WHO IGV-Briefaktion

23. August 2025

WHO IGV Briefaktion an die Abgeordneten

Die Briefaktion des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ hat gezeigt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die komplexe Thematik der von der WHO geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und die mit dem Machtzuwachs der WHO einhergehenden Probleme und Risiken nicht erkannt haben und den Verlautbarungen der Bundesregierung folgen. 
 
Wir haben zum besseren Verständnis der WHO-Pläne ein Email-Schreiben zur Aufklärung der Abgeordneten verfasst. Die wichtigsten Fakten hat die Juristin Dr. Beate Pfeil zusammengefasst. Wir bitten jeden, seinen örtlichen Abgeordneten möglichst in seinem Wahlkreisbüro mit einem von uns vorbereiteten Email-Text anzuschreiben. Der Text sollte in die Email kopiert werden (am besten als „formatierter Text“). Wenn Sie die Email-Adresse des Wahlkreisbüros nicht finden sollten, dann schreiben Sie an die betr. Bundestags-Mail-Adresse des Abgeordneten. Email-Text und Adressenliste finden Sie hier:
 
–> Email-Text
 
–> Adressenliste der Abgeordneten im Bundestag
 
Wir bitten um Rückmeldung an kontakt@gemeinwohl-lobby.de, welche Abgeordneten schon angeschrieben wurden.

Das steht im Email-Text:

Betr.: Ratifizierung der geänderten IGV 2005

Sehr geehrte/r….

mehrere Länder, u.a. Israel, Italien, Österreich, Bulgarien, Tschechei, USA haben den Änderungen der IGV 2005 widersprochen, weil sie ihre nationale Souveränität nicht verlieren wollen. Nach Art. 4 (2bis) IGV sind die Vertragsstaaten schließlich verpflichtet, wenn es zur Vertragserfüllung notwendig ist, ihre Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften zu ändern und an die WHO anzupassen. Art. 4 (2bis.) IGV wörtlich zitiert:

Die Vertragsstaaten treffen Maßnahmen zur Durchführung der Absätze 1, 1bis und 2, gegebenenfalls einschließlich der Anpassung ihrer innerstaatlichen Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften.“

Das bedeutet, dass jedes Land, das ein Mitgliedsstaat der WHO ist und die Änderungen der IGV 2005 ratifiziert, eine nationale Behörde gründen muss, die dann den Vorschriften und Anweisungen der WHO oder ihres Generaldirektors unterliegt. Dazu müssen sie auch ihre Gesetzgebung an die WHO anpassen. Dies stellt neben der Verletzung der WHO-Verfassung einen klaren Bruch der Souveränität jedes Staates dar. Deshalb bitte ich Sie, dass Sie bei Ihrem Abstimmungsverhalten der IGV-Ratifizierung die folgenden Fakten, zusammengefasst von der Juristin Dr. Beate Pfeil, ernst nehmen, Ihre Pflichten gegenüber der deutschen Bevölkerung erfüllen und ihre Menschenrechte schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname


Fakten zur intransparenten Verabschiedung
der neuen IGV

DIE WHO BRICHT DAS VÖLKERRECHT!

Bei der Abstimmung der Weltgesundheitsversammlung über die Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV ging es nachweislich nicht mit rechten Dingen zu.

Der Rechtsrahmen der WHO legt in Artikel 55.2 IGV fest, dass der Text jeder IGV-Änderung den Vertragsstaaten mindestens vier Monate vor der Abstimmung mitgeteilt werden muss. Nur so haben die Staaten ausreichend Zeit, um die Änderungen auf alle rechtlichen, finanziellen und anderen Konsequenzen hin überprüfen zu können. Bei der Weltgesundheitsversammlung vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 wurde das über sechzigseitige, komplexe und mit vielen Änderungen versehene Vertragswerk den Delegierten erst kurz vor der angesetzten Abstimmung vorgelegt. Ein klarer Bruch des Völkerrechts!

Abgestimmt wurde außerdem nicht per Handzeichen oder namentlich-schriftlich. Vielmehr fragte der Vorsitzende lediglich in die Runde, ob es Einwände gäbe. Somit wissen die Bürger bis heute nicht, wer tatsächlich für und wer evtl. gegen die IGV-Änderungen gestimmt hat. Vor allem bleibt unklar, ob die erforderliche einfache Mehrheit überhaupt erreicht wurde. Gerade bei solch einschneidenden IGV-Änderungen, ggf. mit Folgen für das Leben jedes einzelnen Bürgers, wäre aber Transparenz das Gebot der Stunde gewesen!

Hinzukommen Berichte darüber, dass verschiedene Ländervertreter massiv unter Druck gesetzt wurden, für die IGV-Änderungen abzustimmen. Sollte sich das bewahrheiten, wäre das ein weiterer Skandal.

DIE WHO GEFÄHRDET RECHTSSTAATLICHE MINDESTSTANDARDS!

a) Die IGV sehen keine unabhängigen Kontrollinstanzen vor!

Die Machtbefugnisse von Generaldirektor Tedros wurden durch die fragwürdigen Änderungen der IGV erheblich ausgeweitet. Er kann nun neben einer „gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite“, dem sogenannten PHEIC (Public Health Emergency of International Concern), zusätzlich sogar eine Steigerungsform, die „pandemische Notlage“, ausrufen (Art. 12). Wie der PHEIC, so ist auch die pandemische Notlage sehr vage definiert und damit besonders willküranfällig.

Nach „Feststellung“ einer Notlage kann der Generaldirektor über sog. „Empfehlungen“ (Art. 15, 18) die 196 Vertragsstaaten und damit nahezu alle Staaten der Welt zu massiver Einschränkung bürgerlicher Freiheiten, vor allem auch zu Pflichtimpfungen anhalten.

Zwar geben die IGV dem Generaldirektor bestimmte sachliche Kriterien vor, auf die er sich bei der Ausrufung von Notlagen (Art. 12.4, Annex 2) und der Abgabe von Empfehlungen (Art. 17) stützen müsste. Aber: Es gibt keine unabhängige Kontrollinstanz zur Überprüfung derart weitreichender Entscheidungen! Damit kann der Generaldirektor rein willkürlich und zudem ohne Offenlegung seiner Entscheidungskriterien, also auf völlig intransparenter Grundlage (pandemische) „Notlagen“ ausrufen und „Empfehlungen“ abgeben! Er muss dabei nicht einmal auf seinen Notfallausschuss hören, dessen Mitglieder er noch dazu selbst berufen und jederzeit absetzen kann.

Es ist völlig inakzeptabel, dass die WHO sich gerade hier nicht an Kontrollstandards hält, die für freiheitliche Rechtsstaaten selbstverständlich sind. Allein aus diesem Grund geht von der WHO ein Dauerdruck auf die Staaten aus, die für sie zwingend geltenden Menschenrechtsstandards zu verletzen! Außerdem wäre ein transparentes Verfahren, z.B. nach dem Vorbild des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes, zwingend erforderlich, das heißt, dass alle entscheidungsrelevanten Daten offengelegt werden müssten!

b) Die IGV schieben der Korruption nicht den Riegel vor!

Die WHO wird zu über 80% durch meist zweckgebundene Spenden finanziert, von denen ein beachtlicher Teil aus der Impf- und Pharmaindustrie stammt. Dazu passt, dass „relevante Gesundheitsprodukte“ im Zentrum der neuen IGV stehen (Art. 1, 13.8, 13.9, 44, 44bis). Dazu passt auch, dass Erklärungen der WHO-Experten über persönliche Interessenskonflikte ebenso wie etwaige Sicherheitsbedenken, z.B. gegen bestimmte „Impfstoffe“, unter Verschluss gehalten werden dürfen. Fatal ist in diesem Zusammenhang ganz besonders, dass die WHO nicht unabhängig kontrolliert wird.

Hieraus ergeben sich handfeste Interessenskonflikte. Somit ist anzunehmen, dass die WHO schon längst vorwiegend durch externe Lobbyverbände (fremd-)gesteuert wird. Mit anderen Worten: Private, nichtstaatliche Sponsoren können massiv auf die WHO und insbesondere auf ihren Generaldirektor Tedros Einfluss nehmen, so dass dieser in erster Linie in deren Interesse, nicht aber im Interesse der Gesundheit der Weltbevölkerung handelt!

c) Die IGV untergraben das freie Informationsrecht!

Die neuen IGV legen einen großen Schwerpunkt auf die Bekämpfung sogenannter „Fehl- und Desinformation“ (Annex 1A.2c und 3.i). Was darunter zu verstehen ist, wird jedoch nicht näher definiert. Der gerade in Wissenschaftsfragen elementar wichtige freie Diskurs wird damit ebenso unterlaufen wie die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Die WHO sichert sich so ein grundrechtswidriges „Wahrheitsmonopol“ in Gesundheitsfragen und das Recht, unerwünschte Meinungen bzw. sogar Expertenstimmen auch auf den sozialen Plattformen zu unterdrücken. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die WHO zahlreiche Verträge mit sozialen Plattformen wie Google, Facebook oder tiktok abgeschlossen.

SCHWERWIEGENDE VORWÜRFE GEGEN GENERALDIREKTOR TEDROS

Nimmt man Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus und seine zwielichtige Vergangenheit als äthiopischer Minister näher unter die Lupe, stößt man auf schockierende Schlagzeilen:

05.06.2017: Deutsche Ärztezeitung: Human Rights Watch wirft Tedros vor, als Mitglied der Regierung für die Vertreibung Tausender Menschen und die Ermordung Hunderter Oppositioneller verantwortlich gewesen zu sein.
20.04.2020: Deutsche Welle: „Dr. Tedros“ – Der umstrittene WHO-Chef
20.04.2020: Focus online: „Ausgerechnet im Umgang mit Epidemien werden dem ehemaligen Gesundheitsminister bis heute schwere Vorwürfe gemacht.“
21.11.2020: Die Presse: Schwere Anschuldigungen gegen WHO-Chef Tedros: Er hat sich auch um Waffenlieferungen an die TPLF bemüht
18.01.2021: Focus, The Times: Schwere Vorwürfe: WHO-Chef soll an Völkermord in Äthiopien beteiligt gewesen sein
29.09.2021: www.welt.de: Schwarzer Tag für WHO: Schwere Vorwürfe wegen sexueller Ausbeutung

Die dem Generaldirektor durch die neuen IGV zugestandene zusätzliche Ausweitung seiner autoritären Machtbefugnisse erscheint vor diesem Hintergrund besonders brisant und unverantwortlich.

DER WHO-COUP KANN DRAMATISCHE FOLGEN FÜR DIE GESAMTE MENSCHHEIT HABEN!

In den neuen IGV-Artikeln 13.8e und 13.9c legt die WHO einen besonderen Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung in Bezug auf „relevante Gesundheitsprodukte“. Dies betrifft auch und vor allem hochgefährliche modRNA-Substanzen als Grundlage diverser weiterer „Impfstoffe“. Bei der so gestalteten „Impfstoff“-Forschung werden im Labor Viren künstlich zur Mutation gebracht, also gefährlicher gemacht, um bereits vorsorglich modRNA-„Impfstoffe“ dagegen entwickeln zu können. Diese sog. Gain-of-Function-Forschung ist aber immer mit der Gefahr verbunden, dass die künstlich veränderten Viren das Labor verlassen und dadurch auch (echte) Notlagen erzeugen.

Nicht ohne Grund verhängte US-Präsident Obama im Jahr 2013 ein Moratorium für die Gain-of-Function-Forschung. Aber: Das amerikanische Außenministerium, welches die Wuhan-Gain-of-Function-Forschung förderte, erteilte Ausnahmegenehmigungen und ermöglichte dadurch den Ausbruch von SARS-CoV-2!

Die Änderungen der IGV können somit Corona 2.0 zur Folge haben! Konkret würde dies bedeuten: weitreichende Freiheitseinschränkungen für Milliarden von Menschen, z.B. Lockdowns, vorgeschriebene medizinische Behandlungen. Und nicht zuletzt womöglich auch Pflichtimpfungen mit hochgefährlichen Substanzen, die ein erwiesen hohes und völlig inakzeptables Nebenwirkungsprofil aufweisen und bereits jetzt weltweit unermesslich hohe Schäden an Leib und Leben der Menschen angerichtet haben.

Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil, Völker- und Menschenrechtsexpertin


AUFRUF zur WHO-Petition


WHO-Verträge aktuell

Dr. jur. Beate Pfeil hat auf dem Diskussionsforum der GemeinWohl-Lobby am 19.6.25 die aktuellen Verträge der WHO, Pandemievertrag und die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erläutert.
Die IGV werden am 19.9.25 in Kraft treten, wenn nicht bis zum 19.7.25 widersprochen wird. Es muss noch ein Zustimmungsgesetz (in Arbeit) durch den Bundestag/Bundesrat abgestimmt werden.
Nach heutiger Kenntnis wird Deutschland kein Widerspruch einlegen und das Zustimmungsgesetz wird wohl auch mehrheitlich verabschiedet werden.

Hier ist der Link zum Vortrag von Beate Pfeil :
https://youtu.be/Y7PV2Fgzb60

Die PDF (Vorlage zum Vortrag) kann hier runtergeladen werden

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/06/WHO-Vortrag-Folien-B.-Pfeil-19.06.2025.pdf


WHO-Petition/Kurzerklärung 

Die WHO greift mit zwei Verträgen in den staatlichen Souveränität und die Grundrechte der Menschen ein und und damit will sie ihren Unterstützer eine ständige Gewinnquelle sichern.  Die zwei Verträge sind die veränderten Gesundheitsvorschriften, die schon verabschiedet wurden, und der ganz neue Pandemie-Vertrag. Mit dem folgenden kurzen Beitrag möchten wir die Menschen aufklären, worum es in diesen Verträgen wirklich geht. 


29. Juni 2024

Aufruf: Bitte zeichnen Sie die Bundestagspetition zur Ablehnung der geänderten Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV)! 

Hinweis: Es wird noch einige Zeit (hängt von der Freigabe des Bundestags-Petitions-Ausschusses ab) dauern, bis die Petition auf der Bundestags-Petitionsseite sichtbar ist und man dann über das Petitions-Portal des Bundestags mitzeichnen kann.
Wir werden Sie rechzeitig darauf aufmerksam machen.

Bis dahin und natürlich darüber hinaus können Sie über die unten hochladbare Sammelliste mitzeichnen und bitte auch Unterschriften sammeln.

Ab 1. Juli gibt es Verbesserungen bzgl. Quorum für öffentliche Online-Petitionen
Die Anzahl der Mitzeichner muss über 30.000 sein und diese müssen innerhalb von 6 Wochen erreicht werden
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw26-pa-petitionen-quorum-1010108

Auch Ihre Unterschrift ist wichtig, damit wir sehr viele sind, die den Deutschen Bundestag auffordern, sich ausführlich mit den Änderungen der IGV zu beschäftigen und diese abzulehnen. Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften, die der WHO noch weitere Machtbefugnisse zusprechen, können auch Ihr Leben beeinflussen, Ihre Sicherheit, Ihre Gesundheit, Ihre Freiheit und Ihren Geldbeutel, im Fall erneut verhängter Lockdowns auch Ihre wirtschaftliche Existenz. 

Die Unterschriftenliste bitte auf ein Blatt (Vor- und Rückseite) ausdrucken. Wohin man die Unterschriften schicken muss, wird in dem Formular „Unterschriftenliste“ angegeben. 
Wichtig:
Bitte Unterschriftenlisten scannen und umgehend schicken an info@aerzte-hippokratischer-eid.de oder per Fax an 040 69 64 81 65.
Wer keine Möglichkeit selbst zu scannen hat, kann das über jeden Copy-Shop erledigen und die eingscannte Datei per E-Mail an seine Adresse schicken lassen.
Nur falls das nicht möglich ist, bitte direkt per Post an den Deutschen Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Petitionstext und Informationsblatt können als Erläuterung für die Aktion dienen. 

1. Unterschriftenliste

2. Petitionstext

3. Informationsblatt zu der Aktion

4. Faktenblatt