Kommentare zum Kapitel I
Die Mitarbeit am KAPITEL I – GRUNDRECHTE UND -PFLICHTEN des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Grundrechte. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!
Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Grundrechte und Pflichten können Sie hier noch einmal nachlesen:
Art. 1 Ehrfurcht vor dem Leben oder Respekt vor dem Leben und der Natur
Art. 2 Definition des Gemeinwohls
Art. 3 Schutz des Gemeinwohls
Art. 4 Schutz und Freiheit des Menschen
Art. 5 Recht auf Bildung
Art. 6 Kunst- und Wissenschaftsfreiheit
Art. 7 Erweiterte Rechte und Pflichten
Art. 8 Rechte und Pflichten der Religionsgemeinschaften
Art. 9 Völkerrecht
Art. 10 Generelle Pflichten der staatlichen Institutionen
Art. 11 Besondere Rechte und Pflichten des Staates
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Änderung:
Staatsdiener haften persönlich beim Umgang mit den Ihnen anvertrauten öffentlichen Finanzmitteln sowie mit den im Zusammenhang stehenden Entscheidungen.
Außerdeutsche Zuwanderer haben die Pflicht, sich Grundkenntnisse der deutschen Sprache anzueignen, diese Verfassung und die deutsche Kultur sowie andere Kulturen auf deutschem Gebiet zu respektieren.
Ergänzung: zu respektieren und anzuerkennen.
Der Staat schützt seine Bürger vor Gewalt.
Ergänzung: Die Schutzorgane des Staates schützt seine Bürger vor Gewalt.
Artikel 7 (5): …Rasse… – Was meinen Sie mit Rasse? Warum soll das in einer Verfassung stehen? (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rassistische-diskriminierung/begriff-rasse)
Artikel 9 (1): …Nach den Naturrechten ist jeder Mensch frei geboren… – Wie passt das zusammen mit den Regeln des Nationalstaats? Müsste nicht eine Gesellschaft, die dieses Völkerrecht anerkennt, seine Grenzen abschaffen?
Artikel 4 (3) …jede gesellschaftliche Meinung muss sich mit ethischen Maßstäben messen lassen… und Artikel 6 (3) … Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre unterliegen den ethischen Maßstäben der Gesellschaft… – Ist das nicht ein Zirkelschluss? Kann sich die Gesellschaft aus einem a priori bestehenden Fundus von ethischen Maßstäben (welche wären das?) ein paar aussuchen (wie ginge das?), an welchen sich dann a posteriori Kunst, Wissenschaft etc. messen lassen müssen? Und ist außerdem eine Meinung, die sich an ethischen Maßstäben messen lassen muss, noch frei?
Aus unserer GWL Gruppe Oberfranken:
Art.1 Punkt 1 im zweiten Satz:
ersetzen von „seine eigene Person“ durch „sich selbst“
Art. 5 Recht auf Bildung – zu starre Formulierung – ich würde es eher „Recht auf freie Bildungsangebote“ nennen – es sollte niemand gezwungen werden, sich „zu bilden“ – welches Wissen jm. erwerben muss, um gut durchs Leben zu kommen ist seine/ihre individuelle Entscheidung
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Bildungsangebote. Jedoch gibt es keinen Bildungszwang, somit auch keine Schulpflicht.
(3) Passt nicht zu diesem Paragraphen. Hier geht es eher um den Willen zur Integration.
(4) Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zu befähigen, die öffentlichen oder privaten Bildungsangebote nach ihren Neigungen und Potentialen nutzen zu können. In welcher Form sie dies tun, obliegt ihrer freien Entscheidung.
(5) Muss ich das wirklich regeln? Welche Aufnahmekritierien Unternehmen oder Universitäten festlegen sollte ihnen obliegen. Wenn die Schulpflicht beendet wird, werden sich automatisch neue Kriterien der Aufnahme ergeben. Die „Unabhängigkeit“ zu gewährleisten ist, denke ich, fast unmöglich. Jeder Mensch ist in diesem System an Geldgeber gebunden. Zudem bringt jeder seine subjektive Sicht der Dinge mit ein. Was ist also unabhängig?
(6) Muss ich das wirklich regeln? In der Realität wird sich das ebenso ganz natürlich ergeben, wenn Menschen ihren natürlichen Neigungen und Fähigkeiten -ohne Zwang- folgen können. Dann werden sie natürlich schauen, wie sie mit ihrem Wissen der Gesellschaft „dienen“ können.
einfügen Artikel 5 (2a)
Staatliche Bildungsangebote habe die individuelle Entfaltung aller Schüler gemäß ihrer Talente und Neigungen zu fördern.
einfügen Artikel 5 (2b)
Die verschiedenen Bildungs- und Ausbildungswege müssen jedem unabhängig vom sozialen Status offenstehen.
Vorschlag zu Artikel 7 (11)
Alle Bürger haben das Recht, Vereine, Genossenschaften, Parteien und Stiftungen zu bilden.
Anmerkung: Bis zur Erreichung einer menschenwürdigen Gesellschaftsform wird es meiner Meinung nach Parteien geben. An anderer Stelle müssten die Voraussetzungen für die Bildung von Parteien sowie deren Rechte und Pflichten geregelt werden.
Artikel 7 (13) ändern
Alle Bürger haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Alle Bürger haben das Recht auf Arbeit, freie Berufsausübung, menschenwürdige Arbeitsverhältnisse und gerechte Entlohnung.
Anmerkung in der Corona-Zeit durfte meine Frau als Kommunikationstrainerin nicht ausüben.
Artikel 10 (6) ergänzen
Der Staat hat das Völkerrecht anzuwenden und sich international für Frieden und kooperative Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse einzusetzen.
Artikel 11 (6) ergänzen
Das Genom von Menschen, Tieren und Pflanzen ist unantastbar.
Wie ist die Würde des Menschen definiert? Wodurch wird die Würde des Menschen verletzt? Was genau muss der Staat tun oder unterlassen, um die Würde des Menschen zu beschützen? Kann der Mensch seine Würde durch eigenes Handeln verlieren? Wenn ja, wie kann er sie zurückerlangen?
Um solche Fragen zu klären, habe ich eine „Allgemeine Erklärung der Menschenwürde“ geschrieben.
https://gewissensgemeinschaft.de/docs/AEMW.pdf
Hallo Ihr Fleißigen! Ich habe gerade abgestimmt über Einwanderung/Asyl, Art. 30.
Vor 30 Jahren, ca. war es so, dass auch Asylbewerber, also beantragt, aber noch nicht anerkannt, arbeiten gehen konnten.
Da hat man gar nicht gewusst, wer Asylbewerber war und wer anerkannt … so können sich die Menschen integrieren, sind nicht so isoliert, lernen die Sprache schneller und sind gut beschäftigt – wieso wird sowas nicht in Betracht gezogen?
Hierzu sind mir ich noch einige Änderungen eingefallen, die man vielleicht einfügen sollte:
Art3 Abs.3 müsste man noch folgendes ergänzen:
….sind Gemeingüter und dementsprechend kostenlos.
Zusatz:
a) Wasserstoff ist an geeigneten Tanksäulen wie auch Strom für E – Mobile kostenfrei abzugeben.
b) Die Benutzung des Öpnv ’s ist kostenfrei
c) der Staat verpflichtet sich aus Gründen des gemeinwohles Sonnenkollektoren und Solarmodule kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
d) Müssen Häuser oder Mietwohnungskomplexe auf den neuesten Stand gebracht werden, so sind diese wenn es wirtschaftlich am billigsten ist ggf. abzureißen und dem neuesten Stande entsprechend an Ort und Stelle wieder zu errichten. Die Kosten hierfür trägt die Allgemeinheit.
Art.7 Abs 15
a ) Die Versorgung mit Wasser Energie, Gas, und Kommunikation, sowie der Bau von Straßen und Eisenbahnen erfolgt….
b) die Stilllegung von Infrastruktur bedarf einer Volksbefragung der betreffenden Städte, Kreise und Gemeinden.
c) Bei der Versorgung mit dem Grund Gut Wasser ist auf folgendes zu achten:
1) vor jedem Hausanschluss ist eine Osmoseanlage zu installieren, um die Gesundheit der Bevölkerung nicht zu gefärden.
2) Regenwasser ist nicht mehr in die Kanalisation abzuleiten, sondern in zentralen Zisternen zu sammeln und wiederaufzubereiten und dem Trinkwasser Kreislauf zu Verfügung zustellen.
Art.10 Abs 4
Nach dem letzten Satz:
Eine Heim Unterbringung ist weitestgehend zu vermeiden, es sei denn der Betroffene ist nicht mehr in der Lage in seiner gewohnten Umgebung versorgt zu werden oder der Betroffene wünscht es selber. Eine Heimunterbringung ünterliegt dem Gemeinwohl, d.h. es entstehen dem Betroffenen keine Kosten.
Zitat: „Allgemeiner Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.“
Da ich es leider nur hier anmerken kann und nicht in der genannten Beschreibung, möchte ich hiermit darauf hinweisen, daß mir der Begriff „Personenbezeichnungen“ sehr sauer aufgestoßen ist.
Ich würde mir wünschen, daß Ihr dafür einen anderen Begriff wählt, denn wir sind ja Menschen, keine Sachen.
Art.3 (1)
Auch endendes Leben sollte keinen Gewinninteressen ausgesetzt sein (Organentnahme)
Art. 7 (4) „körperliche Strafen“ sollte eingefügt werden
Art. 7 (18) Definition „jeder Bürger“ – sind das nur dt. Staatsangehörige oder schließt das in Deutschland ansässige Einwohner ausländischer Staaten ein? Diese haben ja teilweise mit zur Wirtschaft beigetragen?
Art. 10 (3) „unverfügbare Grundlage“ ? Definition???? oder Wortwahl ändern, da für „Normalbürger“ so nicht verständlich