Kapitel III

Kommentare zum Kapitel III

Die Mitarbeit am KAPITEL III – PARLAMENT des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Parlament. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!

Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Parlament können Sie hier noch einmal nachlesen:

Art. 15 Aufgaben des Parlaments
Art. 16 Gliederung des Parlaments
Art. 17 Wahl und Entscheidungsbefugnisse der Kammern
Art. 18 Zuständigkeit des Parlaments
Art. 19 Wahl, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Parlamentarier

Zum Kommentieren bitte nach unten scrollen.

29 Gedanken zu „Kapitel III“

  1. zu Artikel 15:
    Neben dem Parlament erfolgt die Gesetzgebung über wesentliche Themen auch durch Volksabstimmungen.

    Änderung: alt: auch – neu: entfällt bzw. ersetzen durch “grundsätzlich”

  2. Damit alle Staatsgewalt praxisorientiert, übersichtlich und hoch vernetzungsfähig vom Volk ausgehen kann brauchen wir eine völlig neue überschaubare Struktur.
    Jeder Landkreis bzw. jede Stufe (Landkreisstufe, Landesstufe, Bundesstufe) sollen Legislative (Gesetzgebungskompetenz), Exekutive (Verwaltung) und Judikative (Güteabwägung) erhalten.
    Diese drei Stufen sollen jeweils unterteilt sein in die vier Lebensbereiche:
    wirtschaftliche Angelegenheiten, körperschaftliche Angelegenheiten (gesunder Mensch, gesunde Umwelt), zwischenmenschliche Angelegenheiten und geistige Angelegenheiten.
    Die Legislativen sollen hoch kompetente, richterliche Gremien sein ( jeweils 3 Experten in den vier Lebensbereichen ergibt ein Parlament mit jeweils 12 Persönlichkeiten vom Fach), die konsensorientiert, verfassungsgemäß für Ausgleich sorgen. Diese können dann zu allen Sachfragen mit einer Stimme sprechen (Parteien haben hier nur noch beratende Funktion). Wenn Sachfragen auch andere Landkreise betreffen, was zumeist der Fall ist, erst dann gilt das demokratische Mehrheitsprinzip.
    So geht Demokratie aus meiner Sicht und nicht anders.
    Allein Mehrheiten entscheiden zu lassen ist höchst undemokratisch – denn die Mehrheit kann auch irren. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass wir alle von klugen Persönlichkeiten regiert werden wollen, die Talente herausfordern, die Umwelt schonen und dem Liebesprinzip des Planeten Rechnung tragen. Damit wäre auch der Grundstein für eine robuste Friedensordnung gelegt, die sich gefühlt mehrheitlich alle Familien wünschen.
    —————————————————————————————-
    Ziel ist die Globalisierung der Menschlichkeit mutig, maßvoll, gerecht und klug.

    Es gibt dann keine Abgeordneten mehr und die verschiedenen Parteien haben dann nur noch beratende Funktion in den Landkreisen.

    Diese Parteien beraten das Landkreisparlament , das aus einem richterlichen Gremium von 12 hoch qualifizierten Führungspersönlichkeiten bestehen muß wie oben beschrieben.

    Jeweils Drei in den vier Sachgebieten, die zum Leben gehören (Wirtschaftskraft, Körperkraft, Sozialkraft, geistige Kraft).

    Wenn eine Sache mehrere Landkreise betrifft gilt natürlich das Mehrheitsprinzip.

    Die gesamte Struktur muß einheitlich, vernetzungsfähig in Stufen gestaltet werden, damit der Wille des Volkes endlich zum Tragen kommt.

    Jedes Volk wünscht sich Frieden, hohe Qualität, Planungssicherheit, Beständigkeit, Zusammenhalt, Zusammenarbeit mit anderen und individuelles Leben.

    Was ich letztendlich biete ist ein globales Vernetzungsmodell in dem der Wille der globalen Bürgerschaft zum Tragen kommt.

    Wie Sie wissen, Utopien können morgen schon Wirklichkeit sein.

    Würde mich sehr freuen, wenn mein Schreiben an Sie Anklang findet und ich zu einer Zusammenarbeit anregen darf, die in eine 12 – Sterne – Bewegung münden kann, die evtl. auch anderen Ländern Vorbild sein wird, weil es die reibungslose Zusammenarbeit und Planungssicherheit fördert.

    Kanzleiräume und ein 3D Modell kann ich anbieten damit man sich ein Bild machen kann von der neuen Struktur, die ich zur Diskussion stelle.

    Diese neue Struktur ist aus meiner Sicht dringend notwendig geworden , weil die Verwahrlosung von Politik und Gesellschaft bereits massiv Einzug gehalten hat.
    Zahlreiche Dokumentationen beweisen das.
    Ich freue mich sehr auf Ihre Resonanz.

  3. Es fehlt ein Artikel über die Art der Beschlussfassung im Parlament. Die Erwähnung in Art. 19: » (12) Alle Parlamentarier beherrschen die Prinzipien und Methoden des Systemischen Konsensierens)*« ist nicht ausreichend genug.

    Mein Vorschlag: (12) Entschlussfassungen im Parlament erfolgen durch systemisches Konsensieren. Der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Ausbildung in systemischem Konsensieren ist für Parlamentarier verpflichtend.

    Anmerkung: konsensorientierte Beschlussfassung in so großen Gremien ist praktisch nur mit systemischen Konsensieren möglich. Wollte man Beschlüsse im Konsent vorsehen, müsste eine zusätzliche Strukturierung der Kammern angedacht werden.

  4. Den Satz: » (1) Das Parlament ist die Vertretung des Deutschen Volkes« empfinde ich als zu einseitig. Er wird höchstwahrscheinlich zu Rassismus- und Rechtsextremismus-Vorwürfen führen.

    Ich schlage vor: (1) Das Parlament ist die Vertretung der Bürger Deutschlands

  5. Art 16:
    Vier Kammern werden eine Bürokratie ohnesgleichen zur Folge haben. Wir sind doch angetreten, das Parlament flüssiger, effezienter und schlanker zu machen.

    Ich schlage vor die 4 Kammern wegfallen zu lassen und die Abgeordnetengröße mit 400 Abgeordneten beizubehalten, wobei statt der 100 Wahlkreise, es dann eben 400 Wahlkreise geben wird (damit können die Kontakte der Abgeordneten zu den Wählern intensiver gehalten werden.
    Die Kriterien für Abgeordnete müssten dann auch nicht so fachspeziell erfüllt sein.

  6. Art 19 (1)
    Fraktionen sind zwar verboten, aber Parteien wollen wir zulassen? Das nicht im Ernst.

    Deshalb Absatz 1 erweitern mit “Parteien sind nicht erlaubt”

  7. neu Artikel 19 (6)
    Der Abschluss oder der Beitritt von bzw. zu internationalen Verträgen darf keine Souveränitätseinschränkungen für die Bundesrepublik zur Folge haben.
    Anlass WHO-Pandemievertrag

  8. Da es keine Parteien mehr geben wird und nur direkt gewählte Parlamentarier, sehe ich eine Amtszeitbegrenzung als kontraproduktiv. Sich fehlverhaltende Parlamentarier werden doch durch das aktiv beobachtende Volk ausgesondert, entweder durch Nichtwiederwahl oder gar durch “Misstrauensvotum”.

Schreibe einen Kommentar

Diese Seite ist durch reCAPTCHA und Google geschützt Datenschutz-Bestimmungen und Nutzungsbedingungen anwenden.

Der Zeitraum für die reCAPTCHA-Überprüfung ist abgelaufen. Bitte laden Sie die Seite neu.