Kommentare zum Kapitel XIV – Medien
Die Kommentierung zum KAPITEL XIV – MEDIEN des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Medien. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!
Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Medien können Sie hier noch einmal nachlesen:
Art. 50 Wahl, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Medien
Art. 51 Regeln für die privaten Medien
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G.Fischer: Übernommen aus einer Email von Roy Rempt
Art. 50 Öffentlich-Rechtliche Medien
(1) Die öffentlich-rechtlichen Medien sind unabhängig von staatlichen und privaten Institutionen. Sie sind verpflichtet, die Allgemeinheit ausgewogen, umfassend, wahrheitsgemäß und neutral zu informieren.“
..> ‚Ausgewogen‘ steht da ja drin. 🙂
..> Zu ‚wahrheitsgemäß‘ und ’neutral‘ würde ich ‚möglichst‘ zufügen, da alles Andere m.M.n. eine Überforderung darstellt, sobald Etwas komplexer ist. (den Verweis auf Quellen habt Ihr ja bereits eingefügt)
..> Vielleicht kann dem Kriterium ‚ausgewogen‘ mehr Gewicht gegeben werden, wenn es am Ende der Aufzählung steht und mit dem Wort ‚vorallem‘ erhöht wird. » „Sie sind verpflichtet, die Allgemeinheit möglichst wahrheitsgemäß und neutral, vorallem aber ausgewogen und umfassend zu informieren.“
..> Zu „Die öffentlich-rechtlichen Medien sind unabhängig von staatlichen und privaten Institutionen.“ möchte ich zu bedenken geben, dass sie nie unabhängig von staatlichen und privaten Institutionen sein können, denn, woher erwerben sie ihre Recherche-Ergebnisse? – Auch hier sollten sie wieder ausgeglichen von staatlichen und privaten Institutionen, wie auch von Bürgern/Menschen ihre Informationen erwerben und veröffentlichen. (die privaten Medien-Betreiber:innen sollten dies ebenso tun wie die öffentlich-rechtlichen.)
..> Die privaten Medien-Betreiber:innen sollten bei ihrer Finanzierung darauf achten, dass sie ausgewogen sicher aufgestellt sind. – Aber kann/sollte sowas in eine Verfassung? (vielleicht)
..> „Medien-Betreiber:innen“ fänd ich auch manch mal eine präzisere Bezeichnung als ‚Medien‘.
Abs 1
Werbung für Projekte, die dem Gemeinwohl dienen, sollte geändert werden.
Ich denke da an die „Krombacher Regenwaldrettung“…
Entgeltfreie Werbung für Projekte, die nicht-kommerziell, gemeinnützig oder in herausragender Weise gesellschaftlich relevant sind, können durch den Bürgerrat (Anm.: Aufsichtsstelle) genehmigt werden.
Absatz 5
Eine Verfassung darf nicht einen Kodex in den Verfassungsrang erheben. Man sollte hier die verfassungsrelevanten Punkte aus dem Kodex direkt in die Verfassung schreiben.
Kommentar Adi Golbach zu Artikel XIII GesellschaftsFAIRtrag, Stand 02.11.2022
Art. 43
– Die Überschrift sollte reduziert werden auf: „Öffentlich-rechtliche Medien“.
– Abs. 1 Satz 1 sollte wie folgt geändert werden:
„Die Öffentlich-rechtlichen Medien sind unabhängig von staatlichen und privaten Institutionen mit Ausnahme des Bürgeraufsichtsrates. (dazu Vorschlag anderes Wort: „Bürgeraufsichtsrat Medien“.
– Absatz 2 sollte mit diesem Inhalt entfallen. Die Aufgaben der ÖRM stehen in Absatz 1 (… informieren). Stattdessen sollte hier die Aufsicht über die Medien (auch private!) geregelt werden. Alternativ könnte diese in einem eigenen Artikel (45a) geregelt werden.
Dazu Vorschlag:
„Ein Bürgeraufsichtsrat Medien entscheidet über die Struktur der öffentlich-rechtlichen Medien, beruft die Intendanten und Chefredakteure und kontrolliert alle Medien auf die Einhaltung ihrer verfassungsmäigen Vorgaben. Die Mitglieder des Bürgeraufsichtsrates Medien werden vom Parlament für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Ihre Tätigkeit ist hauptamtlich und wird angemessen vergütet. Näheres regelt ein Gesetz.“
Die Kontrollfunktion über die Exekutive liegt beim Parlament, der Judikative und den Bürgern. Für diese Kontrollfunktion ist die Information durch öff. und private Medien zentral. Die Medien haben aber nicht selbst eine direkte Kontrollfunktion, nur indirekt über ihre Informationspflicht und die Möglichkeit zu Kommentaren.
– Abs. 3: Der Teilsatz „und von einem Bürgeraufsichtsrat auf ihre Unabhängigkeit kontrolliert.“ entfällt, da bereits in Abs. 2 geregelt.
– Abs. 6 sollte entfallen. ist bereits durch Art. 1 abgedeckt.
– Art. 7 sollte entfallen. Die Begriffe „Belehrung“ und „Ideologie“ sind nicht justitiabel. Wenn ein Journalist über etwas informiert, was vorher nicht bekannt war (= Normalfall), dann ist das automatisch auch eine Belehrung. Wenn er sich in einem Kommentar für ein Konglomerat politischer Idee (wie zB die Idee einer Gemeinwohlgesellschaft) einsetzt, dann ist das im Prinzip schon eine Ideologie.
– Abs. 8 sollte entfallen. Redundant mit Art. 1 und 4. Im Übrigen für eine Verfassung viel zu detailliert.
Art. 44:
– Die Überschrift sollte lauten: „Private Medien“
– Abs. 1 und 2 sollten entspredhend der Prioritäten vertauscht werden.
– Abs. 1 (neu) sollte wie folgt gefasst werden: „Alle Medien unterliegen in ihrer Berichterstattung den Vorgaben des Völkerrechts und der verfassungsmäßigen Ordnung. Dies schließt sachliche Kritik und Änderungsvorschläge nicht aus.
– Abs. 4 Satz 1 sollte wie folgt gefasst werden: „Die Verbreitung von Hass und Hetze ist verboten.“ Satz 2 sollte entfallen (Redundanz mit Abs. 1 (neu).
– Abs. 5 sollte entfallen. Er würde bedeuten, dass der Pressekodez über der Verfassung steht. Ein Pressekodex kann unanbhängig fortbestehen und ggf. weiterentwickelt werden. Auch er unterliegt der Kontrolle durch den Bürgeraufsichtsrat Medien.
Art. 45:
– Abs. 2 sollte wie folgt ergänzt werden: Eine wirtschaftliche Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen oder Branchen ist strikt zu vermeiden.
– Folgender Abs. 3 sollte hinzugefügt werden: Werbung ist als solche kenntlich zu machen. Versteckte Werbung in Filmen, Berichten und Kommentaren ist verboten.
Eigener Absatz in Art 43
Die Finanzierung des ÖRR für die Bereitstellung politischer und gesellschaftlicher Informationen ist eine Staatspflicht und über den Staatshaushalt zu finanzieren.
Die Finanzierung des Ressort „Unterhaltung“ als Dienstleistung ist wie in der gewerblichen Wirtschaft durch den Nutzer zu finanzieren, darf aber nicht als Zwangsgebühr eingezogen werden.
Dies muss in dem Staatsvertrag des ÖRR geregelt werden
Kap. III, Art. 19, Abs. 3
Zu hoher Anspruch. Warum darf keiner seine private Meinung nicht veröffentlichen, wenn sie als eigene Meinung gekennzeichnet ist?
Kommentare zum Kapitel XIII – Medien
Art. 45 Wahl, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Öffentlich-Rechtlichen Medien
Punkt 3: Die Gehälter werden vom Bürgeraufsichtsrat kontrolliert
Punkt 6: damit sie eine eigene Meinung zu allen politischen, zusätzlich „und gesellschaftlichen“ Fragen bilden
Wie alle Verträge des Staates , müssen diese in der Übergangszeit (2 Jahre) durch das Parlament überprüft und bestätigt werden. siehe dazu das Kapitel XV Art 49 (Übergangsregelungen), welches zum Datum heute 23.4.22 zur vorabstimmung kommt. Wird dies nicht getan, dann wird auch dieser Vertrag obsolet und ist nicht mehr gültig.
Sobald das Kapitel Medien freigegeben ist, bitte dazu konkret einen Voschlag machen
Auflösung und ersatzlose Streichung der Roten und Schwarzen Gesprächskreise beim ÖRR. Rundfunkrat in einen echten Bürgerrat
umwandeln. Järhliche Überprüfung der Kosteneffizienz und Unabhängigkeit der ÖRR durch unabhäniges Gremium.
Alle Sitzungen des Bürgerrats sind öffentlich zugänglich. Jährliche tranzparente Offenlegung der Verwendung der erhaltenen Gelder. Deckelung aller Gehälter auf ein angemessenes normales Maß. Reduzierung oder Wegfall des outsourcings von Produktionsfirmen beim ÖRR. Neugestaltung des Rentensystems beim ÖRR auf ein angemessenes Maß. Reduzierung der öffentlich – rechtlichen Anstalten auf 4 Anstalten.( Ost- West- Süd- Nord ) Zusammenschluss von ARD und ZDF. Augewogener Anteil von Nachrichten, Informationen, Kultur und Unterhaltung, d..h. Abkehr der Anpassung der ÖRR an die privaten Sender und Herstellung und Etablierung eines echten Bildungsfernsehens!! Einsetzung des ÖRR als echte, wirkliche Kontrollinstanz der Politik! Abschaffung des Zwangsfinanzierungssystems. Rückkehr zum Gebührenfinanzierten System oder ein Finanzierungssystem etablieren das sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des ÖRR Nutzers orientiert oder Komplettfinanzierung aus dem Steuereinkommen, da ein sogenannter allgemeiner Vorteil ( also die ÖRR Nutzung ) in der Regel auch von der Allgemeinheit finanziert wird.
Aufarbeitung der Korruption, Vetternwirtschaft, politischen Einflussnahme, ÖRR Einflussnahme, Meinungsmache, Geldverschwendung und bewusster Bevölkerungsverblödung von Seiten des ÖRR seit 1950!!
So, das wärs fürs erste. Es braucht also nicht weniger als eine Medienrevolution in diesem Land…( eigentlich weltweit )
Es ist erschreckend wie viele Menschen so wenig wissen…und wer wenig weiß, der muss viel glauben…
Eine radikale Neugestaltung des Mediensystems ist eines der wichtigsten Themen überhaupt!
Grüße
T. Rath
Werbung für die öffentlich-rechtlichen Sender sollte möglich sein, doch würden die Werbeeinnahmen bei der Finanzierung der Medien berücksichtigt, also in Abzug gebracht, oder diese zusätzlichen Einnahmen durch Werbung gehen in eine Art Bürgerstiftung ein, mit der bedürftige behinderte Menschen unterstützt würden.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind beizubehalten, dürfen aber keinen politischen Weisungen unterliegen.
Für politische oder gesellschaftliche Sendungen sind die Beiträge ALLER (freien!, investigativen) Journalisten auszustrahlen, soweit sie nicht gegen Sitte und Recht verstoßen, um eine unabhängige Meinungspluralität zu gewährleisten. Die Zahl der ausgestrahlten (Sparten-)Programme ist zu begrenzen.
Spielfilme, Sport und Unterhaltung sollten nicht den werbefinanzierten Programmen allein übergeben werden, weil sonst Sendungen ohne Werbeunterbrechung nicht mehr geschaut werden können. Diese Sendungen auf den ÖR sind werbefrei zu senden! Der Anteil der Unterhaltung am Programm sollte aber ebenfalls begrenzt werden (max. 50%?)
Die Gebühren sollten am Bedarf orientiert von einer unabhängigen Expertengruppe UND vom gesamten Volk festgelegt sowie sozial gestaffelt werden („Richtbetrag“) und könnten – bis auf einen kleinen festzulegenden Mindestbeitrag – auch freiwillig bezahlt oder eben nicht bezahlt werden.
Solange reiche Personen, oder die Politik, oder gar auswärtige Geld- und Einflussgeber in den Medien mitmischen – d.h. de facto sie bestimmen -, wird es keinen freien Journalismus geben. Der müsste direkt von den Menschen finanziert sein und auf die Verfassung verpflichtet werden. Nur dann könnte er frei sein, um nur den Menschen und dem Gemeinwohl zu dienen. Andere Einkommensquellen und Vorteilnahmen müssten dann Journalisten verboten sein. Im Grunde müssten für sie ähnliche Kriterien gelten wie für Richter. Denn sie sollen ja unabhängig sein, d.h. nur ihrem Wissen, Gewissen, der ganzen Bevölkerung und dem Gemeinwohl verpflichtet sein.
Ob das durch einen per Kultursteuer finanzierten Medientopf für freie Journalisten erzielt wird, oder durch einen neu aufgestellten, demokratisch kontrollierten ÖR, der verpflichtet ist, alle relevanten Positionen zu einem Thema gleichberechtigt und sachgerecht darzustellen, oder beides, ist dabei Geschmackssache.
Selbstverständlich müsste aber bereits im Schulunterricht kritisches Denken, auch selbstkritisches(!) Denken, gelehrt werden, denn beim Anderen Propaganda zu erkennen, ist wegen des Gruppendenkens leicht, aber Feindbilddenken und Propaganda bei sich selbst und in der eigenen Gruppe zu erkennen, ist tendentiell schwer (kann aber herdentrieblerisch oder schlafwandlerisch in den Untergang führen…).
Ich greife hier den Vorschlag von Prof. Michael Meyen auf. (siehe sein Beitrag in „Die Zukunft beginnt heute“)
Staatsferne öffentlich-rechtliche Medien könnten mit 2 EUR/Monat von allen Haushalten finanziert werden. Dabei wird zur Hälfte die Berichterstattung im Bund, zur anderen Hälfte für die Lokalberichterstattung bezahlt. Es wird damit nur noch Journalismus im gesellschaftlichen Auftrag zur politischen Willensbildung geleistet. Nur so ist die vorbehaltlose Teilhabe an direkter Demokratie möglich. Alle anderen Ressorts wie Unterhaltung, Sport, Musik, Spielfilme können werbefinanzierte Privatsender leisten. Bestehende Verträge können bis zum Auslaufen an den Bund übergeben werden, was eine sofortige Umsetzung des Konzepts ermöglichen würde.
Da die Propaganda, was den Ukraine-Rußland-Konflikt angeht, inzwischen extreme Blüten schlägt, wäre zur Verhinderung noch notwendig:
1. Propaganda ist verboten.
2. Propagandafilme (und Propagandabilder/Propagandaplakate) dürfen nur zu Lehrzwecken gezeigt werden, mit ausführlicher Erklärung, wie Propaganda funktioniert. Es muß deutlich gekennzeichnet sein, daß es sich bei dem gezeigten Material um Propaganda handelt. Auch hier ist der als Verantwortliche für die Veröffentlichung derjenige, der gerichtlich belangt werden kann.
3. Wird ein Propagandafilm (oder anderes Propagandamaterial) mit Schauspielern produziert und nicht deutlich gekennzeichnet als Lehrmaterial verwendet, kann der Verantwortliche der Veröffentlichung mit Gefängnisstrafen bis zu fünf Jahren belangt werden.
4. Wer als Journalist arbeiten will, muß einen Test ablegen, daß er weiß, was Propaganda ist und wie man sie erkennt.
wie in der EU müssen die alten Strukturen völlig aufgelöst und etwas Neues anfangen werden
Ich bin begeistert über die schon vorhandenen Kommentare und schließe mich allen an. Weiterhin gilt es ja wieder die Zuständigkeit zu bestimmen, wer Zuwiderhandlungen zu regeln hat? Wenn also herauskäme, dass wiederholt nicht genügend recherchierte und belegte Nachrichten herausgegeben werden (sollen) und doch jemand dem Lobbyismus verfallen ist. Es könnte Gremien geben, die dies ständig überprüfen. Würde auch wieder gute Arbeitsplätze schaffen?
Intendanten der Sendeanstalten, ebenso Mitglieder des Rundkunkrates, dürfen keiner Partei angehören oder angehört haben. Die Bezüge sollen der Besoldungstabelle A der Länder angepasst sein. Es darf kein „Ruheposten“ für „verdiente“ Parteimitglieder sein, die von der Materie keine Ahnung haben.
Solange wir über GEZ zwangsverbeitragt werden, kann das mit den öffentlich rechtlichen Medien nichts werden. GEZ abschaffen, damit wieder Qualität in die Berichterstattung kommt.
Bei Diskussionen dürfen nicht immer dieselben Interviewpartner*innen dabei sein. Kritiker hört und sieht man schon lange nicht mehr in den normalen Medien.
Was mir ganz wichtig ist, das ist die Offenlegung der Quellen samt Erstveröffentlichungsdatum der Medien, so wie es jetzt schon unter wissenschaftlichen Arbeiten Gang und Gäbe ist. Weiterhin müssen alle Bilder mit Quellenhinweis und Erstveröffentlichungsdatum versehen werden. Kann nachgewiesen werden, daß das Erstveröffentlichungsdatum eines Bildes oder Filmes nicht stimmt, ist dies mit hohen Geldstrafen zu ahnden.
Einzige Ausnahme von der Offenlegung der Quellen sind zu schützende Informanten im Investigativjournalismus …
Weiterhin muß eine deutliche Kennzeichnung der Bilder oder Filme erfolgen, wenn es sich um Archivaufnahmen handelt.
Jeder Bericht muß den Verantwortlichen für diesen Bericht samt Einsatz von Bild- und Filmmaterial angeben, um diesen verklagen zu können, wenn dieser Bild- oder Filmmaterial falsch kennzeichnet.
Weiterhin muß Meinung von nachprüfbaren Fakten und Daten deutlich getrennt und als solches gekennzeichnet werden.
Der Hintergrund ist, es wurden in der Vergangenheit immer wieder Archivfilme, Archivbilder und ähnliches eingesetzt, um moderne Narrative zu stützen. Dabei wurden beispielsweise Särge in einer Kirche gezeigt, um zu zeigen, wieviele Menschen an Covid-19 gestorben seien, wobei es sich um Särge von Menschen, die bei einem Schiffsunglück Jahre zuvor umkamen handelte oder Kranke auf den Gängen der Krankenhäuser gezeigt, die dort zwischengelagert waren wegen Überlastung der Krankenhäuser im Grippewinter 2017/18, um zu zeigen, wie schlimm Covid-19 wüten würde.
So etwas darf einfach nicht vorkommen!
Weiterhin muß es für jeden Bürger möglich sein, sich durch die Quellen zu hangeln, um die Glaubwürdigkeit der Quellen selbst beurteilen zu können. Das darf nicht ausgehebelt werden, indem nur dpa (=deutscher Pressedienst) druntersteht. Werden Nachrichten über die Newsticker geliefert, haben auch hier die Ursprungsquellen der Meldung drunterzustehen und nicht nur der Newsticker. Nachrichten, die ohne eine genaue Quellenangabe über den Newsticker gehen, dürfen nicht veröffentlicht werden, um PR und Fakenews vorzubeugen.