Kapitel X

Kommentare zu Kapitel X

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Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Steuern und Finanzen können Sie hier noch einmal nachlesen:

Art. 35 Version 1 – Monetative (Bundesbank) und ihre Aufgaben
Art. 36 Finanzierung der staatlichen Aufgaben

Art. 37 Bundesrechnungshof
Art. 38 Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzaufsicht

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15 Gedanken zu „Kapitel X“

  1. Die Finanzierung des Staates muss gesichert werden, und zwar in einer gerechten Art und Weise:

    Derzeit finanziert sich der Staat ganz überwiegend aus dem Steueraufkommen aus der so genannten Zwangsbesteuerung. Dabei handelt es sich um Steuerzahlungen, gegen deren Zahlung sich die Bürger nicht wehren können. Das sind z.B. die Lohnsteuer, die ja von den Lohnbüros direkt einbehalten werden. Dann ist da die Mineralölsteuer, die man direkt an der Tankstelle gleich mitbezahlt. Und dann ist da die Mehrwertsteuer, diese bezahlt man im Laden direkt an der Kasse gleich mit. Die Versicherungssteuer gehört auch dazu.
    Auf der anderen Seite haben wir die Gewinnsteuer. Diese wird von den Unternehmern, den Freiberuflern und sonstigen Selbstständigen entsprechend ihrer unternehmerischen Gewinne als Einkommensteuer anstelle der Lohnsteuer bezahlt. Die Körperschaftsteuer als Einkommensteuer der Konzerne ist wegen der Steueroasen ein Riesenproblem. Der Steuerzahlung geht die Steuererklärung auf Grundlage der Buchhaltung voraus. Nun ist der steuerliche Gestaltungsspielraum in diesem Bereich recht groß und Papier bekanntlich geduldig, jedenfalls ist seit langem bekannt, dass die Einkünfte aus der Arbeit-nehmertätigkeit laut Statistik im Schnitt zu mehr als 90 % steuerlich erfasst werden. Im Bereich der Gewinneinkünfte erfassen die Finanzämter im Durchschnitt hingegen nur gut die Hälfte der Gewinne.
    Um Gerechtigkeit für das Gemeinwohl herzustellen, muss die Finanzverwaltung sicherstellen, dass die steuerliche Erfassung der Gewinneinkommen gleich hoch ist wie bei den Lohneinkommen. Sie muss mittels Personalaufstockung in den Finanzämtern ebenfalls auf über 90 % angehoben werden.

  2. Die obersten Geldgebote müssen lauten:
    Die Geldmenge muss der Bevölkerungsgröße und der Wirtschaftsleistung angepasst sein, es darf nicht zuviel Geld und nicht zu wenig in Umlauf sein. Der Geldumlauf wird mittels einer Geldhaltegebühr sichergestellt, ähnlich den Parkgebühren im Straßenverkehr. Sind die Geldmenge und der Geldumlauf sichergestellt, können wir dauerhaft stabile Preise gewährleisten.
    Das Problem heute ist die massenhafte Hortung des Geldes. Vermutlich sind bei uns Bürgern in der Realwirtschaft nur rund 10 % der gesamten Geldmenge unterwegs, ca. 90 % werden in den Börsencasinos zum Zocken missbraucht. Es hat zweifellos seine Gründe, weshalb es keine Trennlinie zwischen der Realwirtschaft und den Finanzmärkten gibt. Gäbe es die Trennlinie, würde man schnell erkennen, dass viel zu viel Geld im System ist und dem allermeisten Geld keine Wirtschaftsleistung zugrunde liegt, es also im Grunde wertlos ist.
    Die Geldmenge wächst über Zins und Zinseszins, und sie wächst exponentiell, inzwischen viel schneller als unsere Wirtschaftsleistung. Der Zins hat deshalb den Charakter einer Krebsgeschwulst, er ist am Ende tödlich. Es geht auch ohne Zinsen, nämlich mit der Geldhaltegebühr. Der Zins hatte die Aufgabe, die Geldhortung zu vermeiden und den Umlauf zu sichern. Wegen der mehr oder minder gesättigten Märkte funktioniert das nun aber nicht mehr. Die Aufgabe des Zinses kann nun die Geldhaltegebühr besser erfüllen.

  3. Der Art. 35, Abs. (3) sollte lauten: Nach dem Wort Bevölkerungszahl bitte einfügen: und des Bruttosozialproduktes

  4. Hier wird eine Geldrichtung vertreten, die das Wesen des Geldes meines Erachtens nicht erfasst hat sondern auf eine Idee von Silvio Gesell zurückgeht, die für mich nicht zielführend ist. Einer meiner Kritikpunkte ist die sogenannte Umlaufsicherung. Es ist nicht sinnvoll das Geld in seiner Kaufkraft schwinden zu lassen. Weder durch Gebühren, noch, wie aktuell durch inflationäre Vorgänge. Die vermeintliche Lösung der gesehenen Probleme muß dazu auf anderem Wege geschehen und bedarf zunächst einem ausführlichen Bildungsdialog. Damit stelle ich mich nicht gegen die Idee regional andere Formen auszuprobieren.

    Ungeachtet dessen muß die Finanzierung des Staates geändert werden!

    Dazu ist dringend notwendig die aktuellen Regelungen zu verstehen. Die Grundlagen dazu sind 1920 gelegt worden, in der erstmals ein zentralistisches System eingerichte wurde. Ausschlaggebend waren die finanziellen Belastungen durch den Krieg und der auferlegten Kosten. Darüber hinaus finden wir die tieferen Grundlagen der unsinnigen Leistungsbesteuerung am Ende des 18. Jahrhunderts in England, die im 19. Jahrhundert von Preußen und später in den anderen Deutschen Ländern übernommen wurden.

    1. Wichtig ist dass die Steuern transparent werden. Das sind sie derzeit nicht. Heute zahlt der Verbraucher bei jedem Kauf 50-70% Steuern und Sozialabgaben, ohne dass es uns bewußt ist, auch Menschen mit einem geringen Einkommen
    2. Die Steuererhebung muß wieder dezentral werden, damit wir als Bürger direkt sehen für welchen Bereich wir Steuern zahlen: auf Kommunaler -, auf Landes-, auf Bundes- oder Europa-Ebene. Heute gäbe es dazu sehr einfache Möglichkeiten.
    3. Wir müssen uns von der Leistungsbesteuerung verabschieden und zu einer Besteuerung der Inanspruchnahme von Gütern und Dienstleistungen übergehen. Denn Geld wird erst gesellschaftlich relevant, wenn es ausgegeben wird.

    Damit erhält der “Staat” , das sind ja wir als Gemeinwesen, nicht Mittel aus der Geldschöpfung, sondern Mittel aus der jeweils aktuellen Wertschöpfung. Diese dürfen je nach gesellschaftlicher Notwendigkeit schwanken. Die Notwendigkeit dieser Schwankungen müssen sich aus bewusst gestalteten gesellschaftlich-wirtschaftlichen Aspekten heraus ergeben. Diese können nur gefunden werden, wenn die Frage: Wie entsteht der Preis eines Produktes? und wie dürfen wir als Gemeinwesen in diesen Vorgang eingreifen? tiefer angeschaut wird.

    Geld ist ein Bewusstseinsmittel, das deutlich macht, wer in welcher Weise am gesellschaftlichen Wertschöpfungs-Prozeß teil hat.
    Aufgrund dieses Bewusstseins können wir Entscheidungen treffen. Aktuell geht uns dieses Bewusstsein ab.

  5. Artikel neu: Die Herstellung von Produkten die zu 100% wieder verwertbar sind müssen vom Staat gefördert werden.

    Alternativ Artikel neu: Die Herstellung von Produkten die zu 100% wieder verwertbar sind werden vom Staat gefördert.

  6. Die Geldschöpung muss zwingend in Gemeinschaftshand. Dieses ist der Grundpfeiler für ein funktionierendes Gemeinwohl. Jeder der sich Geld für Investitionen leiht, zahlt einen Zins von ca. 15%. Einmalig auf die Gesamte geliehene Summe. Dieser Zins kommt der Gemeinschaft zugute und wird in den Staatshauhalt eingefügt. Hierdurch kann die Steuerlast für jeden Einzelnen gesenkt werden, wodurch dem Schaffenden mehr von seinem Verdienst übrig bleibt. Dieses kann auch zum Ende des Rechnungsjahres stattfinden. Es darf kein Zinseszins genommen werden. Die Regierung ist dem Wohle der Gemeinschaft verpflichtet. Wer Einnahmen, ob Steuern oder den Zins wissentlich verschleudert, schädigt die Gemeinschaft und muss für den Schaden vollumpfänglich geradestehen. Die Regierung wird durch erfahrene Bürger gestellt. Sie sind nur dem Volk verpflichtet. Alle Inovationen sind auf den Nutzen des Gemeinwohles zu prüfen und umgegehend dem Volk nutzbar zu machen. Das geistige Eigentum ist zu schützen und bei Einsatzt zum Nutzen des Gemeinwohls entsprechend zu vergüten. Die Bildung ist frei. Ein Zwang darf nicht ausgeübt werden. Es ist ein Grundwissen zu vermitteln und weitere Bildung in bestimmte Bereiche werden durch Förderung der entsprechenden Charaktere gefördert.

  7. Warum man zur Geldschöpfung noch zusätzliche eine Demurrage braucht, erschließt sich mir nicht. Durch die zentralisierte Geldschöpfung lässt sich die Geldmenge bereits steuern. Damit kann man die gewünschte Inflation erzeugen, was den gleichen Effekt hat wie die Demurrage. Man sollte daher die Demurrage einfach weglassen. Das vereinfacht das System.
    Das hat auch einen sozialen Aspekt. Wer viel Geld hat, wird das meiste sowieso als Kapital anlegen und entgeht weitgehend der Demurrage. Wer wenig Geld hat, den trifft die Demurrage härter, da es das “Geld sparen” (d.h. Kapital aufbauen) behindert.
    Man sieht an der Stelle schon, dass das Finanzsystem nicht unabhängig vom Wirtschaftssystem betrachtet werden kann. Beides muss zusammenpassen.

  8. Bitcoin und ähnliches basieren auf reiner Rechenleistung. Schalten wir alles ab ist alles weg. Die Deckung entstpricht letztlich dem des heutigen Geldes – Luft.
    Gradido und ähnliche Systeme haben als Wertdeckung das wertvollste dieser Welt – den Menschen als solchen.
    Ein Handel zwischen verschiednen Märkten (Staaten) sollte immer auf Warenbasis geschehen. Nur so ist Gerechtigkeit möglich. Jeder Markt sollte sein eignes Umlaufgesichertes Geld haben.

  9. Kapitel X:
    Für mich wirkt das ganze Kapitel X leider nur wie ein armer, zahnloser Tiger aus der Vergangenheit.
    Es ist richtig, dass wir ein neues Geldsystem implementieren müssen. Aber nicht eins, dass uns in der Welt völlig in die Unbedeutsamkeit schickt. Die Theorie von Gradido ist nett. Aber gegen ein dezentrales, pseudonymes, solides, digitales, unzensierbares und weltweit unaufhaltbar wachsendes Geldnetzwerk wie Bitcoin kann es nix ausrichten. Wenn wir langfristig als Land auf Augenhöhe Handel mit anderen Ländern betreiben und nicht in der Bedeutungslosigkeit landen wollen, müssen wir Bitcoin implementieren. Als einziges dezentrales Geld- Netzwerk wird es jedes zentral gesteuerte Geldsystem früher oder später schlucken. Das bedeutet nicht, dass wir nicht noch unsere eigene Währung ausrufen können. Diese sollte aber zumindest von Bitcoin gedeckt sein.
    In Kapitel X sollte es meiner Meinung nach hauptsächlich darum gehen, wie wir in Deutschland Bitcoin und andere Cryptowährungen regulieren wollen.

  10. Wie Harald schon geschrieben hat, ist Art 36 (4) (Steuern auf Geldtransaktionen) überflüssig sowie Art. 38 (Finanzaufsicht). Art. 37 (Bundesrechnungshof) enthält aber eine demokratische Kontrollmöglichkeit. Die Monetative muss ja irgendwie kontrolliert oder entmachtet werden können, wenn sie sich nicht an die Verfassung hält. Entweder wird eine demokratische Kontrollmöglichkeit bereits bei der Monetative in Art. 35 formuliert, oder der Bundesrechnungshof bleibt aus diesem Grund nötig.

  11. Art. 36 Finanzierung der staatlichen Aufgaben Punkt (4)

    kann gestrichen werden. Durch die Umlaufsicherung spielen Geldtransaktionen im großen Stil keine Rolle mehr.

  12. “Geldschöpfung und Demurrage sollen immer im Ausgleich sein. Das durch die ­Demurrage eingezogene Geld verfällt.”
    Der Verfall des eingezogenen Tauschmittels ist zwingend Notwendig. Ebenso wie eine ausgeglichenes Verhältnis zwischen Schöpfung und Verfall. Ansonsten kommt es zu Inflation durch unkontroliertes Geldmengenwachstum oder zu Deflation durch Geldmengenverminderung. Beides bringt die Wirtschaft ins wanken und enteignet den Bürger.

  13. Art.38 Finanzaufsicht
    ist überflüssig, da die Monetative diese Aufgaben erfüllt. Umlaufgesichertes Geld eignet sich nicht zum Spekulieren und damit für krumme Geschäfte.

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