Kapitel II

Kommentare zum Kapitel II

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Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Souveränität können Sie hier noch einmal nachlesen:

Art. 12 Der Souveräne im Staat
Art. 13 Deutschland
Art. 14 Pflichten der Menschen, die in Gesetzgebung und Exekutive wirken

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14 Gedanken zu „Kapitel II“

  1. Kap. II in eine Verfassung gehört zwingend der Geltungsbereich? Es ist aber nur von 16 Bundesländern die Rede. Es fehlt also die Festlegung: “in den Außengrenzen von …..”

    Darüber, wie unser neues Land heißen soll, ist nicht abgestimmt worden. (Deutschland? BRD? Deutsches Reich? Germany? Germanien? …)

    Zu einem Land gehört eine Nationalhymne? Und eine Staatsflagge? Dazu habe ich keine Abstimmung / keinen Austausch erlebt?

  2. neu Artikel 14 (4)
    Bei der Besetzung von Mandaten und Ämtern sind persönliche und fachliche Eignung Voraussetzung. Näheres regelt ein Bundesgesetz.
    Anmerkung: ggf. entsprechend ergänzen in anderen Artikeln

  3. Zu Art. 12: Ich bin kein Jurist. Aber wenn denn das Volk der Souverän ist, warum darf dann nicht jeder bei jeder Entscheidung im Parlament selbst entscheiden, ob er im Einzelfall vertreten werden möchte (durch die gewählten Volksvertreter) oder selbst als Einzelstimme unter 60 Mio. Abstimmungsberechtigten abstimmt ???
    Ich plädiere dafür auch diese Möglichkeit vorzusehen, wenn man ohnehin eine neue Verfassung entwirft.

    Technisch wäre das inzwischen realisierbar (siehe DemocracyApp und ggfls. ergänzt durch Webportale und Telefonabstimmungen oder ähnliches), ohne jemanden aus zusperren. Bei der Vielzahl der Abstimmungen könnte sich wohl jeder nur auf die eigenen Herzensangelegenheiten konzentrieren. Die Erfahrung mit Unterschriftensammlungen zeigt, dass es sehr schwer ist, zu einem bestimmten Thema 100000 oder mehr Stimmen zu sammeln, erst recht in den wenigen Tagen zwischen zwischen Beschlussvorlage/Diskussion und Abstimmung. Es besteht also absolut keine Gefahr (der Anarchie) für unser politisches System.
    Aber man würde sich wirklich als Souverän fühlen (wenn auch mit mikroskopisch geringem Einfluss). Das System heißt dynamische Stimmdelegation und könnte parallel zu den bestehenden Gremien und Institutionen im Bund und der EU eingesetzt werden. Also das Parlament vertritt die Nicht-Abstimmende Mehrheit des Volkes. Jeder einzelne Abstimmende hat eine Stimme, alle Nicht-Abstimmenden werden durch das Parlament gewichtet vertreten (abzüglich der Einzelstimmen der Selbst-Abstimmenden).

    Bsp. unter den 60 Mio. abstimmungsberechtigten Bürgern findet sich 1 Mio. Bürger welche über Sterbehilfe selbst entscheiden wollen. Dann wird das Parlaments-Abstimmungsergebnis “nur” mit 59 Mio. gewichtet und mit dem Ergebnis der 1 Mio. Abstimmenden zusammen gerechnet. Bei der nächsten Abstimmung finden sich vielleicht nur 500000 Abstimmungswillige, dann wird das Parlamentsergebnis mit 59,5 Mio. gewichtet.

    Ich hoffe das Prinzip ist klar geworden. (Idee aus Erich Visotschnig’s Buch “Nicht über unsere Köpfe – wie ein neues Wahlsystem unsere Demokratie retten kann.”)

  4. Die Souveränität des dt. Volkes darf nicht vom einem Friedensvertrag abhängig sein. Sie gilt unmittelbar aus Artikel 1 des UN-Sozialpakts (Selbstbestimmungsrecht der Völker). Die Bedingung eines Friedensvertrags bemäß Besatzungsrecht wird inzwischen ganz offensichtlich missbraucht, um die dem deutschen Volk völkerrechtlich zustehende uneingeschränkte Souveränität rechtswidrig zu verhindern oder willkürlich hinauszuzögern. Realpolitisch mag der Vorbehalt des Besatzungsrecht in den ersten Jahren oder Jahrzehnten sinnvoll und legitim gewesen sein. 77 Jahre nach Ende des Krieges, in denen Deutschland sogar schon Mitglied des UN-Sicherheitsrates war, ist das Besatzungsrecht nicht mehr zu rechtfertigen.

    Ergänzungsvorschlag zu Art. 12 (Der Souverän im Staat):
    (5): Mit Inkrafttreten der Verfassung tritt das Besatzungsrecht außer Kraft. Technisch erforderliche Übergangsregelungen dürfen längstens sechs Monate dauern.

  5. freue mich die Beiträge hier zu lesen und fasse kurz zusammen:

    die bestehende Verfassung von 1871 ausdrücklich ersetzen
    Friedensvertrag/ Feststellung der Aufhebung der Besatzung
    Gründung einer Staatsbank mit eigener Währung, Verbot von unbotmäßiger Geldschöpfung

    Kommentar: Besatzung – erkenntlich an den sogenannten Übergangsregulungen im GG Kapitel XI. Völkerrecht/International Law: Recht auf Selbstbestimmung (self-determination) an 52 Stellen zwingend dazu erforderlich: Kinder haften nicht für ihre Eltern !!! – nach 2 Generationen (je nach Interpretation mal 60 mal 70 Jahre, siehe z.B. auch Reparaturleistungen).
    DESHALB kann ein Volk sich aus seiner GEGENWART heraus selbstbestimmen (wichtig, denn wir können auf Grundlage des Völkerrechts auch ohne Friedensvertrag selbst eine neue Verfassung und einen neuen souveränen Staat schaffen) – was folgerichtig die Zugehörigkeit zur Nato, Eu usw. erst einmal aussetzt.

    Kommentar: Finanzhoheit
    Der wichtigste Souveränitätspunkt wurde bislang noch gar nicht eingebracht: die Finanzhoheit!
    Das muß festgelegt werden: das deutsche Volk schafft sein eigenes Geld/Währung. Die Staatsbank darf keine Kredite aufnehmen noch andere finanzielle Verträge eingehen, da ansonsten die Botsmäßigkeit (= Souveränität) nicht mehr gegeben ist. Siehe hierzu im Vergleich auch: § 92 StGB Begriffsbestimmungen
    (1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt [—] Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sind solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen [..]
    Es dürfte uns klar sein: in dem Moment, wo ein Volk nicht mehr seine Finanzhoheit in der Hand hält, wird es zum Sklaven derjenigen, die die Finanzflüsse bzw. das Geld erzeugen! – von Souveräntät kann dann nicht mehr gesprochen werden !

  6. Art. 13 (6) “Betroffene Gebiete” ist zu unbestimmt. Betroffen ist ganz Deutschland. Das muss klarer gefasst werde. Vorschlag: “Über diese Vorschläge wird immer die Bevölkerung der Gebiete abstimmen, deren Grenzen geändert werden sollen.

    Zusätzlich schlage ich Absatz 7 vor: Den Abstimmungen muss ein zwölfmonatoger Diskussionsprozess vorausgehen.

  7. Ich stimme Herrn Fischer zu: ein Friedensvertrag ist Voraussetzung für die Souveränität.
    Die BRD ist kein Staat, sondern ein Übergangskonstrukt (eine Firma). Sie ist auch nicht Rechtsnachfolger des “Deutschen Reiches” (Deutsches Kaiserreich), welches mit der Verfassung von 1871 gegründet wurde (nicht zu verwechseln mit dem 3.Reich). Insofern muss in einer Verfassung die Rechtsnachfolge des Staates bestimmt werden. Auch bezüglich der Staatsangehörigkeit gilt de jure das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913. Die wenigsten Menschen in Deutschland besitzen eine Staatsangehörigkeitsurkunde nach diesem Gesetz. (Staatsangehörigkeitsausweis). Eine Staatsangehörigkeit der BRD gibt es nicht.
    Eine neue Verfassung muss also:
    1. an die bestehende Verfassung von 1871 anknüpfen bzw. sie ausdrücklich ersetzen
    2. das Ziel, die vollumfängliche Souveränität des deutschen hoheitlichen Staates wieder herzustellen, beinhalten (Friedensvertrag/Aufhebung der Besatzung)
    3. die Staatsangehörigkeit der Bürger klar definieren (z.B. in Anlehnung an das RuStAG von 1913).

  8. zu Art. 13 (1)
    “rechtsstaatlich” ergänzen:
    Deutschland ist ein souveräner, rechtsstaatlicher, demokratischer und sozialer Staat mit föderalen Strukturen. Diese sind nach dem Subsidiaritätsprinzip organisiert.

  9. II. SOUVERÄNITÄT
    Art. 12 Der Souveräne im Staat
    Zusätzlich Punkt 5: Volksabstimmung braucht 1% der Wahlberechtigung

    Art. 13 Deutschland
    (3) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Ändern auf gold-rot-schwarz, von den dunklen Zeitalter ins goldene Zeitalter, dies der Ursprung der Deutschen Flagge ist.
    Art. 14 Pflichten der Menschen, die in Gesetzgebung und Exekutive wirken
    (2) Menschen in öffentlichen Ämtern sind in ihrer (zusätzlich-behördlicher Tätigkeit) zur Transparenz und Auskunft gegenüber den Bürgern verpflichtet.

  10. das Thema Friedensvertrag mit den ehemaligen Kriegsgegner des 2.Weltkrieges muss in der Verfassung geregelt sein.
    Wir haben ja das Kapitel Souveränität, wo du deinen vorschlag eingebracht hast. Dort gehört es rein.
    Die Frage ist, kann es die Verfassung nur geben, wenn die Friedensverträge umgesetzt sind? Dieses ” Soll” ist ja mehr eine Absicht als ein IST. Man kann das reinschreiben, aber wenn die Allierten das nicht mitmachen, was dann.
    Bleiben wir dann weiter das Büttel der USA?
    Auch bin ich der Meinung, dass mit dem Inkrafttreten der Verfassung die Zugehörigkeit zur zur UNO,EU und NATO ausgesetzt (suspendiert) werden müssen und über einen Volksentscheid soll dann entschieden werden wie es damit weitergeht.
    das alles wäre in einer Übergangszeit zu regeln.
    Aber abgesehen davon, brauchen wir die Zustimmung der Allierten um als souveräner Staat zu gelten? Kann ja wohl auch nicht angehen

  11. Gabriele Rudolph zu Gerd Prüssing vom 15. Febr. 2022
    Volle Zustimmung zu dieser Aussage

    Daher müsste der Satz heißen:
    „Deutschland soll ein souveräner, demokratischer und sozialer Staat mit föderalen Strukturen werden durch die Schaffung eines Friedensvertrages mit den Völkern, die Deutschland den 2. Weltkrieg erklärt haben.

  12. Art. 13 Deutschland
    (1) Deutschland ist ein souveräner, demokratischer und sozialer Staat mit föderalen Strukturen. Diese sind nach dem Subsidiaritätsprinzip organisiert.
    ——
    Auch wenn man es nicht gerne hört. Deutschland ist nicht souverän, so lange es keinen Friedensvertrag gibt. Dafür gibt aktuelle Nachweise (siehe hier z.B.: https://bewusst.tv/da-kann-man-keinen-staat-mit-machen/). Deshalb macht Deutschland bisher immer US-Politik. Wenn man die Realität nicht sehen will, träumt man sich etwas zu recht. Die Völker die einen Friedensvertrag ablehnen zeigen dann auf, welche “Freunde” Deutschland hat.
    ——————————————
    Daher müsste der Satz heißen:
    “Deutschland soll ein souveräner, demokratischer und sozialer Staat mit föderalen Strukturen werden durch die Schaffung eines Friedensvertrages mit den Völkern, die Deutschland den 2. Weltkrieg erklärt haben.

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