Kommentare zu Kapitel VI
Die Mitarbeit am Kapitel VI – GESETZGEBUNG des GesellschaftsFAIRtrags ist nun zur Kommentierung freigeschaltet. Bitte geben Sie den Artikel an, den Sie kommentieren möchten oder machen Sie einen Vorschlag zu einem neuen Artikel zum Thema Grundrechte. Wichtig: Wir bitten in dieser Phase nur noch um kurze Vorschläge und Bemerkungen, was eventuell fehlen oder widersprüchlich sein könnte!
Den genauen Wortlaut der aktuellen Vorlage des Kapitels Gesetzgebung können Sie hier noch einmal nachlesen:
Art. 26 Gesetzgebung durch die Legislative
Art. 27 Volksgesetzgebung
Art. 28 Gültigkeit der Gesetze
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