Petition/ Referendum an den Bundestag

Volksabstimmung auf Bundesebene


Presseartikel vom 27.01.2024

Pressemitteilung vom 17.1.2024


Hier veröffentlichen wir die Antworten der Pateien/Fraktionen zu unserer Forderung nach einem Referendum zur Volksgesetzgebung/Volksabstimmung

Zusammenfassung der Positionen der im Bundestags vertretenen Parteien zum Thema Direkte Demokratie/Volksabstimmung, erstellt von Mehr Demokratie e.V.
(Schlussfolgerungen zu den Positionen sind ausschließlich die von Mehr Demokratie e.V.)

Die Linke, Datum 20.12.24: Antwort von Die Linke


Wir haben heute an alle Bundestags-Fraktionen einen Antrag für ein Referendum eingereicht.

Mit dem Referendum beantragen wir eine Referendums-Abstimmung durch das Volk ,über die Volksgesetzgebung nach Art 20 (2) GG – also Volksabstimmung – abstimmen zu lassen.

Das Schreiben
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/12/Antrag-auf-Referendum.pdf
geht an alle Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien und an die Bundestagspräsidentin , zur Kenntnis

Wir haben ja schon angedeutet, dass das Einreichen der zugehörigen Petition keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Man sieht das ja an anderen Petitionen dieser Gewichtung. Wir meinen, dass ein Referendum von den Bürgern beantragt, durch den Bundestag eher durchzuführen wäre. Dieser Weg wäre nach unserer Kenntnis damit erstmal beschritten.
Es ist uns klar, dass wir mit überwiegendem Widerstand der Parteien rechnen müssen, sie wollen es nicht, dass das Volk über Volksgesetzgebung mitregieren kann. Aber wir müssen trotzdem diesen Versuch wagen.

Bei Ablehnung werden wir eine Verfassungsklage beim BVG erwägen.

Anmerkung: Die Entscheidung gerade jetzt den Antrag zu stellen ist dem Umstand geschuldet, dass jetzt die Wahlkampfphase für die Bundestagswahl 2025 beginnt und eine solche Aktion durchaus in den Fraktionen aufhorchen lassen muss.


Petition zur A b s t im m u n g
z u r V o l k s g e s e t z g e b u n g

Eine Übergabe an den Bundestag wird vorbereitet


Hier gehts zur Petition:

www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-volksabstimmungen-auf-bundesebene

RECHTSGRUNDLAGEN


Nach Artikel 20 Grundgesetz (GG) ist das VOLK der SOUVERÄN, der die Herrschaft ausübt.

Damit ist das Volk auch das oberste Staatsorgan.

Artikel 20 GG drückt klar aus: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ und nicht
z. B. vom Bundestag oder der Bundesregierung. Die anderen Verfassungsorgane (Bundestag, Gerichte, Verwaltung)
sind dem Volk (Souverän) untergeordnet und sind nur für die Detailarbeit zuständig.

Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geschieht nach Artikel 20 GG in Wahlen UND Abstimmungen.

Das Grundgesetz verbietet nirgends Volksabstimmungen und Artikel 20 Absatz 2 GG steht unter keinem Gesetzesvorbehalt.

Da die Politik uns das notwendige Ausführungsgesetz zu Volksentscheiden verweigert, müssen wir es uns nun selbst geben!


12. Januar 2024

Weitere Schritte zur Aktion Volksabstimmung

Unsere erste Abstimmungsaktion zur Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene haben wir mit dieser Woche beendet. Fast 3.000 Menschen in ganz Deutschland haben an dieser Vor-Abstimmung teilgenommen. Der ganze Vorgang der Vor-Abstimmung wurde protokolliert. 
93,63 Prozent der Teilnehmer der Vor-Abstimmung haben für den Gesetzesvorschlag der Gemeinwohl-Lobby votiert, denn unser Entwurf beinhaltet keine Themenbegrenzung.

Weitere Ergebnisse:

  • Mehr Demokratie e.V. – 5,05%
  • SPD – 0,74%
  • Die Linke – 0,58%

Vielen Dank an alle, die an dieser Vor-Abstimmung teilgenommen haben!

Wie geht es jetzt weiter?

Wir gehen jetzt in eine zweite Abstimmung, denn es geht nun darum diesen Gesetzesvorschlag der Gemeinwohl-Lobby durch viele tausende Unterstützer zu bestätigen. Dies wollen wir über die nachfolgende Petition erreichen:



https://www.openpetition.de/petition/online/wir-fordern-volksabstimmung-auf-bundesebene 



Wir bitten hier alle, die auch schon an der ersten Abstimmung teilgenommen haben, trotzdem diese Petition auch unterzeichnen und den Link zur Petition zu verbreiten.


Erläuterungen zum Volksentscheid

Banner für Erklärungen

Erläuterungen zum Volksentscheid

Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene

(Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid)

Angesichts des ausufernden Lobbyismus, der enormen Steuerverschwendungen (CumEx-Skandal, Masken-Deal usw.) und der zahlreichen Korruptionsskandale (Wirecard-Skandal, Aserbaidschan-Affäre, Korruptionsskandal in dem EU-Parlament usw.) ist es an der Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitbestimmungsrechte erhalten und Verantwortung übernehmen. Schließlich belegen auch Meinungsumfragen seit Jahren, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ein Mitspracherecht wünscht und bei wichtigen Fragen selbst entscheiden will.

SPD und DIE LINKE haben versucht, mit eigenen Gesetzentwürfen dies mehrmals im Bundestag durchzusetzen, aber sie wurden stets blockiert. Nach einer Anfrage unter zahlreichen Verfassungsrechtlern wurde bestätigt, dass das Grundgesetz nirgends Abstimmungen verbietet. Artikel 20 Absatz 2 GG steht unter keinem Gesetzesvorbehalt. Die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geschieht nach Artikel 20 Grundgesetz in Wahlen UND Abstimmungen. Das Volk hat hier bereits uneingeschränkte Kompetenz. Es muss sie nur ausüben. Da die Politik uns das notwendige Ausführungsgesetz zu Volksentscheiden verweigert, sollen wir uns das selbst geben.

Deshalb organisiert die Bürgerinitiative Gemeinwohllobby eine Abstimmung zu einem Ausführungsgesetz für Volksgesetzgebung auf Bundesebene. Auch nach der Anfrage an Verfassungsrechtler müssen mehrere Gesetzentwürfe für die Bürgerinnen und Bürger zur Auswahl stehen, damit sie wirklich frei entscheiden können. Daher stehen die folgenden vier Gesetzentwürfe zur Auswahl: SPD von 2013, DIE LINKE von 2014, Mehr Demokratie e. V. von 2013 und BI Gemeinwohllobby von 2023. Den Vergleich der vier Gesetzentwürfe finden Sie hier.

Das Ausführungsgesetz mit den meisten Stimmen werden wir an den Bundestag überreichen mit der Aufforderung, das Gesetz auch auf dem parlamentarischen Weg zu verabschieden. Andernfalls klagen wir gegen den Bundestag.

Die parlamentarisch-repräsentative Demokratie ist eine indirekte Demokratie. Sie konzentriert die Macht in den Händen einer kleinen Elite, was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus erhöht. Da das Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf den gesamten politischen Entscheidungsprozess. Die Mandatsträger sind zwar vom Volk legitimiert, jedoch von ihrer Partei abhängig. Die bekannten Defizite der innerparteilichen Demokratie führen zur Bildung von Machteliten. Diese Klientelpolitik steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Grundgesetzes. All diese Probleme sind Ausdruck eines Demokratiedefizits. Es ist eine Tatsache, dass durch direkte Demokratie der politische Wettbewerb viel intensiver ist und eine Qualitätssteigerung bewirkt wird.

Vorteile der direkten Demokratie sind:

  • Abhilfe gegen die Politik- und Wahlverdrossenheit;
  • Wiederherstellung des schwindenden Systemvertrauens;
  • reale Beförderung der sonst nur verbal beschworenen Mündigkeit der Bürger;
  • Entlastung der etablierten Politik bei Grundsatzentscheidungen;
  • höhere Akzeptanz bei der Entscheidung besonders umstrittener Fragen; 
  • präventive Auswirkungen auf die Gesetzgebung.   (Professor Dr. Hans Herbert von Arnim)

Bei der Ausarbeitung des hier präsentierten Ausführungsgesetzes von Gemeinwohllobby zur Volksgesetzgebung auf Grundlage von Artikel 20 Abs. 2 GG wurden folgende Prioritäten gesetzt:

  • Herstellung der maximalen Volkssouveränität
  • Unterbindung von Lobbyismus und Korruption
  • Förderung einer fairen und allseitigen Information
  • Eindämmung der Gesetzesflut und sinnloser Bürokratie
  • Ermöglichung der Revision getroffener Parlamentsentscheidungen
  • Förderung der Innovation
  • Ermöglichung des fairen politischen Wettbewerbs und der Abwahl gemeinwohlschädigender Politiker
  • Anreiz zur ehrlichen, politischen und für das Volk agierenden Arbeit
  • Konformität mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten
  • Gewährleistung der weiteren notwendigen Gewaltentrennung und deren Kontrolle

Ein Mehr an direkter Bürgerbeteiligung führt zur Festigung und Belebung der parlamentarischen Demokratie. Eine Schwächung ist nicht zu erwarten. „Volksentscheide wären auch im Bund ein Gewinn für die deutsche Demokratie. Man muss es nur wollen.“ (Wir! Sind! Das! Volk! Ein Kommentar von Joachim Käppner, sueddeutsche.de, 05.07.2010)

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