WHO IGV-Briefaktion

23. August 2025

WHO IGV Briefaktion an die Abgeordneten

Die Briefaktion des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ hat gezeigt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die komplexe Thematik der von der WHO geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und die mit dem Machtzuwachs der WHO einhergehenden Probleme und Risiken nicht erkannt haben und den Verlautbarungen der Bundesregierung folgen. 
 
Wir haben zum besseren Verständnis der WHO-Pläne ein Email-Schreiben zur Aufklärung der Abgeordneten verfasst. Die wichtigsten Fakten hat die Juristin Dr. Beate Pfeil zusammengefasst. Wir bitten jeden, seinen örtlichen Abgeordneten möglichst in seinem Wahlkreisbüro mit einem von uns vorbereiteten Email-Text anzuschreiben. Der Text sollte in die Email kopiert werden (am besten als „formatierter Text“). Wenn Sie die Email-Adresse des Wahlkreisbüros nicht finden sollten, dann schreiben Sie an die betr. Bundestags-Mail-Adresse des Abgeordneten. Email-Text und Adressenliste finden Sie hier:
 
–> Email-Text
 
–> Adressenliste der Abgeordneten im Bundestag
 
Wir bitten um Rückmeldung an kontakt@gemeinwohl-lobby.de, welche Abgeordneten schon angeschrieben wurden.

Das steht im Email-Text:

Betr.: Ratifizierung der geänderten IGV 2005

Sehr geehrte/r….

mehrere Länder, u.a. Israel, Italien, Österreich, Bulgarien, Tschechei, USA haben den Änderungen der IGV 2005 widersprochen, weil sie ihre nationale Souveränität nicht verlieren wollen. Nach Art. 4 (2bis) IGV sind die Vertragsstaaten schließlich verpflichtet, wenn es zur Vertragserfüllung notwendig ist, ihre Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften zu ändern und an die WHO anzupassen. Art. 4 (2bis.) IGV wörtlich zitiert:

Die Vertragsstaaten treffen Maßnahmen zur Durchführung der Absätze 1, 1bis und 2, gegebenenfalls einschließlich der Anpassung ihrer innerstaatlichen Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften.“

Das bedeutet, dass jedes Land, das ein Mitgliedsstaat der WHO ist und die Änderungen der IGV 2005 ratifiziert, eine nationale Behörde gründen muss, die dann den Vorschriften und Anweisungen der WHO oder ihres Generaldirektors unterliegt. Dazu müssen sie auch ihre Gesetzgebung an die WHO anpassen. Dies stellt neben der Verletzung der WHO-Verfassung einen klaren Bruch der Souveränität jedes Staates dar. Deshalb bitte ich Sie, dass Sie bei Ihrem Abstimmungsverhalten der IGV-Ratifizierung die folgenden Fakten, zusammengefasst von der Juristin Dr. Beate Pfeil, ernst nehmen, Ihre Pflichten gegenüber der deutschen Bevölkerung erfüllen und ihre Menschenrechte schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname


Fakten zur intransparenten Verabschiedung
der neuen IGV

DIE WHO BRICHT DAS VÖLKERRECHT!

Bei der Abstimmung der Weltgesundheitsversammlung über die Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV ging es nachweislich nicht mit rechten Dingen zu.

Der Rechtsrahmen der WHO legt in Artikel 55.2 IGV fest, dass der Text jeder IGV-Änderung den Vertragsstaaten mindestens vier Monate vor der Abstimmung mitgeteilt werden muss. Nur so haben die Staaten ausreichend Zeit, um die Änderungen auf alle rechtlichen, finanziellen und anderen Konsequenzen hin überprüfen zu können. Bei der Weltgesundheitsversammlung vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 wurde das über sechzigseitige, komplexe und mit vielen Änderungen versehene Vertragswerk den Delegierten erst kurz vor der angesetzten Abstimmung vorgelegt. Ein klarer Bruch des Völkerrechts!

Abgestimmt wurde außerdem nicht per Handzeichen oder namentlich-schriftlich. Vielmehr fragte der Vorsitzende lediglich in die Runde, ob es Einwände gäbe. Somit wissen die Bürger bis heute nicht, wer tatsächlich für und wer evtl. gegen die IGV-Änderungen gestimmt hat. Vor allem bleibt unklar, ob die erforderliche einfache Mehrheit überhaupt erreicht wurde. Gerade bei solch einschneidenden IGV-Änderungen, ggf. mit Folgen für das Leben jedes einzelnen Bürgers, wäre aber Transparenz das Gebot der Stunde gewesen!

Hinzukommen Berichte darüber, dass verschiedene Ländervertreter massiv unter Druck gesetzt wurden, für die IGV-Änderungen abzustimmen. Sollte sich das bewahrheiten, wäre das ein weiterer Skandal.

DIE WHO GEFÄHRDET RECHTSSTAATLICHE MINDESTSTANDARDS!

a) Die IGV sehen keine unabhängigen Kontrollinstanzen vor!

Die Machtbefugnisse von Generaldirektor Tedros wurden durch die fragwürdigen Änderungen der IGV erheblich ausgeweitet. Er kann nun neben einer „gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite“, dem sogenannten PHEIC (Public Health Emergency of International Concern), zusätzlich sogar eine Steigerungsform, die „pandemische Notlage“, ausrufen (Art. 12). Wie der PHEIC, so ist auch die pandemische Notlage sehr vage definiert und damit besonders willküranfällig.

Nach „Feststellung“ einer Notlage kann der Generaldirektor über sog. „Empfehlungen“ (Art. 15, 18) die 196 Vertragsstaaten und damit nahezu alle Staaten der Welt zu massiver Einschränkung bürgerlicher Freiheiten, vor allem auch zu Pflichtimpfungen anhalten.

Zwar geben die IGV dem Generaldirektor bestimmte sachliche Kriterien vor, auf die er sich bei der Ausrufung von Notlagen (Art. 12.4, Annex 2) und der Abgabe von Empfehlungen (Art. 17) stützen müsste. Aber: Es gibt keine unabhängige Kontrollinstanz zur Überprüfung derart weitreichender Entscheidungen! Damit kann der Generaldirektor rein willkürlich und zudem ohne Offenlegung seiner Entscheidungskriterien, also auf völlig intransparenter Grundlage (pandemische) „Notlagen“ ausrufen und „Empfehlungen“ abgeben! Er muss dabei nicht einmal auf seinen Notfallausschuss hören, dessen Mitglieder er noch dazu selbst berufen und jederzeit absetzen kann.

Es ist völlig inakzeptabel, dass die WHO sich gerade hier nicht an Kontrollstandards hält, die für freiheitliche Rechtsstaaten selbstverständlich sind. Allein aus diesem Grund geht von der WHO ein Dauerdruck auf die Staaten aus, die für sie zwingend geltenden Menschenrechtsstandards zu verletzen! Außerdem wäre ein transparentes Verfahren, z.B. nach dem Vorbild des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes, zwingend erforderlich, das heißt, dass alle entscheidungsrelevanten Daten offengelegt werden müssten!

b) Die IGV schieben der Korruption nicht den Riegel vor!

Die WHO wird zu über 80% durch meist zweckgebundene Spenden finanziert, von denen ein beachtlicher Teil aus der Impf- und Pharmaindustrie stammt. Dazu passt, dass „relevante Gesundheitsprodukte“ im Zentrum der neuen IGV stehen (Art. 1, 13.8, 13.9, 44, 44bis). Dazu passt auch, dass Erklärungen der WHO-Experten über persönliche Interessenskonflikte ebenso wie etwaige Sicherheitsbedenken, z.B. gegen bestimmte „Impfstoffe“, unter Verschluss gehalten werden dürfen. Fatal ist in diesem Zusammenhang ganz besonders, dass die WHO nicht unabhängig kontrolliert wird.

Hieraus ergeben sich handfeste Interessenskonflikte. Somit ist anzunehmen, dass die WHO schon längst vorwiegend durch externe Lobbyverbände (fremd-)gesteuert wird. Mit anderen Worten: Private, nichtstaatliche Sponsoren können massiv auf die WHO und insbesondere auf ihren Generaldirektor Tedros Einfluss nehmen, so dass dieser in erster Linie in deren Interesse, nicht aber im Interesse der Gesundheit der Weltbevölkerung handelt!

c) Die IGV untergraben das freie Informationsrecht!

Die neuen IGV legen einen großen Schwerpunkt auf die Bekämpfung sogenannter „Fehl- und Desinformation“ (Annex 1A.2c und 3.i). Was darunter zu verstehen ist, wird jedoch nicht näher definiert. Der gerade in Wissenschaftsfragen elementar wichtige freie Diskurs wird damit ebenso unterlaufen wie die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Die WHO sichert sich so ein grundrechtswidriges „Wahrheitsmonopol“ in Gesundheitsfragen und das Recht, unerwünschte Meinungen bzw. sogar Expertenstimmen auch auf den sozialen Plattformen zu unterdrücken. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die WHO zahlreiche Verträge mit sozialen Plattformen wie Google, Facebook oder tiktok abgeschlossen.

SCHWERWIEGENDE VORWÜRFE GEGEN GENERALDIREKTOR TEDROS

Nimmt man Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus und seine zwielichtige Vergangenheit als äthiopischer Minister näher unter die Lupe, stößt man auf schockierende Schlagzeilen:

05.06.2017: Deutsche Ärztezeitung: Human Rights Watch wirft Tedros vor, als Mitglied der Regierung für die Vertreibung Tausender Menschen und die Ermordung Hunderter Oppositioneller verantwortlich gewesen zu sein.
20.04.2020: Deutsche Welle: „Dr. Tedros“ – Der umstrittene WHO-Chef
20.04.2020: Focus online: „Ausgerechnet im Umgang mit Epidemien werden dem ehemaligen Gesundheitsminister bis heute schwere Vorwürfe gemacht.“
21.11.2020: Die Presse: Schwere Anschuldigungen gegen WHO-Chef Tedros: Er hat sich auch um Waffenlieferungen an die TPLF bemüht
18.01.2021: Focus, The Times: Schwere Vorwürfe: WHO-Chef soll an Völkermord in Äthiopien beteiligt gewesen sein
29.09.2021: www.welt.de: Schwarzer Tag für WHO: Schwere Vorwürfe wegen sexueller Ausbeutung

Die dem Generaldirektor durch die neuen IGV zugestandene zusätzliche Ausweitung seiner autoritären Machtbefugnisse erscheint vor diesem Hintergrund besonders brisant und unverantwortlich.

DER WHO-COUP KANN DRAMATISCHE FOLGEN FÜR DIE GESAMTE MENSCHHEIT HABEN!

In den neuen IGV-Artikeln 13.8e und 13.9c legt die WHO einen besonderen Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung in Bezug auf „relevante Gesundheitsprodukte“. Dies betrifft auch und vor allem hochgefährliche modRNA-Substanzen als Grundlage diverser weiterer „Impfstoffe“. Bei der so gestalteten „Impfstoff“-Forschung werden im Labor Viren künstlich zur Mutation gebracht, also gefährlicher gemacht, um bereits vorsorglich modRNA-„Impfstoffe“ dagegen entwickeln zu können. Diese sog. Gain-of-Function-Forschung ist aber immer mit der Gefahr verbunden, dass die künstlich veränderten Viren das Labor verlassen und dadurch auch (echte) Notlagen erzeugen.

Nicht ohne Grund verhängte US-Präsident Obama im Jahr 2013 ein Moratorium für die Gain-of-Function-Forschung. Aber: Das amerikanische Außenministerium, welches die Wuhan-Gain-of-Function-Forschung förderte, erteilte Ausnahmegenehmigungen und ermöglichte dadurch den Ausbruch von SARS-CoV-2!

Die Änderungen der IGV können somit Corona 2.0 zur Folge haben! Konkret würde dies bedeuten: weitreichende Freiheitseinschränkungen für Milliarden von Menschen, z.B. Lockdowns, vorgeschriebene medizinische Behandlungen. Und nicht zuletzt womöglich auch Pflichtimpfungen mit hochgefährlichen Substanzen, die ein erwiesen hohes und völlig inakzeptables Nebenwirkungsprofil aufweisen und bereits jetzt weltweit unermesslich hohe Schäden an Leib und Leben der Menschen angerichtet haben.

Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil, Völker- und Menschenrechtsexpertin


EU-Aktion gegen WHO IGV

18. August 2025

EU-Aktion zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften und zum Pandemievertrag

 

Gemeinsam mit We for Humanity rufen wir zum Handeln auf. We for Humanity hat Briefe an die Fraktionsvorsitzenden des europäischen Parlaments vorbereitet. Des Weiteren liegen Schreiben an den europäischen Datenschutzbeauftragten und an die europäische Ombudsfrau vor. 

 

Wichtige Hinweise zu dieser Kampagne:

–> Es gibt acht Fraktionen im EU-Parlament, die ideologische Gruppierungen darstellen.

–> Die Anschreiben an die Parlamentarier sind nicht 100% identisch, da sie an einigen Stellen die ideologische Ausrichtung ansprechen.
 

–> Die Briefe sind auf Englisch. Hier sind kurze Zusammenfassungen auf Deutsch, worum es geht:
 

Briefe an die EU-Parlamentarier – Essenz

Betreff: Dringender Aufruf zur Gründung einer Initiative gegen die WHO-Abkommen und deren Umsetzung

Wir fordern zur Gründung einer Initiative gegen die WHO-Vorhaben.

Wir begründen unsere Ablehnung anlehnend an die rechtliche Würdigung der Europarecht-Expertin Dr. Beate Pfeil.

Wir weisen darauf hin, dass Gain of Function zwangsläufig in ein medizinisches Experiment an den Menschen resultiert, und berufen uns auf den Nürnberger Kodex.

Wir widersprechen dem Missbrauch unserer persönlichen Daten und fordern Aufklärung und Transparenz.

Wir fordern Rückmeldung.
Brief an den EU-Datenschutzbeauftragten – Essenz

Betreff: Dringende Aufforderung zur Untersuchung von GDPR-Verstößen in WHO-Abkommen und von der EU vorgeschriebenen Datenpraktiken

Wir fordern

- Stoppen Sie die Umsetzung der IHR-2024 und des Pandemievertrags 2025, bis die Einhaltung der DSGVO sichergestellt ist, einschließlich einer obligatorischen Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35).

- Untersuchung unzulässiger biometrischer Datenverarbeitung bei Gesichtserkennung, AutoIdent (Deutschland) und ähnlichen Verfahren wie Video-Ident oder eIDAS-konformen Systemen in der gesamten EU, um die Einhaltung von Art. 9 GDPR.

- Prüfung der obligatorischen Datenoffenlegung für die Aktivierung von SIM-Karten und ihrer Rechtfertigung im Rahmen der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche, um eine unrechtmäßige Vorratsdatenspeicherung zu verhindern (Art. 5(1)(b)).

- Untersuchung der erzwungenen Datenweitergabe bei der Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Flugtickets) und des Fehlens einer freiwilligen Zustimmung aufgrund einheitlicher, durch EURichtlinien vorgeschriebener Branchenpraktiken.

- Untersuchung von Bankbeschränkungen bei Bargeld- und Kreditkartentransaktionen und Bewertung ihrer Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit gemäß Art. 6 GDPR und Art. 8 EU-Charta.

- Durchsetzung von Transparenz, Einwilligung in Kenntnis der Sachlage und Rechtmäßigkeit bei allen von der EU vorgeschriebenen Datenverarbeitungspraktiken, um sicherzustellen, dass die Richtlinien die Grundrechte nicht außer Kraft setzen.

- Know-Your-Customer-Anforderungen (KYC): Die von der EU vorgeschriebenen KYC-Verfahren, die von Finanzinstituten und Dienstleistern umgesetzt werden, erfordern die Erhebung überm..iger personenbezogener Daten (z. B. Ausweisdokumente, Adressnachweise) ohne klare Einwilligung oder Notwendigkeit.
Brief an die EU-Ombudsfrau – Essenz

Betreff: Beschwerde über EU-Transparenzverstöße, finanzielle Beeinflussung und Missachtung des Bürgerwillens und der demokratischen Beteiligung

Wir fordern Sie dringend auf:

- Untersuchen Sie das Versäumnis der EU, Transparenz in den Entscheidungsprozessen der WHO Abkommen zu gewährleisten, was einen Verstoß gegen Art. 15 AEUV und der Verordnung (EG) Nr.1049/2001.

- Fordern Sie die vollständige Offenlegung aller Finanzströme an EU-Parlamentarier, einschließlich der Finanzierungsquellen, privater Investoren und möglicher Interessenkonflikte, wie es der Verhaltenskodex des EP und Art. 15 AEUV gefordert wird, und zwingen Sie die Europäische
Kommission und das Parlament, diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

- Prüfung des Versäumnisses der EU, die Bürgerinnen und Bürger durch öffentliche Konsultationen oder die Europäische Bürgerinitiative (Art. 11(4) EUV, Verordnung (EU) 2019/788) in Entscheidungen über WHO-Abkommen einzubeziehen, was gegen die Grundsätze der partizipativen Demokratie (Art. 10 EUV) verstößt.

- Empfehlen Sie Maßnahmen, um öffentliche Konsultationen, die Einhaltung der EUTransparenzvorschriften und die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen durch demokratische Mechanismen wie die EBI zu äußern, sicherzustellen.

Bearbeitungshinweise:


–> Es ist wichtig, dass jeder Empfänger angeschrieben wird, nicht nur die Deutschen/Progressiven. Wenn ihr nicht alle anschreiben könnt, nehmt euch bitte mindesten 2-3 Parlamentarier vor, plus Datenschutzbeauftragten und Ombudsfrau. 
 

–> Bitte teilt die Informationen mit euren Freunden/Bekannten im Ausland – das ist eine internationale Kampagne.
 

–> Die Briefe liegen im PDF-Format vor, es gilt drei fehlende Angaben auszufüllen; 

PDF herunterladen, fehlende Angaben machen, ausdrucken, unterschreiben und per Briefpost absenden.
Postalische Zustellung (Porto 1,25€), idealerweise per Einschreiben, ist verbindlicher, als E-Mail. Obendrein veröffentlichen die Herrschaften ihre E-Mail-Adressen nicht.

Letter to The Left Leaders Manon Aubry and Martin Schirdewan

Letter to S&D Leader Iratxe García Pérez

Letter to Renew Leader Valérie Hayer

Letter to PfE Leader Viktor Orbán

Letter to MEP Christine Anderson

Letter to MEP Gerald Hauser

Letter to Greens_EFA Leaders Terry Reintke and Philippe Lamberts

Letter to ESN Leader

Letter to EPP Leader Manfred Weber

Letter to ECR Leaders Ryszard Legutko and Nicola Procaccini

Datenschutzbeauftragte und Ombudsfrau:

Letter to the European Data Protection Supervisor

Letter to the European Ombudsman