Kapitel IV

Kommentare zu Kapitel IV

Die Mitarbeit am KAPITEL IV – MITBESTIMMENDE BÜRGERLICHE GREMIEN des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Mitbestimmende Bürgerliche Gremien. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!

Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Mitbestimmende Bürgerliche Gremien können Sie hier noch einmal nachlesen:

Art. 20 Bundesjugendrat
Art. 21 Bürgerräte auf Bundesebene
Art. 22 Bürgerforen
Art. 23 Rat der Weisen

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