Aktion Fraktionszwang

5. September 2025

Aktion Fraktionszwang

Ende September wird im Bundestag über das Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO abgestimmt. Die Vorschriften sehen vor, dass die Staaten ihre Souveränität bei Ausrufung einer Pandemie (beliebige Definition) an die WHO abgeben, bzw. sicherstellen, dass nationale Gesetze die Umsetzung der WHO-Anordnungen erzwingen. Deshalb haben etliche Länder die Reißleine gezogen und haben die IGV abgelehnt (Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien …).

Das Bundeskabinett allerdings, will den IGV zustimmen, um „… die Weltgemeinschaft vor zukünftigen Pandemien zu schützen … und Gesundheitsrisiken einzudämmen oder … sogar zu verhindern.“, so die populistische Begründung.

Diesem Narrativ folgen die Abgeordneten unter Fraktionszwang, liebevoll Parteidisziplin genannt. Umfragen haben gezeigt, dass die Abgeordneten es gar nicht wagen, sich mit den negativen Folgen der IGV auseinanderzusetzen.

Deshalb werden wir die fünf Fraktionen im Bundestag per Email anschreiben und zur Rechenschaft ziehen. Bitte nehmen Sie zahlreich teil und leiten Sie uns die Rückmeldungen an kontakt@gemeinwohl-lobby.de weiter.

Den Email-Text und die Mail-Adressen finden Sie hier oder laden Sie den Text als Word-Datei herunter.

Betreff: Anfrage an die (xy- Fraktion)

Sehr geehrte/r (Anrede/n siehe unten)
Sehr geehrte Damen und Herren,

mehrere Gruppierungen haben eine Umfrage darüber durchgeführt, was die Abgeordneten des Bundestages über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) halten. Aus diesen Umfragen geht hervor, dass die meisten Abgeordneten die negativen Seiten des Vertrages gar nicht zu thematisieren wagen, obwohl mehrere Länder die geänderten IGV ablehnten, weil der Vertrag gravierende Folgen auf ihr Land hat und noch dazu bei einer Ratifizierung der neuen IGV auch ihre Souveränität ernsthaft gefährdet sehen.

Dagegen hat das Bundesgesundheitsministerium in seiner Empfehlung zu dem veröffentlichten Zustimmungsgesetz, das durch Bundestag/Bundesrat noch nicht verabschiedet ist, die negativen Folgen des Vertrages gar nicht erwähnt. Wegen der völkerrechtlich rechtsverbindlichen IGV ist die Bundesrepublik Deutschland jedoch gezwungen, im Falle einer Ratifizierung der geänderten IGV 2005 ihren Verpflichtungen zur Vertragserfüllung einschließlich der Gründung einer nationalen IGV-Behörde und der Finanzierungspflicht, wobei über den Zeitpunkt und Umfang ausschließlich die WHO entscheidet, unverzüglich nachzukommen (s. Art. 42 IGV).

Die Umfragen haben auch klargestellt, dass viele Abgeordnete vor den Konsequenzen ihrer Partei Angst haben und sich von Ihrer Parteiführung bedroht fühlen, falls sie mit ihrem Abstimmungsverhalten nicht der Vorgabe der Parteiführung folgen. Die vielen gleichen Meinungen zeigen, dass Druck auf die Abgeordneten ausgeübt wird. Hier muss betont werden, was Konrad Adenauer in seinen Erinnerungen schrieb: „Jede Partei ist für das Volk da und nicht für sich selbst“. Ihre Aufgabe ist laut Grundgesetz nur an der politischen Willensbildung mitzuwirken und nicht mehr (Art. 21. Abs. 1. S. 1 GG). Laut Art. 38 (1) S. 2 Grundgesetz sind die Abgeordneten die Vertreter des ganzen Volkes, nicht der Partei, und sie sind bei der Abstimmung an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Damit ist nicht nur der Fraktionszwang verfassungswidrig, sondern es dürfen auch keine Zwangsmittel wie Strafen, Ausschluss oder andere Druckmittel (z. B. keine erneute Nominierung) angewendet werden, um Abgeordnete zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu bewegen.

Ich betone ausdrücklich, dass die Abgeordneten im Bundestag meine Vertreter sind und nicht die Ihrer Partei. Deshalb erwarte ich von Ihrer Fraktion unverzüglich eine Bestätigung spätestens bis zum 20. September 2025, dass alle Abgeordneten ihrer Partei bei der Abstimmung zu dem vorgelegten Zustimmungsgesetz frei dagegen stimmen können. Falls Sie mir die Bestätigung verweigern, gehe ich davon aus, dass Fraktionszwang herrscht.

Es handelt sich bei den geänderten IGV um einen weitreichenden Vertrag, der zahlreiche negative Folgen hat, falls Deutschland die geänderten IGV ratifiziert. Deutschland darf nicht seine Verantwortung zur Wahrung seiner Verfassung und elementarer Grundrechte einfach auf die WHO abschieben und seine Souveränität freiwillig aufgeben. Unter diesen Voraussetzungen ist das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen vom Bundestag und Bundesrat auf jeden Fall abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

E-Mail an SPD

Betreff: Anfrage an die SPD-Bundestagsfraktion
Anrede: Sehr geehrter Herr Dr. Miersch,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: direktkommunikation@spdfraktion.de, matthias.miersch@bundestag.de

E-Mail an CDU

Betreff: Anfrage an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Anrede: Sehr geehrter Herr Spahn,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: fraktion@cducsu.de, jens.spahn@bundestag.de

E-Mail an DieGrünen

Betreff: Anfrage an die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Anrede: Sehr geehrte Frau Dröge,
sehr geehrte Frau Haßelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: info@gruene-bundestag.de, katharina.droege@bundestag.de, britta.hasselmann@bundestag.de

E-Mail an DieLinke

Betreff: Anfrage an die Fraktion DieLinke im Bundestag

Anrede: Sehr geehrte Frau Reichinnek,
sehr geehrter Herr Pellmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: dialog@dielinkebt.de, heidi.reichinnek@bundestag.de, soeren.pellmann@bundestag.de

E-Mail an AfD

Betreff: Anfrage an die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Anrede: Sehr geehrte Frau Dr. Weidel,
sehr geehrter Herr Chrupalla,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: buerger@afdbundestag.de, tino.chrupalla@bundestag.de, alice.weidel@bundestag.de


WHO-Verfassungsbeschwerde

23. August 2025

Aktualisierung am 12.9.2025

Am 18. August 2025 wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) eingereicht. 500 Leute haben die Verfassungsbeschwerde ebenfalls eingereicht. Hier ist die eingereichte Verfassungsbeschwerde:
 
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Verfassungsbeschwerde-IGV-Neu-geschwaerzt.pdf
 
Am 3. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
Seine wichtigste Begründung war, dass das Zustimmungsgesetz vom Bundestag noch nicht verabschiedet wurde. Hier ist die Antwort des Gerichts:
 
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Antwort-BVerfG.pdf

Wir werden nach dem Erlass des Zustimmungsgesetzes also dagegen erneut eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Wir haben auf jeden Fall schon ein Signal dem Bundestag gegeben, dass wir die neuen IGV nicht wortlos hinnehmen.

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Aktualisierung am 8.9.2025

– Die Aktion ist beendet. –

Über 500 Einreicher haben mitgemacht. Dafür herzlichen Dank.
Die Klage wurde abgewiesen. Wir verweisen auf die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-080.html

Das Thema ist für die GemeinWohl-Lobby damit aber nicht beendet. Wir planen nach der Abstimmung einen erneuten Anlauf zu nehmen. Alle aktuellen Informationen dazu in unserem Newsletter, gegebenenfalls einer Pressemitteilung.

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Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

Obwohl mehrere Länder (darunter Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien) die geänderten IGV bereits abgelehnt haben, weil sie ihre Souveränität nicht verlieren wollen, will die Bundesregierung trotzdem die geänderten IGV verabschieden. Dazu ist der Beschluss eines Zustimmungsgesetzes durch den Bundestag notwendig.

In der vergangenen Woche wurde deshalb die erste Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die drei Kläger sind zwei Menschenrechtsbeauftragten der Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM, Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein, und ein Arzt.

Diese Verfassungsbeschwerde ist für jedermann zur Selbst-Einreichung freigegeben. Um den Beschluss zum Zustimmungsgesetz zu verhindern, sollen möglichst viele Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ankommen. Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenlos.