AUFRUF zur WHO-Petition

WHO-Petition/Kurzerklärung 

Die WHO greift mit zwei Verträgen in den staatlichen Souveränität und die Grundrechte der Menschen ein und und damit will sie ihren Unterstützer eine ständige Gewinnquelle sichern.  Die zwei Verträge sind die veränderten Gesundheitsvorschriften, die schon verabschiedet wurden, und der ganz neue Pandemie-Vertrag. Mit dem folgenden kurzen Beitrag möchten wir die Menschen aufklären, worum es in diesen Verträgen wirklich geht. 


29. Juni 2024

Aufruf: Bitte zeichnen Sie die Bundestagspetition zur Ablehnung der geänderten Internationalen
Gesundheitsvorschriften (IGV)! 

Hinweis: Es wird noch einige Zeit (hängt von der Freigabe des Bundestags-Petitions-Ausschusses ab) dauern, bis die Petition auf der Bundestags-Petitionsseite sichtbar ist und man dann über das Petitions-Portal des Bundestags mitzeichnen kann.
Wir werden Sie rechzeitig darauf aufmerksam machen.

Bis dahin und natürlich darüber hinaus können Sie über die unten hochladbare Sammelliste mitzeichnen und bitte auch Unterschriften sammeln.

Ab 1. Juli gibt es Verbesserungen bzgl. Quorum für öffentliche Online-Petitionen
Die Anzahl der Mitzeichner muss über 30.000 sein und diese müssen innerhalb von 6 Wochen erreicht werden
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw26-pa-petitionen-quorum-1010108

Auch Ihre Unterschrift ist wichtig, damit wir sehr viele sind, die den Deutschen Bundestag auffordern, sich ausführlich mit den Änderungen der IGV zu beschäftigen und diese abzulehnen. Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften, die der WHO noch weitere Machtbefugnisse zusprechen, können auch Ihr Leben beeinflussen, Ihre Sicherheit, Ihre Gesundheit, Ihre Freiheit und Ihren Geldbeutel, im Fall erneut verhängter Lockdowns auch Ihre wirtschaftliche Existenz. 

Die Unterschriftenliste bitte auf ein Blatt (Vor- und Rückseite) ausdrucken. Wohin man die Unterschriften schicken muss, wird in dem Formular „Unterschriftenliste“ angegeben. 
Wichtig:
Bitte Unterschriftenlisten scannen und umgehend schicken an info@aerzte-hippokratischer-eid.de oder per Fax an 040 69 64 81 65.
Wer keine Möglichkeit selbst zu scannen hat, kann das über jeden Copy-Shop erledigen und die eingscannte Datei per E-Mail an seine Adresse schicken lassen.
Nur falls das nicht möglich ist, bitte direkt per Post an den Deutschen Bundestag, Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.

Petitionstext und Informationsblatt können als Erläuterung für die Aktion dienen. 

1. Unterschriftenliste

2. Petitionstext

3. Informationsblatt zu der Aktion

4. Faktenblatt


Brief an WHO

13. März 2024

Briefaktion an die WHO für Deutschland, Österreich
und die Schweiz

Die Arbeitsgruppe für Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) hat ihre Frist vom 27. Januar 2024 zur Vorlage von Änderungsanträgen für die Weltgesundheitsversammlung im Mai 2024 verpasst. Trotz dieser Tatsache haben das Sekretariat der WHO und die Arbeitsgruppe für die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften öffentlich ihre Absicht verkündet, die ihnen obliegenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verletzen, indem sie das Paket der Änderungen für die mögliche Annahme auf der 77. Weltgesundheitsversammlung verabschieden lassen wollen. Die WHO plant offenkundig, internationales Recht zu brechen.

„Wir, das Volk“ müssen die WHO für ihre Verschwörung zur Verletzung von Artikel 55 der Internationalen Gesundheitsvorschriften zur Rechenschaft ziehen. Art. 55 IHR schreibt der WHO ganz klar vor, dass sie verpflichtet ist, jede Änderung an den Internationalen Gesundheitsvorschriften mindestens vier Monate vor der Zusammenkunft der Weltgesundheitsversammlung den Mitgliedstaaten vorzulegen, damit es überhaupt verabschiedet werden kann.

Da die WHO offenkundig plant, internationales Recht zu brechen, haben wir eine Briefaktion gestartet, die ganz groß werden muss. Wir haben den „Offenen Brief“ von Dr. Silvia Behrendt an den WHO-Generalsekritär Tedros (mit ihrer Erlaubnis, danke dafür) als Vorlage genommen und daraus diese Aktion erstellt.

Laden Sie die vorbereiteten zwei Dokumente herunter. Tragen Sie Namen, Adresse und Datum in die vorgezeichneten Stellen ein. Danach die Dokumente speichern, ausdrucken, im Brief an die WHO die dritte Seite und im Brief an den Gesundheitsminister die erste Seite unterschreiben und bitte per Post an die angegebenen Adressen schicken. Diesmal gibt es verschiedene Dokumente, da wir die Aktion in Deutschland, Österreich und in der Schweiz starten.

Sie können den in englisch verfassten Brief an den WHO Direktor vorab in der deutschen und französischen Übersetzung lesen.

WHO-Briefaktion Deutschland

  1. Brief an den WHO-Generaldirektor (bitte mit 1,10 € frankieren)
  2. Brief an den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

WHO-Briefaktion Österreich

  1. Brief an den WHO-Generaldirektor
  2. Brief an den Bundesgesundheitsminister Johannes Rauch

WHO-Briefaktion Schweiz

  1. Brief an den WHO-Generaldirektor
  2. Brief an Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider

Wenn Sie an der Aktion teilgenommen haben, können Sie uns das gerne mitteilen, auch anonym:


    WHO Pandemievertrag und IHR

    1. September 2023, aktualisiert 24. April 2024

    WHO Pandemievertrag und internationale Gesundheitsregeln IHR

    Unter der Überschrift 75 Jahre WHO hatte der Bundestag am 12. Mai 2023 den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag der WHO seine Zustimmung erteilt. Wie sich herausstellte, geht damit die Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO einher. Darüber wurde im Parlament keine seriöse Debatte geführt. Im Jahr 2022 hatte die Regierung bereits die Verhandlungsrechte in dieser Angelegenheit ohne parlamentarische Konsultation an die EU-Kommission übertragen.

     1. Pandemievertrag 

     2. Internationale Gesundheitsregeln IHR


    Pandemie-Vertrag im Bundestag abgestimmt, man nennt das auch Durchwinken. Wäre ja interessant, wer von diesen Herrschaften die beiden Verträge gelesen hat


    Werden Sie aktiv! Informieren Sie sich! Machen Sie bei den Aktionen mit!

    >> Informationsblatt zur Aufklärung über die Konsequenzen der WHO-Machtergreifung

    Welche Konsequenzen haben die WHO-Verträge für Unternehmer?

    >> Informationsblatt für Unternehmer

    Inwieweit ist die Landwirtschaft von den WHO-Verträgen betroffen?

    >> Informationsblatt für Landwirte

    Weitere Erklärung zu den WHO-Verträgen:
    https://www.youtube.com/watch?v=_uH1usNjvNs
    oder suche nach: Erklär-Video WHO-Verträge


    Landwirtschaft – und Bauernproteste

    Es werden heiße Tage ab dem 8.1.24 in Deutschland.
    Bei all den Sorgen der Landwirte wegen den Preiserhöhungen, bzw. der Wegnahme von Vergünstigungen, sollten sie sich auch mit den Machenschaften der WHO auseinandersetzen, den das geht auch die Landwirte als Berufsgruppe an. Was da dann auf sie zukommen kann, ist nachfolgend dokumentiert.


    Verfassungsbeschwerde WHO

    GemeinWohl-Lobby 18. Juli 2023
    aktualisiert am 14.1.2024

    Aktionen zur WHO

    Das Bundesverfassungsgericht verweigert die Entscheidung der Verfassungsbeschwerde von Marianne Grimmenstein und Uwe Kranz.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) 2005 und dem Internationalen Pandemievertrag nicht angenommen und weigert sich damit, die Aushebelung des Grundgesetzes und Machtübertragung an eine entgrenzte WHO mit selbstermächtigter Mandatserweiterung, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen oder gar zu entscheiden.

    Diese Antwort vom Gericht war grundsätzlich zu erwarten, da das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidungen mehr trifft, wenn es um die Vernichtung unserer Demokratie nach dem Grundgesetz geht. Auch über die anhängige Verfassungsbeschwerde von Prof. Dr. Wolfgang Weiß, Universität Speyer, gegen das Freihandelsabkommen EUSFTA wird seit 2019 nicht geurteilt.

    In dieser Verfassungsbeschwerde geht es auch schon um die erfolgte Ablösung des Grundgesetzes durch die Zustimmung der deutschen Staatsorgane zu dem Freihandelsabkommen EU-Singapur. Die hochkarätige Verfassungsbeschwerde wurde zwar bis jetzt nicht abgelehnt, aber sie wird beim Bundesverfassungsgericht ohne Urteil und ohne jegliche Stellungnahme einfach verwahrt.

    Das Positive an dieser Antwort ist, dass wir jetzt schwarz auf weiß haben, dass das Bundesverfassungsgericht auch bei realen Gefahren, wo es um die Vernichtung der Demokratie und Menschenrechte geht, nicht mehr tätig wird. Wir dokumentieren zurzeit, was bei uns nicht mehr funktioniert. Das erhaltene Dokument können wir deshalb für spätere Aktionen sehr gut benutzen.


    Im Interview-Video mit Daniela Zibi erklärt Marianne Grimmenstein die Pläne der WHO mit dem Pandemievertrag und den neuen verbindlichen Gesundheitsregeln.

    Die in beiden Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte stellen sich als eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO heraus und verletzen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer Mitgliedsstaaten ebenso, wie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger.




    Die Verfassungsbeschwerde können Sie hier herunterladen

    https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/07/Verfassungsbeschwerde-WHO.pdf


    Pressemitteilung BVerfG

    Dies ist nur ein Beispiel der fachfremden Aufgaben der WHO unter den
    neuen Gesundheitsregeln IHR

    GemeinWohl-Lobby, 21. Oktober 2023

    Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

    Wir haben ja schon über die Nichtannahme unserer Verfassungsbeschwerde, wegen der künftigen Mitwirkung Deutschlands an Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und am internationalen Pandemievertrag, berichtet. Nachdem aber über 1.600 Einreicher diese Verfassungs-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einreichten, sah sich das Gericht dann doch genötigt, eine Pressemitteilung herauszugeben, wo die Gründe der Ablehnung weit deutlicher genannt wurden, als es bei den Ablehnungsbescheiden der Fall war.

    Hier die Pressemitteilung : Pressemitteilung Nr. 83/2023 vom 27. September 2023

    Dieses Vorgehen ist relativ selten, da i.d.R. nur in bestimmten Fällen bei Urteilen eine Pressemitteilung veröffentlicht wird. Dies sehen wir immerhin als einen bescheidenen Erfolg an, den wir den Einreichern verdanken.

    Einen weiteren Einspruch wird es beim BVerfG nicht geben und wir haben diese Verfassungs-Beschwerde deshalb aus unseren Aktionen entfernt.

    Hinweis:
    Wir haben eine weitere Verfassungs-Beschwerde zum Thema Selbstbestimmungrecht nach Art. 146 GG eingereicht und bitten auch hier uns zahlreich zu unterstützen.
    Hier der Link : https://gemeinwohl-lobby.de/artikel-146-gg/

    Kategorien WHO