WHO Pandemievertrag und IHR

Dies ist nur ein Beispiel der fachfremden Aufgaben der WHO unter den
neuen Gesundheitsregeln IHR

GemeinWohl-Lobby, 1. September 2023

WHO Pandemievertrag und internationale Gesundheitsregeln IHR

Unter der Überschrift 75 Jahre WHO hatte der Bundestag am 12. Mai 2023 den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag der WHO seine Zustimmung erteilt. Wie sich herausstellte, geht damit die Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO einher. Darüber wurde im Parlament keine seriöse Debatte geführt. Im Jahr 2022 hatte die Regierung bereits die Verhandlungsrechte in dieser Angelegenheit ohne parlamentarische Konsultation an die EU-Kommission übertragen.

Hier finden Sie die deutsche Übersetzungen (maschinenübersetzt) des WHO-Pandemievertrags sowie der IHR-Regeln

 1. Pandemievertrag (Stand 2.6.2023)
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/07/Uebersetzung-PV-2.-Juni.pdf 

 2. Internationale Gesundheitsregeln (2005) mit vorgesehenen Änderungen
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/07/WHO_Compilation-en_Uebersetzung-IHR.pdf 

Werden Sie aktiv! Informieren Sie sich! Machen Sie bei den Aktionen mit!

www.gemeinwohl-lobby.de/category/aktionen/

>> Informationsblatt zur Aufklärung über die Konsequenzen der WHO-Machtergreifung

Welche Konsequenzen haben die WHO-Verträge für Unternehmer?

>> Informationsblatt für Unternehmer

Inwieweit ist die Landwirtschaft von den WHO-Verträgen betroffen?

>> Informationsblatt für Landwirte

Weitere Erklärung zu den WHO-Verträgen:
https://www.youtube.com/watch?v=_uH1usNjvNs
oder suche nach: Erklär-Video WHO-Verträge


Strafanzeige

Pandemie-Vertrag im Bundestag abgestimmt, man nennt das auch Durchwinken. Wäre ja interessant, wer von diesen Herrschaften die beiden Verträge gelesen hat.

GemeinWohl-Lobby 21. Juli 2023

Aktionen zur WHO

Strafanzeige

Das Bundesverfassungsgericht ist erwartungsgemäß nicht bereit über die Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz wegen des WHO-Pandemievertrags zu entscheiden.

Wie geht es jetzt weiter? Wir haben jetzt eine umfassende Strafanzeige gestellt gegen die Verantwortlichen des Bundestages und der Bundesregierung, die uns an die WHO verkaufen wollen. Diese Strafanzeige wurde wieder von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz eingereicht und kann dann auch wieder von Ihnen als Unterstützung an die Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe gesandt werden, dieses Mal ist es ausreichend per E-Mail (Hinweis Kontaktstelle Bundesgeneralanwaltschaft), kann aber auch postalisch versandt werden.

Hinweis:
Die Strafanzeige, die jeder stellen kann, hat keine rechtlichen Konsequenzen, Kosten oder weitere Aktivitäten für Sie zur Folge. Viele fragen, warum eine Strafanzeige und nicht ein Strafantrag eingereicht wurde. Hochverrat oder Völkermord oder ähnliche Delikte sind immer Offizialdelikte, es bedarf keines weiteren Strafantrags wie bei Privatklagedelikten. Wer glaubt, dass er dennoch einen Strafantrag hinzufügen möchte, dem sei es unbenommen. Ausführliche Informationen zu Strafanzeige und Strafantrag können Sie hier entnehmen.

Die Strafanzeige können Sie hier herunterladen >> Strafanzeige als PDF zum Ausfüllen <<, mit Ihren Angaben auf der ersten Seite und auf der letzten Seite Ihren Vor- und Nachnamen ergänzen, abspeichern und dann als Anhang per E-Mail mit einem kurzen Begleittext an die Generalbundesanwaltschaft senden: poststelle@generalbundesanwalt.de

(Das PDF-Formular muss zuerst abgespeichert werden und ist erst dann ausfüllbar.)

Mustertext für die Email:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit sende ich Ihnen meine Strafanzeige (s. Anhang). Es wird gebeten, Ermittlungstätigkeiten aufzunehmen und mich von dem Ergebnis der Ermittlungen zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Email-Adresse

Machen Sie mit! Unsere demokratische freiheitliche Grundordnung können wir nur gemeinsam retten. Für Rettung der Demokratie gibt es kein Patentrezept, aber gemeinsam können wir sicher viel bewegen. Es ist wichtig, überall „WIND“ zu machen. Wenn wir nichts tun, haben wir schon verloren.

Pressemitteilung zur Strafanzeige


Vortrag von Marianne Grimmenstein
vom 5. August 2023 bei dieBasis

Der stille Putsch der WHO


Das Interview von Auf1.tv behandelt die WHO Verfassungsbeschwerde vor der Annahmeverweigerung durch das Bundesverfassungsgericht.

Marianne Grimmenstein klärt über die WHO Machenschaften auf – die folgenschweren Verträge werden bislang von den Staatsmedien komplett ausgeblendet.

Der Aufruf zum Mitmachen gegen die Machtergreifung der WHO gilt nach wie vor!

https://auf1.tv/nachrichten-auf1/buergerrechtlerin-grimmenstein-sollen-staendig-in-einem-pandemie-modus-leben


Bundesverfassungsgericht verweigert die Entscheidung

Zuerst haben wir eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wir bedanken uns bei allen, die bei der Aktion „Verfassungsbeschwerde“ mitgemacht haben. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Datum 10. Juli 2023 die folgende Antwort an die Beschwerdeführer Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz gesandt:

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag wird das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung treffen. Alle anderen eingereichten Verfassungsbeschwerden scheinen noch nicht eine endgültige Antwort erhalten zu haben. Besonders die Leute, die mit einem erneuten Schreiben nach einer gerichtlichen Entscheidung verlangt haben.

Diese Antwort vom Gericht war grundsätzlich zu erwarten, da das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidungen mehr trifft, wenn es um die Vernichtung unserer Demokratie nach dem Grundgesetz geht. Auch über die anhängige Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Speyer, gegen das Freihandelsabkommen EUSFTA wird seit 2019 nicht geurteilt. In dieser Verfassungsbeschwerde geht es auch schon um die erfolgte Ablösung des Grundgesetzes durch die Zustimmung der deutschen Staatsorgane zu dem Freihandelsabkommen EU-Singapur. Die hochkarätige Verfassungsbeschwerde wurde zwar bis jetzt nicht abgelehnt, aber sie wird beim Bundesverfassungsgericht ohne Urteil und ohne jegliche Stellungnahme einfach verwahrt.

Das Positive an dieser Antwort ist, dass wir jetzt schwarz auf weiß haben, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei realen Gefahren, wo es um die Vernichtung der Demokratie und Menschenrechte geht, nicht mehr tätig wird. Wir dokumentieren zurzeit, was bei uns nicht mehr funktioniert. Das erhaltene Dokument können wir deshalb für spätere Aktionen sehr gut benutzen.


Verfassungsbeschwerde WHO

GemeinWohl-Lobby 18. Juli 2023
aktualisiert am 22.7.2023

Aktionen zur WHO

Das Bundesverfassungsgericht verweigert die Entscheidung der Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag nicht angenommen und weigert sich damit, die Aushebelung des Grundgesetzes und Machtübertragung an eine entgrenzte WHO mit selbstermächtigter Mandatserweiterung, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu entscheiden. Die Beschwerdeführer haben Strafanzeige erstattet.

Im Interview-Video mit Daniela Zibi erklärt Marianne Grimmenstein die Pläne der WHO mit dem Pandemievertrag und den neuen verbindlichen Gesundheitsregeln.

Die in beiden Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte stellen sich als eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO heraus und verletzen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer Mitgliedsstaaten ebenso, wie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger.


Die Verfassungsbeschwerde können Sie hier herunterladen

https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/07/Verfassungsbeschwerde-WHO.pdf