vorgehensweise der Ablehnungsgründe durch die Sachbearbeiterin des GBA, Staatsanwältin Fr. Schlepp, bei derart gewichtigen Straftatbeständen mit solch hohem Unrechtsgehalt ist eine rechtsstaatliche Zumutung. Deshalb werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde/ Fachbeschwerde an den Justizminister einreichen.


Die Beschwerde kann von jedem, der einen entsprechenden Ablehnungsbescheid erhielt, eingereicht werden.

Link: https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/09/Dienstaufsichtsbeschwerde.pdf

Strafanzeige

Deutschland

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Dtld-1-Pers.pdf
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Österreich

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Oesterreich-1-Pers.pdf
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Karlsruhe hat inzwischen begonnen die Strafanzeigen von über 500 Einreichern per Serien-Brief zu beantworten. Die Antwort der betreffenden Staatsanwältin ist natürlich ablehnend – wir hatten es auch nicht anders vermutet – und bezieht sich als Begründung eben auf die selben Paragraphen 6-8 VStBG, die wir u.a. als Straftatsbestand anführten.

Selbstverständlich sind die genannten Artikel des VStGB Hauptgrund der Strafanzeige, selbstverständlich sind die Menschen als Staatsvolk auch als „nationale Gruppe“ zu benennen, selbstverständlich muss die Pandemie als Angriff auf die Menschen bezeichnet werden, also gewollt, politisch motiviert und nicht evidenzbasiert notwendig, wie das auch im Ansatz aus den RKI-Files (RKI-Protokolle) hervorgeht.

Kurz um, wir werden Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen (es wird dann ein vorformuliertes Schreiben zum selbst Einreichen geben).


Beispiele Antworten der Staatsanwaltschaft

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/AntwortenStaatsanwaltschaften.pdf

Am 20. Juni hat die Staatsanwaltschaft in Wien kundgetan, dass sie die Strafanzeige an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet hat.

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/07/Antwort-Bundesministerium-Justiz-Austria-1.pdf


Update 26. Juni 2024:

Wir haben am 26. Juni 2024 Justizminister Marco Buschmann aufgefordert seiner Weisungsbefugnis entsprechend, dafür zu sorgen, dass die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen zu den genannten Menschenrechtsverletzungen aufnimmt.

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/06/Justizministerium-Deutschland-PDF.pdf

Aus dem Bundesjustizministerium kam am 3. Juli folgende Antwort

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/07/Bundesministerium-der-Justiz_D.pdf