Grundsätze und Ziele der GemeinWohl-Lobby
Die Bürgerinitiative gibt sich auf Grundlage der Gründungserklärung vom 9.11.2019 folgende Leitlinie für ihre weitere Arbeit.
1. Die Bürgerinitiative möchte viele Menschen vereinen, die sich nach einer besseren Welt sehnen und die sich schon jetzt in ihrem Alltag und innerhalb vieler Gruppierungen für ein sozialeres, umweltschonenderes und humaneres Handeln einsetzen. Ziel dieser Gemeinsamkeit soll sein, einen GesellschaftsFAIRtrag zu formulieren, der dem Gemeinwohl einen höheren Stellenwert gibt als der Gewinnmaximierung. Nach dem Völkerrecht und auch nach dem Grundgesetz, Art. 146, sind wir Bürger berechtigt, uns für unsere Gesellschaft zu jeder Zeit eine Verfassung zu geben, die wir für den Erhalt unserer sozialen und ökologischen Lebensgrundlagen brauchen. Diese Möglichkeit will die BI bekannt machen und für ihre Umsetzung werben.
2. Unser GesellschaftsFAIRtrag soll dafür die Basis für eine neue Verfassung sein. Dieser GesellschaftsFAIRtrag enthält wesentliche Regeln wie:
- Grundrechte und Pflichten, basierend auf dem Natur- und Völkerrecht.
- Eine neue Parlamentsstruktur, die als Legislative unter Kontrolle und Mitbestimmung von bürgerlichen Gremien steht und frei von Parteien, Fraktionen und Lobbyisteneinfluss ist.
- Der Souverän, das Volk, kann jederzeit durch Volksabstimmungen in den parlamentarischen Prozess eingreifen, sei es mit einer eigenen Gesetzesinitiative oder einer Abstimmung über den Verbleib oder Austritt von internationalen Organisationen.
- Eine Regierungsstruktur, deren Vertreter in den obersten Ämtern frei von Parteizugehörigkeit sind und vom Parlament gewählt und bestätigt, aber auch wieder abgewählt werden können.
- Ein neues Finanz- und Steuersystem, welches dem Bürger die Abhängigkeit der Verflechtungen von Zins und Zinseszins nimmt und erlaubt, dass ein aktives Grundeinkommen einen Lebensstandard zu sichern hilft, sowie Steuern reduziert, bzw. obsolet macht.
- Garant sein für vom politischen System unabhängige Richter und Staatsanwälte.
- Friedensicherung nach Innen und Außen durch eine von Bündnissen unabhängige Verteidigung sowie der Verpflichtung zur Neutralität.
- Die Öffentlich-Rechtlichen Medien mit zensurfreiem und unabhängigem Journalismus wieder in die Lage zu versetzen, um unsere politischen Institutionen zu kontrollieren und die Bevölkerung objektiv zu informieren.
Details dazu finden sie in unserm GesellschaftsFAIRtrag
https://gemeinwohl-lobby.de/gesellschaftsfairtrag/
3. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt grundsätzlich durch die demokratische Mitbestimmung aller Menschen auf der Grundlage der verfassungs- und völkerrechtlichen Prinzipien.
4. Die BI arbeitet ausschließlich gemeinnützig, überparteilich und überkonfessionell. Sie hat sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekannt und ist gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und undemokratisches Verhalten. Die BI arbeitet ausschließlich nur mit solchen Menschen und Gruppierungen zusammen, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.
5. Innerhalb der BI und im Umgang mit Anderen wird nur respektvoller Umgang und sachlicher Dialog akzeptiert. Unsachliche, unwahre und beleidigende Äußerungen in Wort und Schrift oder Verhinderung der kooperativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern lehnen wir ab. Im respektvollen Austausch über unterschiedliche Auffassungen wird der effektivste Weg zur Erreichung unserer Ziele gefunden.
Unsere Gründungserklärung