VI. GESETZGEBUNG 

Art. 25 Gesetzgebung durch die Legislative*

*Legislative bedeutet Parlament und bürgerliche Gremien

(1) Die Gesetze werden leicht verständlich formuliert und sie müssen für alle barrierefrei *
zugänglich sein

  • Erklärung:Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie von allen Besuchern ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Barrierefreiheit schließt sowohl die Nutzung durch Menschen ohne als auch mit Behinderung (Einschränkungen des Hörens, Sehens oder der motorischen Fähigkeiten) ein

(2) Die Kammern des Parlaments entwickeln Gesetze durch Gutachten und Stellungnahmen
von Fachleuten und Bürgern zum Gesetzentwurf.

(3) Ergänzend zum Gesetzentwurf erarbeiten Parlamentsausschüsse jeweils Argumente zu Pro
und Kontra aus, um Hintergrund und Tragweite aufzuzeigen. Gesetzentwurf und
Argumentation legen die Fachgremien dem zuständigen Bürgerrat vor.

(4) Die Gesetzesvorhaben werden in einem mehrstufigen Prozess entwickelt. In der ersten
Stufe erarbeiten die Kammern den ersten Gesetzentwurf und legen ihn dem Bürgerrat und der
Ethik-Kammer zur kritischen Prüfung und Rückmeldung vor. Dieser Prozessschritt kann noch
zweimal durchgeführt werden. Aus alternativen Gesetzentwürfen wird durch systemisches
Konsensieren* ausgewählt.
*https://sk-prinzip.eu/methode/

(5) Bürgerrat und Kammer stimmen unabhängig voneinander über Gesetze ab. Besteht ein
Dissens, fällt die endgültige Entscheidung durch das Volk in einem Referendum. Näheres
regelt ein Bundesgesetz.

Ihr Kommentar