Strafantrag gegen Merz


17. März 2025

Immer mehr Einreicher der Strafanzeige gegen Friedrich Merz wegen Wählertäuschung erhalten nun die ablehnende Antwort der Berliner Staatsanwaltschaft. Eine Beschwerde dagegen innerhalb von zwei Wochen ist möglich, wird aber wohl kaum an der Ablehnung der Strafverfolgung etwas ändern; wir raten deshalb ab.

Hier die Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft Berlin:

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/10/2025_09_10-Ablehnung-Strafanzeige-merz-1.pdf

Allerdings werden wir auch die zahlreichen Ungereimtheiten der letzten Bundestagswahl als Bestandteil unserer Verfassungsbeschwerde gegen die IGV vor das Bundesverfassungsgericht miteinbringen. Deshalb empfehlen wir der Verfassungsbeschwerde kostenlos beizutreten.    

Strafantrag gegen Merz

Anläßlich der geplanten Schulden-Orgie des alten Bundestags, rufen wir alle Wähler, die sich von Friedrich Merz‘ Wahlaussagen getäuscht fühlen, auf sofort Strafantrag zu stellen.
Der Münchner Rechtsanwalt Mathias Markert hat seinen Strafantrag dazu freigegeben.

>> Strafantrag gegen Merz als PDF-Formular

Bitte mitmachen und die Aktion breit verbreiten!

Wir machen auf eine ähnliche Email-Aktion aufmerksam, die Sie auch unterstützen können:

https://www.blautopf.net/index.php/politik/krieg-und-frieden/item/860-grosse-emailaktion-gegen-willkuer-und-aufruestungsorgie