Art. 7 Erweiterte Rechte und Pflichten
(1) Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf Schutz aller seiner persönlichen Daten, das Recht, über deren Verwendung allein zu bestimmen sowie das Recht der vollständigen Löschung. Jeder hat das Recht seine Daten zu verschlüsseln, zu anonymisieren und verschlüsselt zu übertragen. Die Daten sind individuelles Eigentum. Die Rechte an diesen Daten fallen nach dem Tod den Erben zu. Datenerhebung ist grundsätzlich verboten, außer, der betreffende Mensch stimmt aktiv zu. Datenerhebungen, die für die Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft, des Staates unerlässlich sind, benötigen keiner Zustimmung des Einzelnen. Die Anonymisierung und der Schutz vor Missbrauch sowie der Schutz vor privaten Gebrauch dieser Daten ist sicherzustellen.
(2) Alle Bürger haben die Pflicht diese Verfassung zu achten und Schaden von unserer Gesellschaft abzuwenden.
(3) Die Technikentwicklung unterliegt ethischen und moralischen Maßstäben.
(4) Die Todesstrafe sowie alle Arten körperlicher oder seelischer Folter sind verboten.
(5) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seiner Behinderung und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
(6) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet, soweit diese nicht das Recht anderer verletzt oder gegen die Verfassung verstößt.
(7) Niemand darf zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
(8) Die Bevölkerung hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Das Versammlungsrecht darf nicht beschränkt werden.
(9) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch alle Medien, privat wie öffentlich, werden gewährleistet. Zensur aller Art ist verboten.
(10) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die ihnen obliegende Pflicht. Die Eltern entscheiden über die Erziehung ihrer Kinder. Gegen den Willen der Eltern dürfen Kinder nur von der Familie getrennt werden, wenn die Eltern nachweislich versagen und das Kindeswohl deshalb gefährdet ist.
Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gesellschaft.
Den außerehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Voraussetzungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Näheres regelt ein Bundesgesetz.
(11) Alle Bürger haben das Recht, Vereine, Genossenschaften und Stiftungen zu bilden.
Für die Arbeitswelt gilt das Recht, Gewerkschaften und Betriebsräte zu bilden. Alle Gewerkschaften führen Verhandlungen zu Lohnentwicklung, Arbeitsbedingungen und können zu Streiks aufrufen.
(12) Die Wohnung, das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
In diese Rechte darf ausschließlich ein Gericht temporär eingreifen, wenn es einen begründeten Verdacht einer kriminellen Tat oder einer kriminellen Vereinigung feststellt.
(13) Alle Bürger haben das Recht, Beruf, freie Berufsausbildung, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Alle Bürger haben das Recht auf Arbeit, menschenwürdige Arbeitsverhältnisse und gerechte Entlohnung.
(14) Grund und Boden sind keine Spekulationsobjekte und ihre Nutzung muss im Einklang mit dem Gemeinwohl erfolgen. Die Veräußerung von Grund und Boden ist nur an die Gemeinden und Regionen möglich. Die Gemeinden und Regionen verpachten Grund und Boden zur privaten Nutzung oder Bewirtschaftung im Sinne des Gemeinwohls. Vererbung ist weiterhin möglich. Gemeinden und Regionen ist der Verkauf von Grund und Boden untersagt. Gebäude auf Grund und Boden bleiben auch unter Pachtverhältnis im Privateigentum und können unverändert auch an Private veräußert werden. Näheres regelt ein Bundesgesetz.
(15) Die Versorgung mit Wasser, Energie und Kommunikation, sowie der Bau und die Unterhaltung von Straßen erfolgt ohne Gewinninteressen.
(16) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Der Asylsuchende hat die Beweispflicht.
(17) Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf ökologisch biologisch angebaute Ernährung.
(18) Jeder Bürger erhält von Geburt an ein Einkommen, das ihm ein menschenwürdiges Leben sichert.
(19) Auf jegliches, auch gentechnisch verändertes Erbgut, darf kein Patent erteilt werden. Bereits erteilte Patente verlieren in Deutschland ihre Gültigkeit.
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