CETA-KLAGE

GWL | 28.12.2022, aktualisiert am 3.3.2023

Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA wegen Anschlags auf die Demokratie

Leider müssen wir allen Unterstützern der Verfassungsbeschwerde gegen das Freihandelsabkommen CETA mitteilen, dass wir nicht klagen werden. Wir haben in der ersten Märzwoche den Kontakt zu Prof. Andreas Fisahn, dem juristischen Betreuer der ersten CETA-Verfassungsbeschwerde und zum Bundesverfassungsgericht aufgenommen. Nach intensiver Prüfung mussten wir erkennen, dass wir gegen CETA leider auf juristischem Weg nichts mehr unternehmen können. Zum Glück haben 11 Länder in der EU CETA noch nicht ratifiziert. Deshalb bleibt es zurzeit noch vorläufig in Kraft. Wir geben jedoch die Hoffnung nicht auf, dass wir die negativen Auswirkungen der verschiedenen Freihandelsabkommen mit anderen Aktionen doch noch stoppen können. Wir verfolgen die Entwicklung weiter und halten Sie auf dem Laufenden.