VOLKSABSTIMMUNG

Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Volksabstimmung

Laut Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes wird die Staatsgewalt vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Um die Volksgesetzgebung auf Bundesebene durchzuführen, fehlt der Erlass eines Ausführungsgesetzes, der bis jetzt immer wieder von den jeweiligen regierenden Parteien verhindert wurde. Es ist an der Zeit, dass wir uns das zustehende Ausführungsgesetz selbst geben. 

Die parlamentarisch-repräsentative Demokratie ist eine indirekte Demokratie. Sie konzentriert die Macht in den Händen einer kleinen Elite, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus erhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf den gesamten politischen Entscheidungsprozess. Die Mandatsträger sind zwar vom Volk legitimiert, jedoch von ihrer Partei abhängig. Die bekannten Defizite der innerparteilichen Demokratie führen zur Bildung von Machteliten. Diese Klientelpolitik steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Grundgesetzes. All diese Probleme sind Ausdruck eines Demokratiedefizits. Es ist eine Tatsache, dass durch direkte Demokratie der politische Wettbewerb viel intensiver ist und eine Qualitätssteigerung bewirkt wird.

Vorteile der direkten Demokratie sind:

  • Abhilfe gegen die Politik- und Wahlverdrossenheit;
  • Wiederherstellung des schwindenden Systemvertrauens;
  • reale Beförderung der sonst nur verbal beschworenen Mündigkeit der Bürger;
  • Entlastung der etablierten Politik bei Grundsatzentscheidungen;
  • höhere Akzeptanz bei der Entscheidung besonders umstrittener Fragen; 
  • präventive Auswirkungen auf die Gesetzgebung.   (Professor Dr. Hans Herbert von Arnim)

Bei der Ausarbeitung des hier präsentierten Ausführungsgesetzes von Gemeinwohllobby zur Volksgesetzgebung auf Grundlage von Artikel 20 Abs. 2 GG wurden folgende Prioritäten gesetzt:

  • Herstellung der maximalen Volkssouveränität
  • Unterbindung von Lobbyismus und Korruption
  • Förderung einer fairen und allseitigen Information
  • Eindämmung der Gesetzesflut und sinnloser Bürokratie
  • Ermöglichung der Revision getroffener Parlamentsentscheidungen
  • Förderung der Innovation
  • Ermöglichung des fairen politischen Wettbewerbs und der Abwahl gemeinwohlschädigender Politiker
  • Anreiz zur ehrlichen, politischen und für das Volk agierenden Arbeit
  • Konformität mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten
  • Gewährleistung der weiteren notwendigen Gewaltentrennung und deren Kontrolle

Ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung führt zur Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie. Eine Schwächung ist nicht zu erwarten. „Volksentscheide wären auch im Bund ein Gewinn für die deutsche Demokratie. Man muss es nur wollen.“ (Wir! Sind! Das! Volk! Ein Kommentar von Joachim Käppner, sueddeutsche.de, 05.07.2010)