Ergebnisse IGV Aktionen

21. September 2025

Ergebnisse aus den Aktionen zu den IGV
der WHO

Nachfolgend unsere neusten IGV-Aktionen (Internationale Gesundheitsvorschriften der WHO) mit ihrem vorläufigen Ergebnis und einer Bewertung

1. Umfrage unter Rechtsanwälten

Wir haben eine Umfrage unter 50 Anwälten wegen der drohenden Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt. Es wurden 43 praktizierende Verfassungsrechtler und sieben Professoren angeschrieben, um zu erfahren, ob jemand bereit ist, gegen diese Ratifizierung die Stimmen zu erheben und eine eigene Verfassungsbeschwerde zu starten. Auf unser gut begründetes Schreiben erhielten wir 19 (18 Anwälte und 1 Professor) katastrophale Antworten. Keiner ist bereit von sich aus etwas für unser Land zu tun, obwohl sie durch ihren Anwaltseid verpflichtet sind, stets die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen. Die Antworten variieren von „keine Zeit“ bis „wir nehmen solche Mandate nicht an“, als ob die Absender der Anfrage den jeweiligen Anwalt gebeten hätten, für  sie tätig zu werden. Das ist ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem, wenn die sogenannten Experten keine Pflicht sehen selbst aktiv zu werden um unsere Grundrechte zu verteidigen. Auch dies  wollten wir sichtbar machen.
 

2. Umfrage unter den Bundestagsabgeordneten

Alle Bundestagsabgeordneten haben unser Anschreiben erhalten. Wir haben die Abgeordneten gebeten, die Fakten, die Juristin Dr. Beate Pfeil zu den IGV zusammengefasst hatte, bei ihrem Abstimmungsverhalten zum IGV-Zustimmungsgesetz ernst zu nehmen, ihre Pflichten gegenüber der deutschen Bevölkerung zu erfüllen und ihre Menschenrechte zu schützen. Es kamen sehr wenige Antworten. Zwei Abgeordnete der AfD bestätigten, dass die AfD die Ratifizierung der IGV ablehnen wird. Die wenigen Antworten der anderen Parteien, Die Grünen, CDU und SPD, haben sich selbstverständlich positiv zu den IGV geäußert und werden das  Zustimmungsgesetz absegnen. Über die schwerwiegenden Folgen der IGV wollen sie nichts wissen. Von DIE LINKE kam keine Antwort. Durch einige Antworten haben wir jedoch auch erfahren, dass die Abgeordneten unter enormen Druck stehen und Angst vor den Sanktionen ihrer Partei haben. Das Positive bei dieser Aktion ist auch wieder:


a) den Abgeordneten sichtbar zu machen, dass der Widerstand gegen die IGV in der Bevölkerung vorhanden ist


b) sie mit ihrem Verhalten bloß zustellen. Das sind nicht Vertreter des Volkes!
 

3. Umfrage Bundestagsfraktionen und Bundesländer  

Diese Aktionen sind noch nicht abgeschlossen. Es können noch Antworten kommen. Hierbei wurden alle Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und alle Ländervertretungen der Bundesländer wegen der Schädlichkeit der IGV und des herrschenden Fraktionszwangs angeschrieben. Bis jetzt haben nur Die Grünen fleißig geantwortet, immer eine gleich lautende Antwort (keine Grundgesetz-Einschränkungen und verbaler Lobgesang auf die IGV und das Pandemieabkommen).  



Fazit aus den Aktionen:
Wir haben mit diesen Aktionen insgesamt gezeigt, dass unsere Vertreter der repräsentativen Demokratie weit davon entfernt sind, uns Bürger in die politischen Entscheidungen mit einzubinden, bzw. auf des Volkes Stimme zu hören und für alle Bürger da zu sein.
Dieses Verhalten muss auch auf die Bürger wirken und das war auch von Beginn an unser erklärtes Ziel.
 

4. Beantwortung der erhaltenen Stellungnahmen

Wir haben eine Antwort vorbereitet, die an alle Befürworter der IGV im Bundestag (Fraktionen oder einzelne Abgeordnete) zugeschickt werden kann. Die AfD wird vollkommen ausgelassen, da sie gegen die IGV stimmt. 

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Antwort-an-die-Gruenen-und-Abgeordnete.docx


WHO-Verfassungsbeschwerde

23. August 2025

Aktualisierung am 12.9.2025

Am 18. August 2025 wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) eingereicht. 500 Leute haben die Verfassungsbeschwerde ebenfalls eingereicht. Hier ist die eingereichte Verfassungsbeschwerde:
 
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Verfassungsbeschwerde-IGV-Neu-geschwaerzt.pdf
 
Am 3. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
Seine wichtigste Begründung war, dass das Zustimmungsgesetz vom Bundestag noch nicht verabschiedet wurde. Hier ist die Antwort des Gerichts:
 
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Antwort-BVerfG.pdf

Wir werden nach dem Erlass des Zustimmungsgesetzes also dagegen erneut eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Wir haben auf jeden Fall schon ein Signal dem Bundestag gegeben, dass wir die neuen IGV nicht wortlos hinnehmen.

––––––––

Aktualisierung am 8.9.2025

– Die Aktion ist beendet. –

Über 500 Einreicher haben mitgemacht. Dafür herzlichen Dank.
Die Klage wurde abgewiesen. Wir verweisen auf die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-080.html

Das Thema ist für die GemeinWohl-Lobby damit aber nicht beendet. Wir planen nach der Abstimmung einen erneuten Anlauf zu nehmen. Alle aktuellen Informationen dazu in unserem Newsletter, gegebenenfalls einer Pressemitteilung.

–––––––––

Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)

Obwohl mehrere Länder (darunter Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien) die geänderten IGV bereits abgelehnt haben, weil sie ihre Souveränität nicht verlieren wollen, will die Bundesregierung trotzdem die geänderten IGV verabschieden. Dazu ist der Beschluss eines Zustimmungsgesetzes durch den Bundestag notwendig.

In der vergangenen Woche wurde deshalb die erste Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die drei Kläger sind zwei Menschenrechtsbeauftragten der Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM, Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein, und ein Arzt.

Diese Verfassungsbeschwerde ist für jedermann zur Selbst-Einreichung freigegeben. Um den Beschluss zum Zustimmungsgesetz zu verhindern, sollen möglichst viele Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ankommen. Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenlos.  



EU-Aktion gegen WHO IGV

18. August 2025

EU-Aktion zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften und zum Pandemievertrag

 

Gemeinsam mit We for Humanity rufen wir zum Handeln auf. We for Humanity hat Briefe an die Fraktionsvorsitzenden des europäischen Parlaments vorbereitet. Des Weiteren liegen Schreiben an den europäischen Datenschutzbeauftragten und an die europäische Ombudsfrau vor. 

 

Wichtige Hinweise zu dieser Kampagne:

–> Es gibt acht Fraktionen im EU-Parlament, die ideologische Gruppierungen darstellen.

–> Die Anschreiben an die Parlamentarier sind nicht 100% identisch, da sie an einigen Stellen die ideologische Ausrichtung ansprechen.
 

–> Die Briefe sind auf Englisch. Hier sind kurze Zusammenfassungen auf Deutsch, worum es geht:
 

Briefe an die EU-Parlamentarier – Essenz

Betreff: Dringender Aufruf zur Gründung einer Initiative gegen die WHO-Abkommen und deren Umsetzung

Wir fordern zur Gründung einer Initiative gegen die WHO-Vorhaben.

Wir begründen unsere Ablehnung anlehnend an die rechtliche Würdigung der Europarecht-Expertin Dr. Beate Pfeil.

Wir weisen darauf hin, dass Gain of Function zwangsläufig in ein medizinisches Experiment an den Menschen resultiert, und berufen uns auf den Nürnberger Kodex.

Wir widersprechen dem Missbrauch unserer persönlichen Daten und fordern Aufklärung und Transparenz.

Wir fordern Rückmeldung.
Brief an den EU-Datenschutzbeauftragten – Essenz

Betreff: Dringende Aufforderung zur Untersuchung von GDPR-Verstößen in WHO-Abkommen und von der EU vorgeschriebenen Datenpraktiken

Wir fordern

- Stoppen Sie die Umsetzung der IHR-2024 und des Pandemievertrags 2025, bis die Einhaltung der DSGVO sichergestellt ist, einschließlich einer obligatorischen Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35).

- Untersuchung unzulässiger biometrischer Datenverarbeitung bei Gesichtserkennung, AutoIdent (Deutschland) und ähnlichen Verfahren wie Video-Ident oder eIDAS-konformen Systemen in der gesamten EU, um die Einhaltung von Art. 9 GDPR.

- Prüfung der obligatorischen Datenoffenlegung für die Aktivierung von SIM-Karten und ihrer Rechtfertigung im Rahmen der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche, um eine unrechtmäßige Vorratsdatenspeicherung zu verhindern (Art. 5(1)(b)).

- Untersuchung der erzwungenen Datenweitergabe bei der Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Flugtickets) und des Fehlens einer freiwilligen Zustimmung aufgrund einheitlicher, durch EURichtlinien vorgeschriebener Branchenpraktiken.

- Untersuchung von Bankbeschränkungen bei Bargeld- und Kreditkartentransaktionen und Bewertung ihrer Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit gemäß Art. 6 GDPR und Art. 8 EU-Charta.

- Durchsetzung von Transparenz, Einwilligung in Kenntnis der Sachlage und Rechtmäßigkeit bei allen von der EU vorgeschriebenen Datenverarbeitungspraktiken, um sicherzustellen, dass die Richtlinien die Grundrechte nicht außer Kraft setzen.

- Know-Your-Customer-Anforderungen (KYC): Die von der EU vorgeschriebenen KYC-Verfahren, die von Finanzinstituten und Dienstleistern umgesetzt werden, erfordern die Erhebung überm..iger personenbezogener Daten (z. B. Ausweisdokumente, Adressnachweise) ohne klare Einwilligung oder Notwendigkeit.
Brief an die EU-Ombudsfrau – Essenz

Betreff: Beschwerde über EU-Transparenzverstöße, finanzielle Beeinflussung und Missachtung des Bürgerwillens und der demokratischen Beteiligung

Wir fordern Sie dringend auf:

- Untersuchen Sie das Versäumnis der EU, Transparenz in den Entscheidungsprozessen der WHO Abkommen zu gewährleisten, was einen Verstoß gegen Art. 15 AEUV und der Verordnung (EG) Nr.1049/2001.

- Fordern Sie die vollständige Offenlegung aller Finanzströme an EU-Parlamentarier, einschließlich der Finanzierungsquellen, privater Investoren und möglicher Interessenkonflikte, wie es der Verhaltenskodex des EP und Art. 15 AEUV gefordert wird, und zwingen Sie die Europäische
Kommission und das Parlament, diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

- Prüfung des Versäumnisses der EU, die Bürgerinnen und Bürger durch öffentliche Konsultationen oder die Europäische Bürgerinitiative (Art. 11(4) EUV, Verordnung (EU) 2019/788) in Entscheidungen über WHO-Abkommen einzubeziehen, was gegen die Grundsätze der partizipativen Demokratie (Art. 10 EUV) verstößt.

- Empfehlen Sie Maßnahmen, um öffentliche Konsultationen, die Einhaltung der EUTransparenzvorschriften und die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen durch demokratische Mechanismen wie die EBI zu äußern, sicherzustellen.

Bearbeitungshinweise:


–> Es ist wichtig, dass jeder Empfänger angeschrieben wird, nicht nur die Deutschen/Progressiven. Wenn ihr nicht alle anschreiben könnt, nehmt euch bitte mindesten 2-3 Parlamentarier vor, plus Datenschutzbeauftragten und Ombudsfrau. 
 

–> Bitte teilt die Informationen mit euren Freunden/Bekannten im Ausland – das ist eine internationale Kampagne.
 

–> Die Briefe liegen im PDF-Format vor, es gilt drei fehlende Angaben auszufüllen; 

PDF herunterladen, fehlende Angaben machen, ausdrucken, unterschreiben und per Briefpost absenden.
Postalische Zustellung (Porto 1,25€), idealerweise per Einschreiben, ist verbindlicher, als E-Mail. Obendrein veröffentlichen die Herrschaften ihre E-Mail-Adressen nicht.

Letter to The Left Leaders Manon Aubry and Martin Schirdewan

Letter to S&D Leader Iratxe García Pérez

Letter to Renew Leader Valérie Hayer

Letter to PfE Leader Viktor Orbán

Letter to MEP Christine Anderson

Letter to MEP Gerald Hauser

Letter to Greens_EFA Leaders Terry Reintke and Philippe Lamberts

Letter to ESN Leader

Letter to EPP Leader Manfred Weber

Letter to ECR Leaders Ryszard Legutko and Nicola Procaccini

Datenschutzbeauftragte und Ombudsfrau:

Letter to the European Data Protection Supervisor

Letter to the European Ombudsman


Widerspruch IGV und DSGVO

23. Juli 2025

Zweite Phase der Widerspruch-Aktion gegen IGV und der Verletzung des Datenschutzes

NEIN zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften und zum Pandemievertrag

Gemeinsam mit We for Humanity und Atlas-Initiative rufen wir zum Handeln auf.
Es sind viele Briefe mit der Aufforderung, den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bis 19. Juli 2025 zu widersprechen, durch einige Initiativen verschickt worden. Nachdem nun die Frist ohne Widerspruch verstrichen ist, gehen wir in die nächste Runde.

Wir werden die Zeit für eine kontinuierliche Kampagne nutzen, um uns als Souverän klar zu positionieren und zu sagen:
„Meine Würde ist unantastbar. Meine Freiheit ist nicht verhandelbar.“
 
Immer öfter wird unser Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf den Schutz der Privatsphäre verletzt. Durch die endlose Digitalisierung und gewinnbringenden Experimente der Pharmaindustrie sind unsere Gesundheit und Privatsphäre ein lukratives Geschäft geworden und wir schauen nur zu. Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Stimme erheben. Unsere Menschenwürde darf nicht als Profit-Fabrik behandelt werden. 
 
Deshalb starteten wir kürzlich eine Briefaktion, die wir wegen neuer Entwicklungen kurz stoppen mussten. Die Gründe dafür:
–> Es liefen ähnliche Aktionen nebeneinander. Wir haben uns mit den anderen Organisatoren geeinigt und die Aktionen wurden jetzt zusammengeführt.

–> Der Entwurf des vorgesehenen Zustimmungsgesetzes zum IGV wurde schon veröffentlicht. Der Bundestag wird es voraussichtlich noch im September verabschieden. Das Vorwort zu dem Gesetz ist voll von Lobesgesängen über das neue IGV. Deshalb mussten wir das Anschreiben verschärfen und die Aktion wird jetzt mit etwas veränderten Dokumenten fortgesetzt. 
 
Wer in der ersten Phase bereits die Briefe versandt hat, muss die nachfolgende Aktion nicht nochmals mitmachen.

Zu dem neuen Anschreiben gehört auch eine juristische Begründung von Dr. jur. Beate Pfeil (Rechtswissenschaftlerin), die man unbedingt mit jedem Brief mitsenden muss. Damit hat jeder Brief diesmal fünf Seiten. Das kostet in einem normalen Briefumschlag 1,10 €. (Wenn man die juristische Begründung und die zwei Widersprüche doppelseitig ausdruckt, kommt man mit nur 3 Seiten aus, als Normalbrief kostet das 95 Cent.)
             
Alle Adressaten der Briefe sind mit der ersten Aktion identisch: die fünf gesundheitspolitischen Sprecher im Bundestag, die Bundesgesundheitsministerin, den Bundesminister für Digitales und die Bundesdatenschutzbeauftragte. Es sind im Ganzen weiterhin 8 Briefe, immer mit fünf Seiten.

Wie beim letzten Mal, haben wir zwei Formate zur Verfügung gestellt, ein PDF-Format und ein Doc-Format.

Zu PDF-Format:

– Jeden Brief muss man auf der ersten, zweiten und dritten Seite mit Namen, Adresse und Datum ergänzen (s. vorbereitete Felder).
– Die zweite und dritte Seite wird ganz unten mit Ort,Datum ergänzt (s. vorbereitete Felder).
– Danach ausdrucken* und alle drei Seiten UNTERSCHREIBEN !

1. Bundesgesundheitsministerin
2. SPD Gesundheitssprecher
3. Bundesministerium für Digitales
4. Bundesdatenschutzbeauftragte
5. CDU Gesundheitssprecher
6. AfD Gesundheitssprecher
7. Die Grünen Gesundheitssprecher
8. Die Linke Gesundheitssprecher

Juristische Begründung, bitte jedem Schreiben beifügen

Zu Doc-Format:

Hier verwenden wir einen Macro. Es ist wie folgt vorzugehen:
– Beim Öffnen der Word-Dokumente auf „Makro aktivieren“ klicken.
Oder ggf. oben im gelben Streifen auf „Inhalt aktivieren“ bzw. „Makros aktivieren“ klicken.
– Daraufhin werden die fehlenden Angaben abgefragt; ausfüllen und jeweils mit OK bestätigen.
– Am Ende speichern, drucken* und an drei Stellen unterschreiben.
Sollte euch Word ärgern, drückt Strg+a und danach F9.

1. Bundesgesundheitsministerin
2. SPD Gesundheitssprecher
3. Bundesministerium für Digitales
4. Bundesdatenschutzbeauftragte
5. CDU Gesundheitssprecher
6. AfD Gesundheitssprecher
7. Die Grünen Gesundheitssprecher
8. Die Linke Gesundheitssprecher

Juristische Begründung, bitte jedem Schreiben beifügen

* Nochmals der Hinweis: Wer die Seite 2 und 3 sowie die juristische Begründung doppelseitig ausdrucken kann, hat damit insgesamt 3 Seiten und dieser Brief kann dann mit  95 ct. frankiert werden. Im anderen Fall muss der Brief mit 5 Seiten in einem normalen Umschlag mit 1,10 €  frankiert werden.

Wer nicht alle 8 Briefe versenden kann/will, bitte mindestens die ersten 4 Briefe an die Adressaten (siehe Reihenfolge oben) schicken. (Wer keinen Drucker hat, kann die ausgefüllten Briefe per Email an einen Copyshop senden und dort ausdrucken lassen.)

Wir bitten alle Teilnehmer dieser Aktion, sofern sie nicht schon bei der 1. Aktion teilgenommen haben, sich im Formular (unten) einzutragen, denn wir planen eine Klagegemeinschaft zur Verteidigung unserer Rechte zu gründen, wenn die Reaktion auf die Briefaktion zu gering ist.