Neue Verfassungsbeschwerde zu WHO-IGV

Wir befinden uns in der 2. Phase der Ausführung zur Verfassungsbeschwerde.
Alle bisher angemeldeten Teilnehmer, über 700, haben die Unterschriftunterlagen erhalten, die benötigt werden, um der Verfassungsklage beizutreten.

Die Verfassungsbeschwerde wurde noch um einen zweiten wichtigen – in Zusammenhang mit dem ersten Punkt stehenden – Punkt erweitert
Der Titel:
Verfassungsbeschwerde wegen:
1. der Ratifizierung der geänderten IGV 2005 und
2. der Verletzung der Verpflichtung zur Behebung der Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung für die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025

Wir bitten darum, dass die Unterlagen (2 Blätter) ausgefüllt und unterschrieben an die genannte, per E-Mail mitgeteilte Postadresse bis spätestens zum 15. Dezember 2025 gesandt wird.

Die Verfassungsbeschwerde wird nach den Weihnachtstagen an das BVerfG versandt.


9. November 2025

Schützen wir unsere Gesundheit und unsere Grundrechte!

Verfassungsbeschwerde gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO

Die WHO ist eine nicht demokratische Organisation, die hauptsächlich aus Spenden finanziert
wird. Meistens von der Pharmaindustrie. Deshalb vertritt sie auch deren Interessen. Wir dagegen sollen stets Forschungskaninchen werden.

Es geht um unsere Gesundheit! Aber nicht nur darum, es geht auch um die rudimentären Grundrechte, die wir durch diese IGV in Gefahr sind zu verlieren.

Nachdem der Bundestag durch Abstimmung des IGV-Zustimmungsgesetzes die neuen Gesundheitsvorschriften IGV endgültig ratifiziert hat, werden wir erneut Verfassungsbeschwerde beim BVerfG stellen, da ja jetzt durch die Verabschiedung der Grund unserer ersten Beschwerde weggefallen ist.

Wir wollen es jetzt erst recht wissen!
 
So können Sie der Verfassungsbeschwerde kostenlos noch bis 5.Dezember 2025 beitreten:

1 Bitte mit Angabe von Anrede (Frau, Herr), eventuell Titel, Vor und Nachnamen
und Wohnadresse sich per Email v-beschwerde@gemeinwohl-lobby.de ohne weiteren Text anmelden. 

2 In die Betreffzeile bitte „Verfassungsbeschwerde IGV“ eintragen.  

3 Wer beruflich Arzt ist, bitten wir, neben dem Namen und der Adresse, auch dies anzugeben, da Ärzte von den IGV besonders betroffen sind. 

4 Die angegebene E-Mailadresse muss funktionieren, da wir die letzte Seite der Verfassungsbeschwerde per E-Mail jedem Teilnehmer zur Unterschrift zusenden werden, wenn die Verfassungsbeschwerde fertig ist. Diese eine Seite muss jeder dann an die angegebene Adresse per Post uns zurückschicken. 


Ergebnisse IGV Aktionen

21. September 2025

Ergebnisse aus den Aktionen zu den IGV
der WHO

Nachfolgend unsere neusten IGV-Aktionen (Internationale Gesundheitsvorschriften der WHO) mit ihrem vorläufigen Ergebnis und einer Bewertung

1. Umfrage unter Rechtsanwälten

Wir haben eine Umfrage unter 50 Anwälten wegen der drohenden Ratifizierung der geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt. Es wurden 43 praktizierende Verfassungsrechtler und sieben Professoren angeschrieben, um zu erfahren, ob jemand bereit ist, gegen diese Ratifizierung die Stimmen zu erheben und eine eigene Verfassungsbeschwerde zu starten. Auf unser gut begründetes Schreiben erhielten wir 19 (18 Anwälte und 1 Professor) katastrophale Antworten. Keiner ist bereit von sich aus etwas für unser Land zu tun, obwohl sie durch ihren Anwaltseid verpflichtet sind, stets die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen. Die Antworten variieren von „keine Zeit“ bis „wir nehmen solche Mandate nicht an“, als ob die Absender der Anfrage den jeweiligen Anwalt gebeten hätten, für  sie tätig zu werden. Das ist ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem, wenn die sogenannten Experten keine Pflicht sehen selbst aktiv zu werden um unsere Grundrechte zu verteidigen. Auch dies  wollten wir sichtbar machen.
 

2. Umfrage unter den Bundestagsabgeordneten

Alle Bundestagsabgeordneten haben unser Anschreiben erhalten. Wir haben die Abgeordneten gebeten, die Fakten, die Juristin Dr. Beate Pfeil zu den IGV zusammengefasst hatte, bei ihrem Abstimmungsverhalten zum IGV-Zustimmungsgesetz ernst zu nehmen, ihre Pflichten gegenüber der deutschen Bevölkerung zu erfüllen und ihre Menschenrechte zu schützen. Es kamen sehr wenige Antworten. Zwei Abgeordnete der AfD bestätigten, dass die AfD die Ratifizierung der IGV ablehnen wird. Die wenigen Antworten der anderen Parteien, Die Grünen, CDU und SPD, haben sich selbstverständlich positiv zu den IGV geäußert und werden das  Zustimmungsgesetz absegnen. Über die schwerwiegenden Folgen der IGV wollen sie nichts wissen. Von DIE LINKE kam keine Antwort. Durch einige Antworten haben wir jedoch auch erfahren, dass die Abgeordneten unter enormen Druck stehen und Angst vor den Sanktionen ihrer Partei haben. Das Positive bei dieser Aktion ist auch wieder:


a) den Abgeordneten sichtbar zu machen, dass der Widerstand gegen die IGV in der Bevölkerung vorhanden ist


b) sie mit ihrem Verhalten bloß zustellen. Das sind nicht Vertreter des Volkes!
 

3. Umfrage Bundestagsfraktionen und Bundesländer  

Diese Aktionen sind noch nicht abgeschlossen. Es können noch Antworten kommen. Hierbei wurden alle Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und alle Ländervertretungen der Bundesländer wegen der Schädlichkeit der IGV und des herrschenden Fraktionszwangs angeschrieben. Bis jetzt haben nur Die Grünen fleißig geantwortet, immer eine gleich lautende Antwort (keine Grundgesetz-Einschränkungen und verbaler Lobgesang auf die IGV und das Pandemieabkommen).  



Fazit aus den Aktionen:
Wir haben mit diesen Aktionen insgesamt gezeigt, dass unsere Vertreter der repräsentativen Demokratie weit davon entfernt sind, uns Bürger in die politischen Entscheidungen mit einzubinden, bzw. auf des Volkes Stimme zu hören und für alle Bürger da zu sein.
Dieses Verhalten muss auch auf die Bürger wirken und das war auch von Beginn an unser erklärtes Ziel.
 

4. Beantwortung der erhaltenen Stellungnahmen

Wir haben eine Antwort vorbereitet, die an alle Befürworter der IGV im Bundestag (Fraktionen oder einzelne Abgeordnete) zugeschickt werden kann. Die AfD wird vollkommen ausgelassen, da sie gegen die IGV stimmt. 

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/09/Antwort-an-die-Gruenen-und-Abgeordnete.docx


Aktion Fraktionszwang

5. September 2025

Aktion Fraktionszwang

Ende September wird im Bundestag über das Zustimmungsgesetz zur Ratifizierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO abgestimmt. Die Vorschriften sehen vor, dass die Staaten ihre Souveränität bei Ausrufung einer Pandemie (beliebige Definition) an die WHO abgeben, bzw. sicherstellen, dass nationale Gesetze die Umsetzung der WHO-Anordnungen erzwingen. Deshalb haben etliche Länder die Reißleine gezogen und haben die IGV abgelehnt (Israel, USA, Argentinien, Österreich, Ungarn, Italien …).

Das Bundeskabinett allerdings, will den IGV zustimmen, um „… die Weltgemeinschaft vor zukünftigen Pandemien zu schützen … und Gesundheitsrisiken einzudämmen oder … sogar zu verhindern.“, so die populistische Begründung.

Diesem Narrativ folgen die Abgeordneten unter Fraktionszwang, liebevoll Parteidisziplin genannt. Umfragen haben gezeigt, dass die Abgeordneten es gar nicht wagen, sich mit den negativen Folgen der IGV auseinanderzusetzen.

Deshalb werden wir die fünf Fraktionen im Bundestag per Email anschreiben und zur Rechenschaft ziehen. Bitte nehmen Sie zahlreich teil und leiten Sie uns die Rückmeldungen an kontakt@gemeinwohl-lobby.de weiter.

Den Email-Text und die Mail-Adressen finden Sie hier oder laden Sie den Text als Word-Datei herunter.

Betreff: Anfrage an die (xy- Fraktion)

Sehr geehrte/r (Anrede/n siehe unten)
Sehr geehrte Damen und Herren,

mehrere Gruppierungen haben eine Umfrage darüber durchgeführt, was die Abgeordneten des Bundestages über die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) halten. Aus diesen Umfragen geht hervor, dass die meisten Abgeordneten die negativen Seiten des Vertrages gar nicht zu thematisieren wagen, obwohl mehrere Länder die geänderten IGV ablehnten, weil der Vertrag gravierende Folgen auf ihr Land hat und noch dazu bei einer Ratifizierung der neuen IGV auch ihre Souveränität ernsthaft gefährdet sehen.

Dagegen hat das Bundesgesundheitsministerium in seiner Empfehlung zu dem veröffentlichten Zustimmungsgesetz, das durch Bundestag/Bundesrat noch nicht verabschiedet ist, die negativen Folgen des Vertrages gar nicht erwähnt. Wegen der völkerrechtlich rechtsverbindlichen IGV ist die Bundesrepublik Deutschland jedoch gezwungen, im Falle einer Ratifizierung der geänderten IGV 2005 ihren Verpflichtungen zur Vertragserfüllung einschließlich der Gründung einer nationalen IGV-Behörde und der Finanzierungspflicht, wobei über den Zeitpunkt und Umfang ausschließlich die WHO entscheidet, unverzüglich nachzukommen (s. Art. 42 IGV).

Die Umfragen haben auch klargestellt, dass viele Abgeordnete vor den Konsequenzen ihrer Partei Angst haben und sich von Ihrer Parteiführung bedroht fühlen, falls sie mit ihrem Abstimmungsverhalten nicht der Vorgabe der Parteiführung folgen. Die vielen gleichen Meinungen zeigen, dass Druck auf die Abgeordneten ausgeübt wird. Hier muss betont werden, was Konrad Adenauer in seinen Erinnerungen schrieb: „Jede Partei ist für das Volk da und nicht für sich selbst“. Ihre Aufgabe ist laut Grundgesetz nur an der politischen Willensbildung mitzuwirken und nicht mehr (Art. 21. Abs. 1. S. 1 GG). Laut Art. 38 (1) S. 2 Grundgesetz sind die Abgeordneten die Vertreter des ganzen Volkes, nicht der Partei, und sie sind bei der Abstimmung an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Damit ist nicht nur der Fraktionszwang verfassungswidrig, sondern es dürfen auch keine Zwangsmittel wie Strafen, Ausschluss oder andere Druckmittel (z. B. keine erneute Nominierung) angewendet werden, um Abgeordnete zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu bewegen.

Ich betone ausdrücklich, dass die Abgeordneten im Bundestag meine Vertreter sind und nicht die Ihrer Partei. Deshalb erwarte ich von Ihrer Fraktion unverzüglich eine Bestätigung spätestens bis zum 20. September 2025, dass alle Abgeordneten ihrer Partei bei der Abstimmung zu dem vorgelegten Zustimmungsgesetz frei dagegen stimmen können. Falls Sie mir die Bestätigung verweigern, gehe ich davon aus, dass Fraktionszwang herrscht.

Es handelt sich bei den geänderten IGV um einen weitreichenden Vertrag, der zahlreiche negative Folgen hat, falls Deutschland die geänderten IGV ratifiziert. Deutschland darf nicht seine Verantwortung zur Wahrung seiner Verfassung und elementarer Grundrechte einfach auf die WHO abschieben und seine Souveränität freiwillig aufgeben. Unter diesen Voraussetzungen ist das deutsche Zustimmungsgesetz zu den IGV-Änderungen vom Bundestag und Bundesrat auf jeden Fall abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

E-Mail an SPD

Betreff: Anfrage an die SPD-Bundestagsfraktion
Anrede: Sehr geehrter Herr Dr. Miersch,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: direktkommunikation@spdfraktion.de, matthias.miersch@bundestag.de

E-Mail an CDU

Betreff: Anfrage an die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Anrede: Sehr geehrter Herr Spahn,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: fraktion@cducsu.de, jens.spahn@bundestag.de

E-Mail an DieGrünen

Betreff: Anfrage an die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Anrede: Sehr geehrte Frau Dröge,
sehr geehrte Frau Haßelmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: info@gruene-bundestag.de, katharina.droege@bundestag.de, britta.hasselmann@bundestag.de

E-Mail an DieLinke

Betreff: Anfrage an die Fraktion DieLinke im Bundestag

Anrede: Sehr geehrte Frau Reichinnek,
sehr geehrter Herr Pellmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: dialog@dielinkebt.de, heidi.reichinnek@bundestag.de, soeren.pellmann@bundestag.de

E-Mail an AfD

Betreff: Anfrage an die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Anrede: Sehr geehrte Frau Dr. Weidel,
sehr geehrter Herr Chrupalla,
sehr geehrte Damen und Herren,

Adressen: buerger@afdbundestag.de, tino.chrupalla@bundestag.de, alice.weidel@bundestag.de


WHO IGV-Briefaktion

23. August 2025

WHO IGV Briefaktion an die Abgeordneten

Die Briefaktion des Vereins „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ hat gezeigt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die komplexe Thematik der von der WHO geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und die mit dem Machtzuwachs der WHO einhergehenden Probleme und Risiken nicht erkannt haben und den Verlautbarungen der Bundesregierung folgen. 
 
Wir haben zum besseren Verständnis der WHO-Pläne ein Email-Schreiben zur Aufklärung der Abgeordneten verfasst. Die wichtigsten Fakten hat die Juristin Dr. Beate Pfeil zusammengefasst. Wir bitten jeden, seinen örtlichen Abgeordneten möglichst in seinem Wahlkreisbüro mit einem von uns vorbereiteten Email-Text anzuschreiben. Der Text sollte in die Email kopiert werden (am besten als „formatierter Text“). Wenn Sie die Email-Adresse des Wahlkreisbüros nicht finden sollten, dann schreiben Sie an die betr. Bundestags-Mail-Adresse des Abgeordneten. Email-Text und Adressenliste finden Sie hier:
 
–> Email-Text
 
–> Adressenliste der Abgeordneten im Bundestag
 
Wir bitten um Rückmeldung an kontakt@gemeinwohl-lobby.de, welche Abgeordneten schon angeschrieben wurden.

Das steht im Email-Text:

Betr.: Ratifizierung der geänderten IGV 2005

Sehr geehrte/r….

mehrere Länder, u.a. Israel, Italien, Österreich, Bulgarien, Tschechei, USA haben den Änderungen der IGV 2005 widersprochen, weil sie ihre nationale Souveränität nicht verlieren wollen. Nach Art. 4 (2bis) IGV sind die Vertragsstaaten schließlich verpflichtet, wenn es zur Vertragserfüllung notwendig ist, ihre Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften zu ändern und an die WHO anzupassen. Art. 4 (2bis.) IGV wörtlich zitiert:

Die Vertragsstaaten treffen Maßnahmen zur Durchführung der Absätze 1, 1bis und 2, gegebenenfalls einschließlich der Anpassung ihrer innerstaatlichen Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften.“

Das bedeutet, dass jedes Land, das ein Mitgliedsstaat der WHO ist und die Änderungen der IGV 2005 ratifiziert, eine nationale Behörde gründen muss, die dann den Vorschriften und Anweisungen der WHO oder ihres Generaldirektors unterliegt. Dazu müssen sie auch ihre Gesetzgebung an die WHO anpassen. Dies stellt neben der Verletzung der WHO-Verfassung einen klaren Bruch der Souveränität jedes Staates dar. Deshalb bitte ich Sie, dass Sie bei Ihrem Abstimmungsverhalten der IGV-Ratifizierung die folgenden Fakten, zusammengefasst von der Juristin Dr. Beate Pfeil, ernst nehmen, Ihre Pflichten gegenüber der deutschen Bevölkerung erfüllen und ihre Menschenrechte schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname


Fakten zur intransparenten Verabschiedung
der neuen IGV

DIE WHO BRICHT DAS VÖLKERRECHT!

Bei der Abstimmung der Weltgesundheitsversammlung über die Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV ging es nachweislich nicht mit rechten Dingen zu.

Der Rechtsrahmen der WHO legt in Artikel 55.2 IGV fest, dass der Text jeder IGV-Änderung den Vertragsstaaten mindestens vier Monate vor der Abstimmung mitgeteilt werden muss. Nur so haben die Staaten ausreichend Zeit, um die Änderungen auf alle rechtlichen, finanziellen und anderen Konsequenzen hin überprüfen zu können. Bei der Weltgesundheitsversammlung vom 27. Mai bis 1. Juni 2024 wurde das über sechzigseitige, komplexe und mit vielen Änderungen versehene Vertragswerk den Delegierten erst kurz vor der angesetzten Abstimmung vorgelegt. Ein klarer Bruch des Völkerrechts!

Abgestimmt wurde außerdem nicht per Handzeichen oder namentlich-schriftlich. Vielmehr fragte der Vorsitzende lediglich in die Runde, ob es Einwände gäbe. Somit wissen die Bürger bis heute nicht, wer tatsächlich für und wer evtl. gegen die IGV-Änderungen gestimmt hat. Vor allem bleibt unklar, ob die erforderliche einfache Mehrheit überhaupt erreicht wurde. Gerade bei solch einschneidenden IGV-Änderungen, ggf. mit Folgen für das Leben jedes einzelnen Bürgers, wäre aber Transparenz das Gebot der Stunde gewesen!

Hinzukommen Berichte darüber, dass verschiedene Ländervertreter massiv unter Druck gesetzt wurden, für die IGV-Änderungen abzustimmen. Sollte sich das bewahrheiten, wäre das ein weiterer Skandal.

DIE WHO GEFÄHRDET RECHTSSTAATLICHE MINDESTSTANDARDS!

a) Die IGV sehen keine unabhängigen Kontrollinstanzen vor!

Die Machtbefugnisse von Generaldirektor Tedros wurden durch die fragwürdigen Änderungen der IGV erheblich ausgeweitet. Er kann nun neben einer „gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite“, dem sogenannten PHEIC (Public Health Emergency of International Concern), zusätzlich sogar eine Steigerungsform, die „pandemische Notlage“, ausrufen (Art. 12). Wie der PHEIC, so ist auch die pandemische Notlage sehr vage definiert und damit besonders willküranfällig.

Nach „Feststellung“ einer Notlage kann der Generaldirektor über sog. „Empfehlungen“ (Art. 15, 18) die 196 Vertragsstaaten und damit nahezu alle Staaten der Welt zu massiver Einschränkung bürgerlicher Freiheiten, vor allem auch zu Pflichtimpfungen anhalten.

Zwar geben die IGV dem Generaldirektor bestimmte sachliche Kriterien vor, auf die er sich bei der Ausrufung von Notlagen (Art. 12.4, Annex 2) und der Abgabe von Empfehlungen (Art. 17) stützen müsste. Aber: Es gibt keine unabhängige Kontrollinstanz zur Überprüfung derart weitreichender Entscheidungen! Damit kann der Generaldirektor rein willkürlich und zudem ohne Offenlegung seiner Entscheidungskriterien, also auf völlig intransparenter Grundlage (pandemische) „Notlagen“ ausrufen und „Empfehlungen“ abgeben! Er muss dabei nicht einmal auf seinen Notfallausschuss hören, dessen Mitglieder er noch dazu selbst berufen und jederzeit absetzen kann.

Es ist völlig inakzeptabel, dass die WHO sich gerade hier nicht an Kontrollstandards hält, die für freiheitliche Rechtsstaaten selbstverständlich sind. Allein aus diesem Grund geht von der WHO ein Dauerdruck auf die Staaten aus, die für sie zwingend geltenden Menschenrechtsstandards zu verletzen! Außerdem wäre ein transparentes Verfahren, z.B. nach dem Vorbild des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes, zwingend erforderlich, das heißt, dass alle entscheidungsrelevanten Daten offengelegt werden müssten!

b) Die IGV schieben der Korruption nicht den Riegel vor!

Die WHO wird zu über 80% durch meist zweckgebundene Spenden finanziert, von denen ein beachtlicher Teil aus der Impf- und Pharmaindustrie stammt. Dazu passt, dass „relevante Gesundheitsprodukte“ im Zentrum der neuen IGV stehen (Art. 1, 13.8, 13.9, 44, 44bis). Dazu passt auch, dass Erklärungen der WHO-Experten über persönliche Interessenskonflikte ebenso wie etwaige Sicherheitsbedenken, z.B. gegen bestimmte „Impfstoffe“, unter Verschluss gehalten werden dürfen. Fatal ist in diesem Zusammenhang ganz besonders, dass die WHO nicht unabhängig kontrolliert wird.

Hieraus ergeben sich handfeste Interessenskonflikte. Somit ist anzunehmen, dass die WHO schon längst vorwiegend durch externe Lobbyverbände (fremd-)gesteuert wird. Mit anderen Worten: Private, nichtstaatliche Sponsoren können massiv auf die WHO und insbesondere auf ihren Generaldirektor Tedros Einfluss nehmen, so dass dieser in erster Linie in deren Interesse, nicht aber im Interesse der Gesundheit der Weltbevölkerung handelt!

c) Die IGV untergraben das freie Informationsrecht!

Die neuen IGV legen einen großen Schwerpunkt auf die Bekämpfung sogenannter „Fehl- und Desinformation“ (Annex 1A.2c und 3.i). Was darunter zu verstehen ist, wird jedoch nicht näher definiert. Der gerade in Wissenschaftsfragen elementar wichtige freie Diskurs wird damit ebenso unterlaufen wie die Meinungs- und Informationsfreiheit.

Die WHO sichert sich so ein grundrechtswidriges „Wahrheitsmonopol“ in Gesundheitsfragen und das Recht, unerwünschte Meinungen bzw. sogar Expertenstimmen auch auf den sozialen Plattformen zu unterdrücken. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die WHO zahlreiche Verträge mit sozialen Plattformen wie Google, Facebook oder tiktok abgeschlossen.

SCHWERWIEGENDE VORWÜRFE GEGEN GENERALDIREKTOR TEDROS

Nimmt man Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus und seine zwielichtige Vergangenheit als äthiopischer Minister näher unter die Lupe, stößt man auf schockierende Schlagzeilen:

05.06.2017: Deutsche Ärztezeitung: Human Rights Watch wirft Tedros vor, als Mitglied der Regierung für die Vertreibung Tausender Menschen und die Ermordung Hunderter Oppositioneller verantwortlich gewesen zu sein.
20.04.2020: Deutsche Welle: „Dr. Tedros“ – Der umstrittene WHO-Chef
20.04.2020: Focus online: „Ausgerechnet im Umgang mit Epidemien werden dem ehemaligen Gesundheitsminister bis heute schwere Vorwürfe gemacht.“
21.11.2020: Die Presse: Schwere Anschuldigungen gegen WHO-Chef Tedros: Er hat sich auch um Waffenlieferungen an die TPLF bemüht
18.01.2021: Focus, The Times: Schwere Vorwürfe: WHO-Chef soll an Völkermord in Äthiopien beteiligt gewesen sein
29.09.2021: www.welt.de: Schwarzer Tag für WHO: Schwere Vorwürfe wegen sexueller Ausbeutung

Die dem Generaldirektor durch die neuen IGV zugestandene zusätzliche Ausweitung seiner autoritären Machtbefugnisse erscheint vor diesem Hintergrund besonders brisant und unverantwortlich.

DER WHO-COUP KANN DRAMATISCHE FOLGEN FÜR DIE GESAMTE MENSCHHEIT HABEN!

In den neuen IGV-Artikeln 13.8e und 13.9c legt die WHO einen besonderen Schwerpunkt auf Forschung und Entwicklung in Bezug auf „relevante Gesundheitsprodukte“. Dies betrifft auch und vor allem hochgefährliche modRNA-Substanzen als Grundlage diverser weiterer „Impfstoffe“. Bei der so gestalteten „Impfstoff“-Forschung werden im Labor Viren künstlich zur Mutation gebracht, also gefährlicher gemacht, um bereits vorsorglich modRNA-„Impfstoffe“ dagegen entwickeln zu können. Diese sog. Gain-of-Function-Forschung ist aber immer mit der Gefahr verbunden, dass die künstlich veränderten Viren das Labor verlassen und dadurch auch (echte) Notlagen erzeugen.

Nicht ohne Grund verhängte US-Präsident Obama im Jahr 2013 ein Moratorium für die Gain-of-Function-Forschung. Aber: Das amerikanische Außenministerium, welches die Wuhan-Gain-of-Function-Forschung förderte, erteilte Ausnahmegenehmigungen und ermöglichte dadurch den Ausbruch von SARS-CoV-2!

Die Änderungen der IGV können somit Corona 2.0 zur Folge haben! Konkret würde dies bedeuten: weitreichende Freiheitseinschränkungen für Milliarden von Menschen, z.B. Lockdowns, vorgeschriebene medizinische Behandlungen. Und nicht zuletzt womöglich auch Pflichtimpfungen mit hochgefährlichen Substanzen, die ein erwiesen hohes und völlig inakzeptables Nebenwirkungsprofil aufweisen und bereits jetzt weltweit unermesslich hohe Schäden an Leib und Leben der Menschen angerichtet haben.

Dr. jur. Beate Sibylle Pfeil, Völker- und Menschenrechtsexpertin


EU-Aktion gegen WHO IGV

18. August 2025

EU-Aktion zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften und zum Pandemievertrag

 

Gemeinsam mit We for Humanity rufen wir zum Handeln auf. We for Humanity hat Briefe an die Fraktionsvorsitzenden des europäischen Parlaments vorbereitet. Des Weiteren liegen Schreiben an den europäischen Datenschutzbeauftragten und an die europäische Ombudsfrau vor. 

 

Wichtige Hinweise zu dieser Kampagne:

–> Es gibt acht Fraktionen im EU-Parlament, die ideologische Gruppierungen darstellen.

–> Die Anschreiben an die Parlamentarier sind nicht 100% identisch, da sie an einigen Stellen die ideologische Ausrichtung ansprechen.
 

–> Die Briefe sind auf Englisch. Hier sind kurze Zusammenfassungen auf Deutsch, worum es geht:
 

Briefe an die EU-Parlamentarier – Essenz

Betreff: Dringender Aufruf zur Gründung einer Initiative gegen die WHO-Abkommen und deren Umsetzung

Wir fordern zur Gründung einer Initiative gegen die WHO-Vorhaben.

Wir begründen unsere Ablehnung anlehnend an die rechtliche Würdigung der Europarecht-Expertin Dr. Beate Pfeil.

Wir weisen darauf hin, dass Gain of Function zwangsläufig in ein medizinisches Experiment an den Menschen resultiert, und berufen uns auf den Nürnberger Kodex.

Wir widersprechen dem Missbrauch unserer persönlichen Daten und fordern Aufklärung und Transparenz.

Wir fordern Rückmeldung.
Brief an den EU-Datenschutzbeauftragten – Essenz

Betreff: Dringende Aufforderung zur Untersuchung von GDPR-Verstößen in WHO-Abkommen und von der EU vorgeschriebenen Datenpraktiken

Wir fordern

- Stoppen Sie die Umsetzung der IHR-2024 und des Pandemievertrags 2025, bis die Einhaltung der DSGVO sichergestellt ist, einschließlich einer obligatorischen Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35).

- Untersuchung unzulässiger biometrischer Datenverarbeitung bei Gesichtserkennung, AutoIdent (Deutschland) und ähnlichen Verfahren wie Video-Ident oder eIDAS-konformen Systemen in der gesamten EU, um die Einhaltung von Art. 9 GDPR.

- Prüfung der obligatorischen Datenoffenlegung für die Aktivierung von SIM-Karten und ihrer Rechtfertigung im Rahmen der Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche, um eine unrechtmäßige Vorratsdatenspeicherung zu verhindern (Art. 5(1)(b)).

- Untersuchung der erzwungenen Datenweitergabe bei der Erbringung von Dienstleistungen (z. B. Flugtickets) und des Fehlens einer freiwilligen Zustimmung aufgrund einheitlicher, durch EURichtlinien vorgeschriebener Branchenpraktiken.

- Untersuchung von Bankbeschränkungen bei Bargeld- und Kreditkartentransaktionen und Bewertung ihrer Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit gemäß Art. 6 GDPR und Art. 8 EU-Charta.

- Durchsetzung von Transparenz, Einwilligung in Kenntnis der Sachlage und Rechtmäßigkeit bei allen von der EU vorgeschriebenen Datenverarbeitungspraktiken, um sicherzustellen, dass die Richtlinien die Grundrechte nicht außer Kraft setzen.

- Know-Your-Customer-Anforderungen (KYC): Die von der EU vorgeschriebenen KYC-Verfahren, die von Finanzinstituten und Dienstleistern umgesetzt werden, erfordern die Erhebung überm..iger personenbezogener Daten (z. B. Ausweisdokumente, Adressnachweise) ohne klare Einwilligung oder Notwendigkeit.
Brief an die EU-Ombudsfrau – Essenz

Betreff: Beschwerde über EU-Transparenzverstöße, finanzielle Beeinflussung und Missachtung des Bürgerwillens und der demokratischen Beteiligung

Wir fordern Sie dringend auf:

- Untersuchen Sie das Versäumnis der EU, Transparenz in den Entscheidungsprozessen der WHO Abkommen zu gewährleisten, was einen Verstoß gegen Art. 15 AEUV und der Verordnung (EG) Nr.1049/2001.

- Fordern Sie die vollständige Offenlegung aller Finanzströme an EU-Parlamentarier, einschließlich der Finanzierungsquellen, privater Investoren und möglicher Interessenkonflikte, wie es der Verhaltenskodex des EP und Art. 15 AEUV gefordert wird, und zwingen Sie die Europäische
Kommission und das Parlament, diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

- Prüfung des Versäumnisses der EU, die Bürgerinnen und Bürger durch öffentliche Konsultationen oder die Europäische Bürgerinitiative (Art. 11(4) EUV, Verordnung (EU) 2019/788) in Entscheidungen über WHO-Abkommen einzubeziehen, was gegen die Grundsätze der partizipativen Demokratie (Art. 10 EUV) verstößt.

- Empfehlen Sie Maßnahmen, um öffentliche Konsultationen, die Einhaltung der EUTransparenzvorschriften und die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihren Willen durch demokratische Mechanismen wie die EBI zu äußern, sicherzustellen.

Bearbeitungshinweise:


–> Es ist wichtig, dass jeder Empfänger angeschrieben wird, nicht nur die Deutschen/Progressiven. Wenn ihr nicht alle anschreiben könnt, nehmt euch bitte mindesten 2-3 Parlamentarier vor, plus Datenschutzbeauftragten und Ombudsfrau. 
 

–> Bitte teilt die Informationen mit euren Freunden/Bekannten im Ausland – das ist eine internationale Kampagne.
 

–> Die Briefe liegen im PDF-Format vor, es gilt drei fehlende Angaben auszufüllen; 

PDF herunterladen, fehlende Angaben machen, ausdrucken, unterschreiben und per Briefpost absenden.
Postalische Zustellung (Porto 1,25€), idealerweise per Einschreiben, ist verbindlicher, als E-Mail. Obendrein veröffentlichen die Herrschaften ihre E-Mail-Adressen nicht.

Letter to The Left Leaders Manon Aubry and Martin Schirdewan

Letter to S&D Leader Iratxe García Pérez

Letter to Renew Leader Valérie Hayer

Letter to PfE Leader Viktor Orbán

Letter to MEP Christine Anderson

Letter to MEP Gerald Hauser

Letter to Greens_EFA Leaders Terry Reintke and Philippe Lamberts

Letter to ESN Leader

Letter to EPP Leader Manfred Weber

Letter to ECR Leaders Ryszard Legutko and Nicola Procaccini

Datenschutzbeauftragte und Ombudsfrau:

Letter to the European Data Protection Supervisor

Letter to the European Ombudsman


Widerspruch IGV und DSGVO

23. Juli 2025

Zweite Phase der Widerspruch-Aktion gegen IGV und der Verletzung des Datenschutzes

NEIN zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften und zum Pandemievertrag

Gemeinsam mit We for Humanity und Atlas-Initiative rufen wir zum Handeln auf.
Es sind viele Briefe mit der Aufforderung, den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bis 19. Juli 2025 zu widersprechen, durch einige Initiativen verschickt worden. Nachdem nun die Frist ohne Widerspruch verstrichen ist, gehen wir in die nächste Runde.

Wir werden die Zeit für eine kontinuierliche Kampagne nutzen, um uns als Souverän klar zu positionieren und zu sagen:
„Meine Würde ist unantastbar. Meine Freiheit ist nicht verhandelbar.“
 
Immer öfter wird unser Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf den Schutz der Privatsphäre verletzt. Durch die endlose Digitalisierung und gewinnbringenden Experimente der Pharmaindustrie sind unsere Gesundheit und Privatsphäre ein lukratives Geschäft geworden und wir schauen nur zu. Es ist höchste Zeit, dass wir unsere Stimme erheben. Unsere Menschenwürde darf nicht als Profit-Fabrik behandelt werden. 
 
Deshalb starteten wir kürzlich eine Briefaktion, die wir wegen neuer Entwicklungen kurz stoppen mussten. Die Gründe dafür:
–> Es liefen ähnliche Aktionen nebeneinander. Wir haben uns mit den anderen Organisatoren geeinigt und die Aktionen wurden jetzt zusammengeführt.

–> Der Entwurf des vorgesehenen Zustimmungsgesetzes zum IGV wurde schon veröffentlicht. Der Bundestag wird es voraussichtlich noch im September verabschieden. Das Vorwort zu dem Gesetz ist voll von Lobesgesängen über das neue IGV. Deshalb mussten wir das Anschreiben verschärfen und die Aktion wird jetzt mit etwas veränderten Dokumenten fortgesetzt. 
 
Wer in der ersten Phase bereits die Briefe versandt hat, muss die nachfolgende Aktion nicht nochmals mitmachen.

Zu dem neuen Anschreiben gehört auch eine juristische Begründung von Dr. jur. Beate Pfeil (Rechtswissenschaftlerin), die man unbedingt mit jedem Brief mitsenden muss. Damit hat jeder Brief diesmal fünf Seiten. Das kostet in einem normalen Briefumschlag 1,10 €. (Wenn man die juristische Begründung und die zwei Widersprüche doppelseitig ausdruckt, kommt man mit nur 3 Seiten aus, als Normalbrief kostet das 95 Cent.)
             
Alle Adressaten der Briefe sind mit der ersten Aktion identisch: die fünf gesundheitspolitischen Sprecher im Bundestag, die Bundesgesundheitsministerin, den Bundesminister für Digitales und die Bundesdatenschutzbeauftragte. Es sind im Ganzen weiterhin 8 Briefe, immer mit fünf Seiten.

Wie beim letzten Mal, haben wir zwei Formate zur Verfügung gestellt, ein PDF-Format und ein Doc-Format.

Zu PDF-Format:

– Jeden Brief muss man auf der ersten, zweiten und dritten Seite mit Namen, Adresse und Datum ergänzen (s. vorbereitete Felder).
– Die zweite und dritte Seite wird ganz unten mit Ort,Datum ergänzt (s. vorbereitete Felder).
– Danach ausdrucken* und alle drei Seiten UNTERSCHREIBEN !

1. Bundesgesundheitsministerin
2. SPD Gesundheitssprecher
3. Bundesministerium für Digitales
4. Bundesdatenschutzbeauftragte
5. CDU Gesundheitssprecher
6. AfD Gesundheitssprecher
7. Die Grünen Gesundheitssprecher
8. Die Linke Gesundheitssprecher

Juristische Begründung, bitte jedem Schreiben beifügen

Zu Doc-Format:

Hier verwenden wir einen Macro. Es ist wie folgt vorzugehen:
– Beim Öffnen der Word-Dokumente auf „Makro aktivieren“ klicken.
Oder ggf. oben im gelben Streifen auf „Inhalt aktivieren“ bzw. „Makros aktivieren“ klicken.
– Daraufhin werden die fehlenden Angaben abgefragt; ausfüllen und jeweils mit OK bestätigen.
– Am Ende speichern, drucken* und an drei Stellen unterschreiben.
Sollte euch Word ärgern, drückt Strg+a und danach F9.

1. Bundesgesundheitsministerin
2. SPD Gesundheitssprecher
3. Bundesministerium für Digitales
4. Bundesdatenschutzbeauftragte
5. CDU Gesundheitssprecher
6. AfD Gesundheitssprecher
7. Die Grünen Gesundheitssprecher
8. Die Linke Gesundheitssprecher

Juristische Begründung, bitte jedem Schreiben beifügen

* Nochmals der Hinweis: Wer die Seite 2 und 3 sowie die juristische Begründung doppelseitig ausdrucken kann, hat damit insgesamt 3 Seiten und dieser Brief kann dann mit  95 ct. frankiert werden. Im anderen Fall muss der Brief mit 5 Seiten in einem normalen Umschlag mit 1,10 €  frankiert werden.

Wer nicht alle 8 Briefe versenden kann/will, bitte mindestens die ersten 4 Briefe an die Adressaten (siehe Reihenfolge oben) schicken. (Wer keinen Drucker hat, kann die ausgefüllten Briefe per Email an einen Copyshop senden und dort ausdrucken lassen.)

Wir bitten alle Teilnehmer dieser Aktion, sofern sie nicht schon bei der 1. Aktion teilgenommen haben, sich im Formular (unten) einzutragen, denn wir planen eine Klagegemeinschaft zur Verteidigung unserer Rechte zu gründen, wenn die Reaktion auf die Briefaktion zu gering ist. 


    Digitalfreie Bildung

    24. März 2025

    Keine Voll-Digitalisierung der Schulen!

    Wir lehnen die volle Digitalisierung an Schulen ab und rufen Eltern wie Lehrer auf, zum Wohl unserer Kinder die kritiklose Transformation der Bildung zu verhindern!

    Deutschland will Tafeln, Hefte und Bücher in Schulen abschaffen. Der Plan ist die Voll-Digitalisierung der Schulen, obwohl Experten und Krankenkassen seit langem davor warnen. Die Folgen sind laut der Krankenkassen für die Kinder enorm schädlich: Sehschäden, Schlafprobleme und psychische Belastungen. 

    72 Länder haben die Digitalisierung der Schulen wegen negativer Erfahrung bereits aufgegeben.

    Was die Bundesregierung unter Voll-Digitalisierung versteht, skizziert sie oberflächlich unter DigitalPakt, abrufbar hier: https://www.digitalpaktschule.de/de/digitalpakt-1699.html

    Die organisatorischen Schwierigkeiten und wirtschaftlichen (Folge-) Kosten des Digitalpakts werden bei Wikipedia (Abruf 24.5.25) aufgeführt: https://de.wikipedia.org/wiki/Digitalpakt
     
    Bitte machen Sie mit bei der Aktion zum Kindeswohl! Drucken Sie unsere Stellungnahme aus und schicken sie an möglichst viele Schulen in Ihrer Nähe. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
     
    >> Aufklärungsschreiben an die Schulen
     
    Hier finden Sie noch zwei Studien, die die erwähnten Probleme mit der Digitalisierung bestätigen.
     
    BLIKK-Medien Studie von 2016

    Karolinska Studie von 2023


    Wahlanfechtung

    21. März 2025

    Wahlanfechtung

    Neben der Strafanzeige gegen Merz wegen Wählertäuschung, fechten wir die Wahl 2025 an.
    Auch hierzu stellen wir den Text als Formular zur Verfügung. Die Wahlanfechtung ist zuerst beim Bundestag einzureichen. Dann kann man sich gegebenenfalls an das Bundesverfassungsgericht wenden. Die vorbereitete Wahlanfechtung ist mit Namen, Adresse, Datum und Unterschrift zu ergänzen und per Post nach Berlin zu senden. Die Wahlanfechtung ist kostenlos. Hier finden Sie die vorbereitete Wahlanfechtung:

    >> Wahlanfechtung als Word-Datei

    >> Wahlanfechtung als PDF-Formular

    Die Begründung:

    Der Gesetzgeber hat bis heute nicht gewährleistet, dass der politische Wille tatsächlich aller Wahlberechtigten zu Geltung kommt. Es war bei der Bundestagswahl 2025 für mehrere Millionen Wahlberechtigte nicht möglich, ihren Wählerwillen kundzugeben oder zur Beachtung kommen zu lassen.

    Das bedeutet, dass Millionen von Wahlberechtigten als nicht gleichberechtigte Staatsbürger behandelt wurden. Der Wählerwille von mehreren Millionen Wahlberechtigten wurde dadurch bei den Ergebnissen der Bundestagswahl 2025 überhaupt nicht berücksichtigt.

    Durch die Verletzung der vom Demokratieprinzip vorausgesetzten Gleichberechtigung der Staatsbürger wurde gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstoßen.


    Strafantrag gegen Merz


    17. März 2025

    Immer mehr Einreicher der Strafanzeige gegen Friedrich Merz wegen Wählertäuschung erhalten nun die ablehnende Antwort der Berliner Staatsanwaltschaft. Eine Beschwerde dagegen innerhalb von zwei Wochen ist möglich, wird aber wohl kaum an der Ablehnung der Strafverfolgung etwas ändern; wir raten deshalb ab.

    Hier die Ablehnung durch die Staatsanwaltschaft Berlin:

    https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2025/10/2025_09_10-Ablehnung-Strafanzeige-merz-1.pdf

    Allerdings werden wir auch die zahlreichen Ungereimtheiten der letzten Bundestagswahl als Bestandteil unserer Verfassungsbeschwerde gegen die IGV vor das Bundesverfassungsgericht miteinbringen. Deshalb empfehlen wir der Verfassungsbeschwerde kostenlos beizutreten.    

    Strafantrag gegen Merz

    Anläßlich der geplanten Schulden-Orgie des alten Bundestags, rufen wir alle Wähler, die sich von Friedrich Merz‘ Wahlaussagen getäuscht fühlen, auf sofort Strafantrag zu stellen.
    Der Münchner Rechtsanwalt Mathias Markert hat seinen Strafantrag dazu freigegeben.

    >> Strafantrag gegen Merz als PDF-Formular

    Bitte mitmachen und die Aktion breit verbreiten!

    Wir machen auf eine ähnliche Email-Aktion aufmerksam, die Sie auch unterstützen können:

    https://www.blautopf.net/index.php/politik/krieg-und-frieden/item/860-grosse-emailaktion-gegen-willkuer-und-aufruestungsorgie


    DEMOKRATIE-APP

    6. Dezember 2024

    Demokratie-App – bitte Mitmachen

    Die Abstimmung der Bevölkerung über die Taurus-Marschflugkörper ist angelaufen. Das ist jetzt über die neue Demokratie-App bequem möglich. Um die Anonymität der Abstimmungen gewährleisten zu können, kann man zurzeit leider nur mit Mobiltelefon abstimmen, die Erfinder dieses Abstimmungsportals arbeiten aber schon daran, auch eine andere Lösung anzubieten.

    Auf jeden Fall rufen wir auf, bei der neuen Abstimmungsaktion bezüglich WHO und auch bei der Taurus-Aktion mitzumachen und die beiden Abstimmungen zu verbreiten. 

    WHO-Aktion: „Soll die WHO bezüglich Gesundheitsnotständen regieren?“

    https://www.diedemokratieapp.de/8z4x



    Taurus-Aktion: „Sollen wir der Ukraine Taurus-Marschflugkörper zur Verfügung stellen?“
    https://www.diedemokratieapp.de/8zit

    Wir werden auch auf dieser Seite künftig Aktionen mit der Demokratie-App bekanntgeben, wenn sie für Abstimmungen zu unseren Themen stimmig sind.