VÖLKERRECHTLICHE STRAFANZEIGE INTERNATIONAL

20. Dezember 2023

Völkerrechtliche Internationale Strafanzeige

Die internationale Strafanzeige wurde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz in englischer Fassung in Den Haag eingereicht.

Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen des Vorabkaufvertrages zwischen EU und
BioNTech/Pfizer bei Internationalem Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht.

Der Vorabkaufvertrag zwischen Pfizer/BioNTech und der EU wurde von Nanette
Cocero, Globale Präsidentin (Impfstoffe) bei Pfizer und Stella Kyriakides, EU-
Kommissarin für Gesundheit, im Namen der EU-Länder am 20. November 2020
unterschrieben. Es ist längst bekannt, dass die Impfstoffe unzureichend getestet
und geprüft und viel zu schnell und überhastet zugelassen wurden.

Die EU-Kommission und die Regierungen weigerten sich aber bisher, den Vertrag
offenzulegen. Nun ist klar warum: Denn in diesem Vertrag kann nun jeder
nachlesen, wie bedenkenlos die EU-Kommission und die Regierungen der EU mit
dem Leben ihrer 451 Millionen Bürger gespielt haben. Seit kurzem wurde der erste
geheime Kaufvertrag zwischen der EU und den Impfstoffherstellern BioNTech/Pfizer
geleakt. Der ganze Vertrag ist unter diesem Link zu entnehmen:
https://www.rai.it/dl/doc/2021/04/17/1618676600910_APA%20BioNTech%20Pfizer__.pdf

Hier verkürzt die angezeigten Personen sowie der Grund der Anzeige:  

Mitteilung zur Identifizierung von Verbrechen nach dem Völkerrecht
vor dem Internationalen Gerichtshof

(RÖMER STATUT DES INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOFS, ART. 15.1 UND 53)
Auf der Grundlage der umfangreichen Dokumentation klagen wir die Verantwortlichen an für
zahlreiche Verstöße gegen den Nürnberger Kodex, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das
Verbrechen des Völkermords und Kriegsverbrechen.

Straftäter:

  • Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation TEDROS ADHANOM GHEBREYESUS,
  • Vorsitzender und CEO der Pfizer Biopharmaceuticals Group, ALBERT BOURLA,
  • Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts KLAUS CICHUTEK,
  • Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) EMER COOKE,
  • ehemalige Präsidentin Impfstoffe, Pfizer Biopharmaceuticals Group, NANETTE COCERO
  • Co-Vorsitzender der Bill and Melinda Gates Foundation WLLIAM „BILL“ GATES III,
  • EU-Kommissarin für Gesundheit STELLA KYRIAKIDES,
  • Präsidentin der Europäischen Kommission URSULA VON DER LEYEN und andere

um genau zu sein wegen

  • Verletzung des Nürnberger Kodex
  • des Verbrechens des – globalen – Völkermordes gemäß Artikel 6 b und c des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
  • des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gemäß Artikel 7 Absatz 1 a, b, e und k
  • des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
  • des Kriegsverbrechens Artikel 8 Absatz 2 a (ii) und (iii) des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs genauso strafbar nach der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 und Völkergewohnheitsrecht

Opfer: DIE BEVÖLKERUNG DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Zum Durchlesen finden Sie hier noch die Strafanzeige in Deutsch

>> Völkerrechtliche Strafanzeige International, deutsche Version (PDF)

Einen ersten Artikel in der Mainstream-Presse von dieser Aktion, in den
Lüdescheider Nachrichten vom 11.12.23


Verfassungsbeschwerde WHO

GemeinWohl-Lobby 18. Juli 2023
aktualisiert am 14.1.2024

Aktionen zur WHO

Das Bundesverfassungsgericht verweigert die Entscheidung der Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag nicht angenommen und weigert sich damit, die Aushebelung des Grundgesetzes und Machtübertragung an eine entgrenzte WHO mit selbstermächtigter Mandatserweiterung, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu entscheiden.

Diese Antwort vom Gericht war grundsätzlich zu erwarten, da das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidungen mehr trifft, wenn es um die Vernichtung unserer Demokratie nach dem Grundgesetz geht. Auch über die anhängige Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Speyer, gegen das Freihandelsabkommen EUSFTA wird seit 2019 nicht geurteilt.

In dieser Verfassungsbeschwerde geht es auch schon um die erfolgte Ablösung des Grundgesetzes durch die Zustimmung der deutschen Staatsorgane zu dem Freihandelsabkommen EU-Singapur. Die hochkarätige Verfassungsbeschwerde wurde zwar bis jetzt nicht abgelehnt, aber sie wird beim Bundesverfassungsgericht ohne Urteil und ohne jegliche Stellungnahme einfach verwahrt.

Das Positive an dieser Antwort ist, dass wir jetzt schwarz auf weiß haben, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei realen Gefahren, wo es um die Vernichtung der Demokratie und Menschenrechte geht, nicht mehr tätig wird. Wir dokumentieren zurzeit, was bei uns nicht mehr funktioniert. Das erhaltene Dokument können wir deshalb für spätere Aktionen sehr gut benutzen.


Im Interview-Video mit Daniela Zibi erklärt Marianne Grimmenstein die Pläne der WHO mit dem Pandemievertrag und den neuen verbindlichen Gesundheitsregeln.

Die in beiden Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte stellen sich als eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO heraus und verletzen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer Mitgliedsstaaten ebenso, wie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger.




Die Verfassungsbeschwerde können Sie hier herunterladen

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/07/Verfassungsbeschwerde-WHO.pdf