Petition/ Referendum an den Bundestag


Presseartikel vom 27.01.2024

Pressemitteilung vom 17.1.2024


Hier veröffentlichen wir die Antworten der Pateien/Fraktionen zu unserer Forderung nach einem Referendum zur Volksgesetzgebung/Volksabstimmung

Zusammenfassung der Positionen der im Bundestags vertretenen Parteien zum Thema Direkte Demokratie/Volksabstimmung, erstellt von Mehr Demokratie e.V.
(Schlussfolgerungen zu den Positionen sind ausschließlich die von Mehr Demokratie e.V.)

Die Linke, Datum 20.12.24: Antwort von Die Linke


Wir haben heute an alle Bundestags-Fraktionen einen Antrag für ein Referendum eingereicht.

Mit dem Referendum beantragen wir eine Referendums-Abstimmung durch das Volk ,über die Volksgesetzgebung nach Art 20 (2) GG – also Volksabstimmung – abstimmen zu lassen.

Das Schreiben
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/12/Antrag-auf-Referendum.pdf
geht an alle Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien und an die Bundestagspräsidentin , zur Kenntnis

Wir haben ja schon angedeutet, dass das Einreichen der zugehörigen Petition keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Man sieht das ja an anderen Petitionen dieser Gewichtung. Wir meinen, dass ein Referendum von den Bürgern beantragt, durch den Bundestag eher durchzuführen wäre. Dieser Weg wäre nach unserer Kenntnis damit erstmal beschritten.
Es ist uns klar, dass wir mit überwiegendem Widerstand der Parteien rechnen müssen, sie wollen es nicht, dass das Volk über Volksgesetzgebung mitregieren kann. Aber wir müssen trotzdem diesen Versuch wagen.

Bei Ablehnung werden wir eine Verfassungsklage beim BVG erwägen.

Anmerkung: Die Entscheidung gerade jetzt den Antrag zu stellen ist dem Umstand geschuldet, dass jetzt die Wahlkampfphase für die Bundestagswahl 2025 beginnt und eine solche Aktion durchaus in den Fraktionen aufhorchen lassen muss.


Petition zur A b s t im m u n g
z u r V o l k s g e s e t z g e b u n g

Eine Übergabe an den Bundestag wird vorbereitet


Hier gehts zur Petition:

www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-volksabstimmungen-auf-bundesebene

RECHTSGRUNDLAGEN


Nach Artikel 20 Grundgesetz (GG) ist das VOLK der SOUVERÄN, der die Herrschaft ausübt.

Damit ist das Volk auch das oberste Staatsorgan.

Artikel 20 GG drückt klar aus: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ und nicht
z. B. vom Bundestag oder der Bundesregierung. Die anderen Verfassungsorgane (Bundestag, Gerichte, Verwaltung)
sind dem Volk (Souverän) untergeordnet und sind nur für die Detailarbeit zuständig.

Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geschieht nach Artikel 20 GG in Wahlen UND Abstimmungen.

Das Grundgesetz verbietet nirgends Volksabstimmungen und Artikel 20 Absatz 2 GG steht unter keinem Gesetzesvorbehalt.

Da die Politik uns das notwendige Ausführungsgesetz zu Volksentscheiden verweigert, müssen wir es uns nun selbst geben!


12. Januar 2024

Weitere Schritte zur Aktion Volksabstimmung

Unsere erste Abstimmungsaktion zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene haben wir mit dieser Woche beendet. Fast 3.000 Menschen in ganz Deutschland haben an dieser Vor-Abstimmung teilgenommen. Der ganze Vorgang der Vor-Abstimmung wurde protokolliert. 
93,63 Prozent der Teilnehmer der Vor-Abstimmung haben für den Gesetzesvorschlag der Gemeinwohl-Lobby votiert, denn unser Entwurf beinhaltet keine Themenbegrenzung.

Weitere Ergebnisse:

  • Mehr Demokratie e.V. – 5,05%
  • SPD – 0,74%
  • Die Linke – 0,58%

Vielen Dank an alle, die an dieser Vor-Abstimmung teilgenommen haben!

Wie geht es jetzt weiter?

Wir gehen jetzt in eine zweite Abstimmung, denn es geht nun darum diesen Gesetzesvorschlag der Gemeinwohl-Lobby durch viele tausende Unterstützer zu bestätigen. Dies wollen wir über die nachfolgende Petition erreichen:



https://www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-volksabstimmung-auf-bundesebene 



Wir bitten hier alle, die auch schon an der ersten Abstimmung teilgenommen haben, trotzdem diese Petition auch unterzeichnen und den Link zur Petition zu verbreiten.