Informationen zum Thema „Neuer Gesellschaftsvertrag“
Hinweis: Wie im Entwurf des GesellschaftsFAIRtrags wird auch in den „Fragen und Antworten“ aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Nur einmal in 4 Jahren können wir Bürger den Bundestag wählen, jedoch niemals Sachentscheidungen treffen. Der Bundestag besteht faktisch aus Parteidelegierten, obwohl formal auch die Möglichkeit besteht, parteilose Kandidaten zu wählen. Diese wählen dann eine Regierung, die durch Amtseid dem Wohl des Volkes verpflichtet ist. Das klingt nach Gemeinwohl, aber in der Praxis wird die Gesetzgebung und das Handeln der Regierung stark von professionell aufgestellten Lobbys beeinflusst, welche häufig dem Gemeinwohl entgegenstehende wirtschaftliche Einzelinteressen von Branchen oder Konzernen vertreten. Diese Demokratiepraxis hat bei uns und in anderen Ländern dazu geführt, dass unsere Welt in einen bedrohlichen Zustand geraten ist (teils irreparable Umweltzerstörung). Unter diesen Bedingungen fördert das Wirtschaftssystem wegen des Prinzips der Gewinnmaximierung unverändert Zerstörung und Raubbau. Zugleich nimmt die Ungleichverteilung von Bodenbesitz, Kapitalvermögen und Einkommen immer mehr zu. Mit der wirtschaftlichen Macht Weniger steigt auch ihre politische Macht durch Einflussnahme auf Regierungen und Parlamente – ein Teufelskreis, der in unserer heutigen Parteiendemokratie nicht gelöst werden kann, sondern sich immer weiter verstärkt. Die kurzfristige Rendite ist wichtiger als die Bewahrung der sozialen und ökologischen Grundlagen. Die von Konzerninteressen beeinflussten Regierungen stoppen diese Entwicklungen nicht wirksam. Die Maßnahmen, die sie ergreifen, reichen nicht aus, um unsere Lebensgrundlagen und Lebensinteressen zu schützen.
Unsere Zukunft darf nicht von den Launen des Aktienmarktes, der Habgier der Finanzmärkte oder den Maßstäben politischer Parteien oder Oligarchen abhängen. Die im EU-Parlament erfolgten Zustimmungen zu den verschiedenen Freihandelsabkommen (z.B. JEFTA, CETA und EUSFTA) zeigen, dass die offenbar zu schwache Schutz- und Regelsetzungsfunktion des Grundgesetzes von handelnden Politikern ignoriert wurde. Unser Grundgesetz hat nicht die geeigneten Regeln, um der zunehmenden Spaltung unserer Gesellschaft, der Pflichtverletzung der Regierung bezgl. Frieden und Völkerverständigung, der wachsenden Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen, der Bedrohung durch Umweltzerstörung wirksam entgegenzusetzen. Da mächtige Machteliten mit ihrem von Konkurrenz- und Machtdenken getriebenen Handeln unser Grundgesetz nicht beachten müssen und so unsere Lebensgrundlagen, dem Markt überlassen, braucht es dringend das innovative Handeln von Menschen, die einen anderen Weg bahnen.
Wir brauchen dringend neue Rahmenbedingungen, damit die besten Lösungskonzepte verwirklicht werden können. Das kann uns nur ein neuer Gesellschaftsvertrag, eine Verfassung gewähren, die uns Bürgern auch zwischen den Wahlterminen den Einfluss auf alle Entscheidungen und wirksame Machtkontrolle der Exekutive ermöglicht.
Geeignete Rahmenbedingungen können einen Zuwachs an Lebensqualität erreichen, bei geringerem Ressourcenverbrauch und maximaler Naturbewahrung. Nur eine vom Volk geschaffene, vom fairen Miteinander getragene Verfassung, einem „GesellschaftsFAIRtrag“, kann die notwendigen neuen Rahmenbedingungen schaffen und damit den Weg zur Lösung drängender Probleme öffnen.
Es stimmt, dass wir viele gute Gesetze haben. Sie werden aber von den staatlichen Akteuren vielfach nicht eingehalten.
Die Bürger haben jedoch kaum Möglichkeiten, die Einhaltung der Gesetze bei den Entscheidungsträgern durchzusetzen. Wahlen, Petitionen und Demonstrationen sind sehr oft unwirksam. Sonst haben die Bürger auf Bundesebene, wo die wichtigsten Entscheidungen fallen, keine andere Möglichkeit mehr auf die Sachentscheidungen Einfluss zu nehmen. Noch dazu haften die Entscheidungsträger meistens nicht für die Schäden, die durch ihre Gesetzverletzungen entstehen. Für diese Schäden müssen stets die Bürger aufkommen.
Ein neuer GesellschaftsFAIRtrag/eine neue Verfassung setzt die guten Gesetze nicht außer Kraft. Sie sorgt vielmehr dafür, dass die Gesetze endlich wirksam eingehalten werden und die Entscheidungsträger auch endlich persönlich dafür haftbar sind.
Wir haben kein unabhängiges Rechtswesen. Es gibt zurzeit keine Gewaltentrennung. In Deutschland ist die Judikative ein rückständiger Sonderling, denn der Justizminister steht an der Spitze der Rechtsprechung und er ist Mitglied der Exekutive. Die Staatsanwälte sind sogar weisungsgebunden. Sie müssen die Weisungen von Behördenleiter, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt und zum Schluss auch noch von Justizminister entgegennehmen.
Der Generalbundesanwalt zählt zur Exekutive und ist kein Teil der rechtsprechenden Gewalt. Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Auf diese Weise entscheidet in Deutschland die Exekutive statt der Judikative, wo Anklagen erhoben oder fallen gelassen werden. Diese Macht kann politisch missbraucht werden, und das ist auch schon häufig geschehen. Die Staatsanwaltschaft muss in einem Rechtsstaat von Legislative und Exekutive völlig unabhängig sein. Sogar die Richter zum Bundesverfassungsgericht werden zurzeit grundgesetzwidrig gewählt, denn sie sind auch nicht unabhängig.
Die Bundestagsfraktionen besetzen die beiden achtköpfigen Senate des Bundesverfassungsgerichts mit Parteimitgliedern. Die Politik holt die höchsten Richter nicht aus dem Juristenvolk, sondern das Parteibuch bestimmt die Auswahl. Ämterpatronage geht, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität, durch alle Gerichtszweige.
Einer der Grundpfeiler unserer Demokratie wäre die absolute Unabhängigkeit des Rechtsstaates. Der internationale Vergleich zeigt, dass die Richterschaft in vielen westlichen Demokratien weitgehend neutral ist. In mehreren Ländern ist parteipolitische Tätigkeit den Richtern verboten. Noch dazu verzichtet das Parlament als Repräsentanz des Souveräns fast vollständig auf eigene Gesetzgebungsinitiativen, weil die Exekutive/Regierung diese Aufgabe faktisch fast immer übernimmt. Das Parlament sollte eigentlich im Namen des Souveräns/des Volkes die Regierung kontrollieren. Auch das funktioniert nicht, denn die Regierungsmitglieder sind gleichzeitig Abgeordnete des Bundestages mit Stimmrecht, was nicht sein dürfte.
Wir haben Gewaltenverflechtung aber keine Gewaltentrennung. Dann befinden wir uns auch noch in unglaublich problematischen Vertragsverhältnissen durch die kürzlich abgeschlossenen Freihandelsverträge (z.B. Freihandelsabkommen EU-Kanada CETA, EU-Japan JEFTA, EU-Singapur EUSFTA usw.). Allen diesen Verträgen haben unsere Entscheidungsträger zugestimmt, ohne die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen durch den grenzenlosen Handel zu berücksichtigen. Durch das gegenwärtige System des sogenannten Freihandels sind die Hände der politischen Entscheidungsträger jetzt völlig gebunden, obwohl sie das Maximum an Flexibilität bräuchten, um wirksame Maßnahmen zur Rettung unserer Lebensgrundlagen zu treffen.
Die Auflösung des Rechtsstaates hat bereits begonnen. Wenn wir zulassen, dass der Rechtsstaat beschädigt oder gar zerstört wird, werden wir das verlieren, was uns so viel wert und selbstverständlich ist: die Möglichkeit, in Frieden und Freiheit zu leben, denn das Recht ist die zentrale Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Um diesen Zusammenbruch abzuwenden und unsere Lebensgrundlagen zu retten, muss unser Rechtswesen dringend erneuert werden. Das können wir nur noch mit einem neuen GesellschaftsFAIRtrag schaffen.
Die zurzeit herrschende Demokratiepraxis hat bei uns und auch in anderen Ländern dazu geführt, dass unsere Welt in einen bedrohlichen Zustand geraten ist: ausgezehrte Böden, zerstörte Artenvielfalt, vergiftetes Trinkwasser usw.
Seit 1970 sind u.a. 2/3 der Tierarten ausgestorben (https://www.wwf.de/living-planet-report
Laut Wall Street Journal hat sich 2020 die Zahl der hungernden Menschen auf der Welt verdoppelt.
Die Supermilliardäre Bezos, Zuckerberg, Bill Gates, Warren Buffet und Larry Ellison haben gleichzeitig alleine bis Ende Mai 2020 einen Vermögenszuwachs von 434 Milliarden Dollar erzielt. Die von Konzerninteressen beeinflussten Regierungen stoppen diese Entwicklungen nicht. Unsere Zukunft und unser Überleben dürfen nicht von den Launen des Aktienmarktes, der Habgier der Finanzmärkte oder den Maßstäben politischer Parteien oder Oligarchen abhängen.
Die Verursacher und Nutznießer einer Misere werden niemals als Heiler auftreten können. Unsere Entscheidungsträger haben längst nicht nur ihre Verantwortung für unsere Zukunft, sondern auch ihren Handlungsspielraum ganz freiwillig mit ihrer Zustimmung zu den sogenannten Freihandelsverträgen an die Konzerne bzw. Laune der Märkte übertragen.
Da unsere Spezies inzwischen auch zu den bedrohten Arten gehört, haben wir keine Zeit mehr zu philosophieren, wer eigentlich handeln sollte. WIR müssen handeln, denn andere werden das für uns nicht tun. Nur wir können unser Haus gemeinsam in Ordnung bringen und uns eine lebenswerte Zukunft schaffen.
Selbst der Bundespräsident unterstrich in seiner Weihnachtsansprache 2019: „Was die Demokratie (dringend) braucht, sind selbstbewusste Bürger – mit Zuversicht und Tatkraft, mit Vernunft, Anstand und Solidarität.“
Unsere Gesellschaft hat hervorragende Lösungsideen für die enormen Probleme zu bieten. Für Ihre Umsetzung fehlen die notwendigen Rahmenbedingungen. Um unsere Lebensgrundlagen zu retten, brauchen wir dringend neue Rahmenbedingungen – eine vom Volk selbst gegebene Verfassung.
Nach der zurzeit herrschenden Rechtslage sind die Bürger überhaupt nicht berechtigt, in irgendeiner Weise das Grundgesetz zu ändern oder nur Korrekturen daran zu vollziehen. Dieses Recht steht nur dem Bundestag zu. Der Bundestag darf alle Bestimmungen des Grundgesetzes außer zwei Artikeln (1 und 20) so ändern, wie er will, ohne uns zu fragen. Wir Bürger sind jedoch stets berechtigt, ohne Wenn und Aber etwas ganz Neues zu schaffen. Das machen die Herausforderungen unserer Zeit auch absolut notwendig. Das Grundgesetz weist trotz seiner zahlreichen guten Bestimmungen auch viele schwere Fehler auf, die die Meisten nicht wahrhaben wollen.
(1) Die Beziehung zu den UN-Menschenrechten wird umgangen, indem auf irgendwelche unbestimmten Menschenrechte verwiesen wird: „Das deutsche Volk bekennt sich zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten.“ (Artikel 1,2) Welche das sein sollen, dazu gibt es keine Angabe. Noch dazu kommt, dass unbestimmte Menschenrechte zwar erwähnt werden, aber es gibt keine Pflichten. Es wird nirgends erwähnt, dass jeder verpflichtet ist, mit seinem Handeln dem Gemeinwohl zu dienen. Es wird auch nicht erwähnt, dass die Schädigung des Gemeinwohls sanktioniert wird. Deshalb blüht die Korruption.
(2) Die Würde des Menschen im Grundgesetz ist ein nicht definierbarer schwammiger Ausdruck. Der Staat soll die Würde des Menschen zwar verteidigen, aber er kann diese Würde auch so definieren, wie er Lust hat.
(3) Wie wichtige Grundrechte im Grundgesetz fehlen, zeigt z.B. der folgende Artikel: https://arbeitsunrecht.de/arbeitsrechte-die-blindstelle-im-grundgesetz
(4) Es gibt keine Gewaltentrennung.
a) Es gibt Gewaltenverflechtung.
- Die Regierungsmitglieder sitzen auch als Abgeordnete im Bundestag und dürfen auch abstimmen, obwohl der Bundestag die Regierungsmitglieder kontrollieren sollte.
- Noch dazu haften die Entscheidungsträger nicht für die Schäden, die sie verursachen, und man kann sie auch nicht zur Rechenschaft ziehen.
b) In Deutschland ist die Judikative ein rückständiger Sonderling, denn der Justizminister steht an der Spitze der Rechtsprechung und er ist Mitglied der Exekutive.
- Die Staatsanwälte sind sogar direkt weisungsabhängig.
- Sie müssen die Weisungen von Behördenleiter, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt und zum Schluss auch noch von Justizminister entgegennehmen.
- Der Generalbundesanwalt zählt zur Exekutive und ist kein Teil der rechtsprechenden Gewalt.
- Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden.
- Die Staatsanwaltschaft muss in einem Rechtsstaat von Legislative und Exekutive völlig unabhängig sein.
(5) Das Volk hat bei Sachentscheidungen kein Mitspracherecht.
Es gibt keine Volksabstimmungen auf Bundesebene, wo die wichtigsten Entscheidungen fallen.
Das Grundgesetz wurde bis 2022 über 300 mal geändert. Hier ist die Liste der Grundgesetzänderungen alleine seit 2006: https://www.buzer.de/gesetz/5041/html
In den vergangenen 70 Jahren ist ungefähr jeder zweite Artikel des Grundgesetzes verändert worden, einige davon sogar mehrfach. Zum Vergleich: die Verfassung der USA wurde in 210 Jahren nur 17mal geändert. Von einem „Grund-Gesetz“ sollte man Stabilität und Verlässlichkeit erwarten können – wie bei dem Fundament eines Hauses. Die meisten Änderungen bedienten anlassbezogen wirtschaftliche Interessen und vernachlässigen das Gemeinwohl.
Die im EU-Parlament und EU-Rat erfolgten Zustimmungen zu den verschiedenen sogenannten Freihandelsabkommen (z.B. CETA, JEFTA und EUSFTA) zeigen ganz klar, dass das Grundgesetz von handelnden Politikern komplett ignoriert wurde.
Unser Grundgesetz hat nicht die geeigneten Regeln, um der zunehmenden Spaltung unserer Gesellschaft, der Missachtung des unbedingten Friedensgebotes und der Bedrohung durch die enorme Umweltzerstörung genug entgegenzusetzen und die ungebremste Machtaneignung durch die Exekutive und die Wucherung des Bundestages zu unterbinden. Unsere sozialen und Umweltprobleme sind grundsätzlich kein unabwendbares Schicksal. Um unsere enormen Probleme zu lösen, brauchen wir dringend neue Konzepte. Diese wiederum können nur unter Innovationen fördernden und Ideen ermutigenden Bedingungen kreiert werden. Die derzeitigen Rahmenbedingungen blockieren die Ideen in Richtung einer Gemeinwohlgesellschaft.
Die wichtigsten inhaltlichen Verbesserungen des GesellschaftsFAIRtrags (Entwurf) im Vergleich zum Grundgesetz sind aus dieser Gegenüberstellung ersichtlich.
Das JEFTA (Freihandelsabkommen EU-Japan) gehört zu den Freihandelsabkommen der neuen Generation der EU. Durch JEFTA werden Rechte und Interessen der Bürger (z.B. das Recht auf Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge) und des Gemeinwohls (z.B. soziale Absicherung, Umweltschutz usw.) als „Handelshemmnisse“ bewertet. Das durch JEFTA etablierte Ausschusswesen begründet eine neue, eigenständige, nicht demokratisch legitimierte „internationale Organisation“, deren Haupttätigkeit darin besteht, im Anwendungsbereich des Abkommens nahezu alle gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuschaffen sowie nahezu alle Gesetzes- und Lebensbereiche neu zu regeln.
JEFTA setzt die weitestgehende und nachhaltige Entmachtung der Nationalstaaten und der nationalen Parlamente durch die Installation eines Ausschusswesens durch, das sich jeder demokratischen Kontrolle entzieht.
Die „Auslegungen” des Gemischten Ausschusses bei JEFTA binden die Vertragsparteien selbst unmittelbar.
Auch die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, sich an diese nicht demokratisch legitimierten „Auslegungen” zu halten.
Die Kompetenzen des Gemischten JEFTA-Ausschusses sind unabsehbar weitreichend.
Es ist nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, dass der Gemischte Ausschuss ohne jegliche demokratische Kontrolle Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen beschließt und durchsetzt, denn JEFTA ist ein „lebendes Abkommen”.
- JEFTA ist ein Meilenstein im Abbau der Demokratie.
- Mit JEFTA wurde das Grundgesetz ausgehebelt.
- Mit JEFTA hat ein Identitätswechsel stattgefunden.
Nach der jetzigen Rechtslage in Deutschland dürfte Deutschland nur unter der Bedingung an der Verwirklichung eines vereinten Europas mitwirken, dass ein demokratischer Ablauf gesichert ist und der Bundestag seine Entscheidungsfreiheit behält. Das ist aber jetzt schon nicht mehr der Fall. Die Entscheidungsfreiheit des Bundestages ist enorm eingeschränkt.
Diesen Einschränkungen hat der Bundestag zwar selbst zugestimmt, aber er hätte nach der herrschenden Rechtslage überhaupt nicht zustimmen dürfen. Durch die Schaffung des neuen GesellschaftsFAIRtrages entsteht für unsere Gesellschaft eine völlig neue Rechtslage, auch im Verhältnis zu der EU. Die Mitgliedstaaten, und so auch die EU, sind verpflichtet, durch ihre Bindung an das Völkerrecht die freie Entscheidung unserer Gesellschaft hinsichtlich ihrer zukünftigen Beziehung zur EU zu akzeptieren. Die EU ist im Prinzip immer noch eine Wirtschaftsgemeinschaft und kein Bundesstaat. Deshalb ist sie auch kein Mitglied der UN.
Die EU ist eine überstaatliche Organisation und verfügt über kein „Staatsgebiet”. Die Bindung der EU an das allgemeine Völkerrecht bzw. Völkergewohnheitsrecht ist im EU-Recht nirgends ausdrücklich geregelt. Nach dem EU-Vertrag ist die Union jedoch eine Rechtspersönlichkeit. So ist sie auch ein Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten.
Die EU agiert wie ein Mitglied der internationalen Gemeinschaft. Sie schließt völkerrechtlich bindende Verträge ab. Das bewirkt, dass sie auch allen Regeln des Völkerrechts verpflichtet ist. Auch die Rechtsprechung geht ohne nähere Begründung davon aus, dass das allgemeine Völkerrecht auch Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist.
Schließlich sind alle Mitgliedstaaten der EU an das allgemeine Völkerrecht gebunden. Das bedeutet, dass die EU nicht berechtigt ist, die freie Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeit unserer Gesellschaft in irgendeiner Weise zu unterbinden.
Unserer Gesellschaft steht die völlige Entscheidungsfreiheit zu, denn es entspricht dem Grundsatz der Volkssouveränität.
Nicht nur das Grundgesetz selbst (Art. 146 und Art. 20 Absatz 2 Satz 1) und das Völkerrecht (UN-Zivilpakt, Art. 1), sondern auch ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts geben uns das Recht, zu jeder Zeit solche Regeln für unsere Gesellschaft zu schaffen, die wir für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen brauchen. Letztlich ist die Frage der Verfassungsgebung keine Frage des Verfassungsrechts, sondern der Ausübung der Volkssouveränität, des „pouvoir constituant“ (verfassunggebende Gewalt).
Das Volk ist berechtigt, zu jeder Zeit das Ruder zu ergreifen, die Fremdbestimmung zu beenden und damit die Verantwortung für sein Schicksal selbst zu übernehmen. Die Souveränität ist nicht eine Frage der nationalen Rechte, sondern unseres Naturrechts. Umstritten ist, ob diese Souveränität bei der Verfassungsgebung Schranken unterliegt (supra- bzw. naturrechtliche Schranken, völkerrechtlichen Mindeststandards auf dem Gebiet der Menschenrechte, usw. Quelle: https://www.jura.uni-frankfurt.de/53284737/_-4- Verfassungsgebung-_bearbeitet-Dumanovic_.pdf
Durch die vielen Jahrzehnte der Selbstbestimmungs-Enthaltsamkeit ersticken wir im Sumpf der Gesetze, die unser Zusammenleben nicht mehr richtig regeln. Wir haben uns steuern lassen, was bequem und angemessen schien. Nun gilt es endlich, die bisher brach liegenden Fähigkeiten der Vielen zu nutzen, uns ohne zwischengeschaltete mächtige Eliten direkt selbst zu steuern und Verantwortung für uns selbst zu übernehmen. Die elitäre Warnung vor einem unverantwortlichen, chaotischen „Populismus“ wird entkräftet durch eine selbstbewusste, dem Gemeinwohl verantwortliche Intelligenz des Volkes – durch eine wahre, nämlich direkte Demokratie.
Jedes Volk ist jedoch berechtigt, jederzeit ohne Wenn und Aber darüber selbst zu bestimmen, wie es leben möchte. Von niemandem braucht es dazu eine Genehmigung. Die Gesetze und Verträge sollten für die Menschen da sein und nicht umgekehrt. Dieses Recht kann man und muss man immer wieder einfordern. Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Naturrecht jedes Volkes.
Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist sogar ius cogens (zwingendes Recht). Das bedeutet, dass die Gerichte sich in ihren Urteilen danach richten müssen. Es ist nicht nur im Völkerrecht, sondern auch im Grundgesetz verankert, dass jedes Volk sich jederzeit neue Regeln für sein Zusammenleben nach seinen Bedürfnissen ohne irgendeine Genehmigung von irgendeiner Institution geben kann. Dieses Grundrecht kann von keinem Gesetzgeber der Welt abgeschafft werden, weil es ein unveräußerliches Naturrecht jedes Volkes ist (vgl. Selbstbestimmungsrecht der Völker in der UN-Charta): https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbestimmungsrecht_der_Völker
Dieses Recht des Volkes wird auch in zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt. In dem Urteil vom 23.10.1951 bestätigt das Bundesverfassungsgericht die folgende Tatsache: „Eine Verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des „pouvoir constituant“ (verfassunggebende Gewalt). Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, dass ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden.“
Das Gericht verlangt nur, “dass die Entscheidung des deutschen Volkes über eine gesamtdeutsche Verfassung frei von äußerem und innerem Zwang gefällt werden muss“, was bedeute, „dass ein gewisser Mindeststandard freiheitlich-demokratischer Garantien auch beim Zustandekommen der neuen gesamtdeutschen Verfassung zu wahren ist.“ (s. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.08.1956)
Das Völkerrecht und die Menschenrechtskonventionen basieren meistens auf den ungeschriebenen Naturrechten (z.B. Recht auf Nahrung, Wasser, saubere Luft …). Die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby richtet sich in ihrer Tätigkeit grundsätzlich nach dem Völkerrecht und den Naturrechten. Die GWL akzeptiert das aktuelle Gebiet der BRD. Die Vielzahl von unübersichtlichen Gesetzen und Verträge, die verschiedenen Interessengruppen dienen, lehnt sie ab. Sie will bei Null anfangen, damit die zukunftsweisenden Ideen der Bevölkerung ihre volle Gestaltungskraft erhalten.
Die Geschichte ist irreversibel und Fehler sollten nicht immer wiederholt werden, da wir naturgemäß aus den Fehlern früherer Gesellschaften lernen und uns auch weiterentwickeln.
Die Herangehensweise der GemeinWohl-Lobby ist basisdemokratisch:
• JEDER kann Vorschläge für Artikel der Verfassung („GesellschaftsFAIRtrag“) machen (auch Minderjährige oder Nicht-Deutsche.
• Diese sollen in einem direkten Austausch zwischen den Menschen diskutiert werden
• Jeweils mehrere Vorschläge werden zur Zwischen-Abstimmung vorgelegt. Das Ergebnis der Vor-Abstimmungen ist ein kompletter Verfassungsentwurf. Über diesen stimmen alle deutschen Staatsbürger, die zur Teilnahme an Bundestagswahlen berechtigt sind, ab.
Für Viele ist es ein Problem, dass es mehrere Verfassunggebende Versammlungen gibt. Das darf durchaus sein, denn der Ablauf einer Verfassungsgebung ist nirgends geregelt und die Frage der Verfassungsgebung ist nicht der Gegenstand des Verfassungsrechts.
Eine Verfassungsgebung ist ein völkerrechtlicher Akt und unterliegt nur dem Naturrecht. Jede Verfassunggebende Versammlung hat ihre Legitimität. Entscheidend ist die Akzeptanz in der Bevölkerung, durch ihre aktive Mitarbeit und Abstimmungen sowie die Bestätigung einer gemeinsam erarbeiteten Verfassung/eines Gesellschaftsvertrags durch eine Volksabstimmung.
Da wir immer wieder auf andere Verfassunggebende Versammlungen angesprochen werden, stellen wir hiermit klar, dass wir das Engagement der Anderen grundsätzlich begrüßen. Das beweist, dass das Bedürfnis einer echten demokratischen Verfassung groß ist.
Die verschiedenen Bestrebungen gehen jedoch auf verschiedenen Wegen. Ein wesentliches Merkmal der GemeinWohl-Lobby ist, dass unser Ansatz zukunftsorientiert ist und nicht rückwärtsgewandt. Wir verzichten schon aus Gründen der politischen Klugheit auf eine, aus unserer Sicht, wenig hilfreiche Auseinandersetzung mit der Frage, ob möglicherweise völkerrechtlich immer noch die Verfassung des deutschen Kaiserreiches gilt. Wir richten den Blick auf die einzig wichtige Frage: Wie wollen wir künftig miteinander leben?
Hier müssen wir noch ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Verfassungsgebung keinem bestehenden Gesetz unterliegt und auch auf kein bestehendes Gesetz Rücksicht nehmen muss. Verfassungsgebungen sind im Völkerrecht verankert, wonach das Selbstbestimmungsrecht aller Völker sogar ius cogens (zwingendes Recht) ist. Das bedeutet, dass der Akt der Verfassungsgebung jedem Volk zu jeder Zeit uneingeschränkt zusteht und es kein bestehendes Gesetz berücksichtigen muss.
Einige haben schon in kleinem Kreis einen Entwurf erstellt, den die Menschen akzeptieren sollen. Die GemeinWohl-Lobby gibt den Menschen keine Vorgaben, da sie nur ein Koordinationsorgan ist, welche die Kreativität und Entscheidungsfreiheit der Menschen respektiert. Die Menschen sollen frei entscheiden können, wie sie miteinander leben wollen. Deshalb ist die GemeinWohl-Lobby völlig ideologieneutral.
Die GemeinWohl-Lobby sammelt die Wünsche und die Ideen der Bevölkerung, um daraus eine Verfassung zu entwickeln. Deshalb darf jeder Vorschläge einbringen. In demokratischen Vorabstimmungen sollen die Menschen über die eingereichten Vorschläge ihre Meinungen und Wünsche einbringen.
Das Ziel der GemeinWohl-Lobby ist es, den höchst möglichen demokratischen Ablauf für eine Verfassungsgebung zu gewährleisten.
In unserem digitalen Zeitalter dürfte es kein Problem sein, dass ganz viele Menschen ihre Ideen zu der Entstehung eines neuen GesellschaftsFAIRtrags einbringen. Damit wird auch die Auflage des Bundesverfassungsgerichts erfüllt, dass ein neuer GesellschaftsFAIRtrag unter freiheitlich-demokratischen Verhältnissen entstehen muss.
Über den neuen Gesellschaftsvertrag können alle auf Bundesebene Wahlberechtigten dann abstimmen. Die technische Organisation der Volksabstimmung erfolgt durch die Bundesregierung (s. Antwort auf Frage 12)
Ein von den Wahlberechtigten angenommener neuer GesellschaftsFAIRtrag ist für die politischen Institutionen ab sofort bindend. Der Übergang der Verantwortlichkeiten auf die neuen Strukturen wird in einer Übergangsregelung festgelegt, die Teil des GesellschaftsFAIRtrages ist. Die Entstehung eines neuen Gesellschaftsvertrages fördert schon enorm die Solidarität unter uns, denn wir beschäftigen uns stets mit Alltagsfragen und somit auch Lebensfragen, die uns alle angehen.
Der Beginn der Verfassungsgebung wurde im November 2020 der Öffentlichkeit und dem Bundestag offiziell bekanntgegeben. Arbeitsgrundlage des von der GWL erstellten ersten Entwurfs des GV war nur die Gliederung des GG. Die Erarbeitung eines VV-Entwurfs durch die GWL läuft basisdemokratisch ab. Es können von Jedermann jederzeit auf der Webseite der GWL Vorschläge gemacht und Kommentare eingebracht werden. Arbeitsgruppen arbeiten die Vorschläge ein.
Auf lokaler Ebene und online finden Verfassungsdebatten statt, deren Ergebnisse eingebracht werden. Dabei können mehrere Versionen der Artikel und auch neue Artikel entstehen. Auch eine Änderung der Struktur ist möglich. Um die Zahl der Versionen nicht ausufern zu lassen und arbeitsfähig zu halten, werden zwischendurch immer wieder nicht-mehrheitsfähige Vorschläge „herausfiltert“. Dazu werden von Zeit zu Zeit Zwischenabstimmungen über die vorliegenden Versionen durchgeführt.
Begleitet wird dieser Prozess durch Informationsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit, damit die Bevölkerung ein Selbstbewusstsein für ihre Rechte und für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten entwickelt. Die Staatsorgane müssen zugleich ein Bewusstsein für ihre dienende Rolle entwickeln. Dazu muss als erster Schritt eine Aktivierung des Artikels 146 GG in Form der Verabschiedung eines Ausführungsgesetzes durch den Bundestag erfolgen.
Deshalb hat die GWL alle Fraktionen im Bundestag am 20.09.2022 aufgefordert, ein Ausführungsgesetz durch den Bundestag zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages des Artikels 146 Grundgesetz zu erlassen. Über den Vorgang wurden alle Bundestags- und Landtagsabgeordneten, Landräte und Bürgermeister benachrichtigt.
Das Gesetz soll nur das Verfahren der Verfassungsgebung gewährleisten, damit die Bevölkerung ihre volle Handlungsfreiheit laut Völkerrecht behält. Das Gesetz soll regeln, dass mindestens ein Jahr lang öffentliche Debatten und abschließend eine Abstimmung stattfinden. Der demokratisch erarbeitete Verfassungsentwurf von GWL soll als Diskussionsgrundlage für eine künftige Verfassung dienen.
Das oberste Ziel der GWL ist die Entscheidungsfreiheit der Menschen sicherzustellen. Das deutsche Volk, von dem originär alle Staatsgewalt ausgeht (s. Artikel 20 Grundgesetz), soll selbst frei entscheiden, ob das Grundgesetz durch eine andere Verfassungsordnung (z. B. der ausgearbeitete Gesellschaftsvertrag der GWL) abgelöst, oder ob es mit oder ohne Veränderungen als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beibehalten werden soll.
Falls der Bundestag nicht bereit ist, ein Ausführungsgesetzt zum Art. 146 zu erlassen, plant die GWL eine Verfassungsbeschwerde im Sinne der Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts vom Jahr 2000 möglichst mit vielen Teilnehmern.
Wenn eine hinreichend große Zahl an Menschen („kritische Masse“) informiert und motiviert ist, und sich außerdem eine mehrheitlich unterstützte Endversion des VV-Entwurfs herauskristallisiert, wird die Endversion in geeigneter Form und Auflage veröffentlicht.
Die Bundesregierung ist zur Kooperation verpflichtet; sie muss die Umsetzung des völkerrechtlich verankerte Selbstbestimmungsrechts der Völker aktiv unterstützen. Denn lt. Art. 25 GG „sind die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
Der Verfassungsentwurf soll nach dem Vorschlag der GWL zunächst ein Jahr lang in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Danach erfolgt die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des VV-Entwurfs in einer Volksabstimmung. Falls es von einer Mehrheit der Wähler angenommen wird, gilt es sofort und ersetzt unmittelbar das Grundgesetz. Der VV-Entwurf enthält allerdings Übergangsregelungen.