Kapitel IV

Kommentare zu Kapitel IV

Die Mitarbeit am KAPITEL IV – MITBESTIMMENDE BÜRGERLICHE GREMIEN des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Mitbestimmende Bürgerliche Gremien. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!

Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Mitbestimmende Bürgerliche Gremien können Sie hier noch einmal nachlesen:

Art. 20 Bundesjugendrat
Art. 21 Bürgerräte auf Bundesebene
Art. 22 Bürgerforen
Art. 23 Rat der Weisen

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18 Gedanken zu „Kapitel IV“

  1. An dieser Stelle empfehle ich, die Beratungen in Form von Bürgergutachten mit Planungszellen durchzuführen. Die Beteiligten werden ebenfalls gelost, der Prozess dauert nur 4 Tage und hat eine sehr transparente Struktur. Es gibt 50 Jahre Erfahrung mit diesem Verfahren in Deutschland, und die Empfehlungen der Gelosten gehen erfahrungsgemäss Richtung Allgemeinwohl und gesunder Menschenverstand. Also genau das, was wir brauchen.
    Ich selbst habe 22 Jahre Erfahrung mit Durchführungen und es funktioniert bestens, sogar bei kürzeren Prozessen von nur einem Tag mit 25 Beteiligten.

  2. Art. 20 (3) Bundesjugendrat per Los, woher kommt das Los oder der Lostopf? Wie sollen Jugendliche ggf. in Ausbildung am Meinungsbildungsprozess in Berlin teilnehmen? Sie müssten ggf. ihre Ausbildung ab- oder unterbrechen? Unterkunft in Berlin? teilnahme per Zoom? wie soll das funktionieren in der Praxis?
    Art. 22 (3) Ein Monat wird für die meisten Projekte kaum ausreichen. Soll der Job solange ad acta gelegt werden? Ein Bürgerforum ist wohl kaum ein 8-Std.-pro Tag ausfüllender Job, eher wäre 6 Monat pro Projekt sinnvoll, aber ehrenamtlich, oder neben dem normalen Job her.
    Art. 23 (3) auf Lebenszeit ist unakzeptabel, das hat nur der Papst. 5 Jahre wäre eher realistisch.
    Wahlrecht sollte ab 18 Jahre sein.
    Bei so vielen Foren sollte ein Organigramm erstellt werden, wer wem überstellt/ untergeordnet ist. Wer hat Veto-Recht, wer ist wem weisungsbefugt… Parlament, Bundesrat, Bürger-/Jugendrat, Bürgerforum, Rat der Weisen, Bundesbank… man verliert den Überblick.

  3. Zu Art. 23 (3): “Auf Lebenszeit” ist hier nicht angebracht. Der Rat der Waisen sollte jede 5 Jahre neu gewählt werden. Wer sagt denn, dass wirklich dort jeder ein “unbeschriebenes Blatt” bleibt? Mit den öffentlich-rechtlichen Medien haben wir leider genug Probleme.

  4. Das Losverfahren ist undemokratisch und noch anfälliger für Manipulation als Wahlen. Es ändert nichts von den grundsätzlichen Problemen in der Politik. Uninformierte und uninteressierte Menschen, die kein Interesse an dem Job haben außer die Diät für einen Weile zu kassieren, sind für Lobbyisten die optimale Basis zur Durchsetzung ihrer Interessen, ohne dass irgend ein anderer Bürger darauf Einfluss nehmen kann. Statt Losverfahren wäre Politikerhaftung ein probates Mittel. Damit hätten die Repräsentanten einen Anreiz verantwortlich Handeln.

    https://www.cicero.de/innenpolitik/krise-der-demokratie-warum-das-losverfahren-keine-alternative-ist

  5. Kapitel IV
    Art. 20 Bundesjugendrat
    Punkt 2: vor dem Auslosverfahren sollen sich die Menschen bewerben die in den Bundesjugendrat möchten. Gleichmäßige Verteilung der Altersstufen 16 bis 25 Jahren

    Art. 21 Bürgerräte auf Bundesebene
    Punkt 2: vor dem Auslosverfahren sollen sich die Menschen bewerben die in den Bürgerrat möchten.

    Art. 22 Bürgerforen
    Punk 1: Anstatt Verbilligung, Vergünstigung
    Punkt 3: vor dem Auslosverfahren sollen sich die Menschen bewerben die in den Bürgerforen möchten.

    Art. 23 Rat der Weisen
    (3) Die Mitglieder des Rates der Weisen werden auf Lebenszeit gewählt. „Das geht gar nicht, der Rat der Weisen wird alle 5 Jahre neu gewählt“. Mit zwei Drittel der Mehrheit kann der Rat der Weisen einen einzelnen bei groben Verstößen gegen das Gemeinwohl rauswählen. Und das Volk kann den einzelnen Rat der Weisen abwählen.

  6. Man könnte auch fordern, dass nur der mit-entscheiden darf, der durch ein Zertifikat o.ä. (Abitur, Bildung xyz) bezeugen kann, dass er genügend kompetenz hat zur Entscheidung – udndie Konsequenzen tragen bzw. abschätzen kann!
    Welche Gremien dann da sind, ist eine zweite Frage – aber dieses Grundproblem wird durch Gremien nicht gelöst!

  7. Frage: inwieweit können Bürger mitentscheiden? Was ist die Grundlage für die Entscheidung?

    Jede Entscheidung ist nur mit Fachkompetenz zu entscheiden – ansosnten ist es “Beliebigkeit”. Diese praktiziern die Politiker zur Zeit…

    Jede Entscheidung braucht eine Grund-Annahme – zur Frage “Verteidigung ja oder nein” gibt es z.B. folgendes zu berücksichtigen:
    “militärische Neutralität” ist nur möglich, wenn diese von den “großen Mächtigen” auch mitgetragen wird – schlussendlich schützen diese dann das “kleine Kind”, weil sie den Status tolerieren.

    Selbstverteidigung ist für ein kleines Land zwecklos – das braucht man gar nicht erst versuchen.

    Das sind meine Aspekte zur Entscheidung für die eine oder andere Variante.

    Schlussendlich kann man aber nur “gut informiert” entscheiden, was “richtig” ist. Man könnte auch – wie Nordkorea – sehr viel Aufwand (Geld) in Verteidigung und Militär investieren – aber ich persönlich bevorzuge die friedliche Toleranz-lösung, die ist für das Gemeinwohl vorteilhafter.
    somit habe ich mich für “Gemeinwohl” entschieden – und alle Maßnahmen richten sich danach.
    So habe ich mich auch für “Umweltschutz” entschieden, und alle meine Entscheidungen stellen diesen Fakt in den Vordergrund – da muss dann der Komfort leiden.

    Aber welcher Bürger kann das so sehen? Wer ist so weitsichtig, so kompeten, so gebildet, dass er dies erkennt? Ansonsten tätigt der Bürger eine “beliebige Entscheidung”, und wenn das nicht system-konform ist ergeben sich Probleme: man kann nicht alles haben!

    und warum stimmen insgesamt so wenig Leute ab?
    1) weil es anstrengend ist (die Vergleiche)
    2) weil die Kompetenz nicht ausreicht, diese Inhalte in ihrer Konsequenz abzuschätzen – da KANN man gar nicht entshceiden, was richtig ist – also Enthaltung!
    so geht es mir zumindest damit – meine Kompetenz ist begrenzt!

    Ich möchte noch auf eine Aktion aufmerksam machen (ich habe keinen direkten Link, weils’ übers Smartphone läuft), bei der jemand die infos, die der bundestag für Abstimmungen bekommt, veröffentlicht, und die bürger dazu auffordert, ebenfalls abzustimmen – momentan sind angeblich 500.000 dabei! (das muss ich noch prüfen, ob das wirlich so viele sind).
    “direkte Demokratie” ist ein Stichpunkt um’s zu finden…

    Grüße – und Mut zum Weitermachen!

  8. Art. 23 Rat der Weisen
    Die Geschichte zeigt, dass auch oder gerade ältere Menschen gerade dafür gut geeignet sind, wenn sie denn weise sind. Ich mit meinen 71 Jahren werde als ehem. Unternehmer und Netzwerker aktuell noch im NGO Bereichen gerne gehört und auch umgesetzt. Aus der Arbeit mit Gruppen heraus pladiere
    ich für 7 Personen (ungerade Zahl- wg. Patt) und einer Begrenzung auf 2 Wahlperioden.
    Nur eine Wahlperiode könnte zu einem Break führen, da hier immer ein komplett neues Team
    sich einarbeiten müsste. Es sollten mindestens 2 Personen eines männl./weibl. Teils vertreten sein.

  9. abgesehen davon, dass ich einen Rat der Weisen für unnütz halte – wir haben den Jugendrat und den Bürgerrat als bürgerliche Gremien – das Kapitel Medien wird ja erst noch geschrieben.
    Daher sammeln wir ja Meinungen zu diesem Themen

  10. Textliche Ergänzung zu Kap. IV Art. 20 Bundesjugendrat:
    Die Nominierung der Kandidaten muss durch mindestens 10 Wahlberechtigte erfolgen. Die Kandidaten dürfen keiner politischen Partei angehören.
    (damit wird sichergestellt, dass nur geeignete und motivierte Kandidaten in den Lostopf kommen und es wird verhindert, dass die politischen Parteien ihre Mitglieder in diese Gremien platzieren)

    Textliche Ergänzung zu Kap. IV Art. 21 Bürgerrat:
    Die Nominierung der Kandidaten muss durch mindestens 10 Wahlberechtigte erfolgen. Die Kandidaten dürfen keiner politischen Partei angehören.
    (damit wird sichergestellt, dass nur geeignete und motivierte Kandidaten in den Lostopf kommen und es wird verhindert, dass die politischen Parteien ihre Mitglieder in diese Gremien platzieren)

    Vorschlag zu Kap. IV Art. 22 Bürgerforen:
    Dieses Gremium „Bürgerforen“ auf Bundesebene entfallen lassen. Es ist zielführend auf der Ebene Kommune oder Kreis.

    Vorschlag zu Kap. IV Art. 23 Rat der Weisen:
    Dieses Gremium „Rat der Weisen“ hatte ursprünglich die Aufgabe bei der Unterstützung der Kandidatenauswahl, z.B. Bundespräsident, Bundeskanzler. Diese Ämter sind seit der aktuellen Vor-Abstimmung entfallen. Die einzige Aufgabe wäre noch die Führungspositionen der öffentlich-rechtlichen Medien zu besetzen. Dies kann auch anderweitig sinnvoll gelöst werden. Es besteht keine Notwendigkeit mehr für dieses Gremium.

  11. Ich halte eine Wahl auf Lebenszeit nicht für Zielführend. Es sollte zeitlich begrenzt sein. Wenn nicht haben wir die gleiche Situation wie in der derzeitigen Regierung das über Achtzigjährige an ihren Posten festhalten.

  12. Die öffentlichen Medien werden zu einer Genossenschaft, die allen Bürgern gehört. Die Werbeeinnahmen werden an die Bürger ausgeschüttet.

  13. Völlig neu aufgestellte öffentlich-rechtliche Medien (von der Bevölkerung bezahlt, nur der Bevölkerung verpflichtet) mögen ja noch angehen (muss man dann sehen, wie das in Kapitel XIII., Art. 45 gefasst wird), aber Wahl auf Lebenszeit darf es auf keinen Fall geben!

  14. Art. 23 Rat der Weisen

    (1) die öffentlich-rechtlichen Medien müssen raus – aus dem gesamten FAIRtrag. Wenn aus der aktuellen Katastrophe eins zu lernen ist, dann das diese Idee gescheitert ist: sie war gut gedacht, wurde aber (unter anderem per Bürokratie) gekapert und ins Gegenteil verkehrt. “Medien” muss anders gelöst werden, hier müssen sich die Bürger einen Kopf machen, neu denken.
    Mein Vorschlag: es gibt keine Medien mehr, gern auch per FAIRtrag so festgelegt, im Prinzip aus gleichen Grund wie zb. das Waffenexportverbot: wegen der Moral. Jeder Bürger kann Journalisten, deren Arbeit er liest und schätzt, direkt bezahlen – so entscheidet der Bürger nicht nur über die Kosten, sondern auch direkt bezgl. des Einflusses von Berichterstattung auf die Gesellschaft. Der Monopolbildung – das eigentliche Problem, aus dem Zensur möglich (umsetzbar) ist – wird so hoffentlich vorgebeugt.

    (3) kein Amt auf Lebenszeit! Auch die Weisen dürfen keinen Blankoscheck bekommen. Es gab wunderbare Vorschläge hier Rotation per Lostopf zu machen – wo sind die hin?

  15. Art. 23 Rat der Weisen
    (1) Der Rat der Weisen hat eine unterstützende Funktion bei der Kandidatenauswahl für Gremien. Er entscheidet über die Besetzung der Führungspositionen bei den öffentlich-rechtlichen Medien mit einfacher Mehrheit und kann diese berufen und entlassen.
    ———–
    Ups! Wir brauchen keine öffentlich-rechtlichen Medien die Milliarden verschlingen und nur bessere Staats-Sender sind. Deutschland hat die teuersten Rundfunkanstalten der Welt! Die Manipulation der Bürger durch den Staat muss gänzlich aufhören. Dann bekommen wir auch wieder Journalisten die den Namen verdienen.

    Der sog. öffentlichen Medien gehört in die Hände der Bürger. Und die bestimmen wie dieselben zu führen und zu besetzen sind. Die sog. 4. Gewalt hat ganz unabhängig zu sein und nicht das Lied zu singen des Brot sie isst.

  16. Der Rat der Weisen sehe ich als überflüssig an.
    Die Hinzuziehung bei Gremien macht keinen Sinn, da diese ja i.d.R. per Losentscheid einberufen werden.
    Die Kontroll-Funktion der Öffentlichrechtlichen Medien sehe ich eher bei einem Rechnungshof angesiedelt.
    Die jeweiligen Indendanten der Sender sollten sollten von der Ethik-Kammer berufen werden (Kontrolle durch den Bürgerat)

  17. Art. 23 (3) Ich schließe mich dem Vorkommentar von CC an. Eine “Wahl auf Lebenszeit” halte auch ich für nicht angebracht, eine Amtsperiode von bis zu 10J fände ich akzeptabel; die Erfahrung zeigt, dass Menschen, die einmal auf machtvollen Stühlen Platz genommen haben, die erstaunlichsten Wandlungen durchmachen können, ziemlich oft nicht im Sinne “des Gemeinwohls”! Und setzt man in regelmäßigen Intervallen Wahlen an, kann “bei gutem Job” ja auch wiedergewählt werden, was immer ein Anreiz für “doing a good Job” ist.

  18. Art. 23 (1): Hier fehlt der restliche Text, der vermutlich in Abs. 2, Satz 1 enthalten ist.

    Art. 23: Die folgenden Abs. sind nicht richtig durchnummeriert.

    Art. 23 (3): Eine Wahl auf Lebenszeit scheint mir nicht angemessen, weil die Ratsmitglieder sich durchaus später etwas zu Schulden machen könnten. Eine Wahl, die jede 4 Jahre stattfindet, ist eher angebracht, da auch neue Leute eher eine Chance haben, aufgenommen zu werden.

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