23. August 2025
Aktualisierung am 12.9.2025
Am 18. August 2025 wurde die Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Zustimmungsgesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) eingereicht. 500 Leute haben die Verfassungsbeschwerde ebenfalls eingereicht. Hier ist die eingereichte Verfassungsbeschwerde:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Verfassungsbeschwerde-IGV-Neu-geschwaerzt.pdf
Am 3. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde abgelehnt.
Seine wichtigste Begründung war, dass das Zustimmungsgesetz vom Bundestag noch nicht verabschiedet wurde. Hier ist die Antwort des Gerichts:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Antwort-BVerfG.pdf
Wir werden nach dem Erlass des Zustimmungsgesetzes also dagegen erneut eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Wir haben auf jeden Fall schon ein Signal dem Bundestag gegeben, dass wir die neuen IGV nicht wortlos hinnehmen.
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Aktualisierung am 8.9.2025
– Die Aktion ist beendet. –
Über 500 Einreicher haben mitgemacht. Dafür herzlichen Dank.
Die Klage wurde abgewiesen. Wir verweisen auf die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-080.html
Das Thema ist für die GemeinWohl-Lobby damit aber nicht beendet. Wir planen nach der Abstimmung einen erneuten Anlauf zu nehmen. Alle aktuellen Informationen dazu in unserem Newsletter, gegebenenfalls einer Pressemitteilung.
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Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV)
Obwohl mehrere Länder (darunter Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien) die geänderten IGV bereits abgelehnt haben, weil sie ihre Souveränität nicht verlieren wollen, will die Bundesregierung trotzdem die geänderten IGV verabschieden. Dazu ist der Beschluss eines Zustimmungsgesetzes durch den Bundestag notwendig.
In der vergangenen Woche wurde deshalb die erste Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die drei Kläger sind zwei Menschenrechtsbeauftragten der Menschenrechtsorganisation UNITED FOR FREEDOM, Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein, und ein Arzt.
Diese Verfassungsbeschwerde ist für jedermann zur Selbst-Einreichung freigegeben. Um den Beschluss zum Zustimmungsgesetz zu verhindern, sollen möglichst viele Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ankommen. Eine Verfassungsbeschwerde ist kostenlos.