Kapitel IX

Kommentare zu Kapitel IX

Die Mitarbeit am KAPITEL IX BUND, LÄNDER UND KOMMUNEN des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Grundrechte. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!

Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Bund, Länder und Kommunen können Sie hier noch einmal nachlesen:

Hinweis

Art. 31 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bundes
Art. 32 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Länder
Art. 33 Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kommune
Art. 34 Wahlen und Bürgerentscheide in den Kommunen


5 Gedanken zu „Kapitel IX“

  1. Ich kann dem Kommentar von M.v. Brevern viel abgewinnen.

    Ergänzen möchte ich noch:
    Der öffentlich rechtliche Rundfunk soll staatsfern sein.
    Hier steht aber er gehört und wird verwaltet durch die Regionen.
    Ich denke, das sollte da raus und für den örr müsste es einen eigenen Artikel geben, der Finanzierung, Aufsicht und Umsetzung unabhängig voneinander regelt. Das Thema ist zu wichtig.

  2. Ich finde es eine gute Idee, wenn jedes Bundesland und jeder Bürger sich anfängt mit der Verfassung auseinanderzusetzten. Das wäre ein Anfang und würde vielleicht dazu beitragen, dass die nächste Generation und auch meine Generation, sich mit der Thematik auseinandersetzt. Ich stelle fest, dass Behörden, mitlerweile auf vielen Ebenen, unmoralisch handeln, um scheinbar moralisch richtiges Verhalten zu erzwingen. Beamte und Staatsoberhaupte nehmen ihren Auftrag, sich um ihre Bürger zu kümmern, so ernst, dass sie teilweise nicht mehr merken, dass sie selbst dabei übergriffig werden, verbal aggressiv und manchmal sogar zum Erpresser. Die Verhältnissmässigkeit ist abhanden gekommen und der Bürger ist weit weg von denjenigen entfernt, der die Gesetze schreibt und durchsetzt. Ich frage mich also, wie kommen wir wieder dahin und welche Fragen spielen eine Rolle, um zu entscheiden, wo die Grenzen und Wahlkreise gesteckt werden könnten, damit die Bürger eine Beziehung zu den Beamten pflegen können, denn ohne Beziehung, sind die Bürger den Beamten egal. Grundsätzlich muss doch gelten, dass es einheitliche Gesetze bzw. deren Deutung und Auslegung ebenfalls einheitlich sind, damit die gleichen Gesetze nicht später zu Menschenrechtsverletzungen führen. Zum Beispiel gilt das für die Schulpflicht. Der Staat hat die Pflicht, Kinder zu bilden. Doch damit Staatsoberhäupter, Schulminister und Behörden dieser Pflicht nachkommen können, werden Kinder teilweise mit Druck, Erpressung und Bussgeldern in die Schule gezwungen. Der Staat hat die Pflicht die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, also werden die Bürger gezwungen sich zu schützen, damit der Staat seiner Pflicht nachkommen kann. Der Staat hat die Pflicht, Sicherheit zu gewährleisten, also werden die Menschen gezwungen , Überwachungskonzepte zu tollerieren.
    Wenn das Erlangen von Sicherheit dazu führt, dass aber Bürger anfangen in Angst zu leben, weil sie Angst um ihre Existenz haben (Lockdowns, Jobverbot bei Nichtimpfung oder Nichttragen von Masken), Angst um ihre Kinder (Indotkrination von Schuldgefühlen durch Medien und Lehrer, Mobbing, Sexuelle Übergriffe in Schulen) Angst nicht genug Geld für Essen zu haben (sogar die Tafel verteilt nur an Geimpfte) – was passiert dann? Dann führt die Angst zu viel mehr Unsicherheit, als der Versuch Sicherheit durch Masnahmen zu Erlengen.
    Die Gefahr von Gesetzten ist, dass sie zwar oft gut gemeint sind, aber dann von manchen so intepretiert werden, dass sie mehr Schaden anrichten können, als Gutes. Die Kinderrechte sind so ein Beispiel. Diejenigen, die dafür pledieren, denken in solchen Momenten vor allem an Kinder, die geschlagen oder sexuell missbraucht werden. Aber wird dieses Gesetz ausgeweitet, so werden Eltern kriminalisiert, die zum Beispiel ihre Kinder nicht gegen Masern impfen wollen. Ihnen wird Fahrlässigkeit vorgeworfen. Es ist dringend geboten, dass bei der Pflichterfüllung , kein Schaden angerichtet wird. Eltern, die sich entschliessen ihre Kinder selbst zu bilden, werden kriminalisiert. Ich denke, dass es eine gute Idee ist, wenn in Gemeinden, die Menschen wieder Lust bekommen, verantwortlich zu sein, aber ich bin mir nicht sicher, ob dass durch Gesetze alleine reicht. Gesetze können so oder so interpretiert werden. Und wenn wir Pech haben, dann entstehen Gesetze, die die demokratische Mehrheit scheinbar dazu legitmiert andere auszugrenzen und andere zwingt die digitale Kontrollmechanismen im Finanzwesen, im Agrarsektor, im Gesundheitssektor, im Bildungssektor zu tollerieren. Wir brauchen auf jeden Fall offene Gespräche und der Bürgermeister jeder Gemeinde sollte verpflichtet sein, den Medien mitzuteilen, welche Themen für den Ort gerade relevant ist und wie man ihn kontaktieren kann, damit er die Meinungen der Menschen vor Ort in seine Entscheidungen mit einbeziehen kann. Er sollte verpflichtet sein, jede Entscheidung zu teilen und darzulegen, auf Basis welcher Entscheidungen und Dokumenten er zu seiner Entscheidung gekommen ist.

  3. Weitere Aspekte einer Umsetzung in Regionen mögen deutlich machen, dass:

    1) es den Ländern selbst überlassen werden muss, ob sie sich zusammenschließen, Trennen oder verwaltungstechnische Regionen bilden. Dies kann nicht Aufgabe einer Verfassung sein.

    2) Eine Regionen-Bildung, wie man sie gegenwärtig vorfindet, nicht als gegeben vorauszusetzen ist, es also durch Volkswillen zu einer Vielzahl neuer Regionen führen könnte.

    3) Dies verwaltungstechnisch zu realisieren erfordert eine multiple Verwaltungsstrukturierung und bläht i.d.R. den Verwaltungsapparat enorm auf.

    4) Es dazu kommen kann, dass manche Regionen durch ihre Infrastruktur eine wesentliche größere Wirtschaft und auch Einwohner haben können.

    5) Die hier vermeintliche gewünschte Subsidiarität sich zum Nachteil mancher Regionen mit geringerer Prosperität quer durch Deutschland entwickelt, was zu sozialem Sprengstoff führen kann.

  4. Zu der Einteilung des Gebietes des Bundes in Regionen und der Abschaffung der Bundesländer:

    Wahlkreise: Alle Bundesländer sind so bevölkerungsreich, dass sie mindestens einen Wahlkreis abbilden können und es keine Wahlkreise gibt, die sich auf mehrere Bundesländer erstrecken. Bundesländer könnten durch Volksentscheid zwar zusammengefasst werden. Dass es zur Teilung eines Bundeslandes kommt, ist jedoch unwahrscheinlich. Bei Regionen verhält es sich jedoch anders. Z.B. wohnen in der Region Vorpommern ca. 300.000 Menschen, ein Wahlkreis umfasst aber durchschnittlich 830.000. Die Region Altmark in Sachsen-Anhalt ist noch dünner besiedelt. Die Sorben in Sachsen und Brandenburg würden, wenn sie sich regional zusammenschließen würden, nur eine Gruppe von 60.000 darstellen. Wenn also das Gebiet des Bundes in Regionen unterteilt würde, ist zu vermuten, dass es Streit um ihre Repräsentanz im Parlament geben könnte.

    Größe: es ist durchaus denkbar, dass ein Landwirt sich in seiner Nachbarschaft unbeliebt macht. Im gegenseitigen Interesse wäre es dann, dass sich Region und Landwirt trennen. Damit würde eine neue Region entstehen, die nur aus einer Familie besteht. Damit wäre die Region deutlich kleiner als die Kommune und würde keine Kommune beinhalten. Andererseits könnte es sein, dass sich sukzessive alle Regionen zu einer einzigen zusammenschließen würden, die damit in Konkurrenz zum Bund und seiner Verfassung treten würde.

    Wirtschaftliche Struktur: Bundesländer bilden heterogene, funktionierende Solidargemeinschaften, beinhalten also sowohl prosperierende als auch niedergehende Gegenden. Das gleiche müsste auch für Regionen gelten. Sonst besteht die Gefahr, dass sich wohlhabende Regionen ihrer Problemgegenden entledigen würden, die sich wegen der Probleme auch keiner anderen Region mehr angliedern könnten (z.B. würde die Mittlere Emscherregion mit Gelsenkirchen, Herne und Bottrop von der Region Ruhrgebiet womöglich abgestoßen.)

    Internationale Konflikte: Südschleswig und Nordschleswig könnten den Bedarf haben, sich zu einer Region Schleswig zusammenzuschließen. Nun liegt aber Nordschleswig in Dänemark. So könnte nun entweder Südschleswig dem Bund verloren gehen oder Nordschleswig aus Dänemark ausgeschnitten werden. Mit einem Bundesland Schleswig-Holstein, in dem sich mehrere Regionen und viele Menschen befinden, wäre dies vermutlich kein Thema. Die mögliche Region Berchtesgadener Land hat eine große kulturelle Nähe zu Salzburg und würde als eigene Region womöglich den Beitritt zu Österreich anstreben.

    Kulturelle Homogenität: Regionen sind besser geeignet, eine kulturelle Homogenität zu gewährleisten. Dies kann zu Stabilität undwegen der Probleme auch keiner anderen Region mehr angliedern könnten (z.B. würde die Mittlere Emscherregion mit Gelsenkirchen, Herne und Bottrop von der Region Ruhrgebiet womöglich abgestoßen.)

    Internationale Konflikte: Südschleswig und Nordschleswig könnten den Bedarf haben, sich zu einer Region Schleswig zusammenzuschließen. Nun liegt aber Nordschleswig in Dänemark. So könnte nun entweder Südschleswig dem Bund verloren gehen oder Nordschleswig aus Dänemark ausgeschnitten werden. Mit einem Bundesland Schleswig-Holstein, in dem sich mehrere Regionen und viele Menschen befinden, wäre dies vermutlich kein Thema. Die mögliche Region Berchtesgadener Land hat eine große kulturelle Nähe zu Salzburg und würde als eigene Region womöglich den Beitritt zu Österreich anstreben.

    Kulturelle Homogenität: Regionen sind besser geeignet, eine kulturelle Homogenität zu gewährleisten. Dies kann zu Stabilität undwegen der Probleme auch keiner anderen Region mehr angliedern könnten (z.B. würde die Mittlere Emscherregion mit Gelsenkirchen, Herne und Bottrop von der Region Ruhrgebiet womöglich abgestoßen.)

    Internationale Konflikte: Südschleswig und Nordschleswig könnten den Bedarf haben, sich zu einer Region Schleswig zusammenzuschließen. Nun liegt aber Nordschleswig in Dänemark. So könnte nun entweder Südschleswig dem Bund verloren gehen oder Nordschleswig aus Dänemark ausgeschnitten werden. Mit einem Bundesland Schleswig-Holstein, in dem sich mehrere Regionen und viele Menschen befinden, wäre dies vermutlich kein Thema. Die mögliche Region Berchtesgadener Land hat eine große kulturelle Nähe zu Salzburg und würde als eigene Region womöglich den Beitritt zu Österreich anstreben.

    Kulturelle Homogenität: Regionen sind besser geeignet, eine kulturelle Homogenität zu gewährleisten. Dies kann zu Stabilität und wirtschaftlichem Aufschwung führen. Dieser wiederum würde den Zuzug von Arbeitskräften aus ganz Deutschland nach sich ziehen. Das führte dann aber zu einer fortschreitenden Aufweichung der Homogenität.

    Kompetenz: jedes Bundesland darf eine eine eigene Verfassung und ein Parlament haben. Für Regionen müssen Regeln aufgestellt werden (vom Bund), die z.B. festlegen, dass ein Parlament erst ab mindestens 100.000 Einwohnern erlaubt ist und ein Sitz in der Länderkammer erst ab 500.000. Wenn sich die Region nun aufteilt oder durch die Bevölkerungsentwicklung schrumpft, würde das dynamisch neu bewertet werden müssen, was womöglich zu fortdauerndem Streit führen würde.

    Historische Vorbilder: es gibt genug Beispiele, dass die Kleinstaaterei, die in Deutschland herrschte, kaum Vorteile aber viele Nachteile gebracht hat. 12-16 Bundesländer sind daher als vorteilhaft gegenüber 100 Regionen anzusehen.

    Neuschnitt der Bundesländer: es ist durchaus denkbar, dass sich die Bundesländer neu gruppieren und sich der Zuschnitt, der sich aufgrund der Besatzungszonen ergeben hat, angepasst wird. Der Leitgedanke, dass eine
    Bundesland mindestens einen Wahlkreis umfassen sollte, wäre dabei wünschenswert.

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